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BUNDESTAG/8882: Heute im Bundestag Nr. 1027 - 23.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1027
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 23. September 2019, Redaktionsschluss: 13.21 Uhr

1. Regelung des digitalen Nachlasses
2. Lage der Helmholtz-Zentren
3. Lage der Leibniz-Gemeinschaft
4. Forschung für Nachhaltige Entwicklung
5. Einflussnahme auf KI-Strategie
6. Korrekturbitten der BAM im Juni
7. Korrekturbitten des BMWi im Juni


1. Regelung des digitalen Nachlasses

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Mit dem digitalen Erbe beschäftigt sich ein Antrag der FDP-Fraktion (19/13275). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung unter anderem auffordern, in den Paragrafen 309 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit) eine Regelung aufzunehmen, wonach eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Dienste unwirksam ist, welche die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Tod des Account-Inhabers vorsieht oder den Eintritt des Erben oder der Erbengemeinschaft in das Rechtsverhältnis ausschließt. Dem Verwender der AGB solle jedoch gestattet sein, die aktive Nutzung des Accounts durch die Erben zur regulären Kommunikation mit Dritten über die bloße Mitteilung des Todes hinaus auszuschließen. Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung dem Antrag zufolge dafür einsetzen, die Handhabung des digitalen Nachlasses europaweit anwenderfreundlich rechtlich zu harmonisieren.

?Wie es in dem Antrag heißt, wird das Thema digitales Erbe bislang nur von den Gerichten angegangen, die einen Bruch zwischen analogem und digitalem Tod zu vermeiden versuchen. Trotz der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs im "Facebook-Urteil" vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) blieben offene Fragen, die europarechtlich, auf Bundesebene und untergesetzlich zu beantworten seien.

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2. Lage der Helmholtz-Zentren

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) In den vergangenen zehn Jahren sind nach Angaben der Bundesregierung verschiedene Helmholtz-Zentren in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder waren von Zahlungsunfähigkeit bedroht. Wie aus der Antwort (19/12990) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12482) hervorgeht, gehörten dazu das GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung (GSI) in den Jahren 2011 und 2012, das Max-Delbrück-Centrum für molekulare Medizin (MDC) im Jahr 2013 und das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) in den Jahren 2014 und 2017.

Die genannten Fälle seien unterschiedlich gelagert, daher müssten auch die personellen Konsequenzen differenziert gewichtet werden. Auf der Ebene der wissenschaftlichen Vorstände hätten die Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung zu keinen personellen Konsequenzen geführt. Das MDC habe sich gemäß einer Entscheidung des Kuratoriums vom damaligen administrativen Vorstand getrennt.

Die Bundesregierung lege dauerhaft hohen Wert auf eine solide Finanzgeschäftsführung und habe daher unter anderem übergreifend veranlasst, dass 2018 entsprechende Standards in den Überwachungsorganen der Helmholtz-Einrichtungen erörtert wurden. 2019 hätten die Überwachungsorgane die Geschäftsleitungen gebeten, die Informationen zur mittelfristigen Planung nach diesen Standards zu vereinheitlichen.

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3. Lage der Leibniz-Gemeinschaft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) In den vergangenen zehn Jahren sind nach Angaben der Bundesregierung verschiedene Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder waren von Zahlungsunfähigkeit bedroht. Wie aus der Antwort (19/12988) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12480) hervorgeht, gehörten dazu das Fachinformationszentrum Chemie GmbH (FIZ Chemie) im Jahr 2011, die Senckenberg Forschungsinstitute und Naturmuseen (SFN) im Jahr 2011 und die Deutsche Forschungsanstalt für Lebensmittelchemie (heute: Leibniz-Institut für Lebensmittel-Systembiologie an der Technischen Universität München, LSB@TUM) im Jahr 2016.

Die SFN waren hiervon im Zeitraum 2011 bis 2016 betroffen. Beim LSB@TUM war dies in den Jahren 2016/2017 der Fall. Die FIZ Chemie GmbH wurde nach negativer Evaluierung zum 31.12.2012 aufgelöst.

Die genannten Fälle seien unterschiedlich gelagert, daher müssten auch die personellen Konsequenzen differenziert gewichtet werden. Beim LSB@TUM sei 2016/2017 die Neubesetzung der Verwaltungsleitung und eine Neuberufung des wissenschaftlichen Direktors als gemeinsame Berufung mit der TU München erfolgt.

Beim FIZ Chemie hätte die Lage im Jahr 2011 wirtschaftliche Aufsichts- oder Planungsvorgaben verändert oder verschärft, ebenso wie bei den SFN im Zeitraum von 2011 bis 2016 und beim LSB@TUM in den Jahren 2016/2017.

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4. Forschung für Nachhaltige Entwicklung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Das übergeordnete Ziel der Rahmenprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für nachhaltige Entwicklung (FONA) ist es, Wissensgrundlagen zu schaffen und zu verbessern und daraus Handlungsoptionen für die Politik zu entwickeln. So sollen die Lebensgrundlagen für heutige und kommende Generationen erhalten bleiben und wissenschaftlich fundierte Impulse für nachhaltige Entwicklungen gesetzt werden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/12994) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12507). FONA ist ein Programm des BMBF und wurde seit 2005 mit insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro gefördert.

FONA soll auch dazu beitragen, dass die Chancen, die die Umwelttechnologien für die deutsche Wirtschaft bieten, besser genutzt und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vertieft werden. Da Nachhaltigkeit nur in globaler Verantwortung zu erreichen sei, sei auch die internationale Vernetzung der Nachhaltigkeitsforschung ein zentraler Bestandteil von FONA. Das Programm soll möglichst große Wirkung im gesellschaftlichen Handeln entfalten und so zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG), aber auch zur Hightech Strategie der Bundesregierung beitragen.

Der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis habe einen hohen Stellenwert. In den geförderten inter- und transdisziplinären Verbundforschungsprojekten arbeiteten deshalb Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis eng zusammen. Spezielle Förderinstrumente und -formate unterstützten den Transfer, zum Beispiel in kleine und mittlere Unternehmen (KMU innovativ), Weiterentwicklung bis zu Demonstrationsanlagen oder die Erarbeitung von Innovationsplänen. Darüber hinaus unterstützten wissenschaftliche Begleitvorhaben die Verbundforschungsprojekte beim übergreifenden Ergebnistransfer. Die "Roadshow Nachhaltige Entwicklung" vermittele beispielsweise in einer bundesweiten Veranstaltungsreihe erprobtes Wissen aus der FONA-Forschung an kommunale Entscheider und Experten der Verwaltung und Multiplikatoren.

Wichtige messbare Ergebnisse der FONA-Rahmenprogramme und der in ihrem Rahmen geförderten Projekte sind unter anderem eine große Anzahl wissenschaftlicher Publikationen von hoher Relevanz sowie die Intensivierung der Interdisziplinarität der Nachhaltigkeitsforschung und die Vernetzung der deutschen Forschungslandschaft in der Nachhaltigkeitsforschung. So sollen dauerhaft auch europäische Forschungsnetzwerke und internationaler Forschungskooperationen etabliert werden.

Beispiele für erfolgreiche Projekte aus FONA 2 sind unter anderem das Projekt "Klimawandel in Regionen zukunftsfähig gestalten - Klimaanpassungsnetzwerk Nordhessen" (KLIMZUG). Die Projektergebnisse seien in Klimaschutzgesetze und Regionalpläne in mehreren Städten und Bundesländern eingeflossen. Ferner nennt die Bundesregierung auch das Projekt "INSIDER Dual-Ionen-Speicher". Dabei sei die technische Machbarkeit der neuartigen Batterietechnologie mit deutlich höherer Energie-Speicherdichte im Vergleich zu existierenden Technologien nachgewiesen worden. Aber auch für die "Organische Photovoltaik" seien die Grundlagen für die Marktreife der Technologie gelegt worden.

Neben der Weiterentwicklung der Förderung der Vorsorgeforschung und der anwendungsorientierten Forschung werden in FONA 3 zusätzlich drei Leitinitiativen benannt: Zukunftsstadt, Energiewende und Green Economy. Diese würden sich auf systemische Ansätze fokussieren und unterstützten so die Anwendungsorientierung. Dazu sind 2019 weitere Leitinitiativen zum Erhalt der Artenvielfalt gekommen. Zusätzlich sei Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) erstmals Programmbestandteil von FONA 3. Damit sei BNE systematisch mit der Forschung verzahnt worden.

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5. Einflussnahme auf KI-Strategie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/13285) , ob zur Umsetzung der KI-Strategie im oder durch das Bundesforschungsministerium (BMBF) externe Dritte aus Forschung, Wirtschaft oder der Zivilgesellschaft für die Entwicklung eines Umsetzungsplans oder zur Durchführung, Begleitung und Evaluation beauftragt worden sind. Ferner interessiert die Fraktion, ob beim BMBF, bei nachgelagerten Behörden des BMBF oder bei Gremien und Projekten, die unter der Federführung des BMBF stehen, Workshops oder Arbeitskreise zur Umsetzung der KI-Strategie stattfanden und weitere Gremien und Projekte geplant sind, in denen Maßnahmen der KI-Strategie umgesetzt werden sollen.

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6. Korrekturbitten der BAM im Juni

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Juni 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12755) danach, "aus welchen Anlässen" die Behörde im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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7. Korrekturbitten des BMWi im Juni

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im Juni 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12931) danach, "aus welchen Anlässen" die Behörde im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1027 - 23. September 2019 - 13.21 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2019

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