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BUNDESTAG/9474: Heute im Bundestag Nr. 165 - 11.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 165
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 11. Februar 2020, Redaktionsschluss: 15.39 Uhr

1. Hawala-Volumen 200 Milliarden Dollar
2. Fonds für mehr Arbeitsplätze in Afrika
3. DEG zieht Konsequenzen aus Abraaj-Fall
4. Staatshaftung bei Thomas-Cook-Insolvenz
5. Soziale Härten bei steigenden Heizkosten
6. Änderung der Düngeverordnung


1. Hawala-Volumen 200 Milliarden Dollar

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Über illegale Finanztransfersysteme wie das sogenannte Hawala-System werden jährlich weltweit circa 200 Milliarden US-Dollar transferiert. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16763) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16101). Es würden aber keine belastbaren Daten über den Verbreitungsgrad von Hawala oder vergleichbaren Systemen in Deutschland existieren.

Nach Angaben der Bundesregierung beschreibt das sogenannte Hawala-System keine fest umrissene Methode des Geldtransfers und ist auch nicht gesetzlich definiert. Unter dem Begriff Hawala würden informelle, auf Vertrauen basierende Geldtransfersysteme verstanden. Die Tätigkeit zugelassener Finanztransfer-Dienstleister sei nach dem bestehenden Verständnis nicht zu Hawala oder Hawala vergleichbaren Systemen zuzurechnen. Die zugelassenen und damit erlaubt tätigen Unternehmen würden der laufenden staatlichen Aufsicht unterliegen.

Hawala und vergleichbare Systeme spielen nach Angaben der Regierung überwiegend in bargeldaffinen Deliktsbereichen wie zum Beispiel der Betäubungsmittel- und Waffenkriminalität sowie des Menschenhandels eine besondere Rolle. "Die nicht ordnungsgemäß registrierten und beaufsichtigten Hawaladare zeichnen sich durch die Vermeidung einer Papierspur aus. Damit ist per se ein hohes Risiko verbunden, dieses System unter anderem für die Vornahme von Geldwäschehandlungen und Terrorfinanzierungen zu missbrauchen", schreibt die Bundesregierung.

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2. Fonds für mehr Arbeitsplätze in Afrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Der unzureichende Zugang zu privatem Eigenkapital (Private Equity/PE) und Wagniskapital (Venture Capital/VC) ist nach Ansicht der Bundesregierung ein direktes Hindernis für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum und somit ein entscheidendes Entwicklungshemmnis für Afrika. Der unter dem Dach des Entwicklungsinvestitionsfonds (EIF) entstehende "Africa Grow"-Fonds sei daher "ein effizientes Instrument, um den Zugang zu privatem Eigen- und Wagniskapital überregional zu verbessern" und kleinteilige Investitionen nach bestimmten Kriterien und Standards umzusetzen, schreibt sie in einer Antwort (19/16928) auf eine Kleine Anfrage (19/16095) der Fraktion Die Linke.

Das Zielvolumen des Fonds betrage mittelfristig maximal 200 Millionen Euro, schreibt die Bundesregierung. Dieser Betrag solle sich jeweils hälftig aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie aus privaten Investitionsbeiträgen zusammensetzen. 2019 habe das BMZ 85 Millionen Euro bereitgestellt, im Haushalt 2020 seien 15 Millionen Euro für AfricaGrow eingeplant.

Ein weiterer Fonds, der AfricaGreenTec Fund, befinde sich derzeit noch in Planung, heißt es in der Antwort weiter. Er solle private Investitionen im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeffizienz in Afrika befördern, wofür 2020 bisher 25 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt vorgesehen seien.

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3. DEG zieht Konsequenzen aus Abraaj-Fall

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) und andere Teile der KfW-Bankengruppe seit 2009 "keine relevanten Investments in Form von direkten oder indirekten Beteiligungen" an Fonds, Holdings oder anderen Gesellschaftsformen der Abraaj-Gruppe getätigt. Auch hätten sie "keine relevanten Geschäftsbeziehungen zu Teilen der Abraaj-Gruppe" unterhalten, schreibt sie in einer Antwort (19/16929) auf eine Kleine Anfrage (19/16243) der Fraktion Die Linke.

Die vom pakistanischen Geschäftsmann Arif Naqvi 2020 gegründete 2002 Private Equity Gesellschaft Abraaj war spezialisiert auf Firmenan- und Wiederverkäufe in Entwicklungs- und Schwellenländern, soll jedoch hohe Summen der Investoren veruntreut haben. Die DEG war an mehreren Fonds der Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt.

Nach Kenntnis der Bundesregierung sei die DEG im Februar 2018 über die potenzielle Mittelfehlverwendung durch Abraaj-gemanagte Fonds informiert worden. Diese hätten jedoch Fonds der Abraaj-Gruppe betroffen, an denen die DEG nicht beteiligt gewesen sei. Gleichwohl habe die DEG im weiteren Verlauf der Entwicklungen bei der Abraaj-Gruppe eine Task Force eingerichtet, die sich seither eingehend mit dem Sachverhalt beschäftigte. In Kooperation mit anderen Entwicklungsbanken seien zusätzliche Maßnahmen entwickelt worden, um ähnliche Risiken und Vorfälle frühzeitig erkennen und adressieren zu können.

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4. Staatshaftung bei Thomas-Cook-Insolvenz

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesregierung sind reale Risiken, die durch die Zulässigkeit der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro entstehen könnten, vor Bekanntwerden der Insolvenz von Thomas Cook nicht bekannt geworden. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/17007) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16589). Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, warum die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie eine Haftungsgrenze vorgesehen hat, die angesichts des starken Wachstums des Reisemarktes als viel zu niedrig bemessen kritisiert worden sei.

In der Antwort schreibt die Bundesregierung, sie habe sich im Zuge der Umsetzung der Richtlinie intensiv mit der Frage der Insolvenzsicherung im Reiserecht und hier insbesondere mit der Zulässigkeit einer Haftungsbegrenzung auseinandergesetzt und ihre Erwägungen hierzu in der Begründung des Regierungsentwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften dargestellt (18/10822). Danach habe eine Sicherungslücke zwar theoretisch, nicht aber faktisch bestanden.

Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung sei der Auffassung, dass die Umsetzung der Richtlinie europarechtskonform erfolgt ist. Es lägen angesichts der Insolvenz von Thomas Cook allerdings gutachterliche Stellungnahmen vor, in denen das Risiko dargelegt werde, dass der Europäische Gerichtshof im Falle einer Befassung zu einem anderen Ergebnis gelangen könnte. Die Frage, ob und in welchem Umfang der Bund unter dem Gesichtspunkt einer unionsrechtlichen Staatshaftung möglicherweise haftbar gemacht werden könnte, hänge von der Klärung sehr komplexer rechtlicher Fragestellungen ab, die derzeit nicht abschließend beantwortet werden könnten.

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5. Soziale Härten bei steigenden Heizkosten

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung im Mietrecht ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/16996). Ausgehend von der Ankündigung der Bundesregierung, zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten Änderungen im Mietrecht zu prüfen, die eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung vorsehen, wollen die Fragesteller unter anderem wissen, ob die Bundesregierung mögliche Änderungen bereits geprüft hat, welches Ressort dafür verantwortlich ist und ob bei der Prüfung externer Sachverstand herangezogen wird. Ferner fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass begrenzt auf Vermieter umgelegte Kosten der CO2-Bepreisung die Eigentümer dazu bewegen, eine Investition in neue Heizungsanlagen zu tätigen.

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6. Änderung der Düngeverordnung

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die FDP-Fraktion interessiert sich in einer Kleinen Anfrage (19/16903) für den Stand zur Änderung der Düngeverordnung, nachdem eine bereits verabschiedete Neuregelung nach Auffassung der EU-Kommissionen den Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie nicht gerecht worden war. Die Abgeordneten wollen unter anderem von der Bundesregierung wissen, ob zu den erneuten Änderungsplänen bereits eine Stellungnahme der EU-Kommission vorliegt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 165 - 11. Februar 2020 - 15.39 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2020

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