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BUNDESTAG/9188: Heute im Bundestag Nr. 1335 - 26.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1335
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 26. November 2019, Redaktionsschluss: 13.24 Uhr

1. Grüne: Istanbul-Konvention umsetzen
2. Grüne: Rechtsanspruch auf Geldleistung
3. Potenziale von CDR-Technologien
4. Verwendung von Bundesmitteln
5. Steuereinnahmen von Zinsen rückläufig
6. Kredite an Ägypten


1. Grüne: Istanbul-Konvention umsetzen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern und den Kommunen die Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen voranzubringen. In einem entsprechenden Antrag (19/15379) spricht sich die Fraktion dafür aus, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt in Aktionsplänen auf Bundes- und Länderebene festzuhalten und deren Umsetzung durch eine Koordinierungsstelle zu leiten. Eine unabhängige Monitoringstelle soll die Umsetzung der Istanbul-Konvention beobachten und bewerten. Ebenso fordern die Grünen die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen die Finanzierung von Beratungsstellen zu gewährleisten. Für Einrichtungen, in denen Frauen mit Behinderung arbeiten oder leben, soll der Bund gemeinsam mit den Ländern einheitliche Präventions- und Gewaltschutzkonzepte entwickeln und eine unabhängige Überwachungsstelle für Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderung einrichten.

Die Grünen verweisen in ihrem Antrag darauf, dass Deutschland mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention völkerrechtlich gebunden sei, diese auch umzusetzen. Bund und Länder müssten deshalb die erforderliche Infrastruktur bereitstellen. Bislang seien die aus der Konvention erwachsenden Verpflichtungen aber nur teilweise umgesetzt.

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2. Grüne: Rechtsanspruch auf Geldleistung

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll von Gewalt betroffenen Frauen ein Rechtsanspruch auf Geldleistung für den Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung eingeräumt werden. In einem entsprechenden Antrag (19/15380) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem dieser Rechtsanspruch festgeschrieben wird. Zudem sollen gemeinsam mit den Trägern bundesweit einheitliche Arbeits- und Qualitätsstandards für Frauenhäuser und ähnliche Einrichtungen festgelegt werden. Der neue Rechtsanspruch auf Geldleistung soll den Zugang zu den Schutzeinrichtungen sowie die Inanspruchnahme der dortigen Dienstleistungen in Form von psychologischer Betreuung und Beratung verbessern. Dadurch werde ein erheblicher Beitrag geleistet, Frauenhäuser und ähnliche Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet abzusichern, heißt es im Antrag der Grünen.

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3. Potenziale von CDR-Technologien

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Aus Sicht der Bundesregierung besteht aktuell keine ausreichende Wissensgrundlage, um eine Bewertung hinsichtlich einer Rolle von CDR-Technologien beim Climate Engineering zur Bewältigung des Klimawandels vorzunehmen. Die Forschung habe diesbezüglich grundlegende Risiken aufgedeckt, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/14052) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13363). Unter Climate Engineering versteht man den vorsätzlichen und großräumigen Eingriff mit technischen Mitteln in geochemische oder biogeochemische Kreisläufe der Erde.

Die Bundesregierung unterscheidet beim Climate Engineering zwischen Methoden der Entnahme von Kohlendioxid aus der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal - CDR) und technologischen Ansätzen, die darauf abzielen, die globale Strahlungsbilanz (Solar Radiation Management - SRM) zu beeinflussen. Der Sonderbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) über 1,5 Grad globale Erderwärmung hat nach Ansicht der Bundesregierung verdeutlicht, dass die Notwendigkeit eines Einsatzes von CDR-Methoden nicht auszuschließen ist, um das im Abkommen von Paris festgelegte Ziel zur Begrenzung der globalen Erwärmung zu erreichen. Der IPCC weise aber auch darauf hin, dass mit einem großflächigen Einsatz von CDR-Technologien negative Nebenwirkungen und Risiken hinsichtlich ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu erwarten sind.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass sie vor diesem Hintergrund in ihrer nationalen und internationalen Klimapolitik prioritär auf die Minderung von Treibhausgasemissionen, den Erhalt und die Verbesserung der natürlichen Senkenleistung sowie auf Anpassungsmaßnahmen setzt. Darüber hinaus plant die Bundesregierung, im Sinne des Vorsorgeprinzips durch weitere Forschung die Bewertungskompetenz zu einzelnen CDR-Technologien zu verbessern, um eine internationale Debatte auf der Grundlage fundierter Erkenntnisse verantwortungsvoll mitgestalten zu können und möglicherweise notwendige Entscheidungen über einen Einsatz einzelner Methoden vorzubereiten.

Die Forschung muss nach Ansicht der Bundesregierung geeignet sein, die Bewertungskompetenz in Bezug auf Potenzial und Umsetzbarkeit, Risiken sowie Wechselwirkungen mit anderen Nachhaltigkeitszielen und komplexen und weitreichenden Wirkungszusammenhängen im Erd- und Klimasystem zu erhöhen. Die Bundesregierung folge keinem Masterplan oder einer Strategie mit genauen Vorgaben zur Erreichung eindeutiger Ziele in Forschung und Entwicklung von Climate Engineering Technologien. Climate Engineering Technologien seien kein Bestandteil von Nachhaltigkeitskonzepten der Bundesregierung.

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4. Verwendung von Bundesmitteln

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Aus Artikel 38 des Grundgesetzes folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht unterliege jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]), schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/14148) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13669). Die Abgeordneten hatten in Frage gestellt, ob die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) benannten Personen die entsprechenden Kapazitäten sowie Qualifikationen aufweisen, um den verfassungskonformen Einsatz von Bundesmitteln in den Ländern zu überprüfen.

Die Bundesregierung weist diese von der FDP gebrachte Annahme entschieden zurück. Den Informationsansprüchen des Parlaments stünden zudem Grundrechte Dritter gegenüber, die bei einer Bekanntgabe durch die Bundesregierung verletzt würden (BVerfGE 124, 78 [125]). Der einzelne Ministerialbeamte sei hinsichtlich seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Es entspreche den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass Beamte nur Stellen ihres Dienstherrn verantwortlich sind.

Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage würden Details zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerialverwaltung erfragt, betont die Bundesregierung. Auch die hinsichtlich des Paktes für Forschung und Innovation genannten 18 Personen könnten bei einer Zusammenschau aller erfragten Informationen namentlich zu identifizieren sein, da diese sich wiederum in kleinen Gruppen auf verschiedene Arbeitseinheiten aufteilen würden. Das Informationsinteresse des Abgeordneten und das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse des Dritten seien unter Berücksichtigung der Bedeutung der Pflicht zur erschöpfenden Beantwortung parlamentarischer Informationsbitten für die Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Systems gegeneinander abzuwägen.

Bei der Offenbarung von grundrechtsrelevanten Informationen sei dabei eine Einwilligung der Betroffenen in Betracht zu ziehen, die eine öffentliche Beantwortung ermöglicht. Eine Einwilligung der Betroffenen zur Veröffentlichung ihrer (beruflichen) Ausbildung, ihrer Neueinstellung, Versetzung oder Abordnung, sowie durchgeführter Aus- oder Weiterbildungen im Controlling der gewünschten Daten liege jedoch nicht vor und sei auch nicht zu erwarten. Aus Sicht der Bundesregierung sei daher nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten der Betroffenen, insbesondere deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Veröffentlichung der gewünschten personenbezogenen Daten unverhältnismäßig.

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5. Steuereinnahmen von Zinsen rückläufig

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge sind seit 2014 stark rückläufig. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (19/14585) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13956) hervorgeht, betrugen diese Einnahmen 2014 noch 7,8 Milliarden Euro und gingen bis 2018 auf rund 6,9 Milliarden Euro zurück. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen ging in seiner Schätzung vom Mai 2019 von Einnahmen in Höhe von rund 4,7 Milliarden Euro in diesem Jahr aus, die bis 2023 wieder auf bis zu 4,9 Milliarden Euro zunehmen sollen.

Seit 2014 stiegen die Einnahmen aus nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (größtenteils Dividenden) von rund 17,4 auf rund 23,2 Milliarden Euro. In diesem Jahr wird mit Einnahmen in Höhe von 24,1 Milliarden Euro gerechnet, und für 2023 wird ein Anstieg auf 25,9 Milliarden Euro erwartet. Zu den Einnahmen kommen noch rund 1,5 Milliarden durch den Solidaritätszuschlag pro Jahr hinzu.

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6. Kredite an Ägypten

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie hoch die von Deutschland an Ägypten gewährten noch laufenden Kredite sind, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/15088) erfahren. Die Bundesregierung soll angeben, ob die Vergabe dieser Kredite an die Einhaltung von konkreten politischen und menschenrechtlichen Bedingungen geknüpft sei. Außerdem wird nach der Übernahme von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Ägypten gefragt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1335 - 26. November 2019 - 13.24 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2019

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