Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9138: Heute im Bundestag Nr. 1285 - 15.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1285
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 15. November 2019, Redaktionsschluss: 10.38 Uhr

1. Bundeshaushalt 2020 beschlossen
2. Dürreversicherung wird steuerbegünstigt
3. Wert des Commerzbank-Anteils halbiert
4. Förderung des Mauerwegs
5. Bundesrat will mehr Flugverbindungen
6. Länder wollen Kompensation


1. Bundeshaushalt 2020 beschlossen

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Bund kann im kommenden Jahr 362 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 5,6 Milliarden Euro beziehungsweise 1,6 Prozent mehr als im Soll für das Jahr 2019. Gegenüber dem zwischenzeitlich um die für die Haushaltsplanung relevanten Ergebnisse des Klimapakets der Koalition ergänzten Regierungsentwurf (19/11800) erhöhte der Ausschuss den Ansatz um weitere 1,662 Milliarden Euro. Das beschloss der Haushaltsausschuss nach rund 15-stündiger Bereinigungssitzung am frühen Freitagmorgen. Für den Etat-Entwurf stimmten die Vertreter der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen votierten mit Nein. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsentwurfes ist von 25. November 2019 bis 29. November 2019 vorgesehen.

Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleiche Höhe entgegen. Die Steuereinnahmen sollen demnach mit 324,958 Milliarden Euro um 2,851 Milliarden Euro geringer ausfallen als im Regierungsentwurf (Soll- 2019: 325 491 Milliarden Euro). Die "Sonstigen Einnahmen" steigen gegenüber dem Regierungsentwurf hingegen von 32,529 Milliarden Euro auf 37,042 Milliarden Euro. Darunter ist eine geplante Entnahme aus der sogenannten Asyl-Rücklage von rund 10,634 Milliarden Euro. Im Entwurf waren 9,225 Milliarden Euro vorgesehen. Eine Netto-Kreditaufnahme ist weiterhin nicht geplant ("Schwarze Null").

Im Haushaltsentwurf in der Ausschussfassung sind Investitionen in Höhe von 42,097 Milliarden Euro veranschlagt. Gegenüber dem Regierungsentwurf ist das eine Steigerung von 1,243 Milliarden Euro. Für 2019 sind als Soll für Investitionen 38,946 Milliarden Euro vorgesehen.

Im Verlauf der Bereinigungssitzung zu den Einzelplänen befassten sich die Ausschussmitglieder mit Hunderten Änderungsanträgen. Während die Vorlagen des Finanzministeriums (Bereinigungsvorlage) sowie die Anträge der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen wurden, lehnte der Ausschuss sämtliche Oppositionsvorlagen ab.

Gegenüber dem Regierungs-Entwurf steigen die Ausgaben im Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11), der mit Abstand größten Einzel-Etat, weiter an. Sie sollen im kommenden Jahr 150,222 Milliarden Euro betragen, im Entwurf waren es 148,583 Milliarden Euro. Die Steigerungen lassen sich im Wesentlichen auf an Prognosen angepasste Ansätze für Sozialleistungen zurückführen. So fällt unter anderem der Ansatz "Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung" (Titel 632 11 - 252) mit sieben Milliarden Euro um 800 Millionen Euro höher aus als im Regierungsentwurf. Beim Arbeitslosengeld II wird im kommenden Jahr nun mit Ausgaben in Hohe von 20,9 Milliarden Euro gerechnet. Das sind 700 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Neu hinzu tritt im kommenden Jahr in dem Einzelplan der Titel "Förderung der Zustellung von Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern" (Titel 683 01 - 680). Auf Antrag der Koalitionsfraktionen etatisierte der Ausschuss dafür 40 Millionen Euro. Die Ausgaben sind laut Haushaltsvermerk "bis zur Vorlage eines Gesamtkonzeptes" gesperrt. Die Aufhebung der Sperre muss vom Haushaltsausschuss genehmigt werden.

Der Verteidigungs-Etat (Einzelplan 14) als zweitgrößter Einzelplan sieht in der Ausschussfassung mit 45,053 Milliarden Euro einen Aufwuchs von rund 137 Millionen Euro gegenüber dem Regierungsentwurf vor. Mit 700 Millionen Euro fallen unter anderem die Ausgaben für die Beschaffung von Munition (Titel 554 08 - 032) um 100 Millionen höher aus als im Regierungsentwurf.

Der Haushalt des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Einzelplan 12), der drittgrößte Einzeletat, wächst gegenüber dem Regierungsentwurf um rund 175 Millionen Euro auf 31,048 Milliarden Euro auf. Unter anderem beschloss der Ausschuss, im kommenden Jahr erneut 50 Millionen Euro für Computerspielförderung in diesem Einzelplan einzustellen.

Höhere Ausgabeansätze beschloss der Ausschuss unter anderem für das Bundesministerium der Finanzen (Einzelplan 08). In dem Einzelplan sind nunmehr Ausgaben in Höhe von 7,866 Milliarden Euro (+ 449 Millionen Euro gegenüber dem Regierungsentwurf) vorgesehen. Für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Einzelplan 16) steigt der Ansatz um 257,3 Millionen Euro auf 2,966 Milliarden Euro. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Einzelplan 17) soll 2020 mit 12,055 Milliarden Euro rund 251 Millionen Euro mehr ausgeben können als im Regierungsentwurf.

Weniger verausgaben kann im nächsten Jahr das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Einzelplan 06). Der Ausschuss kürzte den Ansatz um rund 274 Millionen Euro auf 15,052 Milliarden Euro. Die Kürzungen beziehen sich überwiegend auf IT-bezogene Titel.

Zudem werden im kommenden Jahr geringere Zinsausgaben erwartet. Der Ansatz "Zinsen für Bundesanleihen" (Titel 575 01 - 830) im Einzelplan 32 soll mit rund 14,744 Milliarden Euro um 294 Millionen Euro geringer ausfallen als im Regierungsentwurf. Noch wesentlicher wirken sich die angepassten Ansätze für "Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, unverzinsliche Schatzanweisungen und Darlehen" (Titel 575 09 - 830) aus. Dieser ausgabenmindernde Ansatz soll statt 808 Millionen Euro (Regierungsentwurf) nun 3,308 Milliarden Euro betragen.

*

2. Dürreversicherung wird steuerbegünstigt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Versicherungen für Landwirte gegen die Folgen von Dürreschäden sollen steuerlich begünstigt werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13302) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/12483) bestätigt, ist angesichts der im Sommer des Jahres 2018 eingetretenen enormen Dürreschäden in der Landwirtschaft geplant, für Versicherungen gegen Schäden, die auf Dürre zurückzuführen sind, dieselben günstigen steuerrechtlichen Konditionen anzuwenden, wie sie bereits für andere Wetterelementargefahren wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen gelten. Diese waren bereits Ende 2012 begünstigt worden. Für Versicherungen von Schäden durch Hagelschlag besteht ebenfalls eine solche Vergünstigung. Nach Angaben der Bundesregierung ist die Marktdurchdringung der Versicherungen gegen das Dürrerisiko in Deutschland mit 0,4 Prozent der Ackerfläche bisher äußerst gering.

*

3. Wert des Commerzbank-Anteils halbiert

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Buchwert des Bundes an der Commerzbank AG hat sich seit 2013 etwa halbiert. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/13750) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13360) hervorgeht, betrug der Buchwert der Bundesbeteiligung an der Commerzbank AG am 31. Dezember 2013 2,287 Milliarden Euro. Ende 2018 betrug dieser Buchwert noch 1,129 Milliarden Euro. Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort, dass sie sich mit der Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland über eine mögliche Ausschreibung zur Analyse des Geschäftsmodells und der strategischen Planung der Bank durch einen sachkundigen externen Berater und auf eine Ausschreibung verständigt habe. Da der Vorgang noch nicht abgeschlossen sei, könne die Bundesregierung keine Auskunft zu Bewerbern gehen.

*

4. Förderung des Mauerwegs

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach der historischen Bedeutung und der Förderung des Mauerwegs Berlin entlang der früheren Grenze erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/14601). Die Bundesregierung soll angeben, ob Grundstücke in diesem Bereich verkauft worden sind und ob es Planungen gibt, andere Grundstücke, die Teil des Berliner Mauerwegs sind, zu verkaufen.

*

5. Bundesrat will mehr Flugverbindungen

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll sich darum bemühen, mehr internationale Verkehrsrechte für die mittleren deutschen Luftverkehrsstandorte zu realisieren. Dies fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (19/14938), die von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/15083) vorgelegt wurde. Nach Auffassung des Bundesrates sind neue und effiziente Flugzeugmodelle wie A350 und A320 LR für eine Ausweitung von Direktverbindungen (Point-to-Point) hervorragend geeignet und könnten dazu betragen, die Wirtschaftsräume zu stärken.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die geplante Erhöhung der Luftverkehrsteuer insbesondere für Flughäfen, die in der Regel einen hohen Anteil an Flügen innerhalb der Distanzklasse 1 (bis 2.500 Kliometer) aufweisen würden, zu einer deutlichen Belastung führen werde. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass nach dem Finanztableau des Gesetzentwurfs für den Bund erhebliche Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Luftverkehrssteuer prognostiziert würden, während Länder und Gemeinden ausschließlich finanzielle Mehrbelastung zu tragen hätten. Deshalb wird seitens der Länder darum gebeten, zeitnah in Gespräche über eine faire, sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung der Mehr- und Mindereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden einzutreten. Außerdem verlangt der Bundesrat, neue und nachhaltige Fluggeräte bei der Luftverkehrssteuer keiner unzulässigen Doppelbesteuerung auszusetzen, sondern Abflüge von Fluggästen in Fluggeräten, deren Betrieb keine fossile Antriebsstoffe in Anspruch nehme, von der Steuer zu befreien.

Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung daraufhin, dass alle Landepunkte in Deutschland nach den bestehenden EU-Luftverkehrsabkommen frei anfliegbar seien. Weitere Abkommen stünden vor dem Abschluss, so dass es zu einer Erweiterung der Verkehrsrechte mit Drittstaaten wie zum Beispiel den ASEAN-Staaten, Katar, Oman, Ukraine, Tunesien sowie Armenien kommen werde. Zuletzt sei auch in Verhandlungen mit der Russischen Föderation in München am 8. Oktober 2019 die Anzahl der Landepunkte in Deutschland weiter erhöht worden.

*

6. Länder wollen Kompensation

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramm 2030 im Steuerrecht (14937) eine Kompensation der entstehenden Steuerausfälle durch die Maßnahmen der Bundesregierung verlangt. Das Gesetz enthalte keine Regelung, um Länder und Kommunen für die entstehenden Einnahmeausfälle vollständig zu kompensieren, stellt der Bundesrat in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/15080) vorgelegten Stellungnahme fest und verlangt, dass eine Regelung in das Gesetz aufgenommen wird, die eine in den Jahren 2020 bis 2023 steigende Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Länder entsprechend dem Betrag der Steuerausfälle von Ländern und Kommunen vorsieht. Erwartet wird auch ein finanzieller Ausgleich der zusätzlichen Personalkosten, die in den Länderfinanzverwaltungen für die neu eingeführte Mobilitätsprämie entstehen würden.

Zugleich werden Entlastungen für die Wirtschaft von den hohen Strompreisen gefordert. Die Strompreise würden die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der mittelständischen und kleinen Unternehmen gefährden, da diese nicht von den Regelungen für energieintensive Großverbraucher profitieren könnten. Die Stromsteuer in Deutschland sei um das 40-fache höher als der europäische Mindeststeuerbetrag von 50 Cent je Megawattstunde.

In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung darauf hin dass die Stromsteuer nur circa sieben Prozent des Haushaltsstrompreises ausmache. Weitaus größeren Einfluss auf die Höhe des Strompreises hätten die Abgaben, Umlagen und Entgelte mit circa 50 Prozent. Zur nachhaltigen Senkung der Stromkosten sei es daher wichtiger, die Voraussetzungen für eine möglichst kosteneffiziente und nachhaltige Fortentwicklung der Energiewende zu schaffen. Außerdem trage die Stromsteuer mit rund sieben Milliarden Euro jährlich zum ausgeglichenen Haushalt des Bundes bei und schaffe damit auch wichtige Möglichkeiten zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1285 - 15. November 2019 - 10.38 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang