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BUNDESTAG/8144: Heute im Bundestag Nr. 279 - 15.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 279
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 15. März 2019, Redaktionsschluss: 09.34 Uhr

1. AfD fordert mehr nationale Souveränität
2. AfD fordert Nutzenbewertung für Cannabis
3. Krankenkasse soll Totenschein bezahlen
4. AfD für Arzneimittel-Versandhandelsverbot
5. Ordnungsgeld gegen Abgeordnete Strenz


1. AfD fordert mehr nationale Souveränität

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion setzt sich für ein "Europa der Zusammenarbeit souveräner Nationen" ein. Dafür will sie die Kompetenzen der EU reduzieren, die Eurozone abwickeln und das EU-Budget auf 0,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens kürzen. Über einen entsprechenden Antrag (19/2534) stimmt der Bundestag heute Vormittag ab. Der Europaausschuss hatte die Initiative bereits in seiner Sitzung am Mittwoch abgelehnt und eine Beschlussempfehlung dazu vorgelegt (19/6560).

"Der Zerfall der Europäischen Union und die Unzufriedenheit über ihre Arbeit machen deutlich, dass nicht mehr EU, sondern weniger EU mehr europäische Zusammenarbeit bedeutet und wünschenswert ist", schreiben die Abgeordneten in der Begründung. Ein neuer Entwurf einer Europäischen Union müsse daher die nationale Souveränität betonen.

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2. AfD fordert Nutzenbewertung für Cannabis

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert eine wissenschaftliche Nutzenbewertung für Medizinalcannabis analog zum Arzneimittelrecht. In einem Antrag (19/8278) heißt es, aus Gründen des Patientenschutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit den Krankenversicherungsbeiträgen müsse Medizinalcannabis wie andere Arzneimittel auch behandelt werden.

Es sollte sichergestellt werden, "dass Medizinalcannabis dem 2010 mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführten Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln unterzogen" werde.

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3. Krankenkasse soll Totenschein bezahlen

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Kosten für Totenscheine sollten nach Ansicht der Linksfraktion von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. In Deutschland müsse zur Feststellung des Todes und zum Ausstellen eines Totenscheins ein Arzt hinzugezogen werden. Da die Mitgliedschaft in der GKV mit dem Tod ende, müssten Angehörige die vollen Kosten für den Totenschein tragen, heißt es in einem Antrag (19/8274) der Fraktion.

Die trauernden Angehörigen seien in dieser schwierigen Ausnahmesituation mit vielen organisatorischen Fragen belastet und hätten zumeist keine Kenntnis von den Abrechnungsverfahren. Nach der Streichung des Sterbegeldes seien gerade Angehörige aus unteren Einkommensschichten von den Kosten für den Totenschein belastet, für den mehr als 100 Euro anfallen könnten. Die ärztliche Todesfeststellung sollte daher in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden.

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4. AfD für Arzneimittel-Versandhandelsverbot

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion will den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland verbieten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe 2016 entschieden, dass Versandapotheken im EU-Ausland nicht an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gebunden seien, wenn sie nach Deutschland liefern. Sie könnten ihren Kunden deshalb Boni bieten, heißt es in einem Antrag (19/8277) der Fraktion.

In der Folge sinke die Apothekenzahl in Deutschland ständig, während die großen Versender im EU-Ausland expandierten. Die Abgeordneten verlangen nun neben dem Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch, dass die Zustellung durch Boten künftig nicht nur im Einzelfall erlaubt wird.

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5. Ordnungsgeld gegen Abgeordnete Strenz

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Das Präsidium des Bundestages hat gegen die CDU-Abgeordnete Karin Strenz wegen Verstoßes gegen die Verhaltensregeln für Mitglieder des Parlaments ein Ordnungsgeld verhängt. Wie aus der Unterrichtung (19/8390) des Präsidiums hervorgeht, wird das Ordnungsgeld in Höhe von 4/12 der jährlichen Abgeordnetenentschädigung festgesetzt.

Im Januar 2019 hatte das Präsidium festgestellt, dass Strenz gegen die Verhaltensregeln für Mitglieder des Parlaments verstoßen hat. In der damaligen Unterrichtung (19/7160) hieß es, die Abgeordnete habe ihre Pflichten verletzt, indem sie ihre Vertragspartnerin Line M-Trade UG und die Vermögenszuflüsse daraus, ihre Wahl zur Vorsitzenden der Deutsch-Kasachischen Gesellschaft e.V., ihre Beteiligung an der Extent GmbH sowie ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der Extent GmbH jeweils nach Ablauf der Anzeigefrist angezeigt habe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 279 - 15. März 2019 - 09.34 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2019

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