Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9325: Heute im Bundestag Nr. 015 - 07.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 15
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 7. Januar 2020, Redaktionsschluss: 10.15 Uhr

1. Maßnahmen gegen die Schweinepest
2. Länder für Bären-Management zuständig
3. Illegale Verbringung von Müll
4. Seenotrettung und Klimaschutz
5. Bekämpfung des Rechtsextremismus
6. Mord im Berliner Tiergarten


1. Maßnahmen gegen die Schweinepest

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Mit der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf China ist das Land mit der weltweit größten Schweineproduktion betroffen. Verlässliche Angaben würden dazu allerdings nicht vorliegen, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/15727) auf eine Kleine Anfrage (19/15378) der FDP-Fraktion. Weiter heißt es, dass die ASP in China zu einem erheblichen Rückgang der Schweinepopulation führen könne. Um die Einschleppung des Virus nach Deutschland zu verhindern, sei der Handel mit lebenden Hausschweinen, frischem Schweinefleisch sowie Zubereitungen und Erzeugnissen aus Fleisch von Haus- und Wildschweinen aus den ASP-Regionen betroffener EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich untersagt, unter Erfüllung bestimmter tiergesundheitlicher Anforderungen aber möglich. Das Verbringen von lebenden Wildschweinen in andere Mitgliedstaaten sei hingegen ausnahmslos verboten. Die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Haus- oder Wildschweinen aus nichtzugelassenen Drittländern oder Drittlandbetrieben in die EU sei ebenfalls verboten. Um den Eintrag von ASP in die Bestände von Hausschweinen zu verhindern, sei die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen unabdingbar, heißt es weiter. Eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen, ein bundesweites Monitoring von Haus- und Wildschweinen auf ASP sowie die gesetzlichen Vorgaben zur Prävention und Früherkennung der Seuche sollen ihren Teil dazu beitragen, einen möglichen Eintrag des Erregers möglichst frühzeitig zu erkennen und der Weiterverbreitung der Seuche entgegenzuwirken.

*

2. Länder für Bären-Management zuständig

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Studien zur Schätzung der Habitateignung von Braunbären zeigen, dass speziell in den Alpen geeignete Lebensräume für Braunbären vorhanden sind. Eine Wiederbesiedlung sei jedoch "in unmittelbarer Zukunft nicht wahrscheinlich, langfristig aber auch nicht auszuschließen". Das teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16001) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15596) mit. Darin wollten die Abgeordneten erfahren, welche Gebiete in Deutschland für Braunbären als Lebensraum geeignet sind und welche Managementmaßnahmen vorgesehen sind, wenn ein Braunbär heimisch wird. Es sei am wahrscheinlichsten, dass "einzelne Bären aus der Alpenpopulation nach Deutschland einwandern", schreibt die Bundesregierung. Im Alpenraum in Italien, der Schweiz, Österreich und Slowenien leben Schätzungen zu Folge 50 bis 70 Tiere. Für das Management der Bären seien die einzelnen Bundesländer verantwortlich. In Bayern gebe es etwa einen Managementplan, der auf "ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Tier" abziele, schreibt die Regierung.

*

3. Illegale Verbringung von Müll

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) gibt es über illegale Verbringungen von Müll für die Jahre von 1990 bis 1999 auf Bundesebene keine Aufzeichnungen. Das ergeht aus der Antwort der Bundesregierung (19/15444) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/14821). Aus dem Jahr 2008 sei eine illegale Verbringung nach Polen von Rückständen aus Abfallsortieranlagen über 4.300 Tonnen bekannt, die zurückgeführt wurde. Aus der Zeit von 2000 bis 2001 seien "einige illegale Verbringungen mit bis zu einer LKW-Ladung" bekannt, schreibt die Regierung weiter. Für den Zeitraum 2001 bis 2011 seien aus der Strafverfolgungsstatistik insgesamt neun Haftstrafen mit maximal zwei Jahren zur Bewährung bekannt.

Im Hinblick auf Gerichtsurteile teilt die Bundesregierung mit, dass es in den Jahren 2015 und 2016 zwei Urteile wegen der Verbringung geringer Mengen nach Polen mit Geldstrafen von weniger als 500 Euro gegeben habe. Zwischen 2012 und 2014 und in 2017 habe es keine Gerichtsurteile wegen illegaler Abfallverbringung nach Polen gegeben habe. Weiter heißt es, dass für den Vollzug des Abfallrechts in Deutschland die Länder zuständig seien.

*

4. Seenotrettung und Klimaschutz

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung weist die in der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/15585) formulierte Idee "entschieden" zurück, "die Rettung von Menschenleben aus Seenot gegen Maßnahmen des Klima- und Umweltschutzes zu verrechnen". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/15998) hervor. In der Kleinen Anfrage hatten sich die Abgeordneten nach der Schadstoffbelastung durch in der Seenotrettung tätige Schiffe mit Hauptsitz in Deutschland erkundigt. Zu den Schadstoffausstößen von insgesamt 19 Schiffen in der Seenotrettung tätigen Organisationen liegen der Regierung keine Daten vor. Des Weiteren unterliege der Klimaschutzplan im internationalen Seeverkehr nicht dem deutschen Klimaschutzplan, führt die Bundesregierung weiter aus.

*

5. Bekämpfung des Rechtsextremismus

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet derzeit den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, mit dem mehrere Punkte des von der Bundesregierung am 30. Oktober 2019 beschlossenen Maßnahmenpakets umgesetzt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16012) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15595). Der Gesetzentwurf werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht, sobald er den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden im Rahmen der Beteiligung zugeleitet wird. Nach Ansicht der Fragesteller ist fraglich, wie diese Maßnahmen ausgestaltet werden sollen, inwiefern die vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet sind, um das angestrebte Ziel zu erreichen und ob die Maßnahmen einen angemessenen bürgerrechtlichen Schutz unschuldiger Bürger gewährleisten.

Bei der geplanten Meldepflicht für Diensteanbieter nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sei die Möglichkeit nicht auszuschließen, schreibt die Bundesregierung auf eine entsprechende Frage, dass auch nicht rechtswidrige Inhalte an das Bundeskriminalamt gemeldet werden. Allerdings solle die neu einzuführende Meldepflicht an das im NetzDG vorgesehene Verfahren zum Umgang mit Beschwerden anknüpfen. Dieses sehe unter anderem vor, dass die Anbietenden sozialer Netzwerke die in der Beschwerde genannten Inhalte auf ihre Rechtswidrigkeit hin prüfen. Nur die aufgrund positiver Prüfung entfernten Inhalte könnten der Meldepflicht an das Bundeskriminalamt unterliegen.

*

6. Mord im Berliner Tiergarten

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Über Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Erschießung des georgischen Staatsangehörigen Selimchan Ch. informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16160) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13921). Wie die Bundesregierung schreibt, hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) am 4. Dezember 2019 die Ermittlungen wegen des Mordes des am 23. August 2019 in Berlin getöteten Georgiers übernommen. Danach bestünden zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Tötung von Selimchan Ch. entweder im Auftrag von staatlichen Stellen der Russischen Föderation oder solchen der Tschetschenischen Republik als Teil der Russischen Föderation erfolgt ist. Im Hinblick auf diesen mutmaßlichen politischen Hintergrund der Tat sei die Schwelle zum Anfangsverdacht nunmehr überschritten, nachdem sich die neuesten Ermittlungsergebnisse mit den bislang vorliegenden Indizien zu einem Gesamtbild zusammengefügt hätten. Vor diesem Hintergrund handele es sich um eine staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung. Weiter heißt es, es bestehe nach wie vor dringender Tatverdacht gegen den russischen Staatsangehörigen Wadim K. alias Wadim S., der am 23. August 2019 kurze Zeit nach dem Attentat auf Selimchan Ch. festgenommen worden sei.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 15 - 7. Januar 2020 - 10.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang