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BUNDESTAG/9232: Heute im Bundestag Nr. 1382 - 10.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1382
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 10. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 08.20 Uhr

1. Umsetzung des Vierten EU-Eisenbahnpakets
2. KBA-Beirat stärkt Verbraucherschutz
3. Gründe für Leerstand bei BEV-Immobilien
4. KBA-Rückruf für Mercedes Sprinter
5. AfD erkundigt sich nach 5G-Testfeldern
6. Good Governance im BMVI thematisiert
7. Verkehrsinvestitionsbericht 2017 vorgelegt


1. Umsetzung des Vierten EU-Eisenbahnpakets

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes "zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union" (19/15661) vorgelegt. Der Entwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages.

Folge der Umsetzung ist laut Bundesregierung, dass es künftig keine "nationalen Bescheinigungen zur Sicherheitsbescheinigung" mehr geben wird. Es werde nur noch eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung geben. Diese werde für Unternehmen, die grenzüberschreitende Verkehrsdienste erbringen, von der Eisenbahnagentur der Europäischen Union erteilt. Unternehmen, deren Tätigkeit auf das Gebiet Deutschlands beschränkt ist, könnten wählen, "ob sie die Bescheinigung bei der Eisenbahnagentur oder beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen".

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2. KBA-Beirat stärkt Verbraucherschutz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mit der Einrichtung des Beirates beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist aus Sicht der Bundesregierung "der Stärkung der Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes Rechnung getragen worden". Der Beirat unterstütze das KBA beratend und erhöhe die Transparenz des Verwaltungshandelns des KBA, heißt es in der Antwort der Regierung (19/15322) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14686). Der Beirat beim KBA habe sich bislang in zwei Sitzungen mit in die Zuständigkeit des KBA fallenden Themen befasst, schreibt die Regierung und führt unter anderem die technische Ausstattung des KBA für die Fahrzeuguntersuchungen speziell im Emissionsbereich, die Rückrufdatenbank beim KBA, den Sachstand zu Software-Updates bei Diesel-Fahrzeugen und die Veröffentlichung von Rückrufbescheiden durch das KBA an. Bislang habe der Beirat "keine formellen Empfehlungen ausgesprochen, sondern mit dem KBA eine offene Diskussion über die verschiedenen Themen geführt", heißt es in der Antwort.

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3. Gründe für Leerstand bei BEV-Immobilien

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das im Zuge der Bahnreform 1994 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes errichtete Bundeseisenbahnvermögen (BEV) verwaltet eine Gesamtfläche von etwa 12,5 Millionen Quadratmetern. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14511) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13314) hervor. In den 14 BEV-Standorten befindet sich der Vorlage zufolge Wohnraum im Umfang von 172.011 Quadratmetern. Davon sind nach Regierungsangaben 113.489 Quadratmeter vermietet. 58.523 Quadratmeter an Wohnfläche stehen leer.

Die Leerstände hätten oftmals vielschichtige Gründe und ließen sich daher statistisch nicht eindeutig erfassen, schreibt die Regierung. Viele leerstehende Wohnliegenschaften lägen in strukturschwachen Regionen außerhalb der Einzugsgebiete von Ballungsräumen, sodass der Leerstand in diesen Fällen Folge einer mangelnden Nachfrage vor Ort sei. Auch wiesen viele BEV-Liegenschaften keinen zeitgemäßen Ausstattungsstandard auf, da die Wohnliegenschaften nach ihrem Bau in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch in späteren Jahren nicht regelmäßig an neue Ausstattungsstandards angepasst wurden, da ein zügiger Abverkauf der Wohnliegenschaften erwartet worden war. Darüber hinaus könne Leerstand entstehen, wenn Wohnliegenschaften in Gebieten liegen, in denen (zwischenzeitlich) eine Wohnnutzung rechtlich unzulässig geworden ist und die Wohnnutzung nur noch im Rahmen des Bestandsschutzes geduldet wurde. Grundlegende Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen seien in diesen Fällen baurechtlich unzulässig. Mit dem Auszug der letzten Mieterin oder des letzten Mieters oder eines längeren Leerstandes erlösche der Bestandsschutz und die Liegenschaft könne nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden, heißt es in der Vorlage.

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4. KBA-Rückruf für Mercedes Sprinter

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Modell Mercedes Sprinter mit dem Motor OM 651 und der Emissionsnorm EU 5 des Fahrzeugherstellers Daimler ist von einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/15320) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/14690) hervor. Die im betroffenen Modell Sprinter eingesetzte Abschalteinrichtung zur Reduzierung der Wirksamkeit der Abgasrückführung (AGR) werde als unzulässig bewertet, da eine hinreichende Begründung gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 nicht vorliege. Außerhalb der Typprüfbedingungen (Prüfzyklus NEFZ) werde die Rate der AGR verringert, "indem über das elektrisch geschaltete Kühlwasserthermostatventil die Motorkühlwassertemperatur und damit die Motoröltemperatur zunächst niedrig gehalten wird", schreibt die Regierung. Somit werde außerhalb der Typprüfbedingungen ein AGR-Kennfeld mit niedrigeren AGR-Raten genutzt als unter Typprüfbedingungen. Eine Absenkung der AGR-Rate führe zu erhöhten Stickoxid-Emissionen, heißt es in der Vorlage.

Erkenntnisse darüber habe das KBA im Rahmen eigener Messungen und Prüfungen gewonnen, teilt die Bundesregierung mit. Mit dem Bescheid vom 11. Oktober 2019 sei die Unzulässigkeit festgestellt worden. Gegen den Bescheid wurde der Vorlage zufolge seitens des Herstellers Widerspruch eingelegt. Betroffen von dem Rückruf seien in Deutschland rund 79.000 zugelassene Fahrzeuge - in der EU rund 260.000 Fahrzeuge. Es sei nun ein Software-Update zur Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorgesehen, heißt es in der Antwort.

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5. AfD erkundigt sich nach 5G-Testfeldern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach 5G-Testfeldern in Deutschland erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/15336). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Bundesministerien die jeweiligen 5G-Testfelder mit jeweils welcher Fördermittelsumme unterstützen. Gefragt wird auch, wie die Bundesregierung mit den Bundesländern die Forschungsziele auf den jeweiligen 5G-Testfeldern koordiniert.

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6. Good Governance im BMVI thematisiert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) "Good Governance im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/15329). Darin wird die Bundesregierung unter anderem gefragt, welche Schritte im Ministerium unternommen werden, um mögliche Abweichungen hinsichtlich der Good Governance (gute Regierungsführung) im BMVI vorzubeugen und zu bekämpfen. Wie die Bundesregierung auf die Vorwürfe gegen das BMVI reagiert, welche vom Bundesrechnungshof hinsichtlich Korruptionsbekämpfung und Transparenz erhoben wurden, interessiert die Liberalen ebenso. Schließlich erkundigen sich die Parlamentarier auch nach der Höhe des gesamtwirtschaftlichen Schadens, der durch Abweichungen hinsichtlich der Good Governance in allen Bundesbehörden und deren nachgeordneten Behörden hervorgerufen wurde.

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7. Verkehrsinvestitionsbericht 2017 vorgelegt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Über die Investitionen des Bundes in die Bundesschienenwege, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserwege im Jahr 2017 informiert die Bundesregierung im Verkehrsinvestitionsbericht 2017, der als Unterrichtung vorliegt (19/15510). Danach wurden im Geschäftsjahr 2017 Verkehrsinvestitionen (Neu- und Ausbau, Erhaltung sowie sonstige Investitionen) mit Bundesmitteln sowie EU-Mitteln in Höhe von insgesamt 5,06 Milliarden Euro für die Finanzierung von Infrastruktur entsprechend dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) getätigt. Die bereitgestellten Bundes- und EU-Mittel für die Aus- und Neubauvorhaben nach dem geltenden Bedarfsplan hätten sich auf 1,39 Milliarden Euro belaufen. Im Bereich der Bundesfernstraßen ergaben sich der Vorlage zufolge im Jahr 2017 Ausgaben in Höhe von etwa 8,1 Milliarden Euro, davon etwa 6,8 Milliarden Euro an Investitionen. Die Ausgaben für die Bundeswasserstraßen umfassten laut der Unterrichtung für die Bereiche Investitionen, Betrieb und Unterhaltung sowie Verwaltung ein Gesamtvolumen von 1,02 Milliarden Euro im Jahr 2017.

Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht schreibt, stehen im Fünfjahreszeitraum 2015 bis 2019 mindestens rund 28 Milliarden Euro für das Bestandsnetz der Bundesschienenwege zur Verfügung. Der Einsatz dieser Mittel für Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsaufwendungen diene dem Erhalt der Verfügbarkeit und der Modernisierung des Streckennetzes inklusive der Verkehrsstationen und der Energieversorgungsanlagen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU). Zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen in das bestehende Netz hätten der Bund und die EIU des Bundes mit Wirkung zum 1. Januar 2015 eine zweite Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) abgeschlossen. In dieser sei während der Vertragslaufzeit (2015 bis 2019) ein Infrastrukturbeitrag des Bundes in Höhe von durchschnittlich jährlich mehr als 3,3 Milliarden Euro vorgesehen, heißt es in der Vorlage.

Mit Blick auf die Bundesfernstraßen schreibt die Regierung, im Jahr 2017 seien 9,8 Kilometer Autobahnen neu gebaut und 13,6 Kilometer auf sechs oder mehr Fahrstreifen erweitert worden. 47,4 Kilometer Bundesstraßen seien aus- oder neugebaut worden. Vier Ortsumgehungen mit einer Länge von insgesamt 22,6 Kilometer seien vollständig fertiggestellt worden. 70 Ortsumgehungen mit einer Gesamtlänge von 346,4 Kilometern hätten sich Ende 2017 im Bau befunden. Zur Erhaltung der Bundesfernstraßen - ohne die Erhaltungsanteile im Zusammenhang mit Um- und Ausbau - seien im Berichtsjahr 2017 insgesamt 4,13 Milliarden Euro ausgegeben worden. Davon entfielen der Vorlage zufolge 2,76 Milliarden Euro auf die Bundesautobahnen und 1,36 Milliarden Euro auf die Bundesfernstraßen.

Für den Radwegebau an Bundesstraßen - einschließlich der Erhaltung von Radwegen - seien im Berichtsjahr 69,3 Millionen Euro ausgegeben worden, schreibt die Bundesregierung. Rund 153 Kilometer Radwege an Bundesstraßen seien fertiggestellt worden.

Die Gesamtausgaben für Investitionen in die Bundeswasserstraßen hätten 729 Millionen Euro betragen, heißt es in dem Bericht weiter. Davon seien in die Erhaltung und den Ersatz der verkehrlichen Infrastruktur knapp 507 Millionen Euro und für Aus- und Neubaumaßnahmen 169 Millionen Euro investiert worden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1382 - 10. Dezember 2019 - 08.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2019

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