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BUNDESTAG/8730: Heute im Bundestag Nr. 873 - 08.08.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 873
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 8. August 2019, Redaktionsschluss: 16.27 Uhr

1. Zoll kann verdeckte Ermittler einsetzen
2. Keine Korrekturbitten des BfJ bis 2018
3. Keine Korrekturbitten des BMJV
4. Keine Korrekturbitten des GBA im Januar
5. Anstieg bei leistungsstarken Elektroautos
6. Fragen zu antibiotikaresistenten Erregern


1. Zoll kann verdeckte Ermittler einsetzen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Befugnisse des Zollfahndungsdienstes sollen ausgeweitet werden. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes (19/12088) sieht unter anderem die Möglichkeit zum Einsatz verdeckter Ermittler sowie eine Befugnis zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten vor. Mit dem Gesetz werden außerdem die Auskunftspflichten von Betroffenen und Dritten erweitert.

Der Einsatz verdeckter Ermittler sei zur Abwehr schwerwiegender Gefahren für die zu schützenden Rechtsgüter im Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsdienstes unerlässlich, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Dies gelte gerade vor dem Hintergrund, dass Gruppierungen der organisierten Kriminalität zunehmend konspirativ und unter größter Abschottung agieren würden.

Außerdem darf das Zollkriminalamt in Zukunft Gerätenummern von Telekommunikationsendgeräten und die Kartennummern der verwendeten Karten sowie die Standorte von Telekommunikationsendgeräten ermitteln. Diese Befugnis sei angesichts der technischen Entwicklung im Telekommunikationsbereich erforderlich. Bei der Vorbereitung und Begehung von Straftaten gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz oder von unerlaubten Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr würden zunehmend Telekommunikationsendgeräte eingesetzt, deren Rufnummern oder Kennungen dem Zollkriminalamt oftmals nicht bekannt seien. Wie in der polizeilichen Praxis soll das Zollkriminalamt daher sogenannte IMSI-Catcher oder WLAN-Catcher zur Gefahrenabwehr einsetzen dürfen.

Außerdem werden mit dem Gesetzentwurf Vorgaben aus zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz sowie eine EU-Richtlinie umgesetzt. Insbesondere sei eine Stärkung des Kernbereichsschutzes während und nach der Datenerhebung durch erweiterte richterliche Kontrollbefugnisse vorgesehen, heißt es in dem Entwurf.

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2. Keine Korrekturbitten des BfJ bis 2018

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Soweit noch nachvollziehbar, hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2018 weder mit noch ohne Hilfe von Anwälten bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12064) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11558) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

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3. Keine Korrekturbitten des BMJV

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Januar 2019 weder mit noch ohne Hilfe von Anwälten bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12062) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11534) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

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4. Keine Korrekturbitten des GBA im Januar

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im Januar 2019 weder mit noch ohne Hilfe von Anwälten bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12060) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11524) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

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5. Anstieg bei leistungsstarken Elektroautos

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im ersten Halbjahr 2019 wurden nach Angaben der Bundesregierung 31.059 Elektro-Personenwagen zugelassen. Im Jahr 2017 lag die Zahl der Neuzulassungen bei 25.056 und im Jahr 2018 bei 36.062, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/11725) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11323). Ein deutlicher Anstieg der Neuzulassungen ist der Vorlage zufolge bei Elektro-Personenwagen der Leistungsklasse über 150 kW zu verzeichnen (erstes Halbjahr 2019: 8.232, 2017: 3.136, 2018: 3.404).

Zur Beantwortung der Frage, welche Kenntnisse die Bundesregierung bezüglich der tatsächlichen Reichweiten und der nach technischen Daten entsprechend dem WLTP-Testverfahren angegebenen Reichweiten von Elektro-Personenwagen hat, wird auf eine frühere Antwort (19/11454) verwiesen. Darin heißt es: Für die Bestimmung des durchschnittlichen Unterschieds zwischen den in Prüfzyklen ermittelten CO2-Emissionswerten, Verbrauchswerten oder elektrischen Reichweiten und den entsprechenden Werten im Realbetrieb müssten diese Werte für alle zugelassenen Plug-In-Hybridfahrzeuge - ebenso wie für andere Arten von elektrisch betriebenen Pkw - im Realbetrieb erhoben werden. "Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor", heißt es in der Vorlage.

Mit der Verordnung (EU) 2017/1151 sei in Europa seit dem 1. September 2018 das WLTP-Typprüfverfahren für die Erstzulassung von EU-typgenehmigten Pkw vorgeschrieben, schreibt die Bundesregierung. Die Neuentwicklung des Fahrzyklus und die Anpassung der Messprozedur für die CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs (beziehungsweise des Verbrauchs elektrischer Energie) erfolge im Hinblick auf größtmögliche Realitätsnähe zum weltweiten Verkehrsgeschehen und Fahrverhalten. Durch die Verbesserung und Neuformulierung der Messprozedur, durch Festsetzung wesentlich engerer Toleranzen sowie realitätsnaher Randbedingungen werde ein hohes Maß an Repräsentativität und Reproduzierbarkeit angestrebt, heißt es in der Antwort.

Der "Realverbrauch" hänge aber weiterhin von vielen Faktoren, wie beispielsweise vom Fahrstil, der Beladung des Fahrzeugs und den Umgebungsbedingungen ab. "Auch mit dem neuen Messverfahren wird es deshalb, trotz aller Verbesserungen, Abweichungen zwischen den im Genehmigungsverfahren ermittelten Werten und dem individuellen Verbrauch geben", schreibt die Regierung.

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6. Fragen zu antibiotikaresistenten Erregern

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit antibiotikaresistenten Erregern in der Landwirtschaft befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12123). Ein unsachgemäßer Einsatz in der Human- und Tiermedizin führe dazu, dass bakterielle Erreger zunehmend Resistenzen ausbildeten. In der Tierhaltung kämen Reserveantibiotika zum Einsatz.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun wissen, wie sich die Zahl der antibiotikaresistenten Erreger in der Veterinärmedizin in den vergangenen zehn Jahren verändert hat und welche Reserveantibiotika zur Verfügung stehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 873 - 8. August 2019 - 16.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2019

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