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BUNDESTAG/8523: Heute im Bundestag Nr. 666 - 11.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 666
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 11. Juni 2019, Redaktionsschluss: 13.24 Uhr

1. Linke fordert freien Museumseintritt
2. Linke fordert Berufsbildungsqualitätsgesetz
3. Zuschuss für Kampfmittelbeseitigung
4. Keine Bedenken gegen Erbschaftsteuer
5. Kosten des Bundes für Flüchtlinge


1. Linke fordert freien Museumseintritt

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, den kostenfreien Eintritt für alle vom Bund geförderten Kultureinrichtungen, insbesondere zu Dauerausstellungen und an bestimmten Tagen auch zu Sonderausstellungen zu gewährleisten. In ihrem entsprechenden Antrag (19/10754) spricht sie sich zudem dafür aus, die Ausstellungen mit pädagogischen, partizipativen und kulturvermittelnden Maßnahmen und Programmen zu begleiten.

Nach Ansicht der Linksfraktion erreichen öffentlich geförderte Kulturangebote nur eine "privilegierte Minderheit der Bevölkerung". Ihre Inanspruchnahme sei maßgeblich von Bildung, Herkunft und Einkommen beeinflusst. Öffentliche Kultureinrichtungen dürften aber keine Orte der unsichtbaren Sozial- und Klassenschranken sein. Mit einem kostenfreien Eintritt könnten nicht nur Zugangsbarrieren abgebaut, sondern auch die Besucherzahlen erhöht und die Dauerausstellungen wieder attraktiver werden. Mit ergänzenden Maßnahmen, insbesondere mit Blick auf die Ansprache einer vielfältigeren Zielgruppe, lasse sich das Museumspublikum darüber hinaus diverser gestalten.

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2. Linke fordert Berufsbildungsqualitätsgesetz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Das Berufsbildungsgesetz soll zum Berufsbildungsqualitätsgesetz ausgebaut werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/10757). Das vorliegende Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) sehe eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Attraktivität der beruflichen Ausbildung erhöhen und fit für die Zukunft machen sollen. Diese Zielsetzung sei prinzipiell richtig. Allerdings bleibe der Gesetzentwurf deutlich hinter den notwendigen Regelungsnotwendigkeiten zurück, enthalte zudem noch Regelungslücken und werde voraussichtlich die großen Probleme und Herausforderungen am Ausbildungsmarkt und in der beruflichen Bildung nicht lösen.

Ein Blick in den Berufsbildungsbericht und in die integrierte Ausbildungsstatistik zeige, dass die Lage am Ausbildungsmarkt für Jugendliche nach wie vor sehr angespannt sei. So bildeten nicht einmal mehr 20 Prozent der Betriebe überhaupt noch aus. Ein Bestandsverlust sei vor allem darauf zurückzuführen, dass sich insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe nicht mehr an Ausbildung beteiligen. In der Konsequenz klage die Wirtschaft über einen drohenden Fachkräftemangel. Dabei sei sie diejenige, die die Hauptverantwortung für eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Nachwuchsfachkräften trage. Anstatt allen jungen Ausbildungsinteressierten ein attraktives Angebot zu machen, sei auf dem Ausbildungsmarkt mittlerweile eine Schließungstendenz für Jugendliche mit Haupt- und Realschulabschluss zu beobachten. Diese "Bestenauslese" führe dazu, dass viele Ausbildungsinteressierte schlechte Chancen auf einen vollqualifizierenden Berufsabschluss haben. So bleibe Schulabgängern mit maximal einem Hauptschulabschluss der Zugang zu dreijährigen und damit vollqualifizierenden Ausbildungsberufen größtenteils verwehrt, weil sie sich auf mehr als 60 Prozent der angebotenen Ausbildungsplätzen in der Lehrstellenbörse der Industrie- und Handelskammern (IHK) nicht einmal bewerben können. Ihnen stünden dann trotz Schulabschluss größtenteils nur Berufe mit niedrigen Qualifizierungsvoraussetzungen offen. Hierzu zählten vor allem die zweijährigen Ausbildungsberufe. Allerdings seien die Chancen auf dem Arbeitsmarkt nach einer kurzen Ausbildung deutlich geringer, da Fachkräfte mit einer drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildung für Betriebe attraktiver seien. Um das Risiko von prekärer Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit zu verringern, müsse der verbindliche Durchstieg von zwei- in dreijährige Ausbildungsberufe im BBiG festgeschrieben werden, schreiben die Abgeordneten.

Um die berufliche Ausbildung für junge Menschen attraktiver zu machen, müssen ihrer Ansicht nach Qualitätsparameter in den Blick genommen werden. Dort, wo schlechte Ausbildungsbedingungen vorzufinden seien, treffe man häufig auf Besetzungsprobleme und hohe Vertragsauflösungsquoten. Unverbindliche Appelle seien hierbei nicht ausreichend. Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) sollten klare und belastbare Standards zur Qualitätssicherung der Ausbildung festgeschrieben werden. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen würden sich aus Tarifvereinbarungen zurückziehen, um an der Ausbildungsvergütung sparen zu können. Daher bedürfe es im BBiG neben der Verankerung einer Mindestausbildungsvergütung einer Klarstellung, dass der Ausbildungsträger für alle Lernmittelkosten für alle Lernorte sowie die Fahrt- und Unterbringungskosten, die für die Ausbildung notwendig sind, aufkommen soll.

Das BBiG soll e außerdem auf alle Praxisphasen dualer Studiengänge erweitert werden. Dual Studenten in praxisintegrierten Studiengängen müssten die gleichen Rechte haben wie dual Auszubildende. Die Linke fordert zudem, dass im Zuge der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes eine Mindestausbildungsvergütung gesetzlich festgelegt werden muss, die einheitlich bei 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen aller Branchen des jeweiligen Ausbildungsjahres liegen soll. Zudem soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, um einen Rechtsanspruch auf Ausbildung grundgesetzlich zu verankern, sodass allen jungen Menschen ermöglicht wird, eine vollqualifizierende, mindestens dreijährige Ausbildung aufzunehmen. Zudem fordert die Linke, eine solidarische Umlagefinanzierung zu schaffen, die alle Betriebe für die Ausbildung junger Menschen in die Pflicht nimmt.

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3. Zuschuss für Kampfmittelbeseitigung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Bund zahlt den Ländern als einmalige und freiwillige Maßnahme vorübergehend bis zu 50 Prozent der ihnen tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten für die Beseitigung von bestimmten Kriegsaltlasten. Konkret geht es dabei um die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften sowie von Weltkriegsmunition ungeklärter oder gemischter Herkunft, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/10512) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10140). Angaben zu den Mengen entsorgter Kampfmittel und zur Größe kampfmittelbelasteter Flächen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland kann die Bundesregierung nicht machen. Die Kampfmittelbeseitigung als Maßnahme die Gefahrenabwehr sei Aufgabe der Bundesländer.

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4. Keine Bedenken gegen Erbschaftsteuer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die teilweise in der Literatur vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Erbschaftsteuerreform werden von der Bundesregierung nicht geteilt. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (19/10526) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Mit den neuen Regelungen zur Verschonung betrieblichen Vermögens habe der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt.

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5. Kosten des Bundes für Flüchtlinge

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bund hat Länder und Kommunen im Jahr 2018 im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten mit insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro unterstützt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (19/10650) vorgelegten Bericht über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2018.

Über die Unterstützungszahlungen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro hinaus habe der Bund im Jahr 2018 weitere Ausgaben in Höhe von rund 15,5 Milliarden Euro getragen, an denen sich die Länder nicht beteiligt hätten. Davon seien rund 7,9 Milliarden auf die Bekämpfung der Fluchtursachen entfallen, schreibt die Bundesregierung.

Bei den größten Maßnahmen zur kassenwirksamen Entlastung von Ländern und Kommunen handelt es sich um die sogenannte Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro und die Beteiligung an Ausgaben für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und pauschale Zahlung bei ablehnendem Bescheid in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro. Der Bericht führt außerdem Angaben der Bundesländer zu ihren Ausgaben im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten auf.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 666 - 11. Juni 2019 - 13.24 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2019

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