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BUNDESTAG/8004: Heute im Bundestag Nr. 138 - 06.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 138
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. Februar 2019, Redaktionsschluss: 12.11 Uhr

1. Linke wollen Atomgemeinschaft aufösen
2. Pläne für ein Eurozonen-Budget
3. Bargeldkontrollen an den Grenzen
4. Beratungskosten der Bundesregierung
5. Deutsche Bank und Geldwäsche
6. Vorkehrungen für den Brexit laufen


1. Linke wollen Atomgemeinschaft aufösen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (19/7479) auf, sich auf EU-Ebene gegen die Förderung von Atomenergie und sowie die Auflösung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) einzusetzen. EURATOM solle stattdessen durch eine alternative Europäische Gemeinschaft zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Energieeinsparung in den Mitgliedstaaten ersetzt werden. Als Bestandteil einer "umweltverträglichen, arbeitsmarktorientierten und verantwortungsvollen sozialökologischen Energieversorgung" könne diese zu einer friedlichen und ökologischen EU beitragen, sind die Antragsteller überzeugt.

In der Begründung heißt es, viele der insgesamt 126 Atomkraftwerke in der EU seien älter als 30 Jahre und wiesen enorme Sicherheitsmängel auf. Unter dem Deckmantel der Forschung und Kontrolle diene EURATOM nicht der Sicherheit von AKWs, "sondern dem anachronistischen Ziel, eine 'schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien'" herbeiführen zu wollen. Damit zementiere EURATOM die Nutzung der Atomenergie, obwohl dies inzwischen von einem Großteil der EU-Bevölkerung abgelehnt werde, schreiben die Linken.

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2. Pläne für ein Eurozonen-Budget

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Pläne zur Schaffung eines Eurozonen-Budgets sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7360). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, ob die Bundesregierung die Möglichkeit der Euroländer als ausreichend einschätzt, mit den bestehenden institutionellen Rahmenbedingungen der Eurozone asymmetrische Schocks bei einer Finanzkrise mit Hilfe nationaler Maßnahmen auszugleichen. Die Regierung soll angeben, welche Instrumente beziehungsweise Handlungsoptionen sie für diese Aufgabe in solchen Fällen vorsieht. Weiter sehen die Abgeordneten eine Diskrepanz zwischen der Erklärung des Euro Gipfels vom 14. Dezember 2018 und der deutsch-französischen Erklärung von Meseberg. Die Bundesregierung soll erklären, warum nach der Erklärung vom 14. Dezember das Haushaltsinstrument für die Eurozone in das EU-Budget eingebettet werden soll, während in der Erklärung von Meseberg der Eurozonen-Haushalt parallel zum EU-Budget verhandelt und beschlossen werden soll. Außerdem soll die Regierung angeben, welche Finanzierungsquellen für das Haushaltsinstrument in Frage kommen, falls es nicht in das EU-Budget eingebettet wird.

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3. Bargeldkontrollen an den Grenzen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen seit 2010 Bargeld bei der Ein- und Ausreise angemeldet worden ist, will die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/7201) erfahren. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, in wie vielen Fällen und mit welchem Volumen seit 2010 Zahlungsmittel im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs vorläufig sichergestellt worden sind. Zudem wird nach Geldwäsche-Verdachtsmeldungen gefragt. In der Vorbemerkung weisen die Abgeordneten darauf hin, dass Geldbeträge über 10.000 Euro bei der Ein- in die beziehungsweise Ausreise aus der EU deklariert werden müssen.

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4. Beratungskosten der Bundesregierung

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Inanspruchnahme externer Beratung und Unterstützung durch die Bundesregierung ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7387). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung erfahren, wie hoch die Ausgaben für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen jedes einzelnen Bundesministeriums sowie des Kanzleramts seit 2017 gewesen sind. Außerdem soll die Bundesregierung die zehn größten Auftragnehmer benennen. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, im offiziellen Bericht der Bundesregierung zur externen Beratung werde für die verschiedenen Geschäftsbereiche der Regierung im Jahr 2017 ein Gesamtvolumen von 146,2 Millionen Euro aufgeführt. Bedauerlicherweise stelle der Bericht nur einen kleinen Teil der abgerufenen Leistungen dar.

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5. Deutsche Bank und Geldwäsche

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Rolle der Deutschen Bank im Geldwäsche-Verdachtsfall bei Geschäften der dänischen Danske Bank geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (19/7241). Die Bundesregierung wird gefragt, wann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum ersten Mal Informationen über die Beziehungen zwischen der Deutschen Bank und der Danske Bank erhalten hat. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, wann die BaFin erstmals Informationen zum Transaktionsvolumen zwischen der Deutschen Bank und der estnischen Niederlassung der Danske Bank erhalten hat. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, die estnische Filiale der Danske Bank stehe im Verdacht, Geschäfte mit möglicherweise inkriminierten Geldern von bis zu 200 Milliarden Euro ermöglicht sowie Geldwäsche und möglicherweise andere Straftaten begünstigt zu haben. Die Deutsche Bank soll demnach als Korrespondenzbank für die estnische Filiale der Danske Bank agiert und dabei mutmaßlich 80 Prozent aller fragwürdigen Transaktionen abgewickelt haben.

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6. Vorkehrungen für den Brexit laufen

Europa/Unterrichtung

Berlin: (hib/JOH) Über die Vorbereitungen auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union informiert die Bundesregierung den Bundestag in einer Unterrichtung (19/7240). Daraus geht hervor, dass die EU insbesondere mit Blick auf einen möglichen ungeregelten Austritt die in ihrem Notfallaktionsplan vom 13. November angekündigten Maßnahmen konkretisiert und eine begrenzte Anzahl weiterer Rechtsakte vorgelegt habe. Sie beträfen insbesondere die Bereiche Finanzdienstleistungen, Luftverkehr, Zoll und Export. Unter anderem sollen im Falle eines ungeregelten Austritts ab dem Austritt gemäß den Verpflichtungen der EU im Rahmen der Welthandelsorganisation sämtliche einschlägigen EU-Rechtsvorschriften für die Warenein- und -ausfuhr gelten. Die Rechte der Bürger betreffend habe die Europäische Kommission vorgeschlagen, für Kurzaufenthalte Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs von der Visumpflicht zu befreien, sofern alle Unionsbürger ebenso von der Visumpflicht im Vereinigten Königreich befreit würden.

Alle von der Bundesregierung geplanten Gesetzentwürfe zur Vorbereitung auf einen ungeregelten Austritt, darunter Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit, seien zwischenzeitlich im Bundeskabinett angenommen worden und befänden sich im parlamentarischen Verfahren, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus seien zahlreiche untergesetzliche Maßnahmen in Arbeit. So plane die Bundesregierung per Ministerverordnung des Bundesinnenministers eine Übergangszeit von zunächst drei Monaten vorzusehen, damit kein britischer Staatsangehöriger im Falle eines ungeregelten Austritts sofort aus Deutschland ausreisen müsse. Für den weiteren Aufenthalt nach Ende der Übergangszeit benötigten britische Staatsangehörige jedoch einen Aufenthaltstitel nach den Regelungen für Drittstaatsangehörige.

Weitere Verwaltungsmaßnahmen betreffen unter anderem Zoll, Zulassungsbehörden und die Anerkennung von Berufsqualifikationen. So würden der Zollverwaltung mit dem Haushalt 2019 rund 900 Planstellen für den Mehraufwand im Zusammenhang mit dem Brexit bereitgestellt. Für die Zulassungsbehörden sei für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 ebenfalls ein Personalmehrbedarf bewilligt worden.

Die Bundesregierung betont, sie habe ihren engen Austausch mit dem Bundestag, dem Bundesrat, den Ländern, der Zivilgesellschaft sowie Wissenschaft und Wirtschaft in den vergangenen Wochen und Monaten weiter intensiviert. Sie treffe Verbände und Unternehmen "in einem engen Rhythmus" zu Einzel- und Sammelgesprächen, unterrichte über den Stand der Verhandlungen und unterstreiche die Dringlichkeit der eigenen Vorbereitung auf den Austritt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 138 - 6. Februar 2019 - 12.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2019

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