Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 884
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Dienstag, 13. August 2019, Redaktionsschluss: 10.46 Uhr
1. Medianverdienst: Anstieg um 35 Prozent
2. Kein Anwalt nötig
3. Korrekturbitten des Ministeriums
4. Keine Pflicht zur Dokumentation
5. Korrekturbitten nur in Einzelfällen
6. Korrekturbitten nicht dokumentiert
7. Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Von 2000 bis 2017 hat sich das Medianeinkommen (mittleres Bruttoarbeitsentgelt) der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) um 35,3 Prozent (von 2.372 Euro auf 3.209 Euro) erhöht. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12141) auf eine Kleine Anfrage (19/11393) der AfD-Fraktion. In der Altersgruppe der unter 25-Jährigen erhöhte es sich demnach um 37,6 Prozent von 1.690 Euro auf 2.325 Euro. In der Altersgruppe der 25- bis unter 55-Jährigen und der ab 55-Jährigen ist das mittlere Bruttoarbeitsentgelt um 33,9 Prozent (von 2.431 Euro auf 3.256 Euro) beziehungsweise 32,8 Prozent (von 2.576 Euro auf 3.422 Euro) gestiegen.
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Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Im Februar 2019 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gegenüber Medien keine Korrekturbitten unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12145) auf eine Kleine Anfrage (19/11701) der AfD-Fraktion.
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Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMAS veröffentlichte Informationen oder Angaben über das BMAS objektiv unzutreffend wiedergegeben worden sind und das BMAS einen Hinweis für angemessen erachtet. Diese Hinweise würden in der Regel telefonisch und ohne anwaltliche Hilfe erfolgen. Eine Dokumentation liege daher nicht vor, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12072) auf eine Kleine Anfrage (19/11596) der AfD-Fraktion.
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Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Das Bundesversicherungsamt (BVersA) gibt in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BVersA veröffentlichte Informationen oder Angaben über das BVersA objektiv unzutreffend wiedergegeben worden sind und das BVersA einen Hinweis für angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12105) auf eine Kleine Anfrage (19/11652) der AfD-Fraktion.
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Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BAuA veröffentlichte Informationen oder Angaben über die BAuA objektiv unzutreffend wiedergegeben worden sind und die BAuA einen Hinweis für angemessen erachtet. Diese Hinweise würden in der Regel telefonisch und ohne anwaltliche Hilfe erfolgen. Eine Dokumentation liege daher nicht vor, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12024) auf eine Kleine Anfrage (19/11565) der AfD-Fraktion, die sich auf Korrekturbitten im Januar 2019 bezieht.
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Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/CHE) Das Bundesversicherungsamt (BVersA) gibt in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BVersA veröffentlichte Informationen oder Angaben über das BVersA objektiv unzutreffend wiedergegeben worden sind und das BVersA einen Hinweis für angemessen erachtet. Diese Hinweise würden in der Regel telefonisch und ohne anwaltliche Hilfe erfolgen. Eine Dokumentation liege daher nicht vor, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12018) auf eine Kleine Anfrage (19/11520) der AfD-Fraktion.
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Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/12044) zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wann mit einem Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie zu rechnen ist.
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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 884 - 13. August 2019 - 10.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2019
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