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BUNDESTAG/7958: Heute im Bundestag Nr. 092 - 28.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 92
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 28. Januar 2019, Redaktionsschluss: 10.29 Uhr

1. Aufnahme aus Seenot geretteter Flüchtlinge
2. Papierverbrauch der Bundesregierung
3. Bekämpfung der Migrantenschleusung
4. Krebsberatung nachhaltig finanzieren
5. Prüfpflichten bei Cannabisblüten
6. Hilfen für HIV-infizierte Bluter dynamisiert


1. Aufnahme aus Seenot geretteter Flüchtlinge

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um eine "Aufnahme aus Seenot geretteter Flüchtlinge" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/7209) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6761). Darin verwies die Fraktion darauf, dass mehrere Schiffe, die Flüchtlinge aus Seenot gerettet hatten, im Sommer 2018 gezwungen gewesen seien, "tagelang auf dem Mittelmeer umherzuirren, weil die Regierungen von Malta und Italien ihnen das Einfahren in ihre Häfen untersagten". Bedingung dafür, dass die Schiffe teilweise doch in italienische beziehungsweise maltesische Häfen einfahren durften, sei gewesen,. dass andere EU-Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft erklärten, die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren der aus Seenot geretteten Flüchtlinge zu übernehmen. Die Bundesregierung habe in diesem Zusammenhang die Übernahme der Zuständigkeit zur Bearbeitung der Asylverfahren für 50 Asylsuchende aus Italien und für bis zu 65 Asylsuchende aus Malta zugesagt.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, kam es am 14. November 2018 zu einer Überstellung von Asylsuchenden aus Italien. Dabei habe es sich um 23 Asylsuchende aus Eritrea gehandelt. Die Überstellung der Asylsuchenden aus Malta zur Durchführung des Asylverfahrens erfolgte den Angaben zufolge am 26. November 2018 und am 5. Dezember 2018. Aus Malta seien insgesamt 66 Menschen aufgenommen worden, da eine schwangere Asylsuchende noch auf Malta ein Kind geboren habe. Es handelte sich den Angaben zufolge um Asylsuchende aus Algerien, Elfenbeinküste, Eritrea, Marokko, Pakistan, Somalia, dem Sudan und Syrien.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, sind die Überstellungen aus Malta abgeschlossen. Zugleich bekräftigt sie, dass Deutschland zu der Zusage stehe, "auch die Zuständigkeit zur Durchführung von Asylverfahren für die noch in Italien befindlichen Asylsuchenden aus der genannten Gruppe zu übernehmen".

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2. Papierverbrauch der Bundesregierung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung und dieser nachgeordnete Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung haben im Jahr 2017 rund 1,255 Milliarden Blatt Papier verbraucht. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7232) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6835) hervor. Danach verbrauchten die Bundesministerien im Jahr 2017 rund 148 Millionen Blatt Papier.

Wie die Bundesregierung ausführt, wurde die Art des Papiers bei dem im Rahmen des Monitorings zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit erhobenen und vom Statistischen Bundesamt (StBA) ausgewerteten Gesamtpapierverbrauch für die Jahre 2015 bis 2017 nicht konkret definiert. Es sei allerdings davon auszugehen, dass es sich beim Gesamtpapierverbrauch zum Großteil um das Standardpapier in der Größe DIN A4 handelt.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass mit dem Programm "Digitale Verwaltung 2020" aus der 18. Legislaturperiode die Grundlagen für die Gestaltung des digitalen Wandels erarbeitet worden seien. Am 1. August 2013 sei das E-Government-Gesetz des Bundes in Kraft getreten. Es sei "der rechtliche Rahmen, der die Bundesverwaltung in die Digitalisierung führt". Der Gesetzgeber habe hierin Fristen für die Anpassung elektronischer Zugänge für Bürger und Unternehmen, aber auch für die Arbeitsform in der Verwaltung vorgesehen. Anhand dieser werde die Bundesverwaltung die sukzessive Umsetzung gestalten.

Ein wesentlicher Schritt ist dabei der Antwort zufolge "der konsequente Wechsel innerhalb der Bundesverwaltung von der Papier-Akte zur E-Akte". Die internen Prozesse der Verwaltung sollten "durchgängig digitalisiert, vernetzt und medienbruchfrei gestaltet werden". Darüber hinaus gebe es weitere Einzelprojekte wie beispielsweise die durchgehende Digitalisierung des Beschaffungsvorgangs oder die elektronische Rechnung, die papierloses Arbeiten ermöglichen.

In dieser Legislaturperiode geht es vor allem um die "gemeinsame strategische Umsetzung der digitalpolitischen Maßnahmen", wie die Bundesregierung weiter schreibt. Hierzu habe sie aktuell die Umsetzungsstrategie "Digitalisierung gestalten" erarbeitet. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung werde es der Bundesregierung möglich, "weitgehend elektronisch und damit papierarm zu arbeiten".

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3. Bekämpfung der Migrantenschleusung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung (EMSC) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/7210) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6766). Darin verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass Bundesbehörden im Bereich der Bekämpfung der Schleusungskriminalität von einem Ausbau der Fähigkeiten des EMSC profitieren könnten.

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4. Krebsberatung nachhaltig finanzieren

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will Vorschläge zur Finanzierung der psychoonkologischen Versorgung erarbeiten. Das Ziel sei die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, qualitätsgesicherten und nachhaltig finanzierten ambulanten psychosozialen Krebsberatung sowie die Erhaltung bewährter Strukturen und Angebote, heißt es in der Antwort (19/7213) der Bundesregierung auf ein Kleine Anfrage (19/6853) der FDP-Fraktion.

Aufgrund ihrer Zielsetzung gehöre die ambulante psychosoziale Beratung bisher nicht zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Finanzierung der bundesweit etwa 150 regionalen Krebsberatungsstellen (KBS) sei heterogen und in vielen Fällen nicht nachhaltig gesichert. Häufig seien Beratungsstellen auf Spenden und Fördergelder angewiesen, so etwa durch die Deutsche Krebshilfe.

Inzwischen liege ein Gutachten zur ambulanten und stationären psychoonkologischen Versorgung vor. Aktuell würden mögliche Finanzierungsmodelle beraten.

An Krebs erkrankte Menschen benötigten häufig Hilfe, die über die körperliche Behandlung hinausgehe. Rund die Hälfte der Betroffenen und ihrer Angehörigen litten unter erheblichen psychosozialen Belastungen. Eine psychosoziale Krebsberatung könne helfen, die Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Krebserkrankung zu mindern.

In Deutschland erkranken den Angaben zufolge jedes Jahr rund eine halbe Million Menschen neu an Krebs. Dies verdeutliche auch die sozialmedizinische Dimension.

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5. Prüfpflichten bei Cannabisblüten

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Prüfpflichten der Apotheken bei Cannabisblüten hängen nach Angaben der Bundesregierung von der regulatorischen Einstufung des Produkts ab. Fertigarzneimittel, die nicht in der Apotheke hergestellt worden seien, müssten stichprobenweise geprüft werden, heißt es in der Antwort (19/7167) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/6757) der FDP-Fraktion.

In der Regel sei eine organoleptische (Geruch, Aussehen) Prüfung ausreichend. Ausgangsstoffe und Zwischenprodukte, die zur Arzneimittelherstellung in der Apotheke eingesetzt würden, müssten "vollumfänglich" geprüft werden.

Möglich sei auch eine Prüfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen durch Dritte und die Anerkennung von Prüfzertifikaten. In der Apotheke sei jedoch mindestens die Identität festzustellen. Die in Apotheken hergestellten Arzneimittel müssten die erforderliche pharmazeutische Qualität aufweisen.

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6. Hilfen für HIV-infizierte Bluter dynamisiert

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Nach der Neufassung des HIV-Hilfegesetzes 2017 übernimmt nach Angaben der Bundesregierung der Bund seit 2019 die Finanzierung der HIV-Stiftung alleine. Damit seien die Leistungen für die Betroffenen gesichert. Zudem würden die finanziellen Hilfen der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" ab 2019 in Anpassung an die Rentenentwicklung dynamisiert, heißt es in der Antwort (19/7168) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/6758) der FDP-Fraktion.

Der Bund finanziert die Stiftung den Angaben zufolge aktuell mit 8,7 Millionen Euro. Um den in den 1980er Jahren mit HIV infizierten Blutern schnell helfen zu können, sei 1995 mit dem HIV-Hilfegesetz das Modell einer Stiftung mit der Zahlung einer humanitären Hilfe und nicht das einer Rentenzahlung gewählt worden. Seit Bestehen der Stiftung seien den Betroffenen 265,3 Millionen Euro an Stiftungsmitteln zugewiesen worden. Ende 2017 erhielten noch 535 Personen diese Hilfe.

Die Leistungen seien einkommenssteuerfrei und würden nicht auf andere Leistungen angerechnet sowie auch nicht bei der Ermittlung von Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Daher werde auch kein rückwirkender Inflationsausgleich der Zahlungen erwogen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 92 - 28. Januar 2019 - 10.29 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2019

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