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BUNDESTAG/8470: Heute im Bundestag Nr. 613 - 27.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 613
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 27. Mai 2019, Redaktionsschluss: 09.20 Uhr

1. Abgabe von Bahn-Grundstücken
2. Guter Start bei Sustainable Finance
3. Keine Cyber-Vorfälle auf Kryptoplattformen
4. Geldwäsche-Risiken bei Blockchain
5. Auswertung von Finanzdaten
6. Entwicklung des Kapitalpuffers


1. Abgabe von Bahn-Grundstücken

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Der Ausverkauf von Liegenschaften der Bahn soll beendet werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/10349). Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, damit Grundstücke im Eigentum der Deutschen Bahn AG an das Bundeseisenbahnvermögen zurückfallen, soweit sie für den zukünftig wachsende Bahnverkehr nicht mehr notwendig sind. Das Bundeseisenbahnvermögen wiederum soll verpflichtet werden, Liegenschaften billig an Kommunen, Genossenschaften oder andere gemeinwohlorientierte Träger für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus abzugeben. In dem Antrag heißt es, Bahngrundstücke würden seit der Bahnreform 1994 Jahr für Jahr zum Höchstpreis privatisiert. Die Deutsche Bahn AG verbuche die dabei erzielten Einnahmen als Konzerngewinn, und der Bund beteilige sich auf diese Weise an der Spekulation mit Grund und Boden. "In Zeiten steigender Bodenpreise, mangelnder Flächen für den Bahnverkehr und für den Wohnungsbau sowie angesichts des wachsenden Drucks auf die auch für die Stadtökologie wichtigen Grünflächen und Kleingärten ist dieser Ausverkauf öffentlicher Flächen unverantwortlich", heißt es.

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2. Guter Start bei Sustainable Finance

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung plant den Aufbau eines Sustainable Finance-Beirates. Wie sie in ihrer Antwort (19/9805) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8779) mitteilt, soll der Beirat unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesumweltministeriums sowie in enger Absprache mit dem Bundeswirtschaftsministerium und unter Einbeziehung aller Ressorts arbeiten. In der Antwort erläutert die Bundesregierung auch bisher schon realisierte Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit, wie etwa im Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie oder im Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Bei steuerlich geförderten Riester- und Basisrenten-Produkten seien seit längerem regelmäßige Informationen über die Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange gesetzlich vorgegeben. Außerdem gebe es Ausnahmen im Investmentsteuergesetz für Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand auf die Erzeugung erneuerbarer Energien gerichtet sei. Zur nachhaltigen Ausrichtung des Finanzmarktes heißt es, viele deutsche Finanzmarktakteure würden bereits heute Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Entscheidungen integrieren. Manche dieser Finanzmarktakteure würden international als führend gelten. "Somit befindet sich Deutschland in einer guten Startposition, ein führender Sustainable Finance-Standort zu werden", erläutert die Bundesregierung.

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3. Keine Cyber-Vorfälle auf Kryptoplattformen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzaufsicht liegen keine Informationen vor, dass es zu Cyber-Vorfällen auf Handelsplattformen für Kryptoassets in Deutschland gekommen ist. Dies gelte auch für Marktmanipulationen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/10321) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9530). Geschäfte mit illegalen Gütern auf sogenannten Darknet-Märkten im Internet würden grundsätzlich über Bitcoin und ähnliche Kryptowährungen abgewickelt, heißt es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung sieht die Gefahr, dass die illegalen Einnahmen der Verkäufer gewaschen werden, um im realen Wirtschaftsleben in traditionellen Währungen eingesetzt werden zu können. Außerdem bestehe das Risiko, dass illegale Einnahmen, etwa aus Betrugs- oder Rauschgiftdelikten, durch den Umtausch in Kryptowährungen gewaschen werden könnten.

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4. Geldwäsche-Risiken bei Blockchain

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Geldwäsche-Risiken und Verbraucherschutz bei der Blockchain-Technologie interessiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/10240). Die Bundesregierung wird unter anderem gefragt, welche Maßnahmen auf europäischer Ebene geplant seien, um die Regulierung beziehungsweise Klassifizierung aller Token-Arten zu gewährleisten. Auch wird nach Überprüfungen von virtuellen Assets und virtuellen Währungen durch die Finanzaufsicht gefragt.

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5. Auswertung von Finanzdaten

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach der ursprünglichen Zeitplanung für die Aufbereitung, Weiterleitung und Auswertung von Kontodatensätzen interessiert sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/10331). Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Datensätze im Rahmen des automatischen internationalen Informationsaustausches über Finanzkonten eingegangen sind und wie es mit der systematischen Auswertung dieser Datensätze aussieht. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage erklärt die AfD-Fraktion, die seit 2017 durch den automatischen internationalen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen eingegangenen Millionen Datensätze mit einem Einkünfte- und Kontostands-Volumen in Milliardenhöhe seien bis auf wenige Einzelfälle nicht verwendet beziehungsweise systematisch ausgewertet worden. Das Bundesministerium der Finanzen habe damit als vorgesetzte Dienstbehörde des Bundeszentralamts für Steuern die rechtzeitige, vollständige und gleichmäßige Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland bislang nicht sichergestellt.

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6. Entwicklung des Kapitalpuffers

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie sich die Verschuldung des nichtfinanziellen privaten Sektors seit 2008 in Deutschland entwickelt hat, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/10302) von der Bundesregierung erfahren. Gefragt wird auch nach der Entwicklung der Verschuldung in anderen EU-Ländern. Außerdem wird nach der Entwicklung des antizyklischen Kapitalpuffers gefragt, der als makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht gilt und zuletzt von der französischen Bankenaufsicht angehoben wurde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 613 - 27. Mai 2019 - 09.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2019

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