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BUNDESTAG/8981: Heute im Bundestag Nr. 1126 - 16.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1126
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 10.00 Uhr

1. Finanzielle Hilfen für Gewaltopfer
2. Nachunternehmerhaftung bei Paketdiensten
3. Gesetz zur Entbürokratisierung
4. Verspätungsgelder in 422 Fällen
5. Versorgungsgrad mit Eiweißfuttermitteln


1. Finanzielle Hilfen für Gewaltopfer

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Opfer von Gewalttaten sollen Leistungen künftig schneller und zielgerichteter als bisher erhalten. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (19/13824) der Bundesregierung zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechtes. Mit diesem Gesetz reagiert die Bundesregierung laut eigener Aussage auf die Auswirkungen des Terroranschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016. Das Soziale Entschädigungsrecht (SER), das auf dem 1950 für die Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz (BVG) basiert, soll sich künftig an den heutigen Bedarfen der Betroffenen, insbesondere Opfer von Gewalt- und Terrortaten, ausrichten.

Unter anderem sollen Entschädigungszahlungen deutlich erhöht und der Zugang zu Hilfen erleichtert werden. So sollen schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten ausgeglichen und Einmalzahlungen für durch Gewalttaten im Ausland Geschädigte deutlich erhöht werden. Außerdem sollen die Waisenrenten und die Übernahme der Bestattungskosten erhöht werden. Auch eine verbesserte Unterstützung für Überführungen ist geplant. Alle Opfer von Gewalttaten in Deutschland sollen unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus gleichbehandelt werden. Neu eingeführt werden die Schnellen Hilfen, also Leistungen in Traumaambulanzen und Leistungen des Fallmanagements.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, den bisher in der Gewaltopferentschädigung verwendeten Gewaltbegriff neu zu definieren. Erstmals sollen auch Opfer von psychischer Gewalt (zum Beispiel schwerem Stalking und Menschenhandel) eine Entschädigung erhalten können.

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2. Nachunternehmerhaftung bei Paketdiensten

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (19/13958) vorgelegt, der vorsieht, eine Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste) einzuführen. Vorbild sollen die bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft sein. Die Bundesregierung begründet die Initiative damit, dass es viele Paketdienste gebe, die fast ausschließlich mit Nachunternehmern arbeiten. Hier komme es häufig zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz und gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten mit zum Teil kriminellen Strukturen, heißt es im Entwurf.

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3. Gesetz zur Entbürokratisierung

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will Wirtschaft, Bürger und Verwaltung per Gesetz von Bürokratie entlasten. Mit dem "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie" (19/13959) werde die Wirtschaft um insgesamt 1,168 Milliarden Euro pro Jahr entlastet, schreibt die Bundesregierung. Die maßgeblichen Anteile sollen die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke und die Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe beisteuern.

So solle ein elektronisches Meldeverfahren die Einreichung des Krankenscheins ersetzen, heißt es. Künftig sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren.

Vorgesehen sind auch Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen. Für Unternehmen soll die Pflicht entfallen, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Diese sollen künftig fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden dürfen, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.

Mit der Einführung eines digitalen Meldescheins schließlich könnte die Hotellerie nach Ansicht der Bundesregierung um erhebliche Kosten erleichtert werden. Optional solle es möglich werden, per digitalisiertem Verfahren die eigenhändige Unterschrift durch sichere Verfahren zu ersetzen. Die Papier-Variante soll daneben als Möglichkeit erhalten bleiben.

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4. Verspätungsgelder in 422 Fällen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Seit dem Jahr 2011 wurde in 422 Fällen ein Verspätungsgeld festgesetzt, weil Rentenversicherungsträger der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen Rentenbezugsmitteilungen zu spät übermittelt hatten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/13007) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12535) hervor. Danach wurde über alle zurückliegenden Jahre betrachtet durchschnittlich ein Verspätungsgeld in Höhe von 14.143 Euro festgesetzt. Das durchschnittliche Verspätungsgeld für gesetzliche Rentenversicherungsträger und die landwirtschaftliche Alterskasse betrug sogar 50.000 Euro.

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5. Versorgungsgrad mit Eiweißfuttermitteln

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die FDP-Fraktion befasst sich in einer Kleinen Anfrage (19/13835) mit Strategien gegen die sogenannte Eiweißlücke, die eine zu niedrige Selbstversorgung mit Eiweißfuttermitteln meint. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem Auskunft über Importe und den heimischen Anbau von Eiweißpflanzen. Darüber hinaus wollen die Liberalen wissen, wie sich der Selbstversorgungsgrad mit Protein aus Eiweißfuttermitteln innerhalb der letzten zehn Jahre verändert hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1126 - 16. Oktober 2019 - 10.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2019

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