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BUNDESTAG/9465: Heute im Bundestag Nr. 156 - 10.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 156
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 10. Februar 2020, Redaktionsschluss: 10.09 Uhr

1. Hawala-Finanzsystem illegal
2. Grenze zur Überkontrolle erreicht
3. Regierung teilt Bedenken nicht
4. Gemeinnützigkeit von Vereinen
5. Linke fragt nach Sprengstoffverlusten
6. Einflussnahme auf Gesetzentwurf
7. Regenwassereinleitung in Gewässern


1. Hawala-Finanzsystem illegal

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Finanztransfersysteme wie das Hawala-System sind in Deutschland illegal. Über Einzelfälle hinaus könnten jedoch belastbare Aussagen über die Verbreitung sogenannter informeller Geldtransfers über das Hawala-System nicht gemacht werden, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16621) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16156). Darin heißt es, das sogenannte Hawala-System beschreibe keine fest umrissene Methode des Geldtransfers und sei auch nicht gesetzlich definiert. Unter dem Begriff Hawala würden daher informelle, auf Vertrauen basierende Geldtransfersysteme verstanden, die in Deutschland nicht als Finanztransfer-Dienstleister zugelassen seien. Die Tätigkeit zugelassener Finanztransfer-Dienstleister sei daher nach dem bestehenden Verständnis nicht zu Hawala oder Hawala vergleichbaren Systemen zuzurechnen. Die zugelassenen und damit erlaubt tätigen Unternehmen würden der laufenden staatlichen Aufsicht unterliegen.

Hawala und vergleichbare Systeme spielen nach Angaben der Regierung überwiegend in bargeldaffinen Deliktsbereichen wie zum Beispiel der Betäubungsmittel- und Waffenkriminalität sowie des Menschenhandels eine Rolle. Diese Delikte seien auch Vortaten der Geldwäsche. "Die nicht ordnungsgemäß registrierten und beaufsichtigten Hawaladare zeichnen sich durch die Vermeidung einer Papierspur aus. Damit ist ein hohes Risiko verbunden, das Hawala-System zu missbrauchen", schreibt die Bundesregierung, die darauf hinweist, dass Unterstützer und Mitglieder von Terrororganisationen auch informelle Finanztransfersysteme wie das Hawala-Banking nutzen würden.

Nach Angaben der Bundesregierung sind 2018 bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) elf Verdachtsmeldungen nach Paragraph 43 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes eingegangen, bei denen von Verpflichteten aus dem Finanzsektor ein Bezug zum Hawala-Banking hergestellt worden sei. Die Bundesregierung verweist in der Antwort weiterhin auf Schätzungen, dass über Systeme wie Hawala jährlich weltweit circa 200 Milliarden US-Dollar transferiert würden. Es sei aber davon auszugehen, dass der allergrößte Teil der Gelder nicht in die Terrorismusfinanzierung fließen würde.

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2. Grenze zur Überkontrolle erreicht

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/16725) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16351), die sich nach der Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz) erkundigt hatte. Angesichts einer Vielzahl identischer Kleiner Anfragen der Fraktion zu anderen Gesetzentwürfen und angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit sowie der Detailtiefe von einzelnen Fragen sieht die Bundesregierung die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" erreicht.

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3. Regierung teilt Bedenken nicht

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung teilt die in Gutachten vom Bundesrechnungshof und vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Hans-Jürgen Papier, geäußerten Bedenken bezüglich der weiteren Erhebung des Solidaritätszuschlags nicht. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/16715) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16077) mit.

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4. Gemeinnützigkeit von Vereinen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach gemeinnützigen Vereinen erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/16797). Die Bundesregierung soll unter anderem die Zahl der als gemeinnützig anerkannten Vereine nennen. Weiterhin wird nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit von Vereinen gefragt.

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5. Linke fragt nach Sprengstoffverlusten

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion möchte über den Verlust beziehungsweise Diebstahl von Sprengstoff bei der Bundeswehr informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/16765) will sie wissen, wie viele und welche Granaten, Zünder, und Sprengstoffe seit 2014 als Verlust gemeldet und wie viele bisher nicht wieder aufgefunden wurden. Zudem möchte sie erfahren, in wie vielen Fällen die Materialien bei aktiven und ehemaligen Soldaten oder Angehörigen von Bewachungsunternehmen sichergestellt wurden.

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6. Einflussnahme auf Gesetzentwurf

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Auf Stellungnahmen und Gespräche rund um den Gesetzentwurf über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen geht die Bundesregierung in der Antwort (19/16983) auf eine Kleine Anfrage (19/16372) der Fraktion Die Linke ein. Betroffene Verbände seien über die Verbändeanhörung beteiligt worden. Der Referentenentwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Durch die Veröffentlichung der Entwürfe und der Stellungnahmen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) seien die vorgenommenen Änderungen "transparent nachvollziehbar", schreibt die Regierung.

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7. Regenwassereinleitung in Gewässern

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Um Gewässerbelastungen durch Misch- und Regenwassereinleitungen zu verringern, sind in den vergangenen Jahren vermehrt Regenbecken verschiedener Bauarten errichtet worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16876) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16343) hervor. Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem erkundigt, wie viele Regenüberläufe es gibt und wie viele Liter Mischwasser darüber bei Starkregen ungeklärt in die Umwelt geleitet werden. Insgesamt 54.069 Einleitungen von den 74.454 Regenentlastungen in Deutschland seien mit einer Behandlung ausgestattet, schreibt die Bundesregierung. Entweder werde Mischwasser in Regenüberlaufbecken teilweise zurückgehalten, Abflüsse würden in Regenrückhaltebecken gedrosselt oder das Mischwasser werde durch Sedimentation in Regenklärbecken behandelt. Da die Bundesländer für den wasserrechtlichen Vollzug zuständig sind, liegen der Bundesregierung keine Zahlen über eingeleitete Mengen und die Anpassung an Starkregenereignisse vor, wie es in der Antwort weiter heißt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 156 - 10. Februar 2020 - 10.09 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2020

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