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BUNDESTAG/9134: Heute im Bundestag Nr. 1281 - 14.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1281
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 14. November 2019, Redaktionsschluss: 12.35 Uhr

1. Governance im Internet
2. FDP fordert Weltraumgesetz
3. Mobilitätsforschung für die Zukunft
4. Unwirksamkeit eines Abtretungsverbots
5. Modernisierung des Strafverfahrens
6. Enteignungen in Bund und Ländern


1. Governance im Internet

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion ruft die Bundesregierung dazu auf, sich für ein freies Internet einzusetzen. Als Gastgeber des Internet Governance Forums der Vereinten Nationen habe Deutschland die Chance, Einfluss auf die Zukunft der Internet Governance zu nehmen, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/15054). Der Schutz und die Wahrung von Menschenrechten im digitalen Raum dürften nicht davon abhängen, in welchem Land Nutzer beziehungsweise Anbieter einer Leistung sitzen. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und der Schutz der Privatsphäre müssten überall gelten.

Die Bundesregierung solle sich weltweit für eine weitere Stärkung, Konkretisierung und universelle Beachtung der Privatsphäre als Menschenrecht sowie dessen Umsetzung einsetzen, so die Abgeordneten weiter. Auch völkervertragliche Regelungen für mehr IT-Sicherheit und "zur Einhegung des Einsatzes von ,Cyberwaffen'" müssten weit oben auf der Agenda stehen.

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2. FDP fordert Weltraumgesetz

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion fordert ein Weltraumgesetz. Spätestens im Frühjahr 2020 solle so gesetzlich geregelt werden, dass Kompetenzen rund um die Raumfahrt bei einer "Deutschen Weltraumagentur" innerhalb des Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums gebündelt werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/15056). Diese Agentur solle auch einen Raumfahrt-Index führen und verwalten, in dem Weltraumobjekte mit Start-Staat Deutschland aufgelistet sind. Darüber hinaus äußern sich die Abgeordneten zu Sicherheits-, Umweltschutz und Weltraumschrottaspekten.

Die Zukunft der Menschheit liege auch im Weltraum, heißt es zur Begründung. Das Wirtschaftspotenzial des Weltraums und der Raumfahrt sei enorm.

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3. Mobilitätsforschung für die Zukunft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die Fraktionen CDU/CSU und SPD setzen sich für eine "Mobilitätswende" ein. Die Mobilitätsforschung und der starke deutsche Forschungs-, Entwicklungs- und Industriestandort müssen auf zukunftsweisende Mobilitätskonzepte ausgerichtet werden. Das schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/15061), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Von neuen Mobilitätskonzepten mit Automatisierung und Vernetzung sollen entscheidende Impulse für die Sicherheit, die Effizienz und die Umweltverträglichkeit des Verkehrs sowie für die zukünftige Entwicklung des Innovationsstandortes Deutschland ausgehen. Mobilität sei ein Kernprojekt im Bereich der Nachhaltigkeit - mit großer Auswirkung für die Zukunft, unterstreichen die Abgeordneten.

Die Antragsteller betonen, dass sich die Bundesregierung international verpflichtet habe, bis 2030 die Treibhausgas (THG)-Emissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Der Klimaschutzplan der Bundesregierung weist dafür für die einzelnen Sektoren Minderungsziele für THG-Emissionen aus; für den Verkehrssektor muss bis 2030 eine Reduktion von 40 bis 42 Prozent erreicht werden. Auch die Ziele der nachhaltigen Entwicklung der Agenda 2030, die die Bundesregierung in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie konkretisiert hat, seien relevant für die Mobilität der Zukunft.

Mobilitätslösungen, die die Grenzen einzelner Verkehrsmittel überwinden und dabei offen für alle Verkehrsmittel sind, die für Stadt und Land wirken, seien eine große Herausforderung. Mobilität solle passgenau für individuelle Bedürfnisse sein, inter- oder multimodal, weg- und zeitoptimiert sowie umweltverträglich sein. Dabei stehe der Mensch im Mittelpunkt. Bürgerinnen und Bürger wollen gesund in lebenswerten Städten und Regionen leben und sich aber gleichzeitig schnell und sicher fortbewegen. Dabei solle sich jeder für seinen individuellen Weg der Mobilität frei entscheiden können.

Forschung an schadstofffreien Antrieben wie der Elektromobilität und an Kraftstoffen sei zentral, um eine nachhaltige Mobilität zu erreichen. Ebenso zentral sei es, dass solche technologischen Innovationen mit den Mobilitätsbedürfnissen der Bürger vor Ort und mit dem sich verändernden Mobilitätsverhalten zusammengebracht werden. Nachhaltige Mobilität benötige daher systemische, transdisziplinäre Forschung.

Die Abgeordneten heben hervor, dass Künstliche Intelligenz (KI) als Schlüsselbereich aktueller Forschung ein enormes Potenzial biete. Über alle Verkehrsträger hinweg gebe es vielfältige Möglichkeiten für den Einsatz von KI. Mobilität könne leistungsfähiger, preiswerter und umweltfreundlicher gestaltet werden. KI-Systeme im Mobilitätsbereich müssten ihre Möglichkeiten voll entfalten können und dabei den notwendigen sicherheitsrelevanten Rahmen schaffen. Nötig hierfür sei eine hochleistungsfähige digitale Infrastruktur. Moderne Mobilitätslösungen würden in der Regel mit großen Datenmengen arbeiten. Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen im Verkehrssektor komme der Zuverlässigkeit von Verfahren eine überaus wichtige Rolle zu.

Die Weiterentwicklung der Mobilität sei ein unverzichtbarer Faktor für den Industriestandort Deutschland, unterstreichen die Abgeordneten und fordern unter anderem eine ressortübergreifende Strategie "Mobilitätsforschung" zu erarbeiten, mit der neue Mobilitätskonzepte für städtische und ländliche Räume entwickelt und schnell umgesetzt werden können. Dazu zählen auch Projekte zur effizienteren Nutzung von Mobilitätsangeboten, etwa durch Stadtplanung und wohnortnahe Versorgung. Im Rahmen der Strategie "Mobilitätsforschung" soll unter Berücksichtigung der Energie- und Klimaziele auf einen ausgewogenen Mix bei alternativen Antrieben und Kraftstoffen (Ruß- und NOx-ärmer) geachtet werden, ohne sich einseitig auf eine bestimmte Technologie festzulegen. Dabei soll auch der Verbrennungsmotor mit regenerativen und regenerativ erzeugten synthetischen Kraftstoffen einbezogen und mit der Wasserstoffstrategie zu verzahnt werden, die zurzeit ausgearbeitet wird.

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4. Unwirksamkeit eines Abtretungsverbots

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der FDP-Fraktion für die Unwirksamkeit eines Abtretungsverbots auf europäischer Ebene einsetzen. In ihrem Antrag (19/15044) schreiben die Abgeordneten unter anderem, die Geltendmachung von Forderungen durch Dritte dürfe nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Bedingung abhängig gemacht werden, die Forderung durch den Vertragspartner gegenüber dem Verwender zuerst persönlich geltend zu machen. Damit solle sichergestellt werden, dass der Verbraucher sich jederzeit Unterstützung bei der Geltendmachung seiner Forderungen suchen kann und diese nicht alleine gegenüber den Unternehmen geltend machen muss. Wie die Antragsteller erläutern, treten Verbraucher im Rahmen der Durchsetzung ihrer Rechte ihre Ansprüche immer häufiger an Unternehmen ab, welche sich die Durchsetzung zum Geschäftsmodell gemacht haben. Eine Reaktion einiger Anspruchsgegner sei ein Abtretungsverbot von möglichen Ansprüchen.

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5. Modernisierung des Strafverfahrens

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat sich zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14972) geäußert. In der Unterrichtung (19/15082) über die Gegenäußerung heißt es unter anderem, die Bundesregierung halte die vom Bundesrat vorgeschlagene Neufassung des Paragrafen 25 der Strafprozessordnung mit dem Ziel, dass alle Befangenheitsanträge stets unverzüglich anzubringen seien, nicht für geboten. Weiter schreibt die Bundesregierung, die im Gesetzentwurf formulierten Ausnahmen vom Verbot der Gesichtsverhüllung seien ausreichend. Den Vorschlag, das Gerichtsdolmetschergesetz insgesamt aus dem Vorhaben herauszulösen und zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zu behandeln, werde die Bundesregierung prüfen. Unabhängig davon stimme die Bundesregierung der Verschiebung des Inkrafttretens auf einen späteren Zeitpunkt zur Gewährleistung von Übergangsfristen zu.

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6. Enteignungen in Bund und Ländern

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Um die Rechtsgrundlagen für Enteignungen im Sinne von Artikel 14 des Grundgesetzes geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13608) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13124). Hintergrund ist den Fragestellern zufolge die Diskussion über die Möglichkeit der Enteignung von Immobilienbesitzern, um Engpässe am Wohnungsmarkt zu überwinden. Wie die Bundesregierung schreibt, sind Rechtsgrundlagen für Enteignungen die entsprechenden Fachgesetze, die der Bund und die Länder im Rahmen der Kompetenzordnung des Grundgesetzes erlassen. Die einzelnen Verfahren lägen größtenteils im Verantwortungsbereich der Länder. Auswertbares Datenmaterial zu diesen Verfahren liegt der Bundesregierung nicht vor. Zur Frage nach den Rechtsgrundlagen für eine Vergesellschaftung heißt es, von der Ermächtigung des Artikels 15 des Grundgesetzes sei kein Gebrauch gemacht worden. Zur Höhe einer Entschädigung schreibt die Bundesregierung mit Verweis auf Artikel 14 des Grundgesetzes und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, diese sei unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen und müsse nicht notwendig zum Verkehrswert erfolgen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1281 - 14. November 2019 - 12.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2019

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