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BUNDESTAG/8430: Heute im Bundestag Nr. 572 - 16.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 572
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. Mai 2019, Redaktionsschluss: 10.28 Uhr

1. Experten für Nachbesserungen am NetzDG
2. Dienstreise-Veranstalter in Deutschland
3. Nachhaltigkeit durch Digitalisierung
4. Altmaier im Digital-Ausschuss
5. Umwandlung von Mietwohnungen


1. Experten für Nachbesserungen am NetzDG

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/mwo) Von Optimierung bis hin zu einem regulatorischen Neuansatz reichte die Bandbreite der Meinungen der zehn Sachverständigen aus Justiz, Wissenschaft, Medien und Medienrecht in einer zweieinhalbstündigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Anlass der Sitzung unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) waren Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion (19/81) zur Aufhebung und der Fraktion Die Linke (19/218) zur teilweisen Aufhebung des NetzDG sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5950), die Nachbesserungen fordert, um die Nutzerrechte in sozialen Netzwerken zu stärken, und mehrere Artikel eines Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion zur Stärkung der Bürgerrechte (19/204), in dem ebenfalls die Aufhebung des NetzDG gefordert wird.

Das noch kurz vor der Bundestagswahl 2017 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, wie es eigentlich heißt, verpflichtet Betreiber von Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung strafbarer Inhalte. Kritiker sehen in dem Gesetz einen Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung und bemängeln unter anderem eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Die Abgeordneten konzentrierten sich mit ihren Fragen an die Sachverständigen auf verfassungsrechtliche Probleme bei der Durchsetzung des NetzDG und die Effektivität der damit verbundenen Arbeitsabläufe. Im Detail wollten sie wissen, wie Sperrungen, Löschungen und Wiedereinstellungen ablaufen. Fragen gab es auch zu Möglichkeiten der Weiterentwicklung und Verbesserung des Gesetzes, zu den Aussichten für gemeinschaftliche Standards der Netzwerke sowie zur Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.

Heinz-Josef Friehe, der Präsident des Bundesamtes für Justiz (BfJ), der für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Verwaltungsbehörde, erklärte in seinem Statement, nach Einschätzung seiner Behörde sei das NetzDG geeignet, die Durchsetzung des geltenden Rechts im Bereich der Internetkriminalität zu verbessern. Aus Sicht des BfJ bestehe im Einzelfall sowohl im Bereich der sogenannten Meldewege der Netzwerke als auch im Bereich des Beschwerdemanagements und des Berichtsverhaltens dennoch weiterhin Optimierungsbedarf. Bei der Prüfung der Meldewege als einem Schwerpunkt der Tätigkeit des BfJ gehe es um die Frage, ob die großen sozialen Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern im Inland jeweils ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.

Sonja Boddin vom Hamburger Verein ichbinhier, der Aufklärungs- und Bildungsarbeit zum Thema Diskussionskultur in den sozialen Medien betreibt, sprach sich nach den Erfahrungen mit dem NetzDG für die Beibehaltung der darin enthaltenen Regeln aus. Nachbesserungen sollte es jedoch unter anderem beim Beschwerdemanagement, den Anhörungspflichten und dem Umgang mit der Löschung rechtmäßiger Inhalte geben. Bei aller Kritik sei positiv anzumerken, dass die Pflichten wie auch insgesamt die Diskussion um das NetzDG zu einer erkennbar gesteigerten Sensibilität der Netzwerkbetreiber für die Themen Hassrede und Desinformation geführt haben und dass sie ihrer Verantwortung heute deutlich mehr nachkommen als noch vor zwei Jahren.

Martin Eifert von der Juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität wies Vorwürfe einer Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zurück. Die Ausgestaltung des Grundansatzes, die Betreiber sozialer Netzwerke in die Verantwortung für Straftatbestände zu nehmen, erfolge in verfassungsgemäßer Weise, könne aber noch weiter optimiert werden. Die verfassungsrechtliche Kritik an den bußgeldbewehrten Löschfristen und auch an der privaten Rechtsdurchsetzung, also der Löschung durch die Netzwerke, sei unberechtigt.

Auch der Hamburger Oberstaatsanwalt Michael Elsner, der für den Deutschen Richterbund (DRB) sprach, sieht den Gesetzgeber mit dem NetzDG grundsätzlich auf dem richtigen Kurs, um Hasskriminalität im Internet, die das politische Klima in der Bundesrepublik Deutschland vergifte, zu bekämpfen. Das Gesetz habe jedoch die Möglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden nicht verbessert. Nach wie vor bestehe eine faktische Strafbarkeitslücke für die Verfolgung von Hasskriminalität im Internet und eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung von Telemediendienste- und Telekommunikationsanbietern bei der Beantwortung von Bestandsdatenanfragen.

Sabine Frank von Google Deutschland verwies darauf, dass für die Umsetzung des NetzDG zahlreiche Änderungen und Verbesserungen bei der Google-Tochter YouTube vorgenommen worden seien. Illegale Inhalte hätten in den Google-Diensten keinen Platz, sagte die Leiterin Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz. Ihren Angaben zufolge gingen 2018 rund 465.800 NetzDG-Meldungen bei YouTube ein. 94 Prozent der gemeldeten Inhalte seien innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt einer Rechtsbeschwerde entfernt worden. Zu den von Google vorgeschlagenen Änderungen am NetzDG gehört Frank zufolge eine Überarbeitung des Katalogs der Straftaten, um den Zweck des Gesetzes, Hassrede und Gewalt in sozialen Netzwerken einzudämmen, wirksam erfüllen zu können.

Der Medienrechtler Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig forderte dagegen in seiner Stellungnahme, das NetzDG aufzuheben, weil es formell und materiell verfassungswidrig sei. Soziale Netzwerke seien laut NetzDG Telemedien, und für diese seien die Länder zuständig. Das Gesetz kollidiere mit dem Rundfunkstaatsvertrag und verstoße gegen die Meinungs- und Medienfreiheiten des Grundgesetzes. Gersdorf bemängelte, dass die Gefahr des sogenannten Overblockings dadurch verstärkt werde, dass Anbieter sozialer Netzwerke nicht verpflichtet seien, den betroffenen Nutzer vor der Entscheidung über die Löschung seines Inhalts anzuhören.

Die Sicht der Landesmedienanstalten legte Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt, dar. Die Landesmedienanstalten sind zuständig für die Zulassung und Aufsicht im privaten Hörfunk und Fernsehen sowie im Internet. Das NetzDG habe wichtige Impulse gesetzt, sagte Holsten. Zugleich werfe es jedoch eine Reihe von Fragen auf, die im Zuge von Nachbesserungen lösbar wären. So sollten Überschneidungen im Umgang mit strafrechtsrelevanten Inhalten vermieden werden, denn es sei theoretisch möglich, dass ein Fall von vier Stellen geprüft wird: der Staatsanwaltschaft, dem BfJ, einer Selbstkontrolleinrichtung und der Landesmedienanstalt. Auch sollte die Rechtsdurchsetzung beim Verfasser von Hate Speech ansetzen.

Matthias Kettemann vom Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung erklärte, mit Blick auf die vorliegenden Anträge und die Debatte im Rechtsausschuss sowie die von einer großen Mehrheit gesellschaftlicher Akteure geäußerte Kritik verfüge der Gesetzgeber über eine ausreichend Wissensbasis, um das NetzDG weiterzuentwickeln. Ziel sollte eine sensibel aufeinander abgestimmte Plattform- und Telemedienregulierung sein, die besonders gefährdete Gruppen schützt und das Internet als Raum der Ausübung der Grundrechte sichert.

Der Rechtswissenschaftler Alexander Peukert von der Goethe-Universität Frankfurt sagte, weder die Sichtweise des Gesetzgebers noch die der Gegner des NetzDG gewährleisteten eine ausgewogene Regulierung sozialer Netzwerke. Wie im Antrag der Grünen zur Weiterentwicklung des NetzDG dargelegt werde, sei vielmehr ein ganzheitlicher Regulierungsansatz gefragt, der darauf abziele, die Kommunikation in sozialen Netzwerken so zu regulieren, dass rechtswidrige Inhalte möglichst gelöscht und rechtmäßige Kommunikation nicht willkürlich beeinträchtigt wird. Peukert legte einen Vorschlag zur Änderung des NetzDG vor, mit dem "das auf dem Auge der Kommunikationsfreiheit weitgehend blinde NetzDG" um den Aspekt einer Gewährleistungspflicht für die rechtsgleiche Informations- und Meinungsfreiheit ergänzt werden solle.

Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, dessen Kanzlei zahlreiche Verfahren gegen Betreiber sozialer Medien führt und unter anderem Grundsatzentscheidungen zugunsten von Nutzern erstritten hat, deren Inhalte rechtswidrig gelöscht oder die gesperrt wurden, bezeichnete es als einen Akt demokratischer, parlamentarischer und gesetzgeberischer Hygiene, das NetzDG aufzuheben. Die teilweise vernünftigen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge sämtlicher Oppositionsparteien sowie die erhaltenswerten Vorschriften des NetzDG - zu denen Steinhöfel das Beschwerdesystem, die Berichts- und Transparenzpflichten und den Zustellungsbevollmächtigten zählte - sollten in andere Gesetze wie das Telemediengesetz oder in einem neu zu formulierendes Gesetz, in dessen Mittelpunkt die Freiheits- und Bürgerrechte im Internet stehen sollten, aufgenommen werden.

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2. Dienstreise-Veranstalter in Deutschland

Tourismus/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Anbieter von Dienstreisen und Tagungen in Deutschland finden ihre Anliegen von der Politik nicht hinreichend berücksichtigt. Dies wurde am Mittwoch im Tourismusausschuss deutlich, wo Vertreter mehrerer Verbände die Bedeutung ihrer Branche für die Volkswirtschaft hervorhoben. Für Dienstreisen geben die Deutschen jährlich 53,5 Milliarden Euro aus, davon 46 Milliarden im eigenen Land. Als Schauplatz von Tagungen und Kongressen steht Deutschland europaweit an erster, weltweit hinter den USA an zweiter Stelle. Die Branche sieht dennoch in vielerlei Hinsicht Verbesserungs-, nicht zuletzt Entbürokratisierungsbedarf.

Geschäfts- und Dienstreisende hätten andere Ansprüche an Verlässlichkeit und Effizienz als Urlauber, betonte Christoph Carnier, Präsident des Verbandes Deutsches Reisemanagement (VDR), der nach seinen Worten rund 580 Mitgliedsunternehmen vertritt. Den bürokratischen Aufwand des für Hotelgäste vorgeschriebenen Meldeverfahrens, vor allem aber Leistungsdefizite der Deutschen Bahn nannte Carnier als Hauptärgernisse für die in seinem Verband organisierten Firmen. Die Regelungen für Meldebescheinigungen und deren Kontrolle seien unklar, hier bestehe Handlungsbedarf.

Noch immer sei es nicht möglich, mit einem einzigen Fahrschein der Bahn quer durch Deutschland an jedes gewünschte Ziel zu gelangen. Ein Risikofaktor für Geschäftsreisende, die darauf angewiesen seien, Termine einzuhalten, sei jedoch vor allem die mangelnde Verlässlichkeit und Langsamkeit der Bahn. Sie wäre das "Mittel der Wahl", wenn sie nur "pünktlich, schnell und effizient" wäre, betonte Carnier, der nicht weniger als eine "Mobilitätswende" forderte, um mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen: "Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit, um den Zielort zu erreichen, sind für uns elementar."

"Unsere Bedeutung wird von der Politik noch nicht gesehen", klagte Ilona Jarabek, Präsidentin des Europäischen Verbandes der Veranstaltungscentren (EVVC). So komme ihre Branche im aktuellen Entwurf einer Nationalen Tourismusstrategie der Bundesregierung nicht vor und finde auch keine Erwähnung im Förderprogramm für energetische Gebäudesanierung. Beides müsse sich ändern, sagte Jarabek: "Wir brauchen mehr politische Aufmerksamkeit." Als weiteren Wunsch nannte sie flexiblere Arbeitszeiten sowie allgemein den Abbau von Bürokratie. Dem EVVC gehören nach den Worten der Präsidentin rund 750 Veranstaltungs- und Kongresszentren, Kultur- und Konzerthäuser an. Sie bieten in Deutschland jährlich drei Millionen Veranstaltungen mit insgesamt rund 412 Millionen Teilnehmern eine Bühne.

Das Messewesen als "einen der führenden Dienstleister" in Deutschland und als "Motor des Tourismusstandortes" setzte Peter Neven ins Licht, Geschäftsführer des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft (AUMA). Nach seinen Worten organisieren deutsche Veranstalter weltweit 300 Messen im Jahr, die einen Umsatz von 28 Milliarden Euro und 230.000 Arbeitsplätze generieren. Messen in Deutschland würden jährlich rund zwei Millionen Besucher aus dem Ausland anziehen. Für diese sei eine flexiblere Praxis der Visavergabe als derzeit gehandhabt essentiell. Neven forderte in diesem Zusammenhang eine "Willkommenskultur".

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3. Nachhaltigkeit durch Digitalisierung

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Anhörung

Berlin: (hib/SUK) Digitalisierung kann zu mehr Nachhaltigkeit führen, birgt aber auch Risiken: Zu diesem Schluss kamen zwei Sachverständige in einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwoch, 15. Mai 2019. Unter Vorsitz von Andreas Lenz (CSU) diskutieren die Abgeordneten mit Carsten Polenz, Vice President für das Sherpa Office Executive Board SAP, und Tilman Santarius von der Technischen Universität Berlin.

Carsten Polenz betonte, die Digitalisierung habe von der Öffentlichkeit unbemerkt in den Unternehmen bereits Ende der 1950er-Jahre begonnen, als etwa Bankbewegungen, die zuvor händisch eingegeben wurden, digitalisiert wurden. Momentan sei es die große Herausforderung, in einer neuen Welle der Digitalisierung "physische Artefakte" in die digitale Welt zu übertragen - und dies mit EDV-Systemen, die in den Unternehmen zum Teil seit den 70er-Jahren genutzt würden. Die "letzte Meile" zwischen der Unternehmenssteuerung und den bisher abgekoppelten Dingen wie Maschinen oder Endkonsumenten werde nun geschlossen. Bisher lineare Systeme müssten zu Kreisläufen werden. Dies sei eine große Herausforderung, aber auch "eine riesige Chance", so Polenz: Deutschland könne dabei eine extrem positive und mächtige Rolle spielen und massiv dabei helfen, Nachhaltigkeit zu erreichen. Nötig sei eine Kreislaufwirtschaft, die Nachhaltigkeitsziele wie eine Verringerung des CO2-Ausstoßes integriere. Polenz betonte, in 69 Prozent der Weltproduktion von Schokolade würden Informationen über SAP-Systeme gesteuert - allein daran könne man erkennen, dass Deutschland die Transformation sowohl der nationalen wie globalen Wirtschaft mitbestimmen könne; dies sei "wahrscheinlich singulär" in der globalen Weltwirtschaft. Damit dies gelinge, brauche es geeignete politische Rahmenbedingungen.

Tilman Santorius legte in insgesamt acht Thesen dar, warum er in der Digitalisierung Chancen und Risiken für die Nachhaltigkeit gleichermaßen sieht. Die Debatte sei eine "recht junge", die nicht zuletzt gerade durch ein eben veröffentlichtes Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums Nahrung erhalten habe. So sei die Digitalisierung wesentlich abhängig von bestimmten Schlüsseltechnologien, die die Art und Weise, wie Menschen mit der Natur interagieren, bestimmten. Die Digitalisierung könne entweder dazu beitragen, den Energieverbrauch zurückzufahren - ihm aber auch einen neuen Schub geben. Die Produktion der digitalen Hardware sei derzeit "höchstens ansatzweise" eine Kreislaufwirtschaft, bis jetzt gebe es etwa keine Geschäftsmodelle, um hochwertige Materialien, die zum Bau von Smartphones verwendet werden, zu recyceln. Aktuell würden zehn Prozent der weltweiten Stromnachfrage auf das Internet und vernetzte Geräte entfallen; Schätzungen zufolge könne dies auf 30 oder gar 50 Prozent ansteigen. Gleichzeitig laufe aktuell die Substitution analoger Geräte und Anwendungen auf "ein Nullsummenspiel" hinaus. Santorius führte aus, in Deutschland gebe es ein großes Potential für eine Wende in Sachen Energie, Mobilität und Konsum; hier müsse man von einem nachfragegesteuerten System zu einem angebotgesteuerten kommen. Unklar seien aktuell noch die sozialen Auswirkungen der Digitalisierung - weil damit Arbeitsplätze verloren gingen und es eine Polarisierung von Einkommen gebe und neue Jobs vor allem im Niedriglohnsektor entstünden, könne es geschehen, dass sich die soziale Polarisierung weiter vergrößere. Deshalb müsse die Digitalisierung politisch gestaltet werden, dafür müsse der "volle Policy-Mix" aus Regulierung, Incentivierung und ökonomischen Instrumenten zum Einsatz kommen.

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4. Altmaier im Digital-Ausschuss

Ausschuss Digitale Agenda/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat im Ausschuss Digitale Agenda am Mittwochnachmittag die von ihm verantwortete Industriestrategie verteidigt und wirtschaftspolitische Herausforderungen der Digitalisierung skizziert. Der Christdemokrat sah beispielsweise bei der Förderung von Startups noch Handlungsbedarf. In dem Feld sei man besser geworden, aber noch nicht gut genug. Es gebe noch keine mit US-Fonds vergleichbaren Fonds in Europa, sagte Altmaier.

Der Bundeswirtschaftsminister betonte vor dem Ausschuss die Bedeutung der Künstlichen Intelligenz (KI). Diese werde als Schlüsseltechnologie horizontal mehr verändern als jede andere Technologie der vergangenen 200 Jahre. Der Christdemokrat erläuterte, dass die Masse der KI-Investitionen nicht von Staaten, sondern von großen Internetkonzernen kommen würde. Diese Unternehmen gebe es in Deutschland und Europa so nicht. Altmaier verwies in diesem Zusammenhang auf seine Idee eines "Airbus der Künstlichen Intelligenz". Als wichtiges Projekt hob der Minister zudem den "European Data Space" hervor.

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5. Umwandlung von Mietwohnungen

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) In Berlin sind Ende der 1990er-Jahre mehr Wohnungen von Miet- in Eigentumsobjekte umgewandelt worden als in der jüngsten Vergangenheit. Wie aus der Antwort (19/10044) auf eine Kleine Anfrage (19/9139) der Fraktion Die Linke hervorgeht, wechselten beispielsweise im Jahr 2000 mehr als 21.350 Wohnungen den Status; 2017 waren es knapp 16.550. Zwischen diesen Hochs lagen den Angaben zufolge Jahre, in denen deutlich weniger Wohnungen umgewandelt wurden. Die Zahlen ergeben sich aus Auswertungen aus Neuanlagen von Wohnungsgrundbüchern bei gleichzeitiger Schließung des Grundbuchblattes für das Grundstück.

In der Antwort listet die Bundesregierung zudem Mietentwicklungen in ausgesuchten Städten auf. Demnach stiegen die Angebotsmieten in Berlin zwischen 2013 und 2018 um 46,5 Prozent, in München um 33,9 Prozent und in Stuttgart um 32,6 Prozent. Auch in B-Städten, also Großstädten abseits der Top-Standorte, kletterten die Mieten teilweise um ein Drittel nach oben, etwa in Hannover oder in Dortmund. Unter den kreisfreien Städten verzeichneten den Angaben zufolge vor allem Wolfsburg (39,3 Prozent), Heilbronn (38,5 Prozent) und Braunschweig (35,6 Prozent) erhebliche Mietpreissteigerungen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 572 - 16. Mai 2019 - 10.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2019

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