Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8573: Heute im Bundestag Nr. 716 - 25.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 716
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 25. Juni 2019, Redaktionsschluss: 15.51 Uhr

1. Ausnahmen bei Urheberrechtsreform
2. Bundesregierung verteidigt Diesel-Regelung
3. Wirkung von Infraschallbelastung
4. Sicherheit des AKW Mochovce
5. Erhalt der Wertschöpfung durch CO2-Norm
6. Verfahren zur Identitätsfeststellung


1. Ausnahmen bei Urheberrechtsreform

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/11054) eingebracht, mit dem Start-ups und Mittelstand vor den Auswirkungen der Urheberrechtsreform geschützt werden sollen. Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum "Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" in nationales Recht dafür Sorge zu tragen, dass der sich in der Richtlinie ergebende Spielraum für Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand von Artikel 17 maximal ausgeschöpft wird. Zudem soll sie prüfen, ob darüber hinaus nicht noch weitere Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand möglich beziehungsweise nötig sind sowie, nach Ausschöpfen aller möglichen Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand, ob die Richtlinie trotzdem noch innovationshemmend wirkt. In diesem Fall müsse die Bundesregierung die Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand auf europäischer Ebene neu verhandeln.

Wie es in dem Antrag heißt, muss bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht darauf geachtet werden, diesen Unternehmen durch größtmögliche Ausnahmen das Leben zu erleichtern, statt diese nach drei Jahren mit der vollen Wucht des Artikels 17 auszubremsen und nachhaltig den Innovationsstandorten Deutschland und Europa zu schaden. Der Artikel 17 (ehemals 13) zu Uploadfiltern und Haftungsregeln bestimmter Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten sei bei der Reform unter anderem wegen mangelnder Innovationsfreundlichkeit besonders umstritten gewesen.

*

2. Bundesregierung verteidigt Diesel-Regelung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht, nach der mit den Neuregelungen zu Diesel-Fahrverboten im Bundes-Immissionsschutzgesetz unter bestimmten Bedingungen ein "klarer Verstoß" gegen den Vorrang des Unionsrechts vorliege. Die Grünen hatten sich in einer Kleinen Anfrage (19/10435) erkundigt, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Feststellung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ziehe, "wonach nach Ansicht der Fragesteller ein 'klarer Verstoß' gegen den Vorrang des Unionsrechts vorliegt, wenn mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes intendiert ist, 'dass bereits bei Erreichung von Jahresmittelgrenzwerten bis einschließlich 50 µg/m regelmäßig Fahrverbote aus dem Spektrum möglicher Maßnahmen ausgeblendet werden und sie nur bei zusätzlichen atypischen Umständen ermöglicht werden sollten'". Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (19/10918) darauf, dass der Entwurf (19/6335, 19/8257) gegenüber der Europäischen Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten notifiziert worden sei. "Die Europäische Kommission hat den Gesetzentwurf gebilligt und lediglich Anmerkungen gemacht, die vom Gesetzgeber 'so weit wie möglich' berücksichtigt werden sollten. Hierbei wurde die Konkretisierung der Verhältnismäßigkeitsmaßstäbe nicht in Frage gestellt", schreibt die Bundesregierung.

Die am 12. April 2019 in Kraft getretene Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes konkretisiert nach Darstellung der Bundesregierung unter anderem Regelungen zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge als Maßnahme, um die Vorgaben zur Stickstoffdioxidbelastung der EU-Luftqualitätsrichtlinie einzuhalten. Mit dem Gesetz wurden zudem Ausnahmen von Fahrverboten für bestimmte Diesel-Fahrzeuge normiert.

*

3. Wirkung von Infraschallbelastung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen ist im Vergleich mit anderen Quellen so gering, dass es nicht zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheit kommt. Das schreibt die Bundesregierung mit Verweis auf den Stand der Forschung in einer Antwort (19/10854) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10352) zu diesem Thema.

*

4. Sicherheit des AKW Mochovce

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung der Sicherheit der Blöcke 3 und 4 des slowakischen Atomkraftwerkes (AKW) Mochovce vor. "Eine Stellungnahme, z.B. zur sicherheitstechnischen Bewertung von konkreten Sachverhalten und Ereignissen in kerntechnischen Anlagen anderer Staaten, oder eine Forderung nach konkreten Abhilfemaßnahmen erfolgt seitens der Bundesregierung grundsätzlich nicht. Nur der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde liegen alle für eine sicherheitstechnische Bewertung notwendigen Informationen vor", schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/10525) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10069). Die Linke hatte darin auf Berichte zu Sicherheitsmängeln verwiesen.

*

5. Erhalt der Wertschöpfung durch CO2-Norm

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung geht davon aus, dass die europäischen CO2-Flottenziele mittel- und langfristig zum "Erhalt der automobilen Wertschöpfung in Deutschland" beitragen werden. Durch die "weltweit steigende Nachfrage nach Null- und Niedrigemissionstechnologien" würden Produktionskapazitäten in Deutschland ausgebaut werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/10853) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10415). Die Bundesregierung verweist in der Antwort zum Beispiel darauf, dass ein Großteil der verwendeten Technologien, etwa hybridisierte Antriebskomponenten, von deutschen Zulieferern produziert würde, "deren Verkaufszahlen und Anteil an der automobilen Wertschöpfung sich somit erhöht". Kurzfristig erwartet die Bundesregierung allenfalls "geringfügige Einflüsse der CO2-Flottenziele auf die Produktions- und Verkaufszahlen der Industrie".

Die EU-Mitgliedsstaaten hatten im April 2019 neue Flottenziele für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge verabschiedet, um den CO2-Ausstoß weiter zu reduzieren. In der Antwort führt die Bundesregierung aus, dass Fahrzeuge bis etwa 2050 praktisch CO2-frei werden müssten, "um vereinbarte Klimaschutzziele zu erreichen". Diese erfordere "einen konsequenten und verantwortungsbewussten Technologiewandel in Richtung Null- und Niedrigemissionstechnologien", heißt es weiter.

*

6. Verfahren zur Identitätsfeststellung

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in den Jahren seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung "im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung zur Vorsprache vor Vertretern oder ermächtigten Bediensteten ihres mutmaßlichen Herkunftsstaates" verpflichtet worden sind. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11004) danach, wie viele Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung in diesen Jahren in Deutschland durchgeführt wurden. Ferner fragt sie unter anderem, wie viele Personen an den Anhörungen teilnahmen und wie viele von ihnen im Rahmen der Anhörungen identifiziert werden konnten.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 716 - 25. Juni 2019 - 15.51 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang