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BUNDESTAG/7997: Heute im Bundestag Nr. 131 - 04.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 131
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 4. Februar 2019, Redaktionsschluss: 11.20 Uhr

1. Weiterentwicklung der Umsetzungsstrategie
2. Kosten für Regierungsflughafen
3. Noch kein Hinweis auf Kapitalsteuerbetrug
4. FDP fragt nach Steuerbremse
5. Aufkommen aus Finanztransaktionssteuer
6. Missbrauch des Basiskontos


1. Weiterentwicklung der Umsetzungsstrategie

Ausschuss Digitale Agenda/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung will an den gemeinsamen ressortübergreifenden Workshops zur Erarbeitung der Umsetzungsstrategie "Digitalisierung gestalten" festhalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7258) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6734) hervor. Weiter heißt es dazu, dass auf Basis der Workshops die Maßnahmen der Strategie priorisiert würden. Die zur Umsetzungsstrategie zugehörige Internetseite digital-made-in.de werde "in regelmäßigen Abständen aktualisiert" und weiterentwickelt. Genaue Funktionen, die in der Zukunft implementiert werden sollen, ständen aber noch nicht fest.

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2. Kosten für Regierungsflughafen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Planungen und flugbetriebliche Anbindung für den Regierungsflughafen auf dem Vorfeld des Hauptstadtflughafens BER haben bislang Kosten in Höhe von 31,7 Millionen Euro verursacht. Wie hoch die Kosten für Aktualisierung und Überarbeitung der vorliegenden Planung seien, könne derzeit noch nicht beziffert werden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/7233) auf eine Kleine Anfrage (19/6837) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie geht davon aus, dass sich allein die Kosten für das Bewachen des Interimsterminals bis zur geplanten BER-Eröffnung im Oktober 2020 auf 1,8 Millionen Euro summieren werden.

Die Bundesregierung verteidigt in der Antwort die generellen Pläne zu Gestalt und Architektur des Regierungsterminals. Den größten Anteil am Regierungsflughafen umfassten die Flugbetriebsflächen und die Hangars und Bürogebäude der Flugbereitschaft des Bundesverteidigungsministeriums. Diese würden möglichst einfach und funktional geplant, heißt es. "Um den international üblichen protokollarischen Anforderungen gerecht zu werden ist für das Empfangsgebäude als Visitenkarte der Bundesrepublik Deutschland eine angemessen repräsentative Gestaltung vorgesehen."

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3. Noch kein Hinweis auf Kapitalsteuerbetrug

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Bisher liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, ob Deutschland von betrügerischer mehrfacher Erstattung von Kapitalertragsteuer mittels Phantom-Aktien betroffen ist, wie es in verschiedenen Medienberichten, geheißen hatte. Die Bundesregierung schreibt in der Antwort (19/7265) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ((19/6550): "Es ist nach derzeitigem Sachstand nicht erwiesen, dass auch Deutschland von Steuergestaltungen im Zusammenhang mit Pre-Release-ADRs betroffen ist." Bei ADRs (American Depositary Receipt) handelt es sich um Hinterlegungsscheine für Aktien. Wie es in der Antwort heißt, liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Anhaltspunkte vor, ob und in welchem Umfang Verstöße gegen die Börsenvorschriften in den USA zu unberechtigten Erstattungen von deutscher Kapitalertragsteuer geführt haben könnten. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, müssten deshalb Auslandssachverhalte näher beleuchtet werden. "Es kann keine Prognose abgegeben werden, bis wann belastbare Ergebnisse dieser Ermittlungen vorliegen", heißt es. Auf Fragen nach den Gründen für die Aussetzung des Datenträgerverfahrens antwortet die Regierung, dieses Verfahren sei keinesfalls missbrauchsanfällig. Es verfüge über spezielle Sicherungen zum Beispiel durch einen limitierten Teilnehmerkreis, der zudem für zu Unrecht erstattete Kapitalertragssteuer hafte. Die Aussetzung sei "rein vorsorglich" erfolgt, um Hinweisen nachgehen zu können. Sofern tatsächlich unter Verwendung von Pre-Release-ADRs Erstattungsanträge gestellt worden seien, handele es sich nicht um die Nutzung von "Steuerschlupflöchern", sondern um die Beantragung einer rechtswidrigen Steuererstattung, erläutert die Regierung.

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4. FDP fragt nach Steuerbremse

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Beschlüsse der CSU-Landesgruppe auf ihrer Klausurtagung in Kloster Seeon nimmt die FDP-Fraktion zum Anlass für eine Kleine Anfrage (19/7325). Laut Vorbemerkung hatte die CSU-Landesgruppe unter anderem die Einführung einer Steuerbremse und die schnelle und endgültige Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlages gefordert. Mit Einführung einer Steuerbremse sollten jedes Jahr Maßnahmen ergriffen werden, um die steuerliche Belastung der Menschen nicht weiter ansteigen zu lassen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, ob sie der Forderung der CSU-Landesgruppe nach einer Steuerbremse nachkommen will und ob sie den schnellstmöglichen Teilabbau des Solidaritätszuschlages realisieren will. Weitere Fragen betreffen die Entwicklung der Steuerquote seit 2005. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, welche Höhe der Steuerquote sie für erstrebenswert hält.

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5. Aufkommen aus Finanztransaktionssteuer

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion hat erneut eine Kleine Anfrage (19/7284) zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer nach französischem Vorbild gestellt. In der Kleinen Anfrage geht es um das Aufkommen aus der neuen Steuer. Die Bundesregierung soll angeben, ob sie die Auffassung teilt, dass die zehn an der sogeannten Verstärkten Zusammenarbeit in der EU beteiligten Länder ein Aufkommen von rund 15,992 Milliarden Euro aus der neuen Finanztransaktionssteuer zu erwarten hätten, wenn das Modell aus den informellen EU-Ministerverständigungen zur Anwendung kommen würde. Davon würden angeblich 5,10 Milliarden Euro für Deutschland zur Verfügung stehen. Außerdem wird die Bundesregierung gefragt, ob sie die Ansicht teilt, dass bei einer Finanztransaktionssteuer gemäß dem deutsch-französischen Positionspapier, das eine reine Aktien-Transaktionssteuer vorsieht, Einnahmen in Höhe von 4,4 Milliarden Euro für die zehn an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten zu erwarten wären. Davon würden rund 1,406 Milliarden Euro auf Deutschland entfallen.

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6. Missbrauch des Basiskontos

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach einem möglichen Missbrauch des sogenannten Basiskontos erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/7328). Ein Basiskonto dürfen Banken keinem Antragsteller verwehren. Anspruch haben laut Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage auch Personen ohne festen Wohnsitz und ohne Aufenthaltstitel wie zum Beispiel Asylsuchende. Zur Identifikation reiche bei Asylsuchenden auch ein Ankunftsnachweis. Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Basiskonten in Deutschland geführt wurden und wie viele dieser Konten wegen des Verdachts auf Geldwäsche gekündigt wurden. Außerdem wird nach der Zusammenarbeit der Banken mit der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls gefragt. "Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über Basiskonten muss ausgeschlossen werden", wird von den Abgeordneten in der Vorbemerkung verlangt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 131 - 4. Februar 2019 - 11.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2019

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