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BUNDESTAG/7961: Heute im Bundestag Nr. 095 - 28.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 95
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 28. Januar 2019, Redaktionsschluss: 13.07 Uhr

1. Regierung will Mobilfunklöcher schließen
2. 6,4 Milliarden Euro für Schienenprojekte
3. Anschaffung von Elektrobussen
4. Bauverzögerungen durch Lärmschutzklagen
5. Umsiedlungsflächen für Mauereidechsen
6. Durchbruchschutz auf Autobahnen


1. Regierung will Mobilfunklöcher schließen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Bis Mitte 2019 wird die Bundesregierung nach eigener Aussage "unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Gesamtstrategie zur Schließung verbleibender Mobilfunklücken vorlegen und damit den notwendigen Maßnahmenplan für eine leistungs- und zukunftsfähige Mobilfunkversorgung auch im ländlichen Raum festlegen". Das geht aus der Antwort (19/7005) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6282) hervor. Die Kommunen, so heißt es in der Antwort, könnten die bundesweit und lokal tätigen Netzbetreiber beim Aufbau unterstützen, zum Beispiel durch vereinfachte Genehmigungsverfahren und Standortakquise.

Gefragt nach Plänen, um die nationalen Netzbetreiber beim Ausbau des ländlichen Raumes zu einer abgestimmten Planung zu verpflichten, um schnell eine maximale Flächenversorgung mit 5G zu erreichen, schreibt die Regierung: "Die geltende Rechtslage bietet keine Grundlage für eine derartige Verpflichtung." Über den Ausbau der Mobilfunknetze würden in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt die Mobilfunknetzbetreiber entscheiden. Auf Grundlage unternehmerischer Entscheidungen seien Kooperationen zwischen Netzbetreibern innerhalb der Grenzen des Wettbewerbsrechts aber zulässig.

Zur Frage, wann die Bundesregierung mit einer flächendeckenden Versorgung mit 5G rechnet, heißt es in der Antwort: "Ziel der Bundesregierung ist eine zukunftsfähige Versorgung mit 5G - auch in ländlichen Räumen." Ein solches flächendeckendes 5G-Netz werde jedoch nicht von heute auf morgen entstehen können. 5G brauche Glasfaseranbindungen als Grundlage und werde Schritt für Schritt auf den bestehenden Mobilfunk- und Glasfasernetzen aufgebaut. Ziel sei es deshalb, "schnell eine flächendeckende Mobilfunkabdeckung zu erreichen, die mobile Telefonie und Datennutzung auch im ländlichen Raum sicherstellt".

Die Frequenzversteigerung im Jahr 2019 sei ein wichtiger Baustein für den Ausbau der 5G-Technologie, schreibt die Bundesregierung. Die mit ihr verbundenen Versorgungsauflagen sorgten für einen Ausbau entlang der Straßeninfrastruktur und Bahnstrecken in allen Regionen Deutschlands. Weitere für den Flächenausbau besser geeignete Frequenzen würden in den kommenden Jahren vergeben. "Mit der Beseitigung der Funklöcher im ländlichen Raum und an den Bahnstrecken will die Bundesregierung nicht auf die Einführung der neuen 5G-Technik warten", heißt es in der Antwort.

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2. 6,4 Milliarden Euro für Schienenprojekte

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Finanzplanung der Bundesregierung sieht für die Umsetzung des Bedarfsplans Schiene für die Jahre 2019 bis 2022 einen Finanzbedarf in Höhe von 6,4 Milliarden Euro vor. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7010) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6557) hervor. Die Bundesregierung werde sich für eine Fortführung der hohen Verkehrsinvestitionen einsetzen, heißt es in der Antwort.

In der Vorlage finden sich neben Auflistungen zur Personalsituation beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auch Aussagen zum Thema Elektrifizierung. Wie die Regierung schreibt, soll die entsprechende Förderkonzeption 2019 fertig gestellt werden. Aktuell würden die Kriterien für die Förderrichtlinie erarbeitet.

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3. Anschaffung von Elektrobussen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Aufgrund der Förderung durch das Programm "Saubere Luft" konnten nach Aussage der Bundesregierung 365 Dieselbusse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Abgasreinigungssystemen nachgerüstet werden. Das geht aus der Antwort (19/7018) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6689) hervor.

Mittels der "Förderrichtlinie Elektromobilität" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafür erforderliche Ladeinfrastruktur seien 292 Elektrobusse angeschafft worden, heißt es weiter. Die "Förderrichtlinie Anschaffung Elektrobusse im ÖPNV" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafür erforderliche Ladeinfrastruktur habe zur Anschaffung von 287 Elektrobussen geführt.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, können sowohl private als auch kommunale Unternehmen im Rahmen einzelner Förderprogramme des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017 - 2020" gefördert werden. Dies beträfe auch solche Unternehmen, die nicht direkt in einer von Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffoxid betroffenen Kommune ansässig sind, deren Fahrten aber in solche Kommunen führen. Die ÖPNV-Unternehmen würden ausdrücklich mit eingeschlossen, heißt es in der Antwort. Die im konkreten Einzelfall Antragsberechtigten bestimmten sich nach der jeweiligen Förderrichtlinie und dem entsprechenden Förderaufruf.

Die Bundesregierung fördert laut der Vorlage Elektrobusse im Rahmen der EU-rechtlich zulässigen Grenzen. Damit solle die Hürde zur Anschaffung der Fahrzeuge für Verkehrsunternehmen gesenkt werden. "Über die Finanzierung des Eigenanteils der Zuwendungsempfänger können aus Sicht der Bundesregierung keine allgemeinen Angaben gemacht werden", heißt es in der Antwort. Im Falle der Förderung von Kommunen unterliege dies der kommunalen Finanzhoheit.

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4. Bauverzögerungen durch Lärmschutzklagen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/7047) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6738) führt die Bundesregierung elf Infrastrukturprojekte im Bereich Schiene auf, die sich aufgrund von Lärmschutzklagen Betroffener verzögert haben. Im Bereich der Bundeswasserstraßen sind laut Bundesregierung Verzögerungen von Bauprojekten des Bundesverkehrswegeplans durch Lärmschutzklagen nicht bekannt. Was den Bereich Straße angeht, so liegen der Bundesregierung der Vorlage zufolge dazu "keine statistisch auswertbaren Daten" vor. Dies sei auch dadurch bedingt, dass die Länder die Bundesfernstraßen gemäß Artikel 85 und 90 Grundgesetz in Auftragsverwaltung planen, bauen, erhalten und betreiben.

Die Hauptgründe für Verzögerungen bei Neu- und Ausbauvorhaben der Schiene sind laut Regierung "aufwändige Trassenfindungsverfahren, notwendige Umplanungen infolge von Regelwerksänderungen, zeitliche Verzögerungen in den Planfeststellungsverfahren sowie fehlende haushalterische Voraussetzungen". Zudem könnten in der Phase der Umsetzung der Planung unvorhergesehene Sachverhalte zu Tage treten, die die Bauzeit verlängern oder zeitaufwändige Änderungen an den rechtsbeständigen Planunterlagen erforderlich machen. Der Planungsaufwand für Verkehrsvorhaben sei abhängig von der Komplexität des materiellen Sachverhalts und der Rechtslage in allen einschlägigen Rechtsbereichen, heißt es in der Antwort. Diese Komplexität könne das Risiko und die Dauer von Rechtstreitigkeiten erhöhen.

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5. Umsiedlungsflächen für Mauereidechsen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nahezu alle geplanten Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den ökologischen Lebensraum rund um die Zuführung Ober- und Untertürkheim (Bahnprojekt Stuttgart-Ulm) liegen im Stadtgebiet von Stuttgart. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7097) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6607) hervor. Lediglich Umsiedlungsflächen für die Mauereidechsen befänden sich teilweise angrenzend an das Stadtgebiet, da zum Zeitpunkt der Planeinreichung im Stadtgebiet Stuttgart keine ausreichenden Flächen zur Verfügung gestanden hätten, schreibt die Regierung.

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6. Durchbruchschutz auf Autobahnen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Verhinderung von Durchbrüchen im Mittelstreifen bei Straßen mit Fahrtrichtungstrennungen ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Das geht aus den Vorbemerkungen zur Antwort der Bundesregierung (19/7098) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6808) hervor. Durchbrüche im Mittelstreifen, insbesondere durch Fahrzeuge des Schwerverkehrs, könnten aufgrund des Abkommens in den Gegenverkehr besonders schwere Unfallfolgen verursachen, schreibt die Regierung.

Daher würden im Rahmen von Um- und Ausbaumaßnahmen sowie des altersbedingten Austauschs von Schutzeinrichtungen vermehrt Schutzeinrichtungen mit verbesserter Durchbruchsicherheit eingesetzt. Diese könnten sowohl aus Beton als auch aus Stahl bestehen. Im Mittelstreifen von Autobahnen sind laut der Antwort nach den "Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme" (RPS 2009) durchgängige Schutzeinrichtungen mindestens der Aufhaltestufe H2 beziehungsweise in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen der Aufhaltestufe H4b aufzustellen. Die Aufhaltestufe H2 werde unter anderem durch eine Abnahmeprüfung mit einem Bus der Gesamtmasse von 13 Tonnen, die Aufhaltestufe H4b unter anderem durch eine Abnahmeprüfung mit einem Sattelzug der Gesamtmasse von 38 Tonnen nachgewiesen, schreibt die Regierung. Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen, wie etwa eine "Super Rail" mit der Aufhaltestufe H4b, könnten folglich Fahrzeuge mit Gesamtmassen von mehr als 13 Tonnen abhalten. Im Mittelstreifen von Autobahnen werden nach Regierungsangaben "Super Rail"-Systeme mit den Aufhaltestufen H2 und H4b eingesetzt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 95 - 28. Januar 2019 - 13.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2019

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