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BUNDESTAG/8940: Heute im Bundestag Nr. 1085 - 04.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1085
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 4. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 13.40 Uhr

1. Anhörung zu Steuerrechtsänderungen
2. Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen
3. FDP-Fraktion fragt nach Länderberichten
4. Pläne zum Klimaschutz
5. Dorschfanglimits für Freizeitangler
6. Nutzflächen im Bestand der BVVG


1. Anhörung zu Steuerrechtsänderungen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Montag, dem 14. Oktober, von 10 bis 12.15 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/13436) durch.

In dem Gesetzentwurf geht es unter anderem darum, die private Nutzung von E-Dienstwagen länger als bisher geplant zu fördern. Damit sollen nachhaltige Impulse für mehr Elektromobilität gesetzt und eine längerfristige Planungssicherheit geschaffen werden. Für die Anschaffung neuer rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt. Weitere Änderungen betreffen die private Nutzung von Dienstfahrrädern und die steuerliche Behandlung von Jobtickets. Ein neuer Pauschbetrag soll für Berufskraftfahrer eingeführt werden. Außerdem ist die Anhebung der Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen, eine Einkommensteuerbefreiung von Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen, ein Bewertungsabschlag bei Mitarbeiterwohnungen sowie die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes für sogenannte eBooks vorgesehen.

Als Sachverständige sind geladen: Professor Jürgen Brandt (Bergische Universität Wuppertal), Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Deutsche Umwelthilfe, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Steuerberaterverband, Deutscher Volkshochschul-Verband, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Handelsverband Deutschland, Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Professor David Hummel, Professor Wolfgang Schön (Max-Planck-Institut für Steuerrecht und öffentliche Finanzen), Verband der Automobilindustrie (VDA), Verband deutscher Kreditplattformen und Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach dem Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/13073). Hintergrund ist ein Zeitungsbericht, wonach Versicherungsnehmer derzeit immer häufiger von ihrem Lebensversicherungsverträgen zurückzutreten versuchen. Gefragt wird unter anderem nach der Zahl der Abschlüsse von Lebensversicherungen in den vergangenen zehn Jahren, der Höhe und dem Wert des Bestands von Versicherungen, der Entwicklung der Rendite und der Zahl der Kündigungen beziehungsweise der Versuche von Kündigungen der Lebensversicherungen.

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3. FDP-Fraktion fragt nach Länderberichten

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach einer Studie zum "Country-by-Country-Reporting" erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/13325). Dabei handelt es sich um eine Veröffentlichung des Leibniz-Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung, in dem davon die Rede sei, dass das "Country-by-Country-Reporting" Ausgestaltungen wie die sogenannte aggressive Steuergestaltung eindämmen und zu einem signifikanten Rückgang der Steueroasen führe. Profitieren von dieser Entwicklung würden innerhalb Europas jedoch hauptsächlich die europäischen Mitgliedstaaten, die nicht wie Deutschland zu den sogenannten Hochsteuerländern gehören würden, schreibt die FDP-Fraktion. Die Bundesregierung soll angeben, ob sie die Studie kennt und welche Schlussfolgerungen sie daraus zu ziehen gedenkt.

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4. Pläne zum Klimaschutz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Zur Umsetzung des Klimaschutzplans (KSP) 2050 hat die Bundesregierung rund 1,56 Milliarden Euro bis 2024 veranschlagt. Mit den technologischen, systemischen und sozialen Innovationen zum Klimaschutz soll bis 2050 eine weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat hierzu ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgeschlagen, welches sich aktuell im Abstimmungsprozess mit den betreffenden Ressorts befindet. Es trägt Forschungsbedarf in allen Sektoren des KSP 2050 Rechnung und enthält auch Maßnahmen mit sektorübergreifendem Charakter. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13232) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/12810).

Angaben zu den Planzahlen, die sich auf einzelne Haushaltstitel verteilen, seien aufgrund der laufenden Abstimmungsprozesse zurzeit nicht möglich. Darüber hinaus werde klimaschutzbezogene Forschung auch im Haushalt weiterer Ressorts veranschlagt, wie etwa die im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verortete Förderung angewandter Forschung und Entwicklung im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms (circa 2,9 Milliarden Euro 2019 bis 2022).

Ein integraler Bestandteil der Maßnahmen sei das Innovationsprogramm Klimaschutz. Dabei handele es sich um Investitionen in klimaschutzbezogene Forschung in den Bereichen industrieller Prozessemissionen, Land und Forstwirtschaft, Mobilität und Finanzwirtschaft, die zuvor noch nicht gefördert worden seien und entsprechend keine Fortschreibung oder Neuausrichtung bestehender Programme darstellen, sondern auf die Bedarfe des KSP 2050 ausgerichtet sind.

Zudem sei das Leitbild einer nachhaltigen und klimafreundlichen Entwicklung in der Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung und zugleich im Bildungssystem fest verankert, schreibt die Bundesregierung. Die Hightech-Strategie (HTS) 2025 formuliere diesbezüglich ressortübergreifende Ziele und Schwerpunkte und untermauere das Ziel, bis 2025 die Investitionen in Forschung und Entwicklung von derzeit circa 3 Prozent auf jährlich 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern.

Aktuell würden aus dem Impulspapier des Hightech-Forums "Wege zum 3,5 Prozent-Ziel" Empfehlungen entsprechender klima- und klimaschutzbezogener Forschung bereits umgesetzt. So fördere das BMBF Reallabore in vielen Förderschwerpunkten im Rahmen der Forschung für Nachhaltigkeit (FONA). Dazu gehören beispielsweise die sozialökologische Forschung, die Mobilitätsforschung oder die Anpassungsforschung.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass neben den technologischen Innovationen soziale oder gesellschaftliche Innovationen notwendige Voraussetzung für das Gelingen der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensweise sind. Dementsprechend würden zum Beispiel im Rahmen der vom BMBF geförderten sozial-ökologischen Forschung die komplexen Wechselwirkungen zwischen ökologischen und gesellschaftlichen Systemen in den Blick genommen.

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5. Dorschfanglimits für Freizeitangler

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die direkten Auswirkungen des Angelns auf die Reproduktion des Dorsches in der westlichen Ostsee interessiert die Fraktion Die Linke in einer Kleine Anfrage (19/13554). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie hoch die realen Fänge von Freizeitanglern beim Dorsch in der westlichen Ostsee in den Monaten Februar und März der Jahre 2017, 2018 und 2019 waren. Des Weiteren soll die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, ob die Freizeitfischerei grundsätzlich als eine Bedrohung für die Fischbestände in der westlichen Ostsee anzusehen ist.

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6. Nutzflächen im Bestand der BVVG

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion stellt die Privatisierung enteigneter Nutzflächen in Mecklenburg-Vorpommern in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/13447). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Hektar den Gründungsbestand der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) ausgemacht haben und wie sich die Bestandsfläche zwischen dem Jahr 1992 und heute verändert hat. Darüber hinaus wird gefragt, ob es Pläne gibt, die übrigen noch von der BVVG verwalteten Nutzflächen dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu übertragen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1085 - 4. Oktober 2019 - 13.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2019

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