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BUNDESTAG/8726: Heute im Bundestag Nr. 869 - 08.08.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 869
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 8. August 2019, Redaktionsschluss: 12.25 Uhr

1. Pkw-Maut nach EuGH-Urteil vom Tisch
2. Kameraüberwachung auf Bundesstraßen
3. Förderung von Elektrobussen
4. Keine Angaben zu Bahnstreckenrückbau
5. Baukosten für Brücken mehr als verdoppelt
6. Abstandsregelung von Drehfunkfeuern


1. Pkw-Maut nach EuGH-Urteil vom Tisch

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) am 18. Juni 2019 ist die Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) "in der in den deutschen Gesetzen vorgesehenen Form" vom Tisch. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11867) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11413). Alle Arbeiten zur Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland seien noch am 18. Juni 2019 gestoppt worden, heißt es. Das Urteil sei jedoch keine grundsätzliche Absage an die Nutzerfinanzierung, die in rund 20 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt und auf europäischer Ebene weiter diskutiert werde, schreibt die Regierung. So würden die Pläne der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Revision der Eurovignetten-Richtlinie die Ausweitung des Anwendungsbereichs unter anderem auf Pkw vorsehen. Die EU-Kommission wolle mit der Revision zudem erreichen, dass zeitbezogene Vignettensysteme durch streckenbezogene Mautsysteme für alle Fahrzeuge mittelfristig ersetzt werden, heißt es in der Antwort.

Was die vor der EuGH-Entscheidung erfolgte Vergabe von Aufträgen für die Kontrolle und für die Erhebung der Infrastrukturabgabe angeht, so begründet dies die Regierung mit der Zielstellung, Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe so schnell wie möglich für den Bund sicherzustellen. Zum Zeitpunkt des Zuschlags sei offen gewesen, wann das Urteil ergehen würde, heißt es in der Vorlage. Eine Urteilsverkündung hätte den Angaben zufolge ab dem Antrag des Generalanwalts im Februar 2019 bis zu einem Jahr dauern können. "Wäre der Auftrag erst nach einer Klageabweisung durch den EuGH vergeben worden, hätte dies zu einer verspäteten Einführung der Infrastrukturabgabe und zu erheblichen Einnahmeausfällen für den Bundeshaushalt und die Finanzplanung geführt", schreibt die Regierung.

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2. Kameraüberwachung auf Bundesstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur liegen laut einer Antwort der Bundesregierung (19/11727) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11364) keine konkreten Informationen zu der von den Abgeordneten angesprochenen "Kameraüberwachung auf Bundesfernstraßen" vor. Die Länder würden regelmäßig im Rahmen der Auftragsverwaltung die Bundesstraßen des Fernverkehrs "planen, bauen, erhalten und betreiben", schreibt die Regierung. Die im Rahmen des Betriebs erforderlichen Verwaltungsvorgänge erfolgten durch die Länder in eigener Zuständigkeit und nach den jeweils einschlägigen Bundes- und Landesgesetzen, "zum Beispiel hinsichtlich der Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragen", heißt es in der Antwort.

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3. Förderung von Elektrobussen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für die Förderung von Elektrobussen durch das Bundesumweltministerium stehen einer Antwort der Bundesregierung (19/11726) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11322) zufolge im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft Fördermittel in Höhe von 271 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich seien rund 19 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds bereitgestellt worden. Bereits gebunden worden seien rund 179 Millionen Euro, so dass derzeit noch rund 112 Millionen Euro für Bewilligungen im Jahr 2019 zur Verfügung stünden, heißt es in der Antwort. Durch die Fortführung des Sofortprogramms stünden für die Förderrichtlinie Elektromobilität zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 90 Millionen Euro zur Verfügung, teilt die Regierung mit.

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4. Keine Angaben zu Bahnstreckenrückbau

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für den Zeitraum vor Inkrafttreten des Bundesbahngesetzes (im Bereich der Deutschen Reichsbahn: 3. Oktober 1990) liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage keine Angaben darüber vor, welche Strecken beziehungsweise Streckenabschnitte des deutschen Schienennetzes, die zu einem früheren Zeitpunkt seit 1945 bereits einmal zweigleisig waren, heute eingleisig sind. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/11543) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11325) hervor.

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5. Baukosten für Brücken mehr als verdoppelt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Baukosten für das in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) vereinbarte Brückensanierungsprogramm haben sich nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2018 im Vergleich zu 2015 mehr als verdoppelt. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/11767) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10749) hervor. Die Regierung verweist auf Angaben der Bahntochter DB Netz AG, wonach zu Beginn der LuFV II und dem darin unterstellten Zielpreis von 7.800 Euro pro Quadratmeter etwa 215.000 Quadratmeter für den Zeitraum 2015 bis 2018 geplant worden seien. "Unter Berücksichtigung des derzeitigen durchschnittlichen Preises ergibt sich so eine Kostenmehrung von 1,2 Milliarden Euro", heißt es in der Antwort. Die Baukostensteigerungen führten jedoch nicht zu einer Mengenreduktion hinsichtlich des Brückenprogramms der DB Netz AG, schreibt die Bundesregierung.

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6. Abstandsregelung von Drehfunkfeuern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) "Abstandsregelungen von Drehfunkfeuern für Windenergieanlagen" hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (19/12058) an die Bundesregierung betitelt. UKW-Drehfunkfeuer, so schreiben die Abgeordneten, würden genutzt, um vom Boden aus per Funk unter anderem Flugzeugen Navigationshinweise zu geben. Sie würden dabei zur Positionsbestimmung im Rahmen von Instrumentenflugverfahren genutzt.

Drehfunkfeuer haben nach Aussage der Grünen auch auf den Windenergieausbau in Deutschland Auswirkung, da Windenergieanlagen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung im Umkreis von Drehfunkfeuern gebaut werden dürfen. Bei Windenergieanlagen, die innerhalb des Prüfbereiches liegen, müsse durch eine Analyse festgestellt werden, ob eine mögliche Störung für den Betrieb des Drehfunkfeuers durch die Windenergieanlage noch akzeptabel wäre. Bisher sei jedoch nicht genau geregelt, auf welcher Grundlage die Analyse und Bewertung durchgeführt wird, kritisieren die Abgeordneten.

Von der Bundesregierung wollen sie nun unter anderem wissen, wie viele ausgewiesene Windvorrangflächen derzeit nicht bebaut werden können, weil sie im 15 Kilometer Radius um ein Drehfunkfeuer liegen. Gefragt wird auch, warum an einem Prüfradius von 15 Kilometern festgehalten wird, "obwohl nach aktuellen ICAO Richtlinien (Richtlinien der Internationale Zivilluftfahrtorganisation) 10 Kilometer empfohlen werden".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 869 - 8. August 2019 - 12.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2019

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