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BUNDESTAG/9430: Heute im Bundestag Nr. 120 - 29.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 120
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. Januar 2020, Redaktionsschluss: 12.30 Uhr

1. Standardisierung der Ladeinfrastruktur
2. Referentenentwurf transparent geändert
3. Planungsbeschleunigungsgesetz geändert
4. 59 Millionen besitzen Pkw-Fahrerlaubnis
5. Übergriffe auf Schiedsrichter verurteilt
6. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
7. Urheberrecht der Bundesregierung


1. Standardisierung der Ladeinfrastruktur

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Bundesregierung gibt es derzeit keine grundsätzlichen Hemmnisse im Hinblick auf eine Standardisierung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. An der Erarbeitung entsprechender Standards für die Ladeinfrastruktur von Nutzfahrzeugen arbeiteten verschiedene Akteure aus Industrie und Wirtschaft konstruktiv, heißt es in der Antwort der Regierung (19/16678) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16347).

Wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Markthochlauf der Elektromobilität sei, "dass das Laden und Bezahlen anbieterübergreifend sicher, transparent und kundenfreundlich möglich ist", schreibt die Bundesregierung. Grundlage hierfür sei die Interoperabilität von Authentifizierungs- und Bezahlsystemen. Diese Anforderungen seien in der Ladesäulenverordnung (LSV) mittels einheitlicher Anforderungen für das sogenannte "punktuelle Laden" an allen öffentlich zugänglichen Ladesäulen umgesetzt worden. Seit der ersten Änderung der Ladesäulenverordnung, die im Juni 2017 in Kraft getreten ist, könnten Nutzer ohne vorherigen Abschluss eines auf längere Zeit angelegten Stromliefervertrages mit Bargeld, einem gängigen webbasierten Zahlungssystem oder per EC- oder Kreditkarte an allen neu aufgebauten öffentlich zugänglichen Ladepunkten Strom beziehen und bezahlen, heißt es in der Antwort.

Viele Fahrstromanbieter und Ladepunktbetreiber, so schreibt die Regierung weiter, vernetzten sich bereits untereinander auf sogenannten "Roaming-Plattformen". Dadurch werde für die Nutzer von Elektrofahrzeugen ein einfaches und anbieterübergreifendes Laden und Bezahlen ermöglicht. "So werden Ladenetzwerke weiter vergrößert und ein bundes- und perspektivisch sogar europaweit einheitliches und anbieterunabhängiges Laden ermöglicht", heißt es in der Vorlage.

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2. Referentenentwurf transparent geändert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Referentenentwurf zum "Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz" hat nach Angaben der Bundesregierung "im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16680) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16374) hervor. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können, schreibt die Bundesregierung. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. "Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen", heißt es in der Antwort.

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3. Planungsbeschleunigungsgesetz geändert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Referentenentwurf zum Gesetz "zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich" hat nach Angaben der Bundesregierung "im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16679) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16362) hervor. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können, schreibt die Bundesregierung. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. "Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen", heißt es in der Antwort.

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4. 59 Millionen besitzen Pkw-Fahrerlaubnis

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Laut der Studie "Mobilität in Deutschland" waren im Jahr 2017 rund 59 Millionen Personen im Besitz einer Fahrerlaubnis für einen Pkw. Diese hätten sich hinsichtlich des Geschlechts zu je etwa der Hälfte auf Männer und Frauen verteilt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/16625) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16223). Da seit 2017 die Möglichkeit bestehe, Informationen ohne Angabe des Geschlechts zu übermitteln, ließen sich die Fahrerlaubnisse von Männern und Frauen nicht mehr zur Gesamtsumme aller Fahrerlaubnisse aufaddieren, heißt es in der Antwort weiter. Daraus geht auch hervor, dass der Bundesregierung die erfragten Angaben zum Führerscheinbesitz nach der Staatsangehörigkeit nicht vorliegen.

In einer Anlage zu der Antwort listet die Regierung die Summe aller Erst- und Wiederholungsprüfungen der Theoretischen Fahrerlaubnis im Zeitraum 2010 bis 2019 in den verschiedenen Sprachen auf. Danach wurden 2019 1,81 Millionen dieser Prüfungen abgelegt - 85,68 Prozent davon in deutscher Sprache. 7,33 Prozent der Prüfungen wurden der Vorlage zufolge in Hocharabisch, 1,88 Prozent in Englisch, 1,6 Prozent in Türkisch und 1,54 Prozent in Russisch abgelegt.

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5. Übergriffe auf Schiedsrichter verurteilt

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung verurteilt nach eigener Aussage "jegliche Form von Übergriffen und Anfeindungen auf Schiedsrichter". Die Regierung sei sich der unverzichtbaren Bedeutung der Schiedsrichter für den Fußball bewusst und befürworte eine Kultur der Fairness und Fehlertoleranz gegenüber Schiedsrichtern, heißt es in ihrer Antwort (19/16702) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16384). Auf Grund der föderalen Kompetenzverteilung und der Autonomie des Sports sei die Bundesregierung jedoch weder für die strafrechtliche Verfolgung noch für den Schutz von Schiedsrichtern zuständig. Sie unterstütze gleichwohl den von der 43. Sportministerkonferenz der Länder am 7. und 8. November 2019 in Bremerhaven gefassten Beschluss über "Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt gegen Schiedsrichter in Zusammenhang mit Fußballspielen", heißt es in der Vorlage.

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6. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu einer weiteren Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16358) zu möglicher Einflussnahme Dritter auf einen Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (Bundesratsdrucksache 532/19)) Stellung genommen. In ihrer Antwort (19/16712) schreibt sie, Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung erfolge auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs. Die betroffenen Verbände seien beteiligt worden.

Der Referentenentwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Durch die Veröffentlichung der Entwürfe und der Stellungnahmen auf der Internetseite des BMJV seien die vorgenommenen Änderungen transparent nachvollziehbar. In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Die Antwort enthält eine Auflistung der Gespräche der Leitungsebene des BMJV mit externen Dritten bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs.

Wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt, haben die Fragesteller eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht.

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7. Urheberrecht der Bundesregierung

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) In wie vielen gerichtlichen Verfahren sich die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde seit dem Jahr 1965 auf das Urheberrecht berufen hat, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/16638) wissen. Hintergrund ist den Fragestellern zufolge, dass die Bundesregierung laut Presseberichten in mehreren Fällen gegen die Veröffentlichung von staatlichen Dokumenten geklagt und sich hierbei auf das Urheberrecht berufen hat, was als "Zensururheberrecht" kritisiert werde.

Es stelle sich die Frage, schreiben die Abgeordneten, wie groß das Ausmaß der geschilderten missbräuchlichen Zweckentfremdung des Urheberrechts durch die Bundesregierung ist und welche Folgen sich daraus ergeben, beispielsweise für die Akzeptanz des Urheberrechts. Weiter fragen sie, ob es innerhalb der Bundesregierung, der Ministerien oder der nachgeordneten Behörden verbindliche Leitlinien zum Umgang mit eigenen urheberrechtlichen Rechtspositionen, insbesondere im Umgang mit der Presse und etwaigen Informationsfreiheitsansprüchen, gibt und ob die Bundesregierung eine Überarbeitung der bisherigen Praxis oder eine gesetzliche Klarstellung plant oder prüft.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 120 - 29. Januar 2020 - 12.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2020

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