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BUNDESTAG/9444: Heute im Bundestag Nr. 134 - 30.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 134
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 30. Januar 2020, Redaktionsschluss: 11.27 Uhr

1. Doppelbesteuerung von Renten
2. Anhörung zum lebenslangen Lernen
3. Lage der Menschenrechte in Belarus
4. Diskriminierung israelischer Staatsbürger
5. Mehr Transparenz angestrebt


1. Doppelbesteuerung von Renten

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/PST) m Zuge der laufenden Umstellung von der vorgelagerten auf die nachgelagerte Rentenbesteuerung kann es zu Doppelbesteuerungen kommen. Ursprünglich mussten die Rentenbeiträge aus dem bereits versteuerten Einkommen abgeführt werden, während später die Rentenbezüge steuerfrei waren. Die Versteuerung war also vorgelagert. Beamtenpensionen dagegen mussten voll versteuert werden. Dies bewertete das Bundesverfassungsgericht 2002 als unzulässige Ungleichbehandlung. Daraufhin entschied der Gesetzgeber, ab 2005 schrittweise auf eine nachgelagerte Versteuerung umzustellen. Schrittweise bis 2025 sollten immer größere Anteile der Rentenbeiträge von der Steuer absetzbar sein, gleichzeitig immer größere Teile der Rente als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Wer ab 2040 in Rente geht, muss dann die gesamte Rente versteuern.

Allerdings schließen diese langen Fristen nicht aus, dass zunehmend Rentner Steuern für Teile ihrer Altersbezüge leisten müssen, für die sie schon als Beitragszahler an den Fiskus gezahlt haben. Die Oppositionsfraktionen Die Linke (19/10282), AfD (19/10629) und Bündnis 90/Die Grünen (19/16494) haben deshalb Anträge eingebracht, um mit verschiedenen Maßnahmen solche Doppelbesteuerungen abzuwenden. Am Mittwoch nahmen Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses dazu Stellung.

Dabei herrschte Einigkeit, dass Arbeitnehmern, die jetzt in Rente gehen oder schon im Ruhestand sind, noch keine Doppelbesteuerung droht, da die Hälfte ihrer Rentenbeiträge vom Arbeitgeber geleistet wurde und schon immer steuerfrei war. Je näher der Renteneintritt dem Jahr 2040 komme, umso größer werde das Risiko. Schon heute aber kommt es den Experten zufolge bei freiwillig versicherten Selbständigen zu Doppelbesteuerungen, da es für sie keinen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag gab.

Erste Fälle liegen inzwischen beim Bundesfinanzhof. Dessen Vorsitzende Richterin, Professorin Dr. Jutta Förster, sagte den Abgeordneten, dass es etwa um den Jahreswechsel 2020/2021 zu einer Entscheidung kommen könnte. Angesichts dessen warfen Koalitions-Abgeordnete die Frage auf, ob man vor politischen Entscheidungen nicht die juristische Klärung des jetzigen Zustandes abwarten solle. Dem hielt Förster entgegen, wenn in dieser Anhörung der Eindruck entstanden sei, dass es Doppelbesteuerung gibt, dann solle die Politik auch unabhängig von den Gerichten aktiv werden.

Dagegen riet der Amberger Rechtsprofessor Dr. Thomas Dommermuth, erste höchstrichterliche Entscheidungen abzuwarten. Denn bisher sei gar nicht geklärt, wann eine Doppelbesteuerung vorliegt. Selbst bei einem Renteneintritt 2040 werde es nach seiner Einschätzung nicht so viele Fälle von Doppelbesteuerung geben wie teilweise befürchtet. Auch der Passauer Juraprofessor Dr. Rainer Wernsmann verwies auf eine Reihe noch nicht höchstrichterlich geklärter Fragen.

Die ehemalige Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofes, Silvia Schuster, wies auf ein Problem für Rentner hin, die meinen, einer Doppelbesteuerung zu unterliegen. Denn in solchen Fällen habe der Steuerpflichtige die Feststellungslast, müsse also vor Gericht beweisen, dass er unzulässig besteuert wird. Dass diese Beweispflicht die Steuerpflichtigen überfordere, berichtete Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Es sei unrealistisch, dass sie über einen so langen Zeitraum alle Dokumente vorlegen können. Schon die nachgelagerte Besteuerung als solche überfordere viele Rentner. Das gelte besonders für Hinterbliebene, die plötzlich steuerpflichtig werden und oft schon sehr alt seien.

Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler berichtete, sein Verein bekomme zur Frage der Doppelbesteuerung laufend Anfragen. Derzeit sehe seine Organisation sie aber nur in wenigen Fällen von Selbständigen gegeben.

Die Steuerexpertin Gesa Bruno-Latocha von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nannte es "sehr unglücklich, dass man jeden einzelnen Rentner zwingt, vor Gericht zu gehen", wenn er meint einer Doppelbesteuerung zu unterliegen. Die Finanzverwaltungen könnten auch von sich aus eine Plausibilitätsprüfung machen, was in den meisten Fällen zu einer Klärung führen würde.

AfD und Die Linke schlagen in ihren Anträgen vor, die volle Rentenversteuerung auf das Jahr 2070 zu verschieben, da dann Doppelbesteuerungen ausgeschlossen seien. Dagegen wandte Dr. Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung ein, dass schon der jetzige Übergangszeitraum sehr lang sei. Die gerade diskutierten Probleme zeigten, dass man "ein Gesetz nicht auf vierzig Jahre im Voraus machen kann". Mehrere Sachverständige schlugen vor, schon jetzt und nicht erst 2025 die Rentenbeiträge voll steuerfrei zu stellen. Wenn man dann auch die volle Steuerpflicht für Rentner langsamer einführe, könne in vielen Fällen die Doppelversteuerung vermieden werden, sagte Dr. Tobias Hentze vom Institut der Deutschen Wirtschaft.

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2. Anhörung zum lebenslangen Lernen

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/SUK) Wie kann das lebenslange Lernen insbesondere mit Blick auf Bildung für nachhaltige Entwicklung befördert werden? Dieser Fragen hat sich am Mittwochabend, 29. Januar 2020, der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung gewidmet. Unter Leitung von Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) hörten die Abgeordneten drei Sachverständige zu diesem Thema.

Anne-Marie Meister, Gründerin und Direktorin von Artport_making waves e.V., plädierte dafür, mehr externe interdisziplinäre Kunst- und Wissenschaftsprojekte an die Schulen zu holen und deren Arbeit in die Lehrpläne aller Schulformen einzubinden. Meister berichtete von ihrem Projekt "We are ocean", in dem ihr Unternehmen im vergangenen Jahr Workshops an Schulen in Berlin und Brandenburg veranstaltet und Schüler mit Wissenschaftlern und Künstlern in Austausch gebracht hat. Thema seien die Ozeane und Nachhaltigkeit gewesen. Gemeinsam mit den Experten hätten die Schüler Kunstvideos und Performances erarbeitet und dabei viel gelernt. Es sei wichtig, so Meister, dass die Schüler erlerntes Wissen umsetzen könnten und sich dadurch als "Teil des Ganzen" begreifen und ein Bewusstsein dafür entwickeln würden, dass sie selbst etwas bewirken könnten.

Professor Dr. Reinhard Pollak, Leiter der GESIS-Abteilung "Dauerbeobachtung der Gesellschaft" am Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, führte aus, wie unterschiedlich die Teilnahme der Deutschen an Weiterbildungsangeboten ist. Er unterschied zwischen formaler Weiterbildung, bei der ein Abschluss erworben wird, non- formaler Weiterbildung und informeller Weiterbildung. So würden gut 50 Prozent der Bevölkerung an non-formaler Weiterbildung teilnehmen, aber nur drei Prozent an formaler. Zur informellen Weiterbildung gebe es bisher zu wenig Forschung, man gehe aber von einer Teilnahmequote von etwa 43 Prozent aus. Während die Verteilung bei Männern und Frauen etwa gleich sei, würden Menschen, die erwerbstätig seien, deutlich häufiger an Weiterbildung teilnehmen als Nicht-Erwerbstätige. Zudem nähmen bestimmten Berufsgruppen - etwa Zahnärzte, Humanmediziner oder Lehrer - viel häufiger an Weiterbildung teil als Berufstätige im Bereich Drucktechnik, Reinigung und Textilverarbeitung. Es gelte nach wie vor, so Pollak, dass Menschen mit einer hohen Bildung in hohe Berufe gingen und sich dort auch weiterbildeten. Um dies auch für andere Branchen zu erreichen, seien Betriebsvereinbarungen und eine betriebliche Finanzierung sinnvoll, zudem plädiere er für mehr "Information, Anleitung und Ermutigung". Sinnvoll wäre es zudem, die Weiterbildung zu modularisieren und in "kleineren Paketen" anzubieten. Verstärkt werden müsse zudem die Forschung im Bereich informelle Bildung.

Für deutliche Investitionen im Bereich der Ausbildung von Pädagogen plädierte Dr. Mandy Singer-Brodowski vom Institut Futur der Freien Universität Berlin. Hier würden "wichtige Hebelpunkte" liegen, wenn es um die strukturelle Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung gehe. Diese gebe es zwar zunehmend, allerdings sei festzustellen, dass es große Unterschiede in Hinblick auf Qualifikation und Professionalisierung der Pädagogen in den unterschiedlichen Bildungsbereichen gebe.

Im Bereich der beruflichen Bildung gebe es viele Modellprojekte, allerdings brauche sie "noch Zeit" um das Thema insgesamt zu verankern. An den Hochschulen existierten bereits "großartige Projekte", allerdings kollidierten hier die Rahmenbedingungen der projektbezogenen Förderlogik mit dem Anspruch einer langfristigen Finanzierung. Im Bereich der nonformalen Bildung seien zivilgesellschaftliche Akteure "die Säule" der Bildung für nachhaltige Entwicklung; sie würden zunehmend zu Partnern der Lerneinrichtungen und würden eine Kultur der Nachhaltigkeit befördern. In den Kommunen ginge es vor allem um Netzwerkarbeit und darum, die Aktivitäten stärker sichtbar zu machen. Dabei gebe es "noch viel Potential". Man sehe in Studien, dass es viele junge Menschen gebe, die sehr "nachhaltigkeitsaffin" seien und viel Motivation und Vorwissen mitbrächten. Sie seien zwar hochmotiviert, hätten aber nur wenig Hoffnung, dass positive Szenarien realisiert werden könnten. Dies "gibt uns zu denken".

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3. Lage der Menschenrechte in Belarus

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/SAS) Trotz stärkerer Öffnung gegenüber Europa und "gestiegener Dialogbereitschaft gegenüber der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen" zeigt sich die Bundesregierung weiterhin besorgt über die Lage der Menschenrechte in Belarus. In dem umgangssprachlich auch Weißrussland genannten, autokratisch regierten Land würden noch immer Opposition, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten massiv in ihrer Arbeit eingeschränkt und behindert, berichtete ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwochnachmittag im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

Als "enttäuschend" bezeichnete er vor allem das Ergebnis der Parlamentswahlen am 17. November 2019. Die Wahlbeobachterkommission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) habe erneut schwere Verstöße festgestellt und unter anderem ein Klima der Einschüchterung kritisiert. Bei der Wahl gingen schließlich alle Sitze des Repräsentantenhauses an frühere Regierungsfunktionäre, Diplomaten und Mitglieder regierungstreuer Parteien. Die Opposition erhielt keinen einzigen Sitz.

Zwar lasse sich in jüngster Vergangenheit eine "gestiegene Toleranz" gegenüber nicht genehmigten Demonstrationen verzeichnen, doch Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie die Vereinigungsfreiheit seien weiterhin massiv eingeschränkt. Seit 2000 habe es so etwa keine neue Registrierung von Parteien oder Nichtregierungsorganisationen gegeben, so der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Politische Gefangene gebe es zwar offiziell seit der "Tauwetter-Phase" zwischen 2015 und 2017 nicht mehr, doch die eigentlich auf 15 Tage begrenzte "Administrativhaft" werden nicht selten "additiv" verhängt. So kämen "lange Haftstrafen" zustande, die die Bundesregierung wiederholt - aber erfolglos - kritisiert habe.

Auch die Bemühungen um ein Moratorium der Todesstrafe, die in Belarus als einzigem Land in Europa noch verhängt und vollstreckt werde, liefen weiterhin ins Leere, beklagte der Vertreter der Bundesregierung. Staatspräsident Alexander Lukaschenko, der das Land seit 1994 regiere, sei sein Befürworter von Hinrichtungen und verweise zur Legitimation stets auf ein 1996 abgehaltenes Referendum, in dem sich eine große Mehrheit der abstimmenden Weißrussen für die Beibehaltung der Todesstrafe ausgesprochen habe, so der Regierungsvertreter. 2019 seien drei Todesurteile vollstreckt worden.

In Bezug auf Rechtsstaatlichkeit bestünden deutliche Defizite: So sei das Recht auf ein faires Verfahren eingeschränkt, da es in Belarus keine unabhängige Justiz gebe. Alle Richter würden vom Präsidenten ernannt und entlassen, erklärte der Vertreter der Bundesregierung. Derzeit seien rund 32.000 Menschen in Haft. Die Gefangenenrate liege damit bei 343 Inhaftierten pro 100.000 Einwohner. Zum Vergleich: In Deutschland seien es 78 Gefangene pro 100.000 Einwohner, so der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Besonders besorgniserregend sei dabei die Verhängung "unverhältnismäßig hoher Haftstrafen" bei Drogendelikten von Minderjährigen. Schon der Besitz kleiner Mengen zum Eigengebrauch werde selbst bei minderjährigen Ersttätern mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Bei Gruppentaten mit Todesfolge liege das Strafmaß zwischen zwölf und 25 Jahren. Damit verletze Belarus gegen die "Schutzpflicht des Staates gegenüber Kindern", wie sie in der auch von Belarus unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sei, betonte der Regierungsvertreter.

In der anschließenden Diskussion thematisierten Abgeordnete von Linksfraktion, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International scharf kritisierten schlechten Haftbedingungen in Belarus, unter denen auch minderjährige Inhaftierte litten. Die AfD verwies auf die außenpolitische Lage des Landes. Der Druck aus Russland auf die weißrussische Staatsführung sei nicht zuletzt durch das Auslaufen der günstigen Sonderkonditionen für Gas- und Öllieferungen aus Russland Ende 2019 gewachsen. Lukaschenko versuche, sich dennoch ein Stück weit vom großen Nachbarn abzusetzen - aus Sorge, dass der russische Präsident Wladimir Putin aus der Union der beiden souveränen Staaten ein groß-russisches Reich machen könnte. Diese Situation habe offenbar zu größerer Dialogbereitschaft gegenüber Deutschland und Europa geführt. Dies sei eine Chance, die es zu nutzen gelte, so die AfD. Weitere Fragen der Fraktionen zielten unter anderem auf Kritik an OSZE-Wahlbeobachtern, konkrete Projekte der Bundesregierung zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus sowie auf die regelmäßige Überprüfung der Haftbedingungen vor dem Hintergrund von Auslieferungen in das Land.

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4. Diskriminierung israelischer Staatsbürger

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) "Maßnahmen gegen die Diskriminierung von israelischen Staatsangehörigen" fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/16856), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Die Abgeordneten nehmen in der Vorlage Bezug auf die Weigerung einer kuwaitischen Fluggesellschaft, einen israelischen Staatsbürger zu befördern, sowie auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt, das die Ansprüche auf Beförderung sowie auf Entschädigung wegen einer Diskriminierung zurückgewiesen hatte. Es sei der kuwaitischen Fluggesellschaft aus rechtlichen Gründen unmöglich gewesen, den Kläger aufgrund seiner israelischen Staatsbürgerschaft zu befördern, habe das Gericht geurteilt, schreibt die AfD-Fraktion. Eine Entschädigung sei dem Kläger nicht zugesprochen worden, weil das Antidiskriminierungsgesetz zwar eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion verbiete. Eine Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit werde durch das Antidiskriminierungsgesetz hingegen nicht sanktioniert, heißt es in der Vorlage.

Die AfD-Fraktion fordert daher die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den derartige Diskriminierungen von Menschen mit israelischer Staatsangehörigkeit, wie beispielsweise durch Kuwait Airways, künftig unterbunden werden. Gleichzeitig soll die Regierung nach Auffassung der Fraktion versuchen, eine Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait über den Fluglinienverkehr dahingehend herbeizuführen, dass derartige Diskriminierungen künftig unterbunden werden. Soweit sich die kuwaitische Seite nicht bereit erklärt, "ihre diskriminierende Praxis zu Lasten von Menschen mit israelischer Staatsangehörigkeit in angemessener Zeit zu beenden", solle die Bundesregierung die Möglichkeit der Kündigung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait über den Fluglinienverkehr prüfen und die Kündigung gegebenenfalls als "ultima ratio" umsetzen, verlangen die Abgeordneten.

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5. Mehr Transparenz angestrebt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, das Regierungshandeln transparent und für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. So würden Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen seien, sowie die beschlossenen Gesetzentwürfe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, heißt es in der Antwort (19/16738) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16354) der Fraktion Die Linke.

Ferner sei vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Vorlagen über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht.

Die Fragesteller hätten eine Vielzahl identischer Anfragen zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl als eher zufällig erscheine. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebung und der Detailtiefe einzelner Fragen erreicht. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Entwürfe und Stellungnahmen auf den Internetseiten der Ressorts Genüge getan sei.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 134 - 30. Januar 2020 - 11.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2020

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