Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8578: Heute im Bundestag Nr. 721 - 26.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 721
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. Juni 2019, Redaktionsschluss: 12.59 Uhr

1. Widerspruchslösung bei Organspenden
2. Entscheidungslösung bei Organspenden
3. Vertrauenslösung für die Organspende
4. Export von Kunststoffabfällen


1. Widerspruchslösung bei Organspenden

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten strebt mit einem Gesetzentwurf (19/11096) eine "doppelte Widerspruchslösung" bei der Organspende an. Demnach gilt jeder Bürger als möglicher Organ- oder Gewebespender, es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch oder ein der Organentnahme entgegenstehender Wille desjenigen vor.

Mit der Einführung der doppelten Widerspruchslösung soll ein Register erstellt werden, in dem Bürger ihre Erklärung zur Organ- oder Gewebespende eintragen lassen können. Der für die Entnahme verantwortliche Arzt wird dazu verpflichtet, durch eine Anfrage bei dem Register festzustellen, ob eine Erklärung des potenziellen Spenders vorliegt.

Ferner muss der verantwortliche Arzt den nächsten Angehörigen darüber befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Spenders bekannt ist. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organspende zu erkennen und ihren Willen danach auszurichten, ist eine Organ- und Gewebeentnahme grundsätzlich unzulässig.

Die neuen Regelungen sollen mit einer umfassenden Aufklärung und Information der Bevölkerung einhergehen.

*

2. Entscheidungslösung bei Organspenden

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten strebt mit einem Gesetzentwurf (19/11087) eine "Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" an. So soll Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden.

Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll künftig auch in den Ausweisstellen möglich sein. Bürger sollen künftig auf das Register und die Möglichkeit der Entscheidung in Ausweisstellen hingewiesen werden.

Ferner sollen die Hausärzte in die Beratung zur Organ- und Gewebespende einbezogen werden. Vorgesehen ist, dass die Hausärzte ihre Patienten bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespenden beraten und sie zur Eintragung in das Register ermutigen sollen. Die Beratung soll ergebnisoffen geführt werden.

In der ärztlichen Ausbildung soll die Organ- und Gewebespende künftig verstärkt thematisiert werden. Die Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Organ- und Gewebespende sollen alle vier Jahre evaluiert werden.

*

3. Vertrauenslösung für die Organspende

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (19/11124) eine "Vertrauenslösung" für die Organspende. Eine Steigerung der Spenderzahlen setze Vertrauen in das dafür geschaffene System voraus, auf dessen Grundlage dann eine freie Entscheidung in Kenntnis der medizinischen Vorgänge getroffen werden könne.

Auch die letzte Änderung des Transplantationsgesetzes habe nicht zu mehr Transparenz, sondern durch Erweiterung der Kompetenzen aller Beteiligten zu mehr Skepsis geführt. Wesentlich sei, dass das gesamte Verfahren der Organauffindung und -vermittlung nicht nur durch nichtstaatlich gebundene Organisationen geregelt sei, sondern dass auch die Kontrolle über das gesamte Verfahren denselben Organisationen unterliege.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem eine Aufklärung der Bevölkerung auch über grundlegende Fragen der Todesfeststellung und den medizinischen Verfahrensablauf bei einer Organspende. Ferner sollte klargestellt werden, dass eine Patientenverfügung immer vorrangig sei.

Die Entnahmekrankenhäuser müssten einheitliche spezifische Qualitätsstandards und Verfahrensanweisungen für die Transplantationsbeauftragten entwickeln. Die Aufsichts- und Kontrollpflicht über die Koordinierungsstelle sowie die Aufsicht über die Vermittlungsstelle müssten auf eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution übertragen werden.

*

4. Export von Kunststoffabfällen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Im Jahr 2016 wurden 895.000 Tonnen, im Jahr 2017 644.000 Tonnen Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten ausgeführt. Zu den größten Abnehmern zählten China, Hongkong und Malaysia. Dies führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10843) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10263) aus. Darin wollte die Fraktion erfahren, in welchen Mengen Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten exportiert werden.

Nur Kunststoffabfälle mit dem Code B3010 der Anlage IX des Basler Übereinkommens sowie bestimmte Gemische aus Abfällen, die unter diesem Eintrag eingestuft sind, dürfen in Nicht-OECD-Staaten verbracht werden, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter aus. Illegale Verbringungen der Kunststoffabfälle in den betreffenden Ländern seien nicht auszuschließen, da nur stichprobenartig kontrolliert werde, heißt es weiter. Für Kontrollen zur Ermittlung von illegalen Verbringungen seien in Deutschland die Bundesländer und ihre Behörden zuständig.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 721 - 26. Juni 2019 - 12.59 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang