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BUNDESTAG/8538: Heute im Bundestag Nr. 681 - 13.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 681
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 13. Juni 2019, Redaktionsschluss: 14.36 Uhr

1. Opfer politischer Verfolgung in der DDR
2. Millionen von Datensätzen übermittelt
3. Transparenz-Spielraum nicht genutzt
4. Kontrolle bei Bundesmitteln
5. Einsatz von Schul-Clouds
6. Kaufkraftparität beim BAföG


1. Opfer politischer Verfolgung in der DDR

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem rehabilitierungsrechtliche Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR verbessert werden sollen (19/10817). Danach sollen die Rehabilitierungsgesetze entfristet werden. Auch soll Schwierigkeiten begegnet werden, die sich bei der Aufklärung des Sachverhalts im Rehabilitierungsverfahren für Personen stellen, die in einem Heim für Kinder oder Jugendliche in der DDR untergebracht wurden.

Zur Begründung heißt es, auch beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung und dem Ende des SED-Unrechtsregimes führten Betroffene noch Rehabilitierungsverfahren. Die Gesetze zur Rehabilitierung von Opfern rechtsstaatswidriger Maßnahmen in der DDR sähen derzeit noch Fristen für Anträge auf Rehabilitierung und teilweise auch für die Geltendmachung von Leistungsansprüchen vor. Zwar ließe sich seit Jahren ein Rückgang von Anträgen auf Rehabilitierung feststellen, die Zahl der Antragseingänge weise jedoch darauf hin, dass die Rehabilitierung von SED-Unrecht auch heute noch nicht abgeschlossen ist. Zudem hätten sich zuletzt bei der Gruppe von Personen, die in einem Heim für Kinder oder Jugendliche untergebracht wurden und die eine Rehabilitierung wegen der Anordnung der Heimunterbringung begehren, spezifische Probleme im Hinblick auf die Sachverhaltsaufklärung gezeigt.

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2. Millionen von Datensätzen übermittelt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Für das Jahr 2016 wurden dem Bundeszentralamt für Steuern rund 1,6 Millionen Datensätze im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten nach dem OECD-Meldestandard aus dem Ausland übermittelt. Die Summe der Kontosalden betrug rund 143,4 Milliarden Euro, die Summe der Erträge rund 65,9 Milliarden Euro. Für das Jahr 2017 wurden 5,1 Millionen Datensätze mit einer Summe der Kontosalden in Höhe von 486 Milliarden Euro und Erträgen in Höhe von 414,7 Milliarden Euro übermittelt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/10718) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10331) hervor. Der Vollzug der Steuergesetze obliege nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Ländern, erläutert die Regierung. "Kenntnisse darüber, dass die Länder die an sie weitergeleiteten Datensätze nicht zeitnah, spätestens vor Ablauf der im Einzelfall gegebenen Festsetzungsverjährungsfrist auswerten werden, liegen nicht vor", heißt es in der Antwort.

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3. Transparenz-Spielraum nicht genutzt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Aus Datenschutzgründen will die Bundesregierung den eingeräumten Spielraum bei der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie für Auskünfte aus dem Transparenzregister nicht nutzen. In der Antwort (19/10716) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10359) erläutert die Regierung, Auskünfte über wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen für die Öffentlichkeit würden mindestens Name, Jahr der Geburt, Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses enthalten. Darüber hinaus könnten die Mitgliedstaaten Zugang zu weiteren Informationen wie Geburtstag und Kontaktdaten der wirtschaftlich Berechtigten gewähren. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch zum Schutz der personenbezogenen Daten der wirtschaftlich Berechtigten nicht, von den erweiterten Möglichkeiten Gebrauch zu machen und Zugang zu weiteren als den mindestens erforderlichen Daten zu gewähren, heißt es in der Antwort.

Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2018 insgesamt 1003 Anträge auf Einsichtnahme aus dem Personenkreis der Öffentlichkeit gestellt. In 512 Fällen sei dem Antrag stattgegeben worden. In 421 Fällen sei der Antrag abgelehnt worden. 70 Anträge seien durch die Antragsteller zurückgenommen worden.

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4. Kontrolle bei Bundesmitteln

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgt die Auswertung der Daten und Berichte, die dem Bund im Rahmen der Förderung durch den DigitalPakt Schule vorgelegt werden, durch insgesamt drei Personen beziehungsweise 2,5 Vollzeitäquivalente, bei der Qualitätsoffensive Lehrerbildung und bei der Auswertung der Daten zum BAföG durch insgesamt zwei Personen beziehungsweise 2,0 Vollzeitäquivalente und beim Hochschulpakt durch insgesamt drei Personen (einschließlich der zuständigen Referatsleitung) beziehungsweise 1,8 Vollzeitäquivalente. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10742) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10267). Die Abgeordneten hatten dazu bereits mehrere Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt, die aus ihrer Sicht aber nicht ausreichend beantwortet worden waren.

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5. Einsatz von Schul-Clouds

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Auf Länderseite kommen als Cloud-Systeme für Schulen mit zumindest ähnlicher Leistung wie die Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) und das Schulnetzwerk MINT EC konzeptionell derzeit nur die drei Projekte mebis in Bayern (Migrationsprozess zu einer Cloud-Struktur eingeleitet), ella@bw in Baden-Württemberg und Logineo in Nordrhein-Westfalen (beide als originäre Cloud-Projekte konzipiert) in Betracht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10744) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10313).

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6. Kaufkraftparität beim BAföG

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Aktuell fehlt ein für das BAföG geeignetes Instrument zur Berücksichtigung der weltweiten Kaufkraftunterschiede. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10743) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10268). Die Abgeordneten hatten darauf hingewiesen, dass die Berechnung des BAföG-Förderanspruches bisher unter Berücksichtigung des elterlichen Einkommens auch dann erfolgt, wenn dieses im Ausland erzielt wird. Innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus gebe es unterschiedliche Preisniveaus.

Obwohl das BAföG als ein Massenleistungsgesetz auf handhabbare Pauschalierungen zurückgreifen müsse, sei es möglich, Kaufkraftunterschiede im Ergebnis über das sogenannte Vorausleistungsverfahren des BAföG im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit auszugleichen, schreibt dazu die Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 681 - 13. Juni 2019 - 14.36 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2019

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