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BUNDESTAG/8560: Heute im Bundestag Nr. 703 - 20.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 703
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 20. Juni 2019, Redaktionsschluss: 14.37 Uhr

1. Genehmigungen durch Maßnahmengesetze
2. Probleme mit Schweißnähten bei ICE 4
3. Computerspieleförderung des Bundes
4. Sicherheit durch Seitenstreifenfreigabe
5. ICE 3 fährt auf der Strecke Köln-Frankfurt
6. Informationen zu Deutscher Bank geheim


1. Genehmigungen durch Maßnahmengesetze

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Eine Genehmigung von Verkehrsprojekten durch den Deutschen Bundestag mithilfe von Maßnahmengesetzen könnte nach Ansicht der Bundesregierung zu einer größeren Akzeptanz der Projekte beitragen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/10588) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9965) hervor. Es solle zudem erprobt werden, inwieweit dies auch zu einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren führt, heißt es in der Antwort.

Auf die Frage, welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) nach Ansicht der Bundesregierung geeignet sind, durch Maßnahmengesetze umgesetzt zu werden, heißt es in der Antwort: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) habe ein Rechtsgutachten zur Genehmigung von Projekten durch Maßnahmengesetze erstellen lassen. Danach könnten systemrelevante Projekte unter bestimmten Voraussetzungen durch Maßnahmengesetze genehmigt werden. Dazu zählen insbesondere die VB-E-Projekte (Vordringlicher Bedarf). In einem ersten Schritt werde ein Vorschaltgesetz vorbereitet, in das die Projekte aufgenommen werden, die - gegebenenfalls auch langfristig - mit einem Maßnahmengesetz umgesetzt werden sollen, heißt es in der Antwort. Konkrete Aussagen dazu, welche Kriterien für und welche gegen eine Umsetzung der Abladeoptimierung Mittelrhein, der Betuwe-Linie (Schienenverbindung zwischen der deutsch-niederländischen Grenze) und der Fehmarnbeltquerung durch ein Maßnahmengesetz sprechen, finden sich in der Antwort nicht.

Die FDP-Fraktion hatte sich in ihrer Anfrage nach den im Koalitionsvertrag von Union und SPD angesprochenen fünf Pilotprojekten, bei denen "Baurecht durch Maßnahmengesetze" erprobt werden soll, erkundigt. Im europäischen Ausland würden bereits heute Infrastrukturprojekte mithilfe von Maßnahmengesetzen umgesetzt, schreiben die Liberalen. In Dänemark entscheide das Parlament final über wichtige Projekte. Danach könne mit dem Bau begonnen werden. Bis dahin gebe es einen transparenten, schlanken und direkten Prozess, den jeder Bürger verfolgen und in den er sich einbringen könne, heißt es in der Vorlage. Das schaffe das nötige Vertrauen für eine rasche Umsetzung des Projekts.

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2. Probleme mit Schweißnähten bei ICE 4

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wurde nach Angaben der Bundesregierung am 27. Februar 2019 über Abweichungen bei der Ausführung von Schweißnähten bei Wagen der Triebzüge ICx (DB Fernverkehr ICE 4) informiert. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/10734) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10190) hervor. Nach Erkenntnissen des EBA seien die Mängel im Rahmen von Wareneingangsprüfungen in einer späteren Phase des Produktionszyklus festgestellt worden, heißt es in der Antwort. Warum die vom Hersteller durchzuführenden Qualitätskontrollen den Fehler nicht bereits früher offenbarten, werde derzeit durch die Prüf- und Zertifizierungsstellen geprüft.

Nach Auskunft der DB AG seien auch bereits ausgelieferte Züge betroffen. Die Fehler stellten laut DB AG, der Hersteller und entsprechender Gutachter "kein Sicherheitsrisiko" dar, schreibt die Regierung. Die Fahrzeuge könnten weiter betrieben werden.

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3. Computerspieleförderung des Bundes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die bisherigen Registrierungen zum "games-Newsletter" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Anfragen von Branchenakteuren deuten nach Aussage der Bundesregierung "auf ein starkes Interesse an der Computerspieleförderung des Bundes hin". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/10738) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10378) hervor. Bewilligte Projekte würden veröffentlicht, schreibt die Regierung. Zum Interessensbekundungsverfahren werde das BMVI eine statistisch aggregierte Zusammenfassung veröffentlichen.

Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie zur Produktionsförderung erfolge nach Abschluss der Notifizierung durch die Europäische Kommission im Herbst 2019, heißt es weiter. Informationen zur Förderrichtlinie würden im Internet und im Rahmen von Informationsveranstaltungen bereitgestellt.

Im Koalitionsvertrag hätten CDU/CSU und SPD vereinbart, eine Computerspieleförderung auf international wettbewerbsfähigem Niveau einzuführen, schreibt die Bundesregierung. Mit dem Bundeshaushalt 2019 würden 50 Millionen Euro für die Computerspieleförderung zur Verfügung gestellt. Die weitere Ausgestaltung werde Gegenstand der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2020 sein.

Ziel der Computerspieleförderung des Bundes ist es der Vorlage zufolge, den Entwicklerstandort Deutschland zu stärken und international wettbewerbsfähig zu machen. Neben der Anzahl seien daher auch die Größe und Marktreichweite sowie das Innovationspotential und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland von Bedeutung. Die Computerspieleförderung des Bundes sei als unterstützendes Instrument konzipiert und solle sich mit Förderprogrammen der Länder ergänzen. "Es ist davon auszugehen, dass eine positive Branchenentwicklung in Deutschland sich insbesondere auch in der Anzahl der in der Branche beschäftigten Personen niederschlägt", schreibt die Regierung. Um die Wirkung des Förderprogramms nachzuvollziehen, seien begleitende beziehungsweise ex-post Evaluationen vorgesehen.

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4. Sicherheit durch Seitenstreifenfreigabe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Gemäß einer von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführten Untersuchung können nach Aussage der Bundesregierung Maßnahmen der Seitenstreifenfreigabe außerhalb von Ballungsräumen Sicherheitsgewinne erbringen, "sofern die Seitenstreifenfreigabe unter Berücksichtigung der für solche Maßnahmen formulierten Randbedingungen - wie etwa den Fahrstreifenbreiten und Geschwindigkeitsbeschränkung - realisiert wird". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/10739) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10389) hervor. In der Antwort heißt es weiter, die Untersuchung zeige aber auch, dass zur Realisierung von Sicherheitsgewinnen gegebenenfalls vorhandene Unfallauffälligkeiten insbesondere in den Anschlussstellenbereichen beseitigt werden müssen. Wenn diese Unfallraten schon vor der Seitenstreifenfreigabe unterhalb der ermittelten Werte liegen, könne davon ausgegangen werden, "dass sich die Maßnahme neutral auf die Verkehrssicherheit auswirkt".

Die Initiative zur Planung einer temporären Seitenstreifenfreigabe erfolge auf Basis konkreter verkehrlicher Auffälligkeiten, schreibt die Regierung. Es lägen ihr keine eigenen Erkenntnisse dazu vor, auf welchem Anteil der Bundesautobahnen alle technischen und wirtschaftlichen Anforderungen an eine temporäre Seitenstreifenfreigabe vorliegen und wie sich diese in den nächsten fünf Jahren entwickeln könnten, heißt es in der Vorlage.

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5. ICE 3 fährt auf der Strecke Köln-Frankfurt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der ICE 3 wird nach wie vor auf der Schnellfahrstrecke Köln-Frankfurt eingesetzt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10746) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10300) unter Berufung auf Auskünfte der Deutschen Bahn AG (DB AG). Der ICE 3 habe sich auf der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main bewährt, heißt es in der Antwort. Auch die ICE der zweiten und dritten Generation seien nach Auskunft der DB AG für den Einsatz auf der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main konzipiert und für das Streckenprofil adäquat ausgerüstet. Das gelte gleichermaßen für die Sicherungssysteme wie für die Leistungsfähigkeit der Antriebe und Bremsen.

Weiter schreibt die Regierung, seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 setze die DB AG auf der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main bei einzelnen Fahrten den ICE 4 ein. Er biete den Fahrgästen laut DB AG eine größere Sitzplatzkapazität, mehr Komfort sowie die Möglichkeit, Fahrräder mitzunehmen. Damit stünden die ICE 3 auch für zusätzliche Fahrten auf anderen Strecken als der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main zur Verfügung. Außerdem werde das Sitzplatzangebot auf der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main erhöht, indem einige ICE 3-Fahrten um einen zweiten Zugteil verstärkt werden, heißt es in der Antwort.

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6. Informationen zu Deutscher Bank geheim

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Informationen zu Medienberichten über ein Geldwäschesystem zwischen Russland und westlichen Ländern, für das auch Konten bei der Deutschen Bank genutzt worden sein sollen, will die Bundesregierung nur in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme bereitstellen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/10887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10068) mit. Das Geheimhaltungsinteresse ergebe sich unter anderem aus der Tatsache, dass Grundrechte Dritter betroffen seien, da es sich um geschäftsinterne Kenntnisse des betroffenen Instituts und um eine andauernde Untersuchung handele. Die Weitergabe derartiger interner und ungesicherter Erkenntnisse könne voreilige beziehungsweise ungerechtfertigte Marktreaktionen beispielsweise im Hinblick auf den Kurswert eines Instituts hervorrufen und die Wettbewerbsposition eines Instituts beispielsweise im Bezug auf die Rekapitalisierung am Markt beeinflussen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 703 - 20. Juni 2019 - 14.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2019

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