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BUNDESTAG/8401: Heute im Bundestag Nr. 543 - 13.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 543
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 13. Mai 2019, Redaktionsschluss: 11.50 Uhr

1. Sicherheit der Notariatskommunikation
2. Wertpapier-Verordnung wird überprüft
3. Batteriezellenproduktion in der Lausitz
4. Einflussnahme von Verbänden
5. Bundesregierung würdigt Tourismus-Sektor


1. Sicherheit der Notariatskommunikation

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat Kenntnis von Problemen bei der elektronischen Kommunikation im Bereich des Notariats, die Mehrzahl betrifft allerdings die Vergangenheit beziehungsweise technische Aspekte. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9903) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9461) hervor. Nicht völlig auszuschließen sei derzeit die Möglichkeit einer "Denial of Service-Attacke" durch einheitlichen Account und einfach zu erratenden Login-Namen, schreibt die Bundesregierung. Das Problem sei aber bisher im Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) noch nicht virulent geworden. Zudem werde durch eine in Abstimmung befindliche Authentifizierung noch einmal eine deutliche Verringerung des Risikos angestrebt. Zum Problem der Möglichkeit des Nachrichtenversands durch jeden Bürger an jeden im Adressbuch aufgeführten Notar ohne vorherige Registrierung heißt es, es würden derzeit Maßnahmen abgestimmt, um nur noch authentifizierte Nutzer zum EGVP zuzulassen.

Das Bundesjustizministerium (BMJV) habe den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum Gegenstand der Kleinen Anfrage nicht kontaktiert, weil dafür keine Veranlassung bestand, heißt es weiter in der Antwort. Die für die Einrichtung und den Betrieb des besonderen elektronischen Notarpostfachs (beN) zuständige Bundesnotarkammer (BNotK) und das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hätten gemeinsam an der Veranstaltung des Deutschen EDV-Gerichtstages am 14. Februar 2019 teilgenommen, auf die sich die Kleine Anfrage bezieht. Die BNotK habe somit den Rat des BSI eingeholt. Eine Veranlassung für das BMJV, darüber hinaus selbst ebenfalls noch das BSI zu kontaktieren, habe nicht bestanden.

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2. Wertpapier-Verordnung wird überprüft

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung unterstützt wie alle anderen Mitgliedstaaten den Beschluss des europäischen Ausschusses für Wirtschaft und Währung, die Überprüfung der Anfang 2018 in Kraft getretenen PRIIPs-Verordnung durch die Europäische Kommission bis zum 31. Dezember 2019 vornehmen zu lassen. Eine frühere Überprüfung nach nur einem Jahr Anwendung hätte keine brauchbaren Ergebnisse erbracht, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/9600) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9004). Insgesamt teilt die Bundesregierung die Ansicht der FDP-Fraktion, dass ein umfassendes PRIIPs-Review angezeigt ist. PRIIPs regelt die Erstellung sogenannter Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger. Die Verordnung macht nach Angaben der FDP-Fraktion "in der Praxis nach wie vor große Probleme".

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3. Batteriezellenproduktion in der Lausitz

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Noch ist offen, ob und von wem in der Strukturwandel-Region Lausitz künftig Batteriezellen produziert werden. Die Bundesregierung schreibt in der Antwort (19/9654) auf eine Kleine Anfrage (19/9094) der FDP-Fraktion, ein Ausschreibungsverfahren, bei dem es um die Ansiedlung einer Zellfertigung "zum Beispiel auch in der Lausitz gehe", sei noch nicht abgeschlossen. Auf Basis der ersten Verfahrensstufe der Förderbekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums würden derzeit Gespräche geführt. "Alle Investoren, die Förderskizzen eingereicht hatten, haben die Möglichkeit erhalten, diese weiter zu präzisieren."

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4. Einflussnahme von Verbänden

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Auf die Stellungnahmen zu Verbänden und weiteren Interessensvertretern zum Gesetzentwurf über Änderungen bei Energiedienstleistungen geht die Bundesregierung in der Antwort (19/9786) auf eine Kleine Anfrage (19/9387) der Fraktion Die Linke ein. Sie verweist auf Internetseiten, auf denen Stellungnahmen eingesehen werden können. Ähnlich der Frage nach eventueller Einflussnahme auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (Bundesratsdrucksache 121/19) hatten die Abgeordneten zuvor zu weiteren Gesetzesentwürfen entsprechende Anfragen gestellt.

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5. Bundesregierung würdigt Tourismus-Sektor

Tourismus/Unterrichtung

Berlin: (hib/wid) Der gesellschaftliche Wert der Reisebranche geht in den Augen der Bundesregierung über ihre Bedeutung als Wirtschaftsfaktor hinaus. Dies ergibt sich aus der Unterrichtung einer "Nationalen Tourismusstrategie" (19/9810), für den das Wirtschaftsministerium verantwortlich zeichnet. Hier heißt es, Tourismus sei ein Instrument des kulturellen Austauschs, der Völkerverständigung und damit letztlich auch der Friedenssicherung. Die Nationale Tourismusstrategie ist als Beitrag der Bundesregierung gedacht, um im Rahmen ihrer Kompetenzen die Wettbewerbsfähigkeit des mittelständisch geprägten Reisesektors zu stärken. Aspekten der Nachhaltigkeit, der Sozial- und Umweltverträglichkeit gelte dabei ein besonderes Augenmerk.

Aus dem Entwurf geht hervor, dass die Verfasser an den Bildungswert und die grenzüberwindende Wirkung des Reisens hohe Erwartungen hegen. Reisen führe Menschen zusammen. Es weite den Horizont, lehre Respekt, Toleranz und Vielfalt, beuge Abschottung und Ausgrenzung vor. Nicht zuletzt trage die Tourismuswerbung im Ausland dazu bei, ein "positives, freiheitliches und tolerantes Deutschlandbild" zu vermitteln. Ausdrücklich bekennt sich die Bundesregierung daher zur weiteren öffentlichen Finanzierung der mit dem Auslandmarketing betrauten Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT). Die "gesamtgesellschaftliche Bedeutung eines verantwortungsbewussten Tourismus" sei aus den genannten Gründen viel höher zu bewerten, "als es ökonomische Indikatoren und Kennzahlen beschreiben", heißt es in der Vorlage.

Die Verfasser weisen gleichwohl darauf hin, dass die Tourismuswirtschaft mit 6,8 Prozent zur inländischen Gesamtbeschäftigung und mit 3,9 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt in Deutschland beitrage. Sie zähle rund drei Millionen Mitarbeiter und erziele eine direkte Wertschöpfung von 105 Milliarden Euro. Die indirekten Effekte etwa durch den Einkauf von Lebensmitteln durch die Gastronomie oder den Bedarf an Handwerkerleistungen beliefen sich auf zusätzlich 76 Milliarden Euro beziehungsweise 1,25 Millionen Erwerbstätige. Im Jahr 2015 hätten Reisende in Deutschland 287 Milliarden Euro ausgegeben, ausländische Besucher allein 40 Milliarden. Insbesondere in ländlichen Räumen könne der Reiseverkehr maßgeblich zur Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen sowie zum Erhalt öffentlicher Infrastruktur, die Einheimischen wie Besuchern zugute komme, heißt es im Entwurf.

Benannt werden auch Probleme und Herausforderungen, insbesondere der Fachkräftemangel, unter dem die Branche zu leiden hat, und die fortschreitende Digitalisierung. Die Autoren verweisen auf ein Zehn-Punkte-Programm zur Fachkräftesicherung im Gastgewerbe, das die Wirtschaftsministerkonferenz im Juli 2018 beschlossen habe. Die Verfügbarkeit von schnellem Internet und flächendeckender Mobilfunkversorgung nicht zuletzt in ländlichen Räumen sei ein "Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Deutschland". Diese hänge auch von möglichst geringen bürokratischen Belastungen sowie "fairen" steuerlichen Rahmenbedingungen ab.

Mit dem Konzept verschreibt sich die Bundesregierung dem Leitbild eines "Qualitätstourismus" im "Einklang mit Natur und Kultur". Tourismuspolitik solle die Lebensqualität im eigenen Land verbessern und "zu internationaler Stabilität" beitragen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 543 - 13. Mai 2019 - 11.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2019

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