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BUNDESTAG/9029: Heute im Bundestag Nr. 1176 - 23.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1176
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 12.15 Uhr

1. Stärkung der beruflichen Bildung
2. Ausschuss stimmt für Pflegelöhnegesetz
3. Spahn: Solide Finanzlage in der GKV


1. Stärkung der beruflichen Bildung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Bildung ist am Mittwoch Thema im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gewesen. Der eingebrachte Gesetzentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (19/10815) sowie die Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (19/12798) wird am morgigen Donnerstag im Deutschen Bundestag abschießend beraten. Nach Ansicht der Bundesregierung muss die berufliche Bildung sich heute mehr denn je als Angebot für junge Menschen präsentieren, die häufig die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium haben. Vorrangiges Ziel der Novelle sei daher die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potentiellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen.

Um die berufliche Ausbildung zu modernisieren, plant die Bundesregierung unter anderem die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende, die Weiterentwicklung der "höherqualifizierenden" Berufsbildung sowie die Verbesserung der Durchlässigkeit auch innerhalb der beruflichen Bildung.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion begrüßte ausdrücklich die neuen Berufsbezeichnungen, die dann "Geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional" heißen werden. Das führe zu mehr Transparenz. Auch lobte er die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende. Davon würden rund drei Prozent der Betrieb betroffen sein, die meisten davon in Ostdeutschland. "Wir haben darüber viel diskutiert. Aber es kann nicht sein, dass 30 Jahre nach der Wiedervereinigung die Azubis ungleich bezahlt werden", sagte der Abgeordnete.

Eine Vertreterin der AfD-Fraktion lobte die Mindestausbildungsvergütung grundsätzlich, stellte jedoch in Frage, ob wirklich jeder Kleinstbetrieb auch im ländlichen Raum in Westdeutschland in der Lage sei, diese zu tragen. Sie regte eine Kompensation durch den Bund an. Als "babylonisches Wirrwarr" bezeichnete sie die Einführung der neuen Berufsbezeichnungen. "Das ist ein Irrweg."

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion machte deutlich, dass es sich bei der Mindestausbildungsvergütung nicht um Sozialleistung handele. "Das ist ein Vergütung." Es sei die Anerkennung der Azubis für die Wertschöpfung, die sie den Betrieben bringen würden.

Die Pläne zur Modernisierung der beruflichen Bildung seien "eine große Enttäuschung", sagte ein Vertreter der FDP-Fraktion. Beispielsweise würden Wege in der individuellen Bildung darin nicht ausreichend abgebildet, Teilabschlüsse würden nicht ermöglicht. Insgesamt würden die Hürden für die Arbeitgeber weiter erhöht. Es müsste sich dann niemand wundern, wenn immer weniger Betriebe ausbilden würden.

Eine Vertreterin der Linksfraktion forderte ein Recht auf Ausbildung. Mehr als zwei Millionen junge Menschen zwischen 20 bis 34 Jahren hätten keinen beruflichen Abschluss. Das würde bei den meisten in eine prekäre Beschäftigung führen. 270.000 jungen Menschen würde mangelnde Ausbildungsreife beschieden. Diese würden dann in Übergangssystem verharren und wiederum rund 40 Prozent davon würden es auch von dort nicht in den ersten Arbeitsmarkt schaffen. "Das muss geändert werden", sagte sie.

Die Vertreterin der Grünen sagte, dass sich ihre Fraktion grundsätzlich über die Stärkung der beruflichen Bildung freue, der parlamentarische Ablauf jedoch zu gehetzt und schnell von statten ginge. Die geplante Mindestausbildungsvergütung würde bei vielen Azubis gar nicht greifen, wie etwa in Sozialberufen. Ferner forderte sie, die geplanten Abschlussbezeichnungen in der beruflichen Bildung noch einmal zu bedenken und das Verfahren dazu neu zu moderieren.

Der Ausschusssitzung lagen außerdem die als Unterrichtung vorliegende Strategie der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (19/10425) sowie der Berufsbildungsbericht der Bundesregierung (19/9515) zugrunde, außerdem Anträge der Fraktionen der AfD (19/11154 ), der FDP (19/11119, 19/11106), der Linken (19/10757) und der Grünen (19/10219) sowie zahlreiche Änderungsanträge.

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2. Ausschuss stimmt für Pflegelöhnegesetz

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (19/13395) der Bundesregierung für ein Pflegelöhneverbesserungsgesetz zugestimmt. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Grünen. Dagegen stimmten die AfD- und die FDP-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, legte aber einen eigenen Antrag (19/14023) vor, der jedoch nicht die Mehrheit des Ausschusses fand. Darin hatte Die Linke von der Bundesregierung gefordert, sofort ein Finanzierungskonzept vorzulegen, um zu verhindern, dass die höheren Löhne zu Lasten der Pflegenden oder deren Angehörigen gehen.

Um bessere Löhne in der Pflegebranche, vor allem in der Altenpflege, durchzusetzen, schlägt die Bundesregierung in ihrem Entwurf zwei Möglichkeiten vor: Zum einen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, die sogenannte Tarifvertragslösung. Zum anderen über die Festlegung eines Mindestlohns durch eine dafür eingesetzte Kommission, die sogenannte Kommissionslösung. Für beide Wege macht das Gesetz durch entsprechende Änderungen an Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) den Weg frei.

Die Unionsfraktion betonte, das Gesetz sei kein Eingriff in die Tarifautonomie, denn die Tarifverträge würden nicht durch die Politik gemacht. Diese schaffe nur die Rahmenbedingungen dafür, dass es nun allgemeingültige Tarifverträge geben könne. Die SPD-Fraktion appellierte an alle Arbeitgeber, aber besonders an die privaten Anbieter, die Tarifverhandlungen für ihre Interessen zu nutzen. Diese könnten nun Beteiligte werden, statt unbeteiligt daneben zu stehen. Auch die Grünen erklärten, sie unterstützten das Gesetz "ohne Wenn und und Aber". Allerdings müsse bei der Finanzierung dringend eine Lösung her, damit das Gesetz hinterher nicht zu Lasten der betroffenen Familien ginge. Dies war auch der entscheidende Einwand der Linksfraktion für deren Enthaltung bei der Abstimmung. Die FDP-Fraktion befürchtet durch das Gesetz Nachteile für die privaten Pflegeanbieter und forderte ebenfalls, die Finanzierung der Mehrkosten zu klären. Die AfD-Fraktion warf der Regierung vor, für den nun beklagten Fachkräftemangel selber verantwortlich zu sein und äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.

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3. Spahn: Solide Finanzlage in der GKV

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat im Gesundheitsausschuss des Bundestages seine politischen Projekte erläutert und Fragen der Abgeordneten auch zum Haushaltsplan 2020 beantwortet. Der Minister ging am Mittwoch auf ganz unterschiedliche Themen ein, darunter die internationale Gesundheitspolitik, die Pflege, die Krankenversicherungsbeiräge und die umstrittene sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten.

Spahn bezeichnete die aktuelle Finanzlage in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als stabil. Ungeachtet der sichtbaren Konjunktureintrübung sei die Ausgangslage solide. So verfügten Krankenkassen und der Gesundheitsfonds über Rücklagen von insgesamt rund 30 Milliarden Euro. Mit Beitragssatzprognosen für die künftigen Jahre hielt sich der Minister zurück und betonte, entscheidend seien die wirtschaftliche Entwicklung und anhaltendes Wachstum.

Spahn ging im Ausschuss auch auf die steigenden Kosten für die Pflegeversorgung ein und kündigte für Mitte nächsten Jahres einen Vorschlag zur langfristigen Finanzierung der Pflege an. Eine Pflegevollversicherung lehnte der CDU-Politiker allerdings ab. Dies wäre eine falsche Schwerpunktsetzung zwischen den familiär und gesellschaftlich zu tragenden Aufgaben.

Was die sogenannte Doppelverbeitragung der Betriebsrenten betrifft, macht Spahn deutlich, dass an einer Lösung gearbeitet werde. Eine komplette Rückabwicklung der kritisierten Beitragssatzänderung von 2004 sei angesichts der Kosten in Höhe von rund 40 Milliarden Euro jedoch nicht möglich. Es gehe jetzt vor allem darum, die betriebliche Altersvorsorge wieder attraktiver zu machen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1176 - 23. Oktober 2019 - 12.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2019

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