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BUNDESTAG/8436: Heute im Bundestag Nr. 578 - 16.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 578
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. Mai 2019, Redaktionsschluss: 14.46 Uhr

1. AfD sieht Meinungsfreiheit bedroht
2. Kampf gegen Homophobie im Sport
3. Artenschutz soll verstärkt werden
4. Entwicklung des Wohngeldanspruchs


1. AfD sieht Meinungsfreiheit bedroht

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/AW) Nach Ansicht der AfD-Fraktion richten sich die Bestimmungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, der EU-Urheberrechtsreform und der Datenschutz-Grundverordnung gegen das grundgesetzlich verankerte Recht auf freie Meinungsfreiheit. In ihrem entsprechenden Antrag (19/10172) fordert sie die ersatzlose Streichung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und tritt dafür ein, dass privaten Plattformanbietern keine Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden übertragen werden. Beibehalten will die AfD allerdings die Regelung des Gesetzes in Paragraf 5, nach der Anbieter sozialer Netzwerke einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen müssen sowie für Auskunftsersuche einer inländischen Strafverfolgungsbehörde eine empfangsberechtigte Person, die innerhalb von 48 Stunden nach Zugang antworten muss. Für die Datenschutz-Grundverordnung fordert die Fraktion eine Erweiterung des Artikel 85 um ein Medienprivileg für Blogger, Fotografen und Öffentlichkeitsarbeiter zur journalistischen Berichterstattung. Ebenso möchte die Fraktion, dass der Einsatz von Upload-Filtern im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie ausgeschlossen wird. Zudem fordert sie die gesetzliche Festschreibung einer diskriminierungsfreien Datenübertragung.

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2. Kampf gegen Homophobie im Sport

Sport/Antrag

Berlin: (hib/HAU) "Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Sport fördern" lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/10167), den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung berät. Darin fordern die Liberalen die Bundesregierung unter anderem auf, die Ziele der "Berliner Erklärung: Gemeinsam gegen Homophobie - für Vielfalt, Respekt und Akzeptanz im Sport" aktiv zu unterstützen und ihre schnellstmögliche Umsetzung zu fördern. Außerdem soll sie Studien in Auftrag geben, um den aktuellen Stand der Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität in allen Bereichen des Sports zu untersuchen, mit dem Ziel, die aktuelle Datenlücke zu schließen.

Mit Blick auf die Spitzensportler wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der Bundeswehr, der Bundespolizei und dem Zoll Ansprechpersonen zu benennen und klare Strukturen zu schaffen, damit die Athleten, die sich diskriminiert fühlen oder diskriminiert wurden, "sich an jemanden wenden können, ohne sich um ihre sportliche oder berufliche Karriere sorgen zu müssen". Benötigt würden zudem Beratungsangebote für Spitzensportler, wenn diese für internationale Wettkämpfe in Länder reisen, in denen Homosexualität unter Strafe steht oder ein starkes Tabu ist.

Die FDP-Fraktion verlangt zudem, eine Kampagne ins Leben zu rufen, um über das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Sport aufzuklären und im Breitensport zu sensibilisieren. Ziel der Kampagne soll es laut der Vorlage sein, die Sichtbarkeit von homo-, bi-, trans- und intergeschlechtliche Menschen im Sport und in der Gesellschaft zu erhöhen und Diskriminierung abzubauen. Zielgruppe sollten insbesondere junge Menschen sein, um eine langfristige Kultur der Akzeptanz zu schaffen.

In der Begründung zu dem Antrag heißt es, der Sport sei traditionell ein gesellschaftlicher Bereich, der "vereint und zusammenführt". Ihm komme dabei eine integrative Kraft zu, "bei der Merkmale, wie Nationalität, Hautfarbe oder sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität keine Rolle spielen". Durch den Sport würden universelle Normen und Werte vermittelt und gelebt, die charakteristisch für eine offene, freie Gesellschaft seien, schreiben die Abgeordneten.

Die Bundesregierung, so wird kritisiert, lasse jedoch nicht erkennen, der Homophobie im Sport entgegentreten zu wollen. So werde das Thema im Koalitionsvertrag mit keinem Wort behandelt. In der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion sei deutlich geworden, "dass die Bundesregierung in jeglicher Hinsicht untätig bleibt". So sei der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine einzige Kampagne des Bundes bekannt, die sich gezielt gegen Homophobie im Sport richtet und es sei auch nicht angedacht, eine solche Kampagne zu initiieren. Darüber hinaus lägen der Bundesregierung auch keine konkreten empirischen Daten über homophobe Angriffe oder Gewalttaten im Sport vor, wird bemängelt. Auch werde an der Förderung der internationalen Gay Games seitens der Bundesregierung kein Interesse bekundet.

"Diese Situation ist nicht nur beschämend, sondern eine Gefahr für die Zivilgesellschaft, in der niemand Angst haben darf, aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert, angefeindet oder ausgeschlossen zu werden", schreibt die FDP-Fraktion. Es gelte, dafür Sorge zu tragen, dass diese integrative Kraft des Sportes erhalten bleibt. "Homo- und Transphobie haben im Sport keinen Platz und müssen endlich tatkräftig bekämpft werden", fordern die Abgeordneten.

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3. Artenschutz soll verstärkt werden

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verstärkt gegen Wilderei sowie gegen illegalen und nicht nachhaltigen Artenhandel einsetzen. In einem Antrag (19/10186) fordert die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, bei der anstehenden Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) Anträge auf Aufnahme von Tieren in die Anhänge I und II zu unterstützen sowie sich für einen strengeren Schutz von Elefanten, afrikanischen Löwen sowie asiatischen Großkatzen einzusetzen. Zudem soll die Bundesregierung für ein europa- und weltweites Verbot des Elfenbeinhandels und für die "konsequente Schließung der nationalen Elfenbeinmärkte" eintreten.

Auf Ebene der Europäischen Union ist nach Auffassung der Grünen ein grundsätzliches Verbot von Importen von Wildfängen und ein umfassendes Importverbot für Jagdtrophäen notwendig. Zudem soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, "gewerbliche Tierbörsen für Wildtiere sowie den Verkauf von Wildfängen über Tierbörsen zu untersagen". Alle anderen Formen der Tierbörsen sollen im Sinne des Tierschutzes stärker reguliert werden. Der Antrag wurde am Donnerstag im vereinfachten Verfahren zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

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4. Entwicklung des Wohngeldanspruchs

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Zahl der Wohngeldempfänger ist seit 2010 deutlich gesunken. Erhielten 2010 noch mehr als 1,06 Millionen Haushalte diese Unterstützungsmaßnahmen, waren es 2017 nurmehr gut 592.000. Das geht aus der Antwort (19/10049) auf eine Kleine Anfrage (19/8975) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesmittel für Wohngeld sanken im selben Zeitraum von 880,6 Millionen Euro auf 566,8 Millionen Euro. Etwa 10.000 Wohngeld-Haushalte pro Jahr dürften 2017 und 2018 in die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder in die Sozialhilfe gewechselt sein, heißt es unter Verweis auf eine Schätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln weiter.

Im Durchschnitt lag der Wohngeldanspruch 2017 bei 153 Euro, 2010 waren es noch 126 Euro. Die monatliche Belastung durch Wohnen sinkt den Angaben zufolge durch die Hilfe signifikant und jährlich etwa um 13 Prozentpunkte - 2017 beispielsweise von 38,1 auf 25,4 Prozent. Die meisten Mittel für Wohngeld wurden 2018 für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt (144,3 Millionen Euro), gefolgt von Bayern (58,6 Millionen Euro).

In einer Vorbemerkung weist die Bundesregierung darauf hin, dass Selbstständige oft ein überhöhtes Wohngeld erhalten hätten. Das prognostizierte Einkommen habe häufig nicht dem Gewinn entsprochen, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat. Außerdem sei das Bearbeiten von Anträgen Selbstständiger mit viel Aufwand verbunden, nicht zuletzt, weil Angaben bisweilen nicht aussagekräftig genug oder unzuverlässig seien. Vor diesem Hintergrund gilt seit 2016, dass Selbstständige verpflichtet werden können, Einkommensteuerbescheide vorzulegen. Dies sei eine Ermessensentscheidung der Behörden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 578 - 16. Mai 2019 - 14.46 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2019

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