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BUNDESTAG/8121: Heute im Bundestag Nr. 255 - 12.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 255
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 12. März 2019, Redaktionsschluss: 10.04 Uhr

1. Experten betonen Chancen der KI
2. Weitere Ausnahmen von Fahrverboten
3. Einhaltung angeordneter Fahrverbote


1. Experten betonen Chancen der KI

Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale/Ausschuss

Berlin: (hib/suk) Die Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) schreitet mit großen Schritten voran - und birgt dabei Chancen und Herausforderungen gleichermaßen. Dies wurde klar in einer Sitzung der Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale" am Montagnachmittag. In öffentlicher Sitzung hielten fünf Wissenschaftler Impulsvorträge zu verschiedenen Aspekten der KI.

Aus der Perspektive der Ethik näherte sich Alexander Filipovic von der Hochschule München dem Thema: So gehe es in der Diskussion um KI immer auch um Fragen von Autonomie, Freiheit und Menschsein. Er halte einen dynamischen Menschenbegriff für nötig, der davon ausgehe, dass der Mensch verschiedene Dimensionen habe und immer gleichzeitig autonom sei und sich der Gesellschaft verdanke. Umbrüche und Wissenschaft und Technologie, wie wir sie gerade erlebten, veränderten das Selbstverständnis von Menschen stark. Idealerweise sollten KI-Techniken die Freiheit des Menschen vergrößern und sein Leben vereinfachen. Dabei sei es wichtig zu bedenken, dass Menschen "konstitutiv anders als Maschinen" seien und KI-Systeme so gestaltet werden müssten, dass sie "Freiräume für spezifisch Menschliches" enthielten. Dafür seien verschiedene rechtliche Regelungen nötig: Es müsse etwa Transparenzpflichten geben, die Menschen müssen Abwehrrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben. Zudem müsse es eine sehr sensible "Güterabwägung" geben - dafür sei eine gesellschaftliche Debatte nötig.

Emmanuel Müller von der Fraunhofer-Gesellschaft führte in seinem Vortrag aus, es gebe mehrere neue Herausforderungen im Zusammenhang mit der KI: So müsse ein sorgsamer Umgang mit den Daten garantiert sein, es brauche Nachvollziehbarkeit und Vertrauen in die Technik. Zudem müsse die Frage nach der Haftung im Fall von Fehlern - etwa beim Einsatz von KI bei der medizinischen Diagnostik - geklärt werden. Es brauche dringend selbsterklärende, menschzentrierte und verständliche Methoden. Was aktuell fehle, seien ausreichend Experten. Die Fraunhofer-Gesellschaft schule deshalb in Fortbildungen Vertreter der Industrie. Sie setze zudem stark auf "hybride KI", in der menschliches Wissen und maschinelle Lernmethoden zusammengeführt würden.

Morris Riedel von der Helmholtz-Gemeinschaft sagte, es sei eine der großen Herausforderungen der KI, dass im Zusammenhang mit ihr viele verschiedene Begriffe auf Gesellschaft und Politik wirkten. Weil heute immer mehr Daten verfügbar seien, seien immer bessere Modelle entstanden. Es gebe die nötigen Speichermöglichkeiten und die geeignete Software - weil all diese Faktoren in Kombination vorlägen, sei aktuell der richtige Zeitpunkt für die Weiterentwicklung der KI. Deutschland drohe aber einerseits von den großen Akteuren wie Amazon, Google oder Facebook abgehängt zu werden, zum anderen sei man in den USA und China schon deutlich weiter - obwohl die deutsche KI-Strategie gut sei. Man müsse hierzulande für eine stärkere Vernetzung der Forscher sorgen, wenn man international mithalten wolle.

Die großen Durchbrüche in der KI in der jüngeren Vergangenheit habe es vor allem dank immer größerer und leichter zugänglicher Datensätze gegeben, betonte auch Sören Auer von der Leibniz-Gemeinschaft - die verwendeten Algorithmen seien dagegen häufig schon viele Jahre alt. Der "eigentliche Wert und Wettbewerb" liege daher in der Datenhoheit. Die KI dürfe keine Black Box sein; es sei unabdingbar, ein gemeinsames und transparentes Verständnis der Daten zu entwickeln. Die KI stelle auch die Wissenschaft vor große Umbrüche: So seien deren Methoden zur Kommunikation von Forschungsergebnissen in den vergangenen 500 Jahren nahezu gleich geblieben. Hier könne die KI helfen, sich deutlich schneller einen Überblick über den Forschungsstand zu verschaffen. Um dies zu erreichen, brauche es auch neue Ansätze in der Forschungsförderung.

Dies unterstrich auch Klaus-Robert Müller von der Max-Planck-Gesellschaft: Es gebe aktuell viele Wissenschaftler, die von KI sprechen würden und nur wenige, die wirklich welche betrieben. Um den Anschluss nicht zu verpassen, würden aber viel mehr Professoren gebraucht, die wirkliche Grundlagenforschung betrieben. Müller betonte, das maschinelle Lernen und Big Data seien der "technische Unterbau der KI", deshalb sei hier Forschung wichtig. Insbesondere das maschinelle Lernen sei ein "riesiger ökonomischer Faktor", deshalb würden Unternehmen wie Google, Amazon oder Facebook immense Summen in diesen Bereich investieren - der Weg von neuen Algorithmen zu konkreten Produkten sei "extrem kurz".

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2. Weitere Ausnahmen von Fahrverboten

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Dienstagmorgen der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in geänderter Fassung zugestimmt. Gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/6335; 19/6927) stimmten die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die FDP-Fraktion enthielt sich.

Mit der Novelle will die Bundesregierung mögliche Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid einschränken. Sie sollen künftig nur dann in Erwägung gezogen werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Außerdem sollen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI, bestimmte Euro 4 und 5 sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge (2,8 bis 7,8 Tonnen) von den Verboten ausgenommen werden.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezieht sich vor allem auf Klarstellungen bei den Ausnahmen. So sollen auch schwere Fahrzeuge (ab 3,5 Tonnen) der privaten Entsorgungswirtschaft bundesweit einheitlich von Verkehrsverboten ausgenommen werden, wenn sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis für ein Stickstoffdioxid-Minderungssystem mit erhöhter Minderungsleistung haben und dieses die technischen Anforderungen für eine finanzielle Förderung des Bundes erfüllt. Die Ergänzung bezieht sich auf Abfallbeförderungen durch private Entsorgungsunternehmen ohne Beauftragung der Kommunen sowie die Beförderung von Verpackungsabfällen durch duale Systeme (gelbe Tonne) und Beförderungen von Bau- und Abbruchabfällen. Schwere Kommunalfahrzeuge, die im Auftrag der Kommunen tätig werden, waren schon im Ursprungsentwurf von den Ausnahmeregelungen erfasst. Erweitert wurden außerdem die Ausnahmen für Handwerkerfahrzeuge, diese sollen nicht nur in besonders belasteten Gebieten, sondern bundesweit gelten. Neu eingefügt wurde in den Gesetzentwurf, dass lokale Behörden künftig weitere Ausnahmen von den Fahrverboten erlassen können.

Die Unionsfraktion zeigte sich zufrieden, dass sie mit der vorliegenden Fassung nun "den Segen der EU-Kommission" habe und betonte, dass die Grenzwerte der EU dadurch nicht verändert werden. Dies stimme so nicht, denn es gebe nach wie vor kritische Stimmen aus der EU, entgegnete die FDP-Fraktion. Sie kritisierte unter anderem, dass es für Euro-6-Fahrzeuge keine Mobilitätsgarantie gebe und bezeichnete die Festlegung auf einen Grenzwert von 50 Mikrogramm als nicht nachvollziehbar. Die SPD-Fraktion betonte, ihr komme der Entwurf viel zu spät, nun sei es aber wichtig, dass die Autoindustrie endlich eine Handlungsgrundlage habe. Deutliche Kritik übten Grüne und Linke. Es könne nicht sein, dass jene als Gesetzesbrecher hingestellt würden, die auf die Einhaltung des 40-Mikrogramm-Grenzwertes und damit letztlich auf Einhaltung der Gesetze pochen. Wie die Linken befanden auch die Grünen, dass dieser Gesetzentwurf unnötig sei. Beide Fraktionen warfen der Regierung vor, die Grenzwerte zu manipulieren. Die AfD-Fraktion sagte, bei der Aufstellung der Messstationen hätten die Kommunen viel Spielraum und könnten diese also politisch manipulieren, um auf die gewünschten Werte zu kommen.

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3. Einhaltung angeordneter Fahrverbote

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat den Weg frei gemacht für gesetzliche Regelungen zur Überprüfung der Einhaltung von Fahrverboten wegen Grenzwertüberschreitungen bei den Stickstoffdioxid-Emissionen. Während einer Sondersitzung am Dienstagmorgen votierte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (19/6334) in einer auf Antrag von Unions- und SPD-Fraktion geänderten Fassung. Die Oppositionsfraktionen lehnten die geplante Novellierung ab. Am Donnerstag soll die Vorlage abschließend im Plenum des Bundestages beraten werden.

Laut dem Gesetzentwurf sollen Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell anhand der dort gespeicherten technischen Daten über das Fahrzeug die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote überprüfen zu können.

Dazu ist die Aufnahme eines Paragrafen 63c in das Straßenverkehrsgesetz geplant. Darin ist vorgesehen, dass die zuständigen Landesbehörden spezielle Daten für Kontrollen "erheben, speichern und verwenden" dürfen. Dazu gehören der Vorlage zufolge "das Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, die in einem Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten am Verkehr teilnehmen", die "für die Berechtigung zur Teilnahme am Verkehr in Gebieten mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten erforderlichen Merkmale des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination", das "Bild des Fahrzeugs und des Fahrers" sowie "den Ort und die Zeit der Teilnahme am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten".

Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird unter anderem festgeschrieben, dass es sich um "stichprobenartige Überprüfungen mit mobilen Geräten" und nicht um flächendeckende Überprüfungen handeln solle. Eine verdeckte Datenerhebung ist der Vorlage zufolge unzulässig - ebenso wie Bewegtbildaufzeichnungen (Videoaufzeichnungen). Was die Löschfrist der Daten angeht so ist geregelt, dass die Daten im Falle des berechtigten Befahrens der Fahrverbotszone unverzüglich zu löschen sind. Im anderen Falle müssen die Daten nach maximal zwei Wochen gelöscht werden, "selbst wenn die Verfolgung eines Verstoßes dadurch gehindert werden würde".

Trotz der Änderungen äußerten die Oppositionsfraktionen während der Ausschusssitzung Kritik an dem Gesetzentwurf sowie an dem Gesetzgebungsverfahren an sich, das ein Hauruck-Verfahren darstelle. Erst am Vorabend der Sitzung hätten die Änderungsvorschläge der Koalition auf dem Tisch gelegen.

Aus Sicht der Grünen ist der Gesetzentwurf untauglich: Mit ihm werde eine Technik eingeführt, die weder erprobt noch zugelassen sei, sagte der Fraktionsvertreter. Kein Wort verliere der Gesetzentwurf auch über den Umgang mit den Ausnahmen von den Fahrverboten, die die Kommunen erlassen könnten. Ebenso wenig werde auf die Möglichkeit einer Blauen Plakette eingegangen, die aus Sicht der Grünen besser zur Überprüfung der Fahrverbotseinhaltung geeignet ist.

Der AfD-Vertreter kritisierte, es gebe eine Vielzahl von nicht geklärten Ausnahmen, die dazu führe, dass es keine gleichberechtigte Überprüfung geben könne. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge etwa könnten weiterhin bedingungslos die Fahrverbotszonen befahren, weil sie nicht überprüft werden könnten. Es stelle sich die Frage, welchen Sinn ein Gesetz macht, das in weiten Teilen konsequenzlos ignoriert werden könne.

Von einem hochproblematischen Verfahren sprach der Vertreter der FDP-Fraktion. Das Grundsatzproblem der Verhältnismäßigkeit bleibe auch nach den Änderungen weiter bestehen, sagte er. Der Verstoß bleibe eine Ordnungswidrigkeit. Dafür massenhaft Daten von Autofahrern zu erfassen sei schwierig und werde vor Gerichten keinen Bestand haben, so der FDP- Vertreter. Zu kritisieren sei außerdem, dass die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Kosten für die Kommunen nicht geregelt seien.

Mit dem Gesetz erreiche die Überwachung des öffentlichen Raumes ein nicht mehr hinnehmbares Maß, befand der Vertreter der Linksfraktion. Das Gesetz sei unverhältnismäßig, urteilte er. Die Blaue Plakette sei eine Alternative, bei der man keine neuen Daten erheben müsse.

Die Vertreterin der Unionsfraktion wies den Vorwurf eines Hauruck-Verfahrens zurück. Ziel der Koalition sei es gewesen, das Gesetz - ebenso wie die vom Umweltausschuss ebenfalls in einer Sondersitzung beratene Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes - noch in dieser Woche am Donnerstag durch den Bundestag und am Freitag vor den Bundesrat bringen zu können. Das Gesetz sei nötig, weil die Kommunen gesetzliche Möglichkeiten bräuchten, um die Einhaltung der Fahrverbote überprüfen zu können, sagte sie.

Mit den Änderungen trage man den vom Bundesrat und von Sachverständigen geäußerten Bedenken Rechnung, sagte der Vertreter der SPD-Fraktion. Es werde ein notwendiger und angemessener Rahmen für die Überprüfung geschaffen, betonte er.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger (CDU), sagte auf Nachfrage, die Bundesregierung halte die vorliegende Regelung für zielführender als eine Plakettenlösung. Damit könne nur der ruhende Verkehr überwacht werden. Da es aber um die Frage gehe, wer in die Verbotszonen einfährt, müssten Fahrzeuge im Falle einer Blauen Plakette zur Überprüfung aus dem rollenden Verkehr herausgezogen werden, was nicht zielführend sei, sagte Bilger.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 255 - 12. März 2019 - 10.04 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2019

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