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BUNDESTAG/9025: Heute im Bundestag Nr. 1172 - 23.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1172
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 10.00 Uhr

1. Mehr Obstbäume gegen das Bienensterben
2. Wiedereinführung der Meisterpflicht
3. FDP-Fraktion will Soli-Zuschlag abschaffen
4. Gestaltung von Strafprozessen
5. Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut
6. Zugausfälle in der Oberpfalz


1. Mehr Obstbäume gegen das Bienensterben

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Maßnahmen gegen das Bienensterben. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als Material zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament und den Landesparlamenten zuzuleiten.

In der Petition wird die Pflanzung von alten regionalen Sorten von Obstbäumen an Straßenrändern sowie auf Inseln der Kreisverkehre und auf Brachen angeregt. Maismonokulturen und "Englischer Rasen" seien hingegen schädlich, heißt es in der Eingabe.

Wie der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, sind die Ursachen für den Insektenrückgang "vielfältig und insgesamt komplex". Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft lägen nach aktuellem Forschungsstand die zentralen Ursachen im Verlust und der qualitativen Verschlechterung von Insektenlebensräumen. Es gehe um den Verlust der Strukturvielfalt mit einer Vielzahl an Waldpflanzen, einem Management von Naturschutzgebieten, welches zum Teil die Bedürfnisse von Insekten unzureichend berücksichtige und die Anwendung von Pestiziden, heißt es in der Vorlage. Weiterhin seien der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in Böden und Gewässer sowie die Lichtverschmutzung zu nennen. "Die Erhaltung beziehungsweise Förderung der Wiederherstellung dieser Lebensräume in Qualität und Quantität ist daher wichtig", schreibt der Petitionsausschuss.

Bereits im Jahr 2013 sei im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Direktzahlung an die Landwirte durch die Einführung des Greenings an konkrete gesellschaftliche Leistungen geknüpft worden, heißt es weiter. 30 Prozent der Direktzahlungen - die sogenannte Greening-Prämie - würden Landwirte nur dann erhalten, wenn sie konkrete, zusätzliche Umweltleistungen erbrächten. Fünf Prozent ihrer Ackerflächen müssten sie grundsätzlich als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. "Diese Flächen sind im Umweltinteresse zu nutzen und werden je nach Maßnahmetyp nicht produktiv genutzt." Es gehe um Brachen, Blühstreifen, den Erhalt von Hecken sowie Pufferstreifen zu Gewässern. Zusätzlich setzten landwirtschaftliche Betriebe Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aus der sogenannten Zweiten Säule der EU-Agrarpolitik um, die ebenfalls mit öffentlichen Mitteln gefördert würden, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Die vom Petenten geforderte Pflanzung von Obstbäumen lasse sich zwar nur teilweise durch Maßnahmen, die in der Verantwortung des BMEL liegen, umsetzen, da diese Maßnahmen teils in der Zuständigkeit der Bundesländer lägen. Der Petitionsausschuss vertritt jedoch der Vorlage zufolge die Auffassung, "dass die zukünftige gemeinsame Agrarpolitik die Anreize für die Erbringung umwelt- und klimabezogener Maßnahmen in der Landwirtschaft weiter verstärken sollte". Die Leistungen der Landwirtschaft für Umwelt, Biodiversität, Klima und natürliche Ressourcen sollten stärker honoriert werden, befinden die Abgeordneten.

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2. Wiedereinführung der Meisterpflicht

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) In zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerksberufen soll künftig wieder die Meisterpflicht bestehen. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/14335) der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vor, mit dem Änderungen aus dem Jahr 2004 teilweise rückgängig gemacht werden. "Seit der Novelle 2004 haben sich das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und grundlegend verändert", heißt es im "Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften". Diese Veränderungen seien so wesentlich, dass sie eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zur Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes im Sinne eines Wissenstransfers erforderlich machten. Außerdem solle mit der Novelle die Ausbildung im Handwerk gestärkt werden, heißt es im Gesetzentwurf weiter.

Im einzelnen handelt es sich um die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht abgeschafft worden war, um das Handwerk in wirtschaftlicher angespannter Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen zu geben.

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3. FDP-Fraktion will Soli-Zuschlag abschaffen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Der steuerliche Solidaritätszuschlag soll ab dem 1. Januar 2020 abgeschafft werden. Dieses Ziel verfolgt ein von der FDP-Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf (19/14286). Darin heißt es, dass der Solidaritätszuschlag 1995 mit der Begründung eingeführt worden sei, der Zuschlag sei zur Finanzierung der Vollendung der Einheit als "finanzielles Opfer" unausweichlich und mittelfristig zu überprüfen. Der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II laufe 2019 aus, so dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlaggesetzes nach Ansicht der FDP-Fraktion spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt.

Den Fortbestand des "Sonderopfers Soli" hält die FDP-Fraktion für einen Verstoß gegen das Grundgesetz, da er als sogenannte Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen erhoben werden dürfe. Wörtlich heißt es in dem Gesetzentwurf: "Das ,Sonderopfer Soli' wurde mit der Finanzierungsnotwendigkeit der Vollendung der Deutschen Einheit begründet und dieses Ziel ist spätestens mit Auslaufen des Solidarpaktes II eindeutig erreicht worden."

In der Begründung des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion wird unter anderen auf eine Stellungnahme des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, hingewiesen, der erklärt habe, dass das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 mit dem Ende des Solidarpaktes II nicht mehr zu rechtfertigen sei. Die FDP-Fraktion zitiert Papier: "Ab diesem Zeitpunkt ist das Gesetz mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar. Das würde auch dann gelten, wenn es zu einem schrittweisen Abbau der Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer käme. Die Voraussetzungen für die Erhebung des Solidaritätszuschlags insgesamt entfallen ab dem vorgenannten Zeitpunkt evidentermaßen." Daher hatte Papier der Bundesregierung empfohlen, selbst den Eintritt eines verfassungswidrigen Zustands zu vermeiden und das Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2020 aufzuheben.

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4. Gestaltung von Strafprozessen

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Der Bundestag soll nach dem Willen der FDP-Fraktion die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur Reform der Strafprozessordnung vorzulegen. Damit sollen Strafprozesse effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher gestaltet werden, heißt es in einem Antrag der Abgeordneten (19/14244). Die Arbeitsweise an den Gerichten entspreche an manchen Stellen nicht mehr den Erfordernissen eines modernen, effektiven Strafverfahrens. Gerade die Möglichkeiten der Digitalisierung könnten sowohl die Qualität des Strafprozesses verbessern, als auch zu seiner Beschleunigung beitragen. Der Antrag enthält eine Vielzahl von Eckpunkten zu den Themen Gerichte, Verteidiger, Staatsanwaltschaft, Nebenklage, Beweismittel und konventionsfreundliche Ausgestaltung der Strafprozessordnung, an denen sich der Gesetzentwurf orientieren soll.

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5. Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut

Bundestagsnachrichten/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Oppositionsfraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit den Vorgängen um die gescheiterte Pkw-Maut. Ein gemeinsamer Antrag (19/14290) der Fraktionen steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestags.

Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), habe Betreiberverträge über die Erhebung und Kontrolle der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) abgeschlossen, bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) abschließend über die Rechtmäßigkeit der Maut geurteilt hatte, heißt es in dem Antrag. Der EuGH habe schließlich in seinem Urteil vom 18. Juni 2019 festgestellt, dass die Maut gegen EU-Recht verstoße, da gleichzeitig eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in einer Höhe, die mindestens dem Betrag der entrichteten Abgabe entspricht, zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen war. Im Anschluss an die ausgesprochene Kündigung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Infrastrukturabgabe bestehe nun ein großes öffentliches Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts, schreiben die Fraktionen.

Nach den Vorstellungen von FDP, Linken und Grünen soll der Untersuchungsausschuss unter anderem klären, welche Entscheidungen durch die Bundesregierung, "insbesondere durch das BMVI sowie durch den jeweiligen Bundesverkehrsminister persönlich", im Hinblick auf die geplante Infrastrukturabgabe aus welchen Gründen gefällt wurden. Weiter soll geklärt werden, welche finanziellen und politischen Verpflichtungen und Risiken im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut durch wen seitens der Bundesregierung eingegangen wurden und inwieweit der Bundestag darüber jeweils umfassend, zutreffend und zeitnah unterrichtet wurde. Ob europarechtliche, verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche und untergesetzliche Vorschriften einschließlich des Haushaltsrechts bei der Vergabe der Erhebung und der Kontrolle der Infrastrukturabgabe seitens der Bundesregierung, insbesondere des BMVI, eingehalten wurden, soll auch ermittelt werden.

Den Ablauf des Vergabeprozesses soll der Ausschuss ebenfalls unter die Lupe nehmen, wird gefordert. Unter anderem interessiert die Abgeordneten, inwiefern die Bundesregierung die Bedingungen während des Vergabeprozesses verändert hat und aus welchen Gründen dies geschah. Ob die Bundesregierung jederzeit im Vergabeprozess einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern sichergestellt hat, werde ebenfalls zu klären sein. Eine weitere Fragestellung ist laut Antrag, aus welchen Sachverhalten sich die verschiedenen Kündigungsgründe begründen und welche alternativen Szenarien zur getätigten Kündigung bestanden.

Dem gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes einzusetzenden Untersuchungsausschuss sollen nach den Vorstellungen der Antragsteller neun ordentliche Mitglieder (CDU/CSU drei Mitglieder, SPD zwei Mitglieder, AfD , FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils ein Mitglied) und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören.

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6. Zugausfälle in der Oberpfalz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Zugausfälle in der Oberpfalz thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/13877). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Kenntnisse sie von der Personalsituation, insbesondere bei den Lokführern, und der Zahl der Reservefahrzeuge bei den Schienenverbindungen in der Oberpfalz hat. Gefragt wird auch nach Entwicklungen hinsichtlich der Pünktlichkeit von Nah- und Fernverkehrsverbindungen, der Fahrgastzahlen und der Zugausfälle.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1172 - 23. Oktober 2019 - 10.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2019

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