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BUNDESTAG/9380: Heute im Bundestag Nr. 070 - 15.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 70
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Januar 2020, Redaktionsschluss: 12.00 Uhr

1. Einbürgerung bei Nachfahren NS-Verfolgter
2. Negativzinsen weiter nicht abzugsfähig
3. Regierung gegen europäische Badbank
4. Kindergeld und Asylverfahren
5. BfV-Hinweistelefon zu Rechtsextremismus
6. Wahrung von Fahrgastrechten thematisiert


1. Einbürgerung bei Nachfahren NS-Verfolgter

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Mehrere Oppositionsinitiativen zur Einbürgerung von Nachfahren NS-Verfolgter sind im Ausschuss für Inneres und Heimat gescheitert. Neben Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke (19/13505) und Bündnis 90/Die Grünen (19/12200) fand auch ein Antrag der FDP-Fraktion (19/14063) in dem Gremium am Mittwoch keine Mehrheit.

Der Gesetzentwurf der Linken wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der AfD- und der FDP-Fraktion im Ausschuss abgelehnt. Der Vorlage zufolge sollen Abkömmlinge ehemaliger deutscher Staatsangehöriger, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, auf Antrag einzubürgern sein, "auch wenn sie nach dem zum Zeitpunkt ihrer Geburt geltenden Recht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung erworben hätten". Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, wird damit "insbesondere auf Abkömmlinge deutscher Frauen gezielt, die, wenn das Kind aus einer Ehe mit einem ausländischen Mann stammt, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht an das Kind weitergeben konnten".

Ferner soll laut Gesetzentwurf künftig einem Antrag auf Einbürgerung stattgegeben werden, "wenn ein Wiedergutmachungsinteresse besteht". Ein solches Interesse soll danach insbesondere bei Personen angenommen werden, die das Staatsgebiet des Deutschen Reiches sowie nach 1933 von Deutschland besetzte Gebiete wegen drohender Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verlassen und die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, oder die infolge politischer, rassischer oder religiöser Verfolgung vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen wurden.

Die Grünen-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf Ansprüche auf Einbürgerung verankern, "die alle Konstellationen erfassen sollen, in denen nationalsozialistisches Unrecht gut zu machen ist". Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, treten auch mehr als 70 Jahre nach der Beendung der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft "immer noch Fälle auf, in denen das geschehene Unrecht im Staatsangehörigkeitsrecht nicht gut gemacht wurde". Dabei gebe es eine Reihe von Fallgruppen, bei denen es notwendig erscheine, "dem berechtigten Anliegen der Betroffenen durch eine Einbürgerung zeitnah Rechnung zu tragen".

Der Entwurf enthält den Angaben zufolge Einbürgerungsansprüche "für alle Gruppen, in denen eine Einbürgerung zur Wiedergutmachung geboten ist". Er wurde im Ausschuss mit den Stimmen der CDU/CSU-, der SPD- und der FDP-Fraktion abgelehnt.

"Einbürgerung von im Nationalsozialismus Verfolgten und deren Nachfahren umfassend und klar gesetzlich regeln" lautet der Titel des im Ausschuss mit der Koalitionsmehrheit abgelehnten FDP-Antrags. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. "Neben Personen, denen die deutsche Staatsangehörigkeit im Nationalsozialismus aus politischen, ,rassischen' oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und deren Nachfahren" sollen danach "auch solche Personen, die Deutschland verlassen haben, um drohenden nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen zu entgehen, und in diesem Zuge etwa durch Eheschließung oder den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, und deren Nachfahren einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit haben".

Ein solcher Anspruch soll dem Antrag zufolge zudem Personen eingeräumt werden, "die die deutsche Staatsangehörigkeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 nur aus politischen, ,rassischen' oder religiösen Gründen nicht erlangt haben, und deren Nachfahren". Ferner sollen unter anderem nach dem Willen der Fraktion "Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit als Ausgleich für den Verlust der Staatsangehörigkeit aufgrund nationalsozialistischen Unrechts beantragen können", diese voraussetzungslos erhalten.

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2. Negativzinsen weiter nicht abzugsfähig

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion hat sich im Finanzausschuss nicht mit ihrer Forderung durchsetzen können, Negativzinsen im Steuerrecht zu berücksichtigen. Das Gremium lehnte am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (19/15771) ab. Damit sollten von den Banken erhobene negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital für die belasteten Steuerpflichtigen als negative Erträge angesehen und damit im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden können. Gegen den Antrag stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. AfD- und FDP-Fraktion stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich.

In der Begründung des Antrages heißt es, Sparer dürften durch negative Zinsen nicht doppelt belastet werden. Das wäre jedoch die Folge, wenn sie einerseits negative Zinsen für Guthaben an die Bank entrichten müssten, aber andererseits diese nicht steuerlich geltend machen könnten. Das anhaltende Niedrigzinsumfeld zwinge immer mehr Banken, die Belastungen, die durch die negativen Einlagezinsen hervorgerufen würden, an die Kunden weiterzugeben. Dass die Sparer diese Negativzinsen nicht mit positiven Einkünften bei der Steuer verrechnen könnten, sei unsystematisch und belaste die Sparer.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem komplexen Thema. So einfach, wie die FDP es sich mache, sei die Sache nicht. Die SPD-Fraktion erinnerte, dass es negative Realzinsen bereits während der Zeit mit FDP-Regierungsbeteiligung gegeben habe, ohne dass es zu einer Abzugsfähigkeit gekommen sei. Anleger hätten außerdem die Möglichkeit, zu Banken zu wechseln, die keine Negativzinsen erheben würden. Die AfD-Fraktion nannte die Begründung der SPD-Fraktion Schummelei. Die Wahrheit sei, dass es erstmals negative Nominalzinsen gebe. Die Linksfraktion sagte, sie wolle auch nicht, dass Kleinsparer betroffen seien. Aber wenn die Banken Negativzinsen als Gebühren ausgestalten würden, greife der Antrag der FDP-Fraktion nicht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass Kleinsparer von einer Abzugsfähigkeit der Negativzinsen wegen des Sparerfreibetrages nichts hätten.

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3. Regierung gegen europäische Badbank

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung lehnt eine europäische Badbank beim derzeitigen Stand der Risikoreduktion ab. Daher stelle sich auch nicht die Frage einer Rechtsgrundlage für die Finanzierung einer solchen Badbank durch die Europäische Zentralbank (EZB), heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/15890) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15498), die sich nach Risiken im Bankensektor erkundigt hatte. Zur zukünftigen Ertragsentwicklung deutscher Banken heißt es in der Antwort, die Ertragsentwicklung werde zum einen von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung einschließlich der Entwicklung der Inflation und zum anderen von der geschäftspolitischen Ausrichtung der Banken selbst abhängen.

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4. Kindergeld und Asylverfahren

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Asylbewerbern steht während des laufenden Anerkennungsverfahrens kein Kindergeldanspruch zu. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15897) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15017) mit. Ein Kindergeldanspruch entstehe regelmäßig erst mit der Anerkennung als Asylberechtigter und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

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5. BfV-Hinweistelefon zu Rechtsextremismus

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat seit dem 28. Oktober vergangenen Jahres ein Kontakttelefon für "Hinweise zu Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter" eingerichtet. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16170) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15214). Danach werden Hinweise auch auf Straftaten auf Online-Plattformen rund um die Uhr vertraulich aufgenommen.

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6. Wahrung von Fahrgastrechten thematisiert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Aus welchen Gründen die Bundesregierung das Eisenbahnbundesamt (EBA) als Durchsetzungsstelle zur Wahrung von Fahrgastrechten benannt hat, möchte die FDP-Fraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/16379) wollen die Liberalen von der Bundesregierung außerdem erfahren, mit welchen personellen Kapazitäten das EBA die Überwachung der Fahrgastrechte und die Bearbeitung der Beschwerden hinsichtlich der EU-Fahrgastverordnung ausübt. Des Weiteren interessiert die Abgeordneten, wie viele Beschwerden wegen Nichtzuständigkeit des EBA an andere Aufsichtsbehörden weitergeleitet wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 70 - 15. Januar 2020 - 12.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2020

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