Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9362: Heute im Bundestag Nr. 052 - 13.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 52
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 13. Januar 2020, Redaktionsschluss: 17.45 Uhr

1. Mittelaufwuchs für ÖPNV begrüßt
2. Handlungsbedarf beim Katastrophenschutz
3. Atypische Bildungswege thematisiert
4. Datenschutz in der KI-Entwicklung


1. Mittelaufwuchs für ÖPNV begrüßt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Die deutliche Aufstockung der Bundesmittel zur Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stößt auf breite Zustimmung. Das wurde während einer Expertenanhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Montagnachmittag zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) (19/15621) sowie zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (19/15622) deutlich. Für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sollen laut GVFG-Novelle im Jahr 2020 insgesamt 665,13 Millionen Euro zur Verfügung stehen. In den Jahren 2021 bis 2024 sollen Bundesmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung stehen. Im Jahr 2025 sind zwei Milliarden Euro geplant - der Betrag soll in den Folgejahren jährlich um 1,8 Prozent ansteigen.

Änderungsbedarf sahen Kommunalvertreter hinsichtlich der Förderfähigkeit von Straßenbahnen. Zwar sei davon abgerückt worden, dass geförderte Schienenverkehrswege vollständig auf besonderem Bahnkörper geführt werden müssen. Doch sei die gewählte Formulierung "weit überwiegend auf besonderem Bahnkörper" - verbunden mit der Konkretisierung in der Gesetzesbegründung auf "mindestens zu 80 Prozent" - verkehrt, sagte Thomas Kiel d'Aragon vom Deutschen Städtetag. Er empfahl, die Formulierung "möglichst auf besonderem Bahnkörper" in dem Gesetz zu verwenden. Aus städtebaulichen oder wirtschaftlichen Gründen könne es so ermöglicht werden, anders zu bauen, sagte er.

Hilmar von Lojewski, Beigeordneter des Deutschen Städtetages, machte darauf aufmerksam, dass derzeit zwei Drittel der Straßenbahngleise nicht auf einem unabhängigen Bahnkörper, sondern auf Straßen verliefen. Diese könnten ohne Änderungen in dem Entwurf "weder neu gebaut noch saniert werden", sagte er. Der Gesetzgeber, so Lojewski, würde sich eines Mittels beschneiden, mit dem das gesamte Netz "auf Vordermann" gebracht werden könne. "Das wäre jammerschade und verkehrspolitisch verfehlt", urteilte er.

Der Städtetags-Beigeordnete wandte sich auch gegen die Einschätzung, durch die GVFG-Novelle komme der Straßenverkehr zu kurz. Nachdem der ÖPNV jahrzehntelang unterfinanziert gewesen sei, gehe es darum, Augenhöhe zu schaffen, sagte er. Noch immer liege der Anteil des motorisierten Individualverkehrs in Deutschland bei 80 Prozent.

Auch aus Sicht von Jan Schilling vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sollte auf eine Quote bei den Schienenwegen "auf besonderem Bahnkörper" verzichtet werden. Städtebaulich und mit Blick auf die zunehmende Verdichtung sei das vielfach gar nicht möglich. Schilling forderte zudem, kurzfristig eine Aktualisierung der Standardisierten Bewertung und der Planungsbeschleunigung in den Fokus zu nehmen. Die Standardisierte Bewertung sei bei Grunderneuerungen ein untaugliches Instrument. Der Nachweis des gesamtwirtschaftlichen Nutzens sei schließlich bereits beim Bau der Strecke erbracht worden, gab er zu bedenken.

Dass die Aufnahme der Grunderneuerung in das GVFG Fehlanreize "zur Verlotterung der Anlagen" bringen könne, ist aus Schillings Sicht nicht zu befürchten. Der Bund fördere schließlich nur einen Teil - den Rest Länder und Kommunen. "Da sind Eigenanteile von Ländern und Kommunen drin, die einen Anreiz schaffen, nichts verlottern zu lassen", sagte der VDV-Vertreter.

Auf die Problematik steigender Nutzungsentgelte wies Tim Thomes, Senior Analyst bei der Monopolkommission, hin. Laut Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) seien die von den Ländern zu zahlenden Nutzungsentgelte an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes mit der Änderungsrate der Regionalisierungsmittel verknüpft. Etwa die Hälfte der zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel würden seiner Aussage nach bei unverändertem Gesetzentwurf in Form erhöhter Nutzungsentgelte unmittelbar an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes fließen, sagte Thomes. Dies sei im Hinblick auf das Ziel des Gesetzentwurfes, wonach der ÖPNV gefördert und mehr Verkehre bestellt werden sollen, "bedenklich", befand er.

Karsten Otte von der Bundesnetzagentur verwies auf die gleiche Problematik. Wie Thomes war er der Auffassung, dass der Vorschlag des Bundesrates, die Entgelte für die Nutzung weiterhin um jährlich 1,8 Prozent zu dynamisieren, so dass eine zusätzliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel den Ländern vollständig für eine Angebotsmehrung zur Verfügung stünde, geeignet sei.

Isabell Eberlein von der Initiative Changing Cities und Philipp Kosok vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßten ebenfalls die Mittelerhöhung für den ÖPNV. Benötigt werde aber ein multimodaler Ansatz, sagte Kosok. Das Gesetz müsse für alle umweltfreundlichen Verkehrsmittel geöffnet werden, forderte er. Eberlein machte deutlich, dass aus ihrer Sicht ebenfalls der Fuß- und Radverkehr mitgedacht werden muss. Mit der jetzigen Regelung sei der Umweltverbund als Ganzes nicht ausreichend abgedeckt, kritisierte sie. Eberlein sprach sich zudem für eine Neuaufteilung des Straßenraums aus. Das müsse von außen beginnend erfolgen. "Erst der Fußverkehr, dann der Radverkehr, dann der ÖPNV und wenn dann noch Platz ist der Kfz-Verkehr", sagte sie.

*

2. Handlungsbedarf beim Katastrophenschutz

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/WID) Insbesondere der Klimawandel, aber auch mögliche Cyber-Attacken und die weltweiten Migrationsbewegungen stellen den Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland vor neue Herausforderungen. Dies war am Montag der Tenor einer Expertenanhörung im Innenausschuss. Insgesamt sei hierzulande die Infrastruktur zur Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung "gut aufgestellt" und gelte als weltweit vorbildlich, hieß es. Dennoch gebe es Handlungs- und Nachholbedarf in wesentlichen Bereichen.

Der ehemalige Präsident des Technischen Hilfswerks (THW) und heutige Vorsitzende des vereinsrechtlich organisierten Zukunftsforums Öffentliche Sicherheit, Albrecht Broemme, nannte in diesem Zusammenhang die Abwehr einer möglichen Pandemie, einer "eskalierenden" Erkrankungswelle, als Schwachstelle des Zivilschutzes. Nachrüstungsbedarf bestehe auch gegen die Bedrohung durch ABC-Waffen. Hier sei derzeit die "Reaktionsfähigkeit schwach ausgebaut". Insgesamt gelte: "So gut, wie der Katastrophenschutz aufgestellt ist, sollten wir ihn nicht schlechtreden, aber einige Punkte kritisch sehen."

Der amtierende THW-Präsident Gerd Friedsam mahnte eine Ertüchtigung seiner Organisation insbesondere in den Bereichen der Notstrom- und der Trinkwasserversorgung an. Das THW müsse in der Lage sein, im Katastrophenfall "systemrelevante Einrichtungen zuverlässig mit Strom" zu beliefern. Angesichts der mit dem Klimawandel zunehmenden Gefahr lang anhaltender Dürreperioden seien auch die Kapazitäten auf dem Feld der Trinkwasserbeschaffung und -aufbereitung zu erweitern.

Der Berliner Landesbranddirektor Karsten Homrighausen, nach eigenen Worten Leiter der ältesten und größten Berufsfeuerwehr in Deutschland, beklagte eine "Vollkasko-Mentalität" in Teilen der Gesellschaft. Schon bei der "erstbesten Störung" ertöne der Ruf nach dem Staat. Dagegen seien die Eigenverantwortung und die "Selbsthilfefähigkeit" der Menschen stärker zu betonen und einzufordern. Der Staat allein könne nicht alle erforderlichen Maßnahmen treffen. Auf "Störungen" vorbereitet zu sein, sei auch die Verantwortung jedes Einzelnen. Um diesen Gesichtspunkt stärker ins Bewusstsein zu heben, bedürfe es eines "gesellschaftlichen Dialogs". Als großes Problem der Einsatzkräfte nannte Homrighausen die Nachwuchsgewinnung.

Der Katastrophenschutz-Beauftragte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Frank Jörres, erinnerte an die Flüchtlingskrise 2015/16 und an die verheerenden Waldbrände der jüngsten Zeit in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zur Begründung seiner Forderung, den "Bevölkerungsschutz neu zu denken". Jörres mahnte, Vorsorgestrukturen auszubauen und das Ehrenamt zu stärken. Der "Betreuungsbereich", also die Notunterbringung und Versorgung von Betroffenen einer Katastrophe, sei das "Stiefkind des Bevölkerungsschutzes". Jörres zitierte die Faustformel, dass der Staat Notunterkünfte für zwei Prozent der Bevölkerung, in Deutschland also 1,6 Millionen Menschen, vorhalten sollte. Es sei nicht damit getan, die Alltagsversorgung zu optimieren: "Wir müssen die Krise ständig mitdenken."

Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Christoph Unger, wies auf politische Entscheidungen hin, die den Erfordernissen des Zivilschutzes zuwiderliefen. So gebe es derzeit eine Tendenz, Krankenhauskapazitäten abzubauen. Diese würden im Katastrophenfall aber dringend gebraucht. Auch Unger sprach sich für eine "formale Stärkung der Bundeskompetenz" im Zivilschutz aus.

Der ehemalige Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Helmut Ziebs, machte auf "erhebliche Defizite" in der Bevorratung mit Lebensmitteln und Ausrüstungsgegenständen aufmerksam. Auch er befürwortete eine "Rahmenkompetenz" des Bundes im Katastrophenschutz.

*

3. Atypische Bildungswege thematisiert

Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt/Anhörung

Berlin: (hib/LBR) Mit neuen Wegen in neue Berufe sowie Chancen und Risiken dieser hat sich die Enquete-Kommission "Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt" in einer öffentlichen Anhörung beschäftigt. In der ersten Sitzung des Jahres ging es um atypische, kreative Bildungswege, vor allem mit Blick auf den IT-Bereich. "Private Anbieter bieten Qualifizierungen oder Qualifizierungsbausteine mit eigenen Systematiken an, die wie berufsähnliche Abschlüsse - jenseits des bisherigen deutschen Ordnungsrahmens der Berufswege - wirken", sagte der Vorsitzende der Kommission, Stefan Kaufmann (CDU). Die Kommission wolle daher klären, wie diese Entwicklungen zu bewerten seien und wie solche Zertifizierungen durch Politik, Verbände und Sozialpartner im Berufsbildungssystem eingeordnet, dokumentiert und auch validiert werden könnten.

Carsten Johnson von der Cisco Networking Academy betonte, dass Beschäftigte und Auszubildende über alle Branchen und berufliche Handlungsfeldern hinweg digitale Kompetenzen erwerben müssten, um handlungs- und gestaltungsfähig zu sein und zu bleiben. Das berufliche Bildungssystem stoße mit der Digitalisierung an Grenzen, was etwa die Fähigkeit, technische Innovationen zeitgerecht zu adaptieren, betreffe. Einen Ausweg könnten digitale Lernwerkzeuge und Plattformen bieten, durch die "Lerninhalte, handlungsorientierte Übungsaufgaben und Simulationsmedien schnell, effektiv, ortsungebunden und effizient" verbreitet werden könnten. Ein solches agiles Bildungselement sei das Cisco Networking Academy-Programm, das auf Industrieniveau bildungsbegleitend zur Verfügung stehe. Damit sei man bereits an vielen Berufsschulen und Bildungseinrichtungen in Deutschland vertreten.

Andreas Oehme vom Westdeutschen Handwerkskammertag, Leiter des Projektes ValiKom, berichtete vom Stand des Projektes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Dachverbände der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern. Der Markt in Deutschland zeige "sehr viele Kompetenz-Feststellungsverfahren mit sehr unterschiedlichen Zielrichtungen", sagte er. Validierungsverfahren seien gut geeignet, um Brücken zum formalen Bildungssystem zu schlagen, und könnten ein motivierendes Instrument sein.

Für das Projekt ValiKom gelte, dass es vor allem von Menschen ohne Berufsabschluss mit mehrjähriger Berufserfahrung, Personen mit Berufsabschluss, die aber nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sind, und Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, der aber in Deutschland nicht durch das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz anerkannt werde, genutzt werde. Das in diesem Projekt entwickelte und erprobte Validierungsverfahren bewerte und zertifiziere die vorhandenen beruflichen Kompetenzen einer Person im Vergleich zu einem formalen Berufsabschluss. Das Durchschnittsalter liege bei etwa 39 Jahren, die Zielgruppe sei oberhalb der Altersgrenze von 25 Jahren definiert, denn die Berufsausbildung bleibe der Königsweg, betonte Oehme. Er plädierte, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass die für Berufsprüfungen zuständigen Stellen, die das Vertrauen der Arbeitsmarktakteure hätten, auch für die Durchführung von Validierungsverfahren zuständig werden.

Wie die Situation sich aus wissenschaftlicher Sicht gestalte, berichtete Eckart Severing (Institut für Pädagogik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg). Es gebe nicht nur bei den IT-Berufen disruptive Veränderungen bei den Anforderungen und den Berufsbiographien, sagte Severing. Besonders die Neuordnungsverfahren seien starr und manchmal zu träge und es fehle an flexiblen Ausbildungsbausteinen. Die Verfahren bei den Industriezertifikaten seien sehr langwierig und bei der Ausbildung gebe es ein sehr geschlossenes System der Beruflichkeit, kritisierte Severing. "Nicht über eine formale Qualifikation zu verfügen, bedeutet nicht, unqualifiziert zu sein", betonte er.

Wichtig sei die Dokumentation und Anerkennung informell erworbener Kompetenzen. Severing sprach von einem "gewaltigen Schatz" an Ressourcen, der dadurch gehoben werden könne. Verfahren zur Sichtbarmachung und Anerkennung informell erworbener Kompetenzen existieren fast nur auf der Ebene von Projekten, sagte er. Es brauche allerdings mehr Verbreitung und Zugänglichkeit, eine Standardisierung und den Anschluss an das Berufssystem sowie eine verbindliche Anerkennung über einen Rechtsstatus im Bildungssystem. Gerade im Wettbewerb mit agileren Volkswirtschaften können dies entscheidende Faktoren sein.

*

4. Datenschutz in der KI-Entwicklung

Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Für den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber (SPD), ist der Datenschutz kein Hemmnis für Innovation im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Das Datenschutzrecht sei aber ein "essentiell notwendiger Schutzmechanismus", betonte Ulrich Kelber am Montag in der Sitzung der Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale". Datenschutz könne vielmehr ein Innovationsmotor und ein Alleinstellungsmerkmal für die Etablierung einer "KI made in Europe" sein, sagte der Datenschutzbeauftragte.

Kelber verwies in seinen Ausführungen vor der Enquete-Kommission auf die "Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz", die im April 2019 auf der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder verabschiedet worden war. Die Datenschutzbehörden stünden den Anforderungen KI-basierter Anwendung nach hochqualitativen Daten offen gegenüber. Allerdings wollten sie nachvollziehen und verstehen können, was das für die Grundrechte bedeute, unterstrich Kelber. Es gehe nicht ums Verhindern, sondern um einen "sachgerechten, fairen Interessenausgleich". Die EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei dafür eine "solide Grundlage". Mit neuen Anwendungsbereichen stellten sich aber auch neue Herausforderungen, sagte Kelber.

Im öffentlichen Teil der Sitzung trugen unter dem Titel "KI und Datenschutz" zudem der Rechtsanwalt Tim Wybitul (Latham & Watkins), Eva Gardyan-Eisenlohr (Head of Data Privacy, Bayer AG) und Oliver Süme (Vorstandsvorsitzender, eco - Verband der Internetwirtschaft e.V.) vor. Wybitul ging dabei vor allem auf Handlungsspielräume, die die DSGVO für spezielle Regelungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes lasse, und Vor- und Nachteile einer möglichen Regelung in diesem Bereich ein.

Gardyan-Eisenlohr problematisierte, dass die DSGVO eben nur eine Grundverordnung sei. Es gebe einen Strom von behördlichen Handreichungen und Empfehlungen, was eine Herausforderung für die Unternehmen darstelle. Zudem bestände eine Reihe von Rechtsunsicherheiten. Das gelte beispielsweise für den Bereich der Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung von Daten - ein "großes Feld, in dem es an Rechtssicherheit dezidiert mangelt", kritisierte Gardyan-Eisenlohr.

Süme sprach sich dafür aus, die vorgesehene Evaluierung der DSGVO zu nutzen, um für KI-Anwendungen Weichen zu stellen. Der richtige Rechtsrahmen, der "Spielraum lässt und Innovationen fördert", sei eine entscheidende Stellschraube, um im globalen KI- und Digitalisierungs-Wettbewerb aufzuholen, argumentierte Süme. Es gehe dabei nicht darum, den Datenschutz aufzuheben. Wie auch Gardyan-Eisenlohr verwies der Verbands-Vorsitzende auf Rechtsunsicherheit bei der Anonymisierung von Daten. Süme warnte zudem vor einer "trägen oder falschen Regulierung". Insbesondere sprach er sich gegen eine Ex-ante-Regulierung im KI-Bereich aus. Eine solche könne für Unternehmen eine "prohibitive Markteintrittshürde" darstellen. Als Alternative schlug Süme vor, auf Auditierung zu setzen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 52 - 13. Januar 2020 - 17.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang