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BUNDESTAG/8974: Heute im Bundestag Nr. 1119 - 14.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1119
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 14. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 15.02 Uhr

1. Haltung von Wildtieren im Zirkus
2. AfD-Fraktion nominiert erneut Podolay
3. Keine Erkenntnisse zu Stakeholder-Listen
4. Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
5. Keine Korrekturbitten des BMJV im April
6. Keine Korrekturbitten des BMEL im Juni


1. Haltung von Wildtieren im Zirkus

Ernährung und Landwirtschaft/Anhörung

Berlin: (hib/EIS) Die Forderung nach einem Haltungs- und Zurschaustellungsverbot für wildlebende Tiere in Zirkusbetrieben wird von Experten unterschiedlich beurteilt. Ein von den Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag (19/7057) stieß am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft bei Sachverständigen auf Zustimmung bis Ablehnung. Die Grünen verlangen in der Vorlage von der Bundesregierung, dass die Zurschaustellung von Affen, Elefanten, Bären, Giraffen, Nashörner, Großkatzen und Flusspferden an wechselnden Orten beendet wird. Eine Übergangsfrist von 18 Monaten soll bei der Überführung der bereits vorhandenen Tiere in geeignete dauerhafte Quartiere wie etwa Zoos und Tierparks gelten, bevor ein endgültiges Verbot in Kraft tritt.

Der Experte Thomas Kölpin mochte keine Pauschalisierung für die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben vornehmen. Der Verhaltensbiologe schätzte es aber für Großsäugetiere wie Elefanten als problematisch ein, solche Tiere häufig den Ort wechseln zu lassen.

Ebenfalls differenziert betrachtete Jörg Pfeiffer die Forderung nach einem generellen Haltungsverbot. Der Amtstierarzt hob hervor, dass Tiere im Zirkus beschäftigt werden müssen. Auch die Haltung in Außengehegen müsse möglich sein. Der Gesetzgeber sollte deshalb eine Positiv- oder Negativ-Liste einführen, um festzulegen, welche Tiere in Wanderbetrieben gehalten werden können. Ein allgemeines Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus lehnt er ab, weil es möglich sei, einzelne Wildtierarten tierschutzkonform zu halten.

Der Sachverständige Manfred Niekisch problematisierte, dass vielen Amtsveterinären keine ausreichenden Leitlinien zur Verfügung stehen würden, um tiergerechte Bedingungen beurteilen und effektiv kontrollieren zu können. Kritisch beurteilte er die Herausforderung reisender Betriebe insbesondere im Hinblick auf Tiere wie Giraffen und Nashörner. Aber als unmöglich schätzte er die Tierhaltung in Zirkussen nicht ein. Entscheidend sei, dass die Haltungsbedingungen das individuelle Tierwohl gewährleisten.

Immanuel Birmelin kritisierte in seiner Stellungnahme, dass die Vorstellung von "artgemäßer" Haltung zu eng gefasst sei, denn das Verhaltensrepertoire eines Tieres sei viel größer als von der Natur vorgeben. Auf diese Weise sollte das Wohlbefinden eines Tieres nicht beurteilt werde. Der Verhaltensbiologe machte seine Aussagen anhand von gemessenen Cortisolspiegeln fest, die das Anpassungspotenzial der Tiere bezeugen würden. Eine Wildtierhaltung sei nicht unmöglich, müsse aber gut gemacht werden.

Dompteur und Tiertrainer Martin Lacey jr. verteidigte die Tierhaltung in Zirkusbetrieben. Sein Leben lang arbeite er mit Tieren in der Manege zusammen. Er kritisierte, dass es bei den Forderungen nach Verboten nur um Verbote an sich gehe. Lacey betonte die strengen Tierschutzvorgaben in Deutschland und dass die Wanderzirkusse viel dafür täten, die Haltung von Tieren zu verbessern.

Nach Ansicht des Tierlehrers Jochen Träger-Krenzola würden jegliche sachlichen, fachlichen und wissenschaftlichen Beweise fehlen, die für ein Verbot sprächen. Träger-Krenzola monierte, dass es nicht das Problem der Praktiker sein könne, wenn den Behörden nicht genug Personal zur Verfügung stehe, um Kontrollen zur Durchsetzung der geltenden Regeln zu gewährleisten.

Thomas Pietsch von der Stiftung für Tierschutz "Vier Pfoten" sprach sich hingegen dafür aus, die Haltung von Wildtieren im Wanderzirkus zu beenden, weil eine artgemäße Haltung in diesem Rahmen nicht möglich sei. Pietsch setzte sich für ein gesetzliches Verbot ein, denn die Mängel seien systemimmanent. In einem reisenden Zirkus könnten die grundlegenden Bedürfnisse vieler Wildtiere nicht erfüllt werden.

Die Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin, Diana Plange, forderte im Namen der Tierschutzbeauftragten der Bundesländer das durch den Bundesrat beschlossene Verbot zur Haltung von bestimmten Tieren wildlebender Arten im Zirkus umzusetzen. Die Tiere würden unter solchen Bedingungen an der Unterdrückung ihres Verhaltensrepertoires leiden. Eine artgerechte Haltung ohne ortsfeste Haltung sei nicht möglich.

Auch James Brückner vom Deutschen Tierschutzbund betonte die systemimmanenten Probleme. Aufgrund der ständigen Mobilität der Betriebe, der beengten und provisorischen Unterbringung sowie fehlender Beschäftigung könne nur ein Verbot in Betracht gezogen werden. Notwendige Sozialkontakte würden im Zirkus oft vernachlässigt und essenzielle Verhaltensweisen könnten nicht ausgelebt werden. Dressur und Auftritte sein dafür kein adäquater Ersatz.

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2. AfD-Fraktion nominiert erneut Podolay

Bundestagsnachrichten/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion schlägt ihren Abgeordneten Paul Victor Podolay erneut als Bundestagsvizepräsidenten vor. Das geht aus einem Wahlvorschlag (19/13963) der Fraktion hervor. Der 73 Jahre alte Medizintechniker vertritt im Bundestag den bayerischen Wahlkreis Erlangen. Podolay hatte Ende September beim ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.

Die AfD ist bereits mit drei Wahlvorschlägen für das Amt des Vizepräsidenten gescheitert. In jeweils drei Wahlgängen verpassten der Jurist Albrecht Glaser, die Rechtsanwältin Mariana Iris Harder-Kühnel und der ehemalige Berufsoffizier Gerold Otten die notwendige Mehrheit.

Die AfD-Fraktion kann laut Geschäftsordnung des Bundestages wie alle anderen Fraktionen einen Vizepräsidenten stellen.

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3. Keine Erkenntnisse zu Stakeholder-Listen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob sich der ehemalige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, auf sogenannten Stakeholder-Listen der Bayer-Tochter Monsanto befindet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/13118) auf eine Kleine Anfrage (19/12271) der Fraktion Die Linke hervor. Im Mai seien Ermittlungen gegen Monsanto bekannt geworden, weil die Firma PR-Agenturen damit beauftragt haben soll, illegale schwarze Listen von kritischen Politikern, Wissenschaftlern und Journalisten anzulegen. Weiter heißt es in der Antwort, dass dazu keine weiteren Erkenntnisse vorliegen würden, ob neben den Namen einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weitere Mitarbeiter der Bundesregierung auf den Listen stehen.

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4. Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (EU 2019/790) ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion die Linke (19/13408). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob sie die Umsetzung der Richtlinie in einem Gesamtpaket plant oder in Erwägung zieht, die Umsetzung einzelner Bestimmungen zeitlich vorzuziehen. Weiter fragen sie, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über den Dialog mit den Interessenträgern und darüber hinaus hat, inwieweit sie in diese Prozesse involviert ist und was sie bis jetzt konkret unternommen hat, um die in ihrer Protokollerklärung aufgeführten Punkte einzubringen. Außerdem wollen die Fragesteller wissen, welche Gremien oder Runden, formell oder informell, an der Konzipierung, Planung, Durchführung und Kommunikation dieser Prozesse auf europäischer Ebene beteiligt sind und in welcher Weise die Bundesregierung den Bundestag über die Arbeit in diesen Gremien informiert.

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5. Keine Korrekturbitten des BMJV im April

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im April 2019 nicht mit Hilfe von Anwälten bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13113) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12644) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, gibt das BMJV lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMJV veröffentlichte Informationen oder dieses betreffende Angaben objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMJV einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden könne.

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6. Keine Korrekturbitten des BMEL im Juni

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Juni 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus der Antwort (19/12998) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12606) der AfD-Fraktion hervor. Das BMEL gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1119 - 14. Oktober 2019 - 15.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2019

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