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BUNDESTAG/8584: Heute im Bundestag Nr. 727 - 26.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 727
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. Juni 2019, Redaktionsschluss: 18.27 Uhr

1. Kritik an Menschenrechtslage in Belarus
2. Zugang zu Stasi-Akten bleibt erhalten
3. Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
4. Wenig Einfluss auf LMICs
5. Verwertung von Teppichböden
6. SF6-Gesamtemissionen seit 2005 halbiert
7. Zusammenarbeit mit Ecologic Institut


1. Kritik an Menschenrechtslage in Belarus

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/AHE) Der Menschenrechtsausschuss des Bundestages nimmt die Austragung der Europaspiele in der weißrussischen Hauptstadt Minsk zum Anlass, "eindringlich auf die sehr kritische Lage der Menschenrechte und die fortgesetzte Vollstreckung der Todesstrafe in Belarus hinzuweisen und auf eine deutliche und schnelle Verbesserung zu dringen". Das geht aus einer Erklärung des Ausschusses hervor (Ausschussdrucksache 19(17)61), die am Mittwoch mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und gegen das Nein-Votum der AfD-Fraktion beschlossen wurde. Vertreter der AfD und der Linken kritisierten im Ausschuss insbesondere, dass sie bei der Ausarbeitung der Erklärung im Vorfeld nicht beteiligt worden seien.

Weißrussland ist das einzige Land auf dem europäischen Kontinent, das noch immer die Todesstrafe verhängt und vollstreckt, heißt es in der Erklärung. Die ersten positiven Schritte zur Einführung eines Moratoriums der Vollstreckung dieser Strafe seien in der vergangenen Woche durch die Vollstreckung von Todesurteilen zunichte gemacht worden.

Die Abgeordneten kritisieren insbesondere die Beschneidung der Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Weißrussland. Die Opposition werde unvermindert in ihrer politischen Arbeit massiv behindert. Staatliche Repressionen richteten sich gegen Menschenrechtsaktivisten, Oppositionspolitiker, Journalisten und Blogger, Rechtsanwälte und Gewerkschafter. "Trotz vereinzelter Zeichen von Öffnung und einer damit einhergehenden Annäherung an die Europäische Union, die seit der Freilassung der politischen Gefangenen 2015 erkennbar sind, bleibt die Lage der Menschenrechte besorgniserregend. Es braucht einen glaubhaften wie verlässlichen Kurs für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte und die Abschaffung der Todesstrafe", heißt es in der Erklärung. Es sei außerdem notwendig, dass die Vergabekriterien und -entscheidungen des Europäischen Olympischen Komitees für Großsportereignisse die menschenrechtliche Lage in potentiellen Austragungsstaaten in Zukunft stärker berücksichtigen.

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2. Zugang zu Stasi-Akten bleibt erhalten

Kultur und Medien/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Mach dem Willen des Kulturausschusses sollen die Stasi-Unterlagen in die Verantwortung des Bundesarchivs überführt werden, die Bestimmungen des Stasi-Unterlagengesetzes weiterhin gelten und das Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zu einem Bundesbeaufragten für die Opfer der SED-Diktatur weiterentwickelt werden. Der Kulturausschuss verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden gemeinsamen Entschließungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion mit den Stimmen der Koalition und der FDP-Fraktion. Die AfD-Fraktion, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Entschließungsanträge der FDP und der Grünen wurden mehrheitlich abgelehnt.

Mit dem Entschließungsantrag wird das vom Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, und vom Bundesarchiv vorgelegte Konzept zur Zukunft der Stasi-Akten (19/8201) ausdrücklich begrüßt. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die notwendigen Änderungen im Stasi-Unterlagengesetz und im Bundesarchivgesetz vorzulegen, das die "besondere Sensibilität der Stasi-Akten" berücksichtigt. So soll der Zugang und die Nutzung der Stasi-Unterlagen für die Gesellschaft, die Forschung und die politische Bildung vollumfänglich erhalten werden und durch eine archivgerechte Lagerung und Digitalisierung erhalten bleiben. Der Standort der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg soll zu einem "Ort der Diktatur und Demokratiegeschichte" mit Bildungs- und Informationsangeboten ausgebaut werden.

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3. Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf "zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Eintritt in eine terroristische Organisation" (19/11127) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll ein Deutscher, der im Inland oder auch im Ausland freiwillig eine terroristische Vereinigung gründet oder sich an ihr als Mitglied beteiligt, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, "sofern er zum Zeitpunkt der Tat noch eine weitere Staatsangehörigkeit innehatte".

In der Vorlage schreibt die Fraktion, die "in den vergangenen Jahren in das Gebiet des IS ausgereisten deutschen Staatsbürger, welche für den IS im Nahen Osten gekämpft und das Land mit brutalem Terror überzogen haben", forderten nach der Zerschlagung der Terrormiliz und ihrer teilweisen Festsetzung und Inhaftierung nun ihr Recht auf Rückkehr in die Bundesrepublik ein. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist es dem deutschen Staat nicht gestattet, diesen Personen die Einreise zu verweigern. Vielmehr sei ihnen, da es sich um deutsche Staatsbürger handelt, die Einreise grundsätzlich ungehindert zu gewähren. Erst bei konkretem Verdacht einer begangenen Straftat könnten deutsche Behörden die Person am Flughafen festnehmen.

Auch eine Abschiebung deutscher Staatsbürger aus dem Irak oder Syrien sei den abschiebenden Ländern schwerlich zu verweigern, heißt es in der Vorlage weiter. Es sei "einer demokratischen und zivilisierten Gesellschaft jedoch nicht vermittelbar, dass Menschen, die in einem anderen Land gemordet beziehungsweise in völkerrechtswidrigen sowie unmenschlichen Aktivitäten verwickelt waren, unbehelligt in der Mitte unserer Gesellschaft leben sollen". Bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft müsse daher "die Möglichkeit des Entzugs der deutschen Staatbürgerschaft per Gesetz sichergestellt werden, um die Einreise von Gewaltstraftätern im Vorfeld zu verhindern".

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4. Wenig Einfluss auf LMICs

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Möglichkeiten der Bundesregierung, sicherzustellen, ob aus sogenannten "Low- and middle-income countries" (LMICs) exportiertes Blei aus nachweislich sachgerechten Recyclingbetrieben stammt, sind begrenzt. "Deutschland hat jenseits der Förderung entsprechender Technologien und des Aufbaus entsprechen Know-hows ... keinen Einfluss auf die Bedingungen, unter denen Blei in diesen Ländern aus Altbatterien gewonnen wird", schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/10771) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10234).

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5. Verwertung von Teppichböden

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die energetische Verwertung von Teppichböden stellt aktuell nach Auffassung der Bundesregierung im Sinne der Abfallhierarchie eine "sinnvolle Verwertungsart" dar. In einer Antwort (19/10844) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10318) führt die Bundesregierung aus, dass das Wertstoffpotential abgenutzter Teppiche gering und das Recycling von Teppichen als "Verbrauchsgegenstände mit komplexer Zusammensetzung" kompliziert sei. Entsprechende Infrastruktur für Altteppich-Sammlung und Recycling gebe es aktuell nicht, heißt es in der Antwort.

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6. SF6-Gesamtemissionen seit 2005 halbiert

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein "sofortiger Handlungsbedarf", um Emissionen von Schwefelhexafluorid (SF6) in der Energieversorgung zu reduzieren. Seit 2005 hätten sich die Gesamtemissionen aus dem Bereich elektrischer Betriebsmittel halbiert, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/10983) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10468). Verantwortlich dafür ist demnach eine Selbstverpflichtung des Verbandes der Netzbetreiber, des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft und des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. "Die Selbstverpflichtung enthält konkrete Zielvorgaben zu emissionsmindernden Maßnahmen im gesamten Lebenszyklus des Stoffes, von der Herstellung über den Betrieb der betroffenen Anlagen bis zur Zerstörung beziehungsweise der Wiederverwendung des Stoffes. Ein Monitoring liefert jährlich Daten zur Überprüfung der vereinbarten Maßnahmen", führt die Bundesregierung aus.

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7. Zusammenarbeit mit Ecologic Institut

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Zwischen Bundesregierung und dem Ecologic Institut fand und findet kein Mitarbeiteraustausch statt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/10644) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10236) hervor. In der Antwort führt die Bundesregierung zudem auf, welche Mittel der Organisation seit 2008 aus dem Bundeshaushalt zugeflossen sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 727 - 26. Juni 2019 - 18.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2019

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