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BUNDESTAG/8022: Heute im Bundestag Nr. 156 - 13.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 156
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Februar 2019, Redaktionsschluss: 10.16 Uhr

1. Transparenz bei Versicherungsprämien
2. Kinderzuschlag soll erhöht werden
3. Offene Standards in der Digitalisierung
4. Steuererstattungen werden untersucht
5. Grundsteuerreform fristgemäß geplant
6. Exportoption für Jülich-Brennstoffe


1. Transparenz bei Versicherungsprämien

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss fordert mehr Transparenz seitens der Versicherungswirtschaft bei der Festlegung der zu zahlenden Versicherungsprämie, um einer willkürlichen Diskriminierung von Versicherten vorzubeugen. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Finanzen "zur Erwägung" zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Die Fraktionen der AfD und der FDP sahen keinen entsprechenden Handlungsbedarf und plädierten für den Abschluss des Petitionsverfahrens.

In der Petition wird konkret eine Altersdiskriminierung der Versicherungsgesellschaften bei der Kraftfahrzeugversicherung beanstandet. Es sei nicht vertretbar, dass Millionen älterer Menschen seit Jahren unverhältnismäßig hohe Prämien in der Kfz-Versicherung zahlen müssten. Außerdem könne kein Versicherungsnehmer in der heutigen Situation erkennen, wie sich seine Prämie errechnet. Dies liege insbesondere darin begründet, dass die Versicherungsunternehmen "intern und ohne jegliche Transparenz" ihre Schadensfälle selbst auswerten und danach die Prämien berechnen würden.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Thema. Darin heißt es unter anderem, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordere keine Gleichbehandlung aller Lebensverhältnisse "um jeden Preis". Vielmehr schütze es vor willkürlicher Ungleichbehandlung.

Was die Kfz-Versicherung angeht, so kämen die entsprechenden Verträge nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit zustande, schreibt die Regierung in der Stellungnahme weiter. Die Versicherten könnten also selbst entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen sie diese Verträge annehmen. Auch sei es den Versicherungsunternehmen grundsätzlich selbst überlassen, wie sie ihre Prämien kalkulieren. Grundlage dafür seien die anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation.

Mit Blick auf die Kfz-Haftpflichtversicherungen für Senioren verweist die Bundesregierung auf einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Bericht, dem zufolge ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem Nutzeralter und dem Schadensverlauf erkennbar sei. Laut der Vorlage falle die Schadenshäufigkeit der "42 bis 62-jährigen Kfz-Nutzer" am geringsten aus. Die Altersgruppe "82 Jahre und älter" verursache laut Statistik etwa doppelt so viele Schadensfälle wie die vorgenannte Altersgruppe. Die dazwischen liegenden Altersgruppen wiesen einen entsprechend stetigen Anstieg der Schadensfälle auf, was aus Sicht der Bundesregierung deutlich macht, dass das Risiko, einen Unfall zu verursachen, ab einem bestimmten Alter deutlich zunehme.

Da faktisch jedoch viele Nutzer mit steigendem Alter höhere Schadensfreiheitsrabatte erreichten, werde der Effekt der steigenden Prämien im Alter zumeist wieder ausgeglichen, urteilt die Regierung. Auch die in der Versicherungswirtschaft üblichen Kilometertarife führten dazu, dass die meist geringere Fahrleistung von Senioren durch Einteilung in entsprechende Risikoklassen berücksichtigt werde.

Die Mehrheit der Abgeordneten im Petitionsausschuss überzeugen diese Ausführungen jedoch nicht. Ihrer Ansicht nach sollten vielmehr gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die vorsehen, dass die Risikobewertung der Versicherten künftig auf unabhängigen Daten basiert. Es könne nicht sein, dass die entsprechenden Datensätze aus der Versicherungswirtschaft selbst stammen, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Daher sei es erforderlich, Regelungen zu schaffen, die die Versicherungswirtschaft zu mehr Transparenz bei der Prämiengestaltung verpflichten. Die Versicherten müssten erkennen können, wie sich die Höhe der Prämie zusammensetzt, schreiben die Abgeordneten.

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2. Kinderzuschlag soll erhöht werden

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung plant eine Erhöhung des Kinderzuschlags und den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets. Dies sieht der gemeinsam von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Entwurf eines sogenannten Starke-Familien-Gesetzes (19/7504) vor, mit dem Familien mit geringem Einkommen finanziell stärker unterstützt und die Teilhabe ihrer Kinder am gesellschaftlichen und schulischen Leben verbessert werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht eine Neugestaltung des Kinderzuschlags in zwei Schritten vor: Zum 1. Juli 2019 soll er von derzeit maximal 170 Euro pro Monat und Kind auf 185 Euro erhöht werden. Zudem soll der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet werden. So soll das Einkommen der Kinder - wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen - bis zu einer Höhe von 100 Euro den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern. Zukünftig soll der Zuschlag für sechs Monate gewährt und rückwirkend nicht mehr überprüft werden.

Zum 1. Januar 2020 soll dann die sogenannte "Abbruchkante" durch Aufhebung der oberen Einkommensgrenzen entfallen. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 statt 50 Prozent mindern. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Familien auch dann den Kinderzuschlag erhalten, wenn die Eltern kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfsbedürftigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu vermeiden. Dieser erweiterte Zugang zum Kinderzuschlag für Familien in verdeckter Armut soll allerdings zunächst auf drei Jahre befristet werden.

Im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets sieht der Gesetzentwurf zum 1. August 2019 eine Erhöhung des "Schulstarterpakets" von 100 auf 150 Euro vor. Zudem sollen die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Schülerbeförderung entfallen. Darüber hinaus sollen die Mittel für Lernförderung zukünftig auch dann bewilligt werden, wenn die Versetzung eines Schülers nicht unmittelbar gefährdet ist.

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3. Offene Standards in der Digitalisierung

Ausschuss Digitale Agenda/Antrag

Berlin: (hib/LBR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für offene Standards als zentrale Voraussetzung für eine gemeinwohlorientierte Gestaltung der Digitalisierung stark. Grundlegende Prinzipien wie Netzneutralität, Open Data und offene Software können zur Selbstbestimmung der Nutzer beitragen, marktmächtige Strukturen der Digitalwirtschaft aufbrechen und so die Sicherheit der digitalen Welt verbessern. Das schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/7589).

Da bisher kein verantwortungsvoller Ordnungsrahmen für die Digitalisierung der Wirtschaft erkennbar sei, sei es nötig, "eine echte Netzneutralität ohne diskriminierende Überholspuren und Zero-Rating" gesetzlich zu verankern, heißt es darin weiter. Insbesondere bei monopolartigen Strukturen auf den digitalen Märkten müsse, sofern technisch und datenschutzrechtlich möglich, eine Verpflichtung zur Interoperabilität zwischen den verschiedenen Anbietern eingeführt werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, das bestehende Informationsfreiheitsrecht des Bundes fortzuentwickeln mit dem Ziel, Open Government und Open Data voranzutreiben. Dies umfasse auch ein zweites Open-Data oder Transparenz-Gesetz. Indem Open Source als Standard etabliert werde, könnten einseitige Abhängigkeiten verringert und die IT-Sicherheit gestärkt werden, schreiben die Abgeordneten weiter. Zudem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich international für die Festschreibung von offenen Standards einzusetzen, um weitere Innovationen in offenen Systemen neuer Technologien wie etwa Blockchain oder Quantencomputing zu ermöglichen.

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4. Steuererstattungen werden untersucht

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In den USA von Finanzinstituten vorab herausgegebene Hinterlegungsscheine für Aktien, die auch als "American Depository Receipts" (ADRs) bezeichnet werden, sind möglicherweise unter anderem in Deutschland für unrechtmäßige Erstattungen von Kapitalertragsteuer genutzt worden. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (19/7484) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6767) mit: "Die Nutzung der ausgegebenen Papiere für Steuergestaltungen ist nach Auffassung der Bundesregierung bei Würdigung der Feststellungen der SEC naheliegend."

Die Bundesregierung erläutert in der Antwort auch die Funktionsweise von ADRs. Danach werden an US-Börsen gehandelte Hinterlegungsscheine für ausländische Aktien ausgegeben, die bei einer Depotbank am Heimatmarkt der Aktien verwahrt werden. ADRs würden nach Genehmigung durch die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC eine Wertpapierkennnummer erhalten und könnten an US Börsen gehandelt werden. Bei Ausgabe der ADRs werde zeitgleich die festgelegte Zahl der Aktien, für die die registrierten ADRs ausgegeben werden sollen, bei der Verwahrstelle eingeliefert. ADRs könnten vorab ausgegeben werden, wenn die Einlieferung von den für die Hinterlegung bestimmten Aktien bei der Verwahrstelle verzögert erfolge.

Konkrete Fälle, in denen in Deutschland über vorab ausgegebene ADRs Erstattungen von nicht abgeführter Kapitalertragsteuer erwirkt worden seien, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Das Bundeszentralamt für Steuern prüfe, ob es zu unberechtigten Erstattungen gekommen sei. Diese Prüfungen würden andauern. Zudem habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die SEC gebeten, ihre gewonnenen Erkenntnisse zu übermitteln.

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5. Grundsteuerreform fristgemäß geplant

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will im Zusammenwirken mit den Bundesländern dazu beitragen, dass die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer eingehalten werden kann. Dies sichert die Regierung in ihrer Antwort (19/7488) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7062) zu. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31 Dezember 2019 gesetzt, um eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer zu treffen. Das für die Gemeinden wichtige Grundsteueraufkommen von jährlich rund 14 Milliarden Euro solle gesichert werden. Einen Kabinettstermin nannte die Bundesregierung noch nicht. Die vom Bundesfinanzministerium am 28. November 2018 vorgelegten Überlegungen zur Reform der Grundsteuer würden gegenwärtig mit den Ländern intensiv diskutiert. Aussagen zu Details seien derzeit nicht möglich, erklärt die Regierung unter Hinweis auf den Schutz des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung.

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6. Exportoption für Jülich-Brennstoffe

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die atomrechtlichen Prüfungen im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie im Bundesumweltministerium eines Exportantrages für die abgebrannten Brennelementekugeln aus dem Allgemeinen Versuchsreaktor in Jülich dauern an. Die Prüfungen seien aufwändig und umfangreich, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/7553) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6877). Der Export der abgebrannten Brennelementekugeln ist eine von drei Optionen. Neben der Rückführung in die USA stehen auch ein Transport ins Zwischenlager Ahaus sowie ein Neubau eines Zwischenlagers in Jülich als Ideen im Raum.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 156 - 13. Februar 2019 - 10.16 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2019

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