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BUNDESTAG/9282: Heute im Bundestag Nr. 1432 - 18.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1432
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 11.50 Uhr

1. Einheitliche Eichfristen für Wasserzähler
2. Ombudsstellen nicht zentral erfasst
3. Modellvorhaben Smarte LandRegionen
4. Vermögen von pflegebedürftigen Menschen
5. Austausch elektronischer Beweismittel
6. Schwerpunkte von Staatsanwaltschaften


1. Einheitliche Eichfristen für Wasserzähler

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine Vereinheitlichung der Eichfristen und der Nutzungsdauer von Warm- und Kaltwasserzählern in Wohnungen und Häusern ein. Während der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" zu überweisen sowie sie den Länderparlamenten zuzuleiten "soweit mit der Petition eine Angleichung und Vereinheitlichung der Eichfristen für Kalt- und Warmwasser gefordert wird". Der in der öffentlichen Petition ebenfalls geforderten Verlängerung der Eichfristen von derzeit fünf Jahren (Warmwasser) beziehungsweise sechs Jahren (Kaltwasser) "auf 15, mindestens jedoch zehn Jahre", stehen die Abgeordneten hingegen ablehnend gegenüber.

Zur Begründung seiner Forderung nach längeren Eichfristen führt der Petent in der Eingabe an, wissenschaftliche Studien hätten ergeben, dass am Markt gängige Wasserzähler auch nach rund 20 Jahren noch zu rund 95 Prozent genaue und korrekte Messergebnisse erzielen würden. Die Kosten für den heute geforderten häufigen Zählerwechsel stünden in keinem Verhältnis zu den Ausgaben für eventuelle, minimale Fehlmessungen. Deutschland habe im internationalen Vergleich einen "extrem hohen, völlig unangemessenen Wechselturnus", schreibt der Petent.

In der Beschlussempfehlung des Petitionsausschuss heißt es hingegen, das BMWi, als das für Mess- und Eichwesen federführende Ressort, habe in einem Berichterstattergespräch mit dem Ausschuss auf die Auswertung eines von der Arbeitsgemeinschaft der Landeseichbehörden durchgeführten Stichprobenverfahrens für Wasserzähler hingewiesen. Von den dabei bundesweit knapp 700.000 Wasserzählern hätten 232.738 Zähler die Prüfung nicht bestanden und hätten damit mit Ablauf der regulären Eichzeit ausgewechselt werden müssen. Die hohe Durchfallquote von 33,25 Prozent ist aus Sicht des Ministeriums ein deutlicher Indikator dafür, dass eine Verlängerung der Eichfristen "aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll ist". Dieser Einschätzung schließt sich der Petitionsausschuss der Vorlage zufolge an.

Gleiches gilt auch hinsichtlich der Einschätzung des Bundeskartellamtes, das sich für eine Vereinheitlichung von Eichfristen und Nutzungsdauer der Wasserzähler (warm und kalt) ausgesprochen habe. "Eine Angleichung der unterschiedlichen Eichfristen wäre aus verbraucherpolitischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen und ist nach dem Dafürhalten des Ausschusses sinnvoll, da so ein einheitlicher Messtermin ermöglicht würde, was für die Verbraucher erhebliche Kostenvorteile hätte", heißt es in der Beschlussempfehlung. Daraus geht weiterhin hervor, dass aus Sicht der Länder nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Landeseichbehörden eine einheitliche Eichfrist für Kalt- und Warmwasserzähler maximal fünf Jahre betragen könne.

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2. Ombudsstellen nicht zentral erfasst

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Entscheidung über die Einrichtung von Ombudsstellen in den Jobcentern liegt in der Verantwortung der einzelnen Einrichtungen und wird von der Bundesagentur für Arbeit deshalb nicht zentral erfasst. Die Bundesregierung begrüße aber grundsätzlich die Schaffung von mehr Transparenz und Bürgernähe, schreibt sie in ihrer Antwort (19/15687) auf eine Kleine Anfrage (19/15271) der Fraktion Die Linke.

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3. Modellvorhaben Smarte LandRegionen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Umsetzungsstrategie "Digitalisierung gestalten" ist das strategische Dach aller wichtigen digitalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Informationen über den Stand der jeweiligen Maßnahmen können im Webauftritt der Regierung unter www.bundesregierung.de öffentlich eingesehen werden, erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (19/15021) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14565) zum Stand des Modellvorhabens "Smarte LandRegionen" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE).

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4. Vermögen von pflegebedürftigen Menschen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Schädigung der Vermögen von alten und pflegebedürftigen Menschen ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/15372) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14899). Darin begründet die Bundesregierung unter anderem, warum sie in ihrer Antwort (19/10400) auf eine frühere Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu diesem Thema (19/9883) auf eine Studie der Deutschen Hochschule der Polizei in Zusammenarbeit mit der Leibniz Universität Hannover verwiesen hat. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, welchen Erkenntnisgewinn sich die Bundesregierung durch die Studie in Bezug auf Vermögensschädigung durch Vorsorgevollmachtsmissbrauch erhofft.

Weiter heißt es in der Antwort, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führe einen umfangreichen Diskussions- und Reformprozess zu "Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht" durch. In diesem Prozess seien auch ausgewählte Fragen der Vorsorgevollmacht erörtert worden. Im Ergebnis habe die überwiegende Zahl der angehörten Expertinnen und Experten für eine Zurückhaltung bei der weiteren gesetzlichen Regelung von Vorsorgevollmachten plädiert. Das Ministerium plane, diesen Reformprozess zunächst abzuschließen, und werde im weiteren Verlauf prüfen, ob die Erhebung weiterer empirischer Daten zu den Auswirkungen der vermehrten Nutzung von Vorsorgevollmachten erforderlich erscheint.

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5. Austausch elektronischer Beweismittel

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wann das US-Ministerium der Justiz ein Mandat für Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über ein Verwaltungsabkommen im Rahmen des CLOUD Act erhalten hat. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/14921). Die Bundesregierung könne lediglich weitergeben, was die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mitgeteilt hat, nämlich, dass ein auf Seiten der USA erforderliches Mandat für die Verhandlungsführer inzwischen vorliege.

In ihrer Anfrage mit dem Titel "Verhandlungen der EU-Kommission zum Austausch elektronischer Beweismittel mit dem US-Justizministerium" erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, wann die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit den USA über ein Verwaltungsabkommen im Rahmen des sogenannten CLOUD Act nach Kenntnis der Bundesregierung auf welchen Ebenen begonnen haben und wer daran teilnahm. Dazu heißt es in der Antwort: "Die Bundesregierung wurde wie alle übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von der Europäischen Kommission darüber informiert, dass die erste formelle Verhandlungsrunde zum EU-US-Verwaltungsabkommen am 25. September 2019 stattgefunden hat. Laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 26. September 2019 wurden die Gespräche hochrangig geführt, nämlich auf Seiten der Kommission durch die Justizkommissarin Vera Jourová und auf Seiten der USA durch Attorney General William Barr." Die Bundesregierung unterstütze die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit den USA über ein Verwaltungsabkommen uneingeschränkt, weil das geplante Abkommen auch aus Sicht der Bundesregierung eine sinnvolle Ergänzung des neuen europäischen Rechtsrahmens zu "E-Evidence" sei.

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6. Schwerpunkte von Staatsanwaltschaften

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften obliegt nach Auskunft der Bundesregierung allein den nach dem Grundgesetz für die Justiz zuständigen Ländern. Das schreibt sie in der Antwort (19/15373) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14900). Zuständig für staatsanwaltschaftliche Konzentrationszuweisungen innerhalb des Bezirks eines Oberlandesgerichts sei der Generalstaatsanwalt oder die Generalstaatsanwältin, im Übrigen die jeweilige Landesjustizverwaltung. Der Bundesregierung obliege es nicht, die allein den Ländern zustehende Prüfung vorzunehmen, wann, wo oder zu welchen Anwendungsfeldern oder Rechtsgebieten Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet werden. Ferner weist die Bundesregierung darauf hin, dass es neben der Möglichkeit der Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften auch andere Formen der Spezialisierung der Arbeit der Staatsanwaltschaften gebe. So könnten zu bestimmten Themenfeldern Zentralstellen oder Sonderdezernate innerhalb einer Staatsanwaltschaft gebildet werden. Von diesen Möglichkeiten machten die Länder ebenfalls umfangreichen Gebrauch.

In der Antwort werden die nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern eingerichteten Schwerpunktstaatsanwaltschaften aufgelistet. Bekannt seien Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu folgenden Themen: Doping, Wirtschaftskriminalität, Steuerstrafsachen, Korruptionskriminalität, Geldwäsche, Umweltstrafsachen, Internet- und Kommunikationskriminalität (Computerkriminalität), Staatsschutzdelikte, organisierte Kriminalität, Betäubungsmittelkriminalität, Bekämpfung der Kinderpornografie, Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, nationalsozialistische Gewaltverbrechen, terroristische Straftaten, Schifffahrtssachen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1432 - 18. Dezember 2019 - 11.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2019

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