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BUNDESTAG/8383: Heute im Bundestag Nr. 522 - 08.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 522
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 8. Mai 2019, Redaktionsschluss: 13.33 Uhr

1. Experten: BAföG-Reform nicht ausreichend
2. Wertpapieremissionen erleichtert
3. Lösungen im Umgang mit Plastikmüll
4. Aufhebung von Wahlrechtsausschlüssen


1. Experten: BAföG-Reform nicht ausreichend

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Die geplante BAföG-Novelle war am Mittwochvormittag Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in Berlin. Die Mehrzahl der Sachverständigen lobte den Vorstoß der Bundesregierung zwar, kritisierte aber, dass die Reform (26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes) nicht weit genug geht.

Die Bundesregierung plant, die BAföG-Bedarfssätze jeweils zu Beginn des Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters 2019 um fünf Prozent und 2020 um zwei Prozent anzuheben - bei "überproportionaler Anhebung des Wohnzuschlags", der für auswärts wohnende Studenten künftig 325 Euro betragen soll. Der BAföG-Höchstsatz soll 2020 bei 861 Euro liegen, derzeit sind es 735 Euro. Die Einkommensfreibeträge sollen im Jahr 2019 um zunächst sieben Prozent und im Jahr 2020 um drei Prozent sowie im Jahr 2021 um sechs Prozent erhöht werden.

Sonja Bolenius vom Bundesvorstand Deutscher Gewerkschaftsbund, kritisierte, dass die staatliche Finanzierung des BAföG seit Jahren ausblute. Die Zahl der Geförderten sei seit der letzten BAföG-Novellierung zwischen 2014 und 2017 weiter um 18.000 Menschen gesunken. Die vorgelegten Änderungen würden nicht ausreichen, um eine Trendwende im BAföG einzuleiten.Sonja Bolenius vom Bundesvorstand Deutscher Gewerkschaftsbund, kritisierte, dass die staatliche Finanzierung des BAföG seit Jahren ausblute. Die Zahl der Geförderten sei seit der letzten BAföG-Novellierung zwischen 2014 und 2017 weiter um 18.000 Menschen gesunken. Die vorgelegten Änderungen würden nicht ausreichen, um eine Trendwende im BAföG einzuleiten.

Stefanie Busch, Hochschulrektorenkonferenz, begrüßte grundsätzlich den Entwurf, forderte aber eine kontinuierliche Anpassung an die Bedarfssätze und Freibeträge. Ferner setzte sie sich für die Aufhebung der Altersgrenze ein. Michael Cordes, Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS), äußerte wie auch schon Sonja Bolenius Zweifel daran, ob die Erhöhungen ausreichen. Er verwies auf steigende Mieten, erhöhte Ausgaben für Fahrkosten und Gesundheit. Auch Kevin Kunze, Vertreter des freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), trat für eine stärkere Erhöhung der Sätze ein und betonte, dass das BAföG soziale Unterschiede ausgleichen soll. Der Wille, eine echte Verbesserung zu erzielen, lasse sich im Regierungsentwurf nicht feststellen. Auch Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, machte deutlich, um eine echte Trendwende zu schaffen müssten die Altersgrenzen abgeschafft werden, das Teilzeitstudium gefördert werden und die Förderungshöchstdauer verlängert werden. Dass sich diese Punkte nicht im Entwurf wiederfinden, sei um so erstaunlicher, da nur 37 Prozent der Studenten ihr Studium in der Regelstudienzeit beenden würden. Ulrich Müller, Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), betonte, dass es nicht nur um die finanzielle Dimension des BAföG ginge, sondern di e BAföG-Krise auch eine konzeptionelle sei. Es müsse eine Neuausrichtung auf strukturell veränderte Bildungsinteressen, Bildungsteilnehmer und Bildungsbiographien geben.

Einen anderen Schwerpunkt setzte Birgit Niepmann, die vor dem Ausschuss nicht als Direktorin des Amtsgerichts Bonn sondern als langjährige Familienrichterin sprach. Sie bewertete die geplanten Erhöhungen als ausreichend und lobte, dass weiterhin das Subsidaritätsprinzip gewahrt bleibe. Die Finanzierung eines Studiums sei in erster Linie Sache der Eltern, erst wenn diese dazu nicht in der Lage seien, soll der Staat einspringen. Axel Spieldenner vom Bundesverwaltungsamt, lobte, dass durch die Rückzahlungsmodalitäten die Angst vor einer Verschuldung zumindest in Teilen entgegen gewirkt werde. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet nun bei nicht ausreichendem Einkommen einen kompletten Erlass an. Katja Urbatsch von der gemeinnützigen Organisation ArbeiterKind.de, forderte unter anderem, gerade Erstakademikern in ihrer Familie in Umfang, Höhe und Dauer eine stärkere Unterstützung zu bieten. Zudem sollte für alle die Antragstellung vereinfacht werden. Henrik Wärner, Bundesvorsitzender des Rings Christlich-Demokratischer Studenten, sprach sich unter anderem dafür aus, den Leistungsgedanken beim BAföG stärker zu berücksichtigen und denjenigen, die ihr Studium besonders gut und zügig abschließen, einen Teil oder sogar die gesamte der BAföG-Schuld zu erlassen.

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/8749) lagen der Anhörung auch der Antrag der AfD (19/8990), der FDP (19/8956) und der Linken (19/8967) zugrunde.

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2. Wertpapieremissionen erleichtert

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen (19/8005, 19/8617) zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen an den im vergangenen Jahr beschlossenen Ausnahmen bei der Prospektpflicht für die Herausgabe von Wertpapieren vor. Bisher entfiel die Prospektpflicht für öffentliche Angebote von Wertpapieren bei einem Volumen bis acht Millionen Euro, bei Banken bis fünf Millionen Euro. Dieser Schwellenwert für die Ausnahme von der Prospektpflicht wird auf acht Millionen Euro vereinheitlich. Weitere Vereinheitlichungen und Verbesserungen besonders für neue Finanzierungsformen nahmen die Koalitionsfraktionen mit insgesamt neun Änderungsanträgen vor. Dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die FDP-Fraktion zu. AfD-Fraktion, Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Gesetzentwurf ab. Zwei Änderungsanträge der FDP-Fraktion wurden abgelehnt.

In der Aussprache betonte der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion die Bedeutung eines leichteren Zugangs für Unternehmen am Kapitalmarkt sowie die gleichzeitig vorgenommene Verbesserung des Verbraucherschutzes. Die Anleger erhielten mehr Spielraum. Außerdem müssten bei Crowdfunding-Pojekten erst ab einer Grenze von sechs Millionen Euro Prospekte erstellt werden. Im Entwurf hatte die Grenze bei 2,5 Millionen Euro gelegen. Die SPD-Fraktion betonte das Ziel, dass sich Start ups durch Finanzierungsmöglichkeiten vernünftig entwickeln können müssten. Mit risikobehafteten Anlageformen müsse aber sensibel umgegangen werden.

Die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten übereinstimmend die Sprachregel bei der Herausgabe von Prospekten. Der Entwurf sieht vor, dass Wertpapierprospekte von ausländischen Emittenten nicht unbedingt in deutschen Sprache vorgelegt werden müssen. Sachverständige hatten bereits in der Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass im Falle von Klagen die Anleger den Prospekt auf eigene Kosten übersetzen lassen müssten. Die Linksfraktion verlangte, die Verbraucher müssten ein Recht auf Übersetzung durch den Emittenten haben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beklagte außerdem, dass die Heraufsetzung der Grenzen für die Prospektpflicht zu Lasten der Verbraucher gehe. Die AfD-Fraktion kritisierte, dass mit den Immobilienfinanzierungen über neue Plattformen eine Konkurrenz für bewährte Finanzierungsformen durch die Banken geschaffen werde.

Die FDP-Fraktion konnte sich nicht mit ihrem Vorschlag durchsetzen, das Sprachenproblem bei den Prospekten dadurch zu lösen, indem die entsprechenden Gerichtsverfahren zu englischsprachigen Kammern verlagert werden würden.

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3. Lösungen im Umgang mit Plastikmüll

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Mit Lösungsideen zum globalen Problem mit Plastikmüll haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwochmittag befasst. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung nahmen neun geladene Sachverständige zu fünf vorliegenden Anträgen Stellung und stellten sich den Fragen der Abgeordneten. Im Wesentlichen sprachen sich die Sachverständigen in unterschiedlicher Akzentuierung international für den Aufbau und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, ein Verbot für Abfall-Exporte in problematische Länder sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Plastikabfällen aus. Umstritten zwischen Vertretern der Umweltverbände beziehungsweise des Handels war die Frage, inwiefern in Deutschland zusätzlicher regulatorischer Handlungsbedarf besteht. Zu Diskussion standen ein Antrag der AfD-Fraktion ("Plastikmüll - eine Internationale Herausforderung", 19/9237), zwei Anträge der FDP-Fraktion ("Meeresvermüllung durch Plastik", 19/3172 / "Kunststoffe in den Weltmeeren", 19/7695) sowie zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ("Verschmutzung der Meere - Plastikflut unverzüglich stoppen", 19/5230 / "Strategie gegen Plastikmüll jetzt umsetzen", 19/6129).

Für den Naturschutzbund Deutschland (Nabu) sprach sich Kim Detloff dafür aus, auf eine deutliche Verringerung der Kunststoffproduktion und des Kunststoffverbrauches zu setzen. Demnach müsse die Produzentenverantwortung so erweitert werden, dass damit international die Systeme der Abfall- und Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Zudem müsste Abfallexport in Länder ohne hochwertiges Recycling unterbunden werden. Auch die EU und Deutschland seien in der Pflicht. "Die Debatte um den Roh- und Wertstoff Kunststoff muss dabei um eine Debatte um Mehrweg, Langlebigkeit, Schadstofffreiheit und Recyclingfähigkeit von Produkten erweitert werden", führte der Nabu-Vertreter in seiner Stellungnahme aus.

In eine ähnliche Richtung argumentierte für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Thomas Fischer. Es brauche "mehr Mut zur Abfallvermeidung", sagte Fischer. Man dürfe sich in Deutschland nicht aus der Verantwortung ziehen, gebe es doch mit jährlich 226 Kilogramm Verpackungsabfall ein sehr hohes Pro-Kopf-Aufkommen. Fischer sprach sich unter anderem für die Einführung eines Abfallvermeidungszieles, eine Abgabe auf besonders umweltschädliche Einwegartikel sowie eine Ausweitung der haushaltsnahen Wertstoffsammlung aus. Zudem müsse die im Verpackungsgesetz normierte Mehrwegquote auch tatsächlich erreicht und durchgesetzt werden.

Kai Falk (Handelsverband Deutschland e.V., HDE) sagte, dass eine "pauschale Verurteilung von Kunststoffen" keinen Sinn ergebe. Er betonte die Bedeutung von Forschung und Entwicklung in diesem Bereich und hob Maßnahmen im Handel zur Plastikvermeidung hervor. So sei mit einer "freiwilligen Selbstverpflichtung" eine Reduzierung von Plastiktüten erreicht worden. Zudem nutzten einige Handelskonzerne für die Verpackungen ihrer Eigenmarken schon Rezyklate. Kritisch beurteilte Falk in seiner Stellungnahme die Einwegplastik-Richtlinie der EU. Diese helfe nicht dabei, gegen die unsachgemäße Entsorgung als Hauptursache der Umweltverschmutzung durch Plastik vorzugehen. Für Deutschland sieht der HDE laut Stellungnahme aktuell keinen regulatorischen Handlungsbedarf, um den Plastikeintrag zu verringern.

Gunda Rachut (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister) mahnte an, nicht nur die Kunststoffverpackungen privater Endverbraucher in den Blick zu nehmen. Diese machten nur elf Prozent des "Verpackungseisberges" aus, der Rest entfalle auf sonstige Materialien beziehungsweise Industrie- und Transportverpackungen. Sollte auf ökologische Mehrweglösungen gesetzt werden, setze dies Standardisierung voraus. Dies gehe am einfachsten in den Bereichen Industrie-, Transport und Versandverpackungen, führte Rachut in ihrer Präsentation aus.

Herwart Wilms (REMONDIS Assets & Service GmbH & Co. KG) schloss sich den Forderungen nach Exportverboten an. Um heimatnahe Märkte zu stärken, bedürfe es einer Besserstellung von recycelbaren Produkten und jenen, die Rezyklate einsetzten. Wilms betonte, dass es bei der Herstellung von Verpackungen wichtig sei, auf die Trennbarkeit der eingesetzten Materialien zu achten. Von der öffentlichen Hand forderte Wilms bei der öffentlichen Beschaffung, "grün einzukaufen". Zudem müsse auch in Deutschland der Eintrag von Plastik in die Gewässer reduziert werden, der vor allem durch Reifenabrieb entstünde. Dazu forderte der Sachverständige eine Nachrüstung von Kläranlagen in Deutschland.

Andreas Proksch (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, GIZ) stellte die Herausforderung beim Aufbau umfassender Abfall- und Kreislaufwirtschaftssysteme in Entwicklungs- und Schwellenländern dar. Weltweit hätten zirka zwei Milliarden Menschen keinen Zugang zu funktionierenden Abfallsystemen. Diese aufzubauen, erfordere enorme Anstrengungen, hätte neben der Reduzierung des Plastikeintrages aber auch positive Nebeneffekte auf etwa die Gesundheit der Bevölkerung, sagte der GIZ-Vertreter. Zwar sei beim Thema Plastikeintrag in die Weltmeere international Handlungsbedarf erkannt worden, in den betroffenen Ländern sei die konkrete Umsetzung aber nur sehr vereinzelt zu erkennen.

Für den Deutschen Landkreistag kritisierte Torsten Mertins die schleppende Umsetzung des novellierten Verpackungsgesetzes. Die Verhandlungen mit den Vertretern der dualen Systeme gestalteten sich dabei schwierig. Als Aufgaben der Landkreise sah Mertins neben der Aufklärung der Bevölkerung auch eine gezielte öffentliche Beschaffung.

Einen Einblick in technische Entwicklung beziehungsweise die Forschung gaben jeweils Elke Kunde (IBM Deutschland GmbH) sowie Lars Blank (RWTH Aachen). Kunde stellte vor, wie das Unternehmen "Plastic Bank" mithilfe der Blockchain-Technologie die Sammlung von Plastikmüll unterstützt, indem es den Wert von Kunststoffmüll sichtbar mache. Blank führte Details zum Forschungsprojekt aus, dass das Ziel hat, Kunststoffe auf Erdölbasis in vollständig biologisch abbaubare Kunststoffe umzuwandeln.

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4. Aufhebung von Wahlrechtsausschlüssen

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, sowie wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter sollen nicht mehr von Bundestags- oder Europawahlen ausgeschlossen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion "zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze" (19/9228), der am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll, verabschiedete der Innenausschuss am Mittwoch mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen sowie der AfD-Fraktion. Mit dem Gesetzentwurf sollen zugleich die "Grenzen zulässiger Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts" bestimmt und die Strafbarkeit der Wahlfälschung bei zulässiger Assistenz im Strafgesetzbuch klargestellt werden.

Bereits Mitte April hatte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestagsabgeordneten der Oppositionsfraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angeordnet, dass die entsprechenden Wahlrechtsausschlüsse bei der bevorstehenden Wahl des Europaparlaments am 26. Mai nicht anzuwenden sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 522 - 08. Mai 2019 - 13.33 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2019

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