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BUNDESTAG/9522: Heute im Bundestag Nr. 213 - 25.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 213
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 25. Februar 2020, Redaktionsschluss: 10.25 Uhr

1. Übergangsregelungen für Kunstrasenplätze
2. Gefahren durch Desinformation
3. Presse- und Medienfreiheit in Serbien
4. Rüstungskontrolle im Weltraum
5. Militärmanöver MLCD20 thematisiert
6. Private Wachdienste in Kasernen


1. Übergangsregelungen für Kunstrasenplätze

Sport/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion setzt sich für den Schutz von Sportstätten des Leistungs- und Breitensportes durch Ausnahme- und Übergangsregelungen für Kunstrasenplätze im Falle eines EU-Verbots ein. In dem dazu vorgelegten Antrag (19/17283) schreiben die Liberalen, durch die Beschränkungsvorlage der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) über die Freisetzung von Mikroplastikpartikeln in die Umwelt würden sich für weit über 5.000 Kunstrasenplätzen in Deutschland Einschränkungen ergeben. "Es besteht die Gefahr, dass Spiel- und Trainingsbetrieb kurz- und mittelfristig bei den betroffenen Vereinen nicht durch alternative Sportflächen aufgefangen werden können, auch weil fehlende Infrastruktur an anderen Sportstätten dies nicht zulässt", heißt es. Zudem würden hohe Zusatzkosten für Kommunen und Vereine deren Arbeits- und Handlungsfähigkeit wesentlich einschränken, was aus Sicht der FDP einen nachhaltigen Eingriff in den Sport in Deutschland darstellen würde.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Ausgestaltung von Beschränkungen chemischer Stoffe im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie gemäß der REACH-Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 darauf hinzuwirken, "dass die Nutzung von bestehenden und baurechtlich bereits genehmigten Kunstrasenplätzen mit Kunststoffgranulat nicht gefährdet wird". Sie soll der Vorlage zufolge im Rahmen des Beteiligungsverfahren der ECHA-Ausschüsse bis März 2020, im Rahmen der sich dann anschließenden Phase der Erarbeitung eines förmlichen Regelungsentwurfs für eine Beschränkung durch die EU-Kommission und im Rahmen der Erörterung des Kommissionsentwurfs im ECHA-Regelungsausschuss aller EU-Mitgliedsstaaten entsprechend Einfluss nehmen.

Die Regierung soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten zudem darauf hinzuwirken, dass bei einer Beschränkung der Verfügbarkeit von Infill-Granulat den Besitzern und Betreibern von Kunstrasenplätzen eine Übergangszeit von mindestens zwölf Jahren gewährt wird, "in denen Infill-Granulat zur Auffüllung der Kunstrasenplätze weiter verfügbar ist".

Um den Umwelteintrag von Mikroplastikpartikeln im Übergangszeitraum der alten Kunstrasenanlagen mit Infill-Granulat zu minimieren, wird von der Bundesregierung verlangt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bei den Alt-Anlagen Maßnahmen verbindlich vorschreibt, die die Umweltbelastung reduzieren. Dazu zählen die Liberalen die Einrichtung von Abklopf- und Wegbürstbereichen für Sportler, Auffangmaßnahmen am Spielfeldrand durch erhöhte Spielfeldbegrenzungen oder abgedeckte Rinnsale sowie den Einbau von Sieben oder Filtern in den Nasszellen der Funktionsgebäude und Rinnsalen des Sportgeländes.

Schließlich fordert die FDP-Fraktion von der Bundesregierung, kurzfristig Bundesmittel zur Förderung von Investitionen bereitzustellen, die die Entwicklung von langlebigen und umweltfreundlichen Kunstrasenfasern, die ohne Granulat auskommen, zum Forschungs- und Entwicklungsgegenstand haben. Außerdem soll zur nachhaltigen Weiterentwicklung eines Entsorgungssystems ausgedienter Kunstrasenspielfelder und deren Füllmaterial geforscht werden, heißt es in dem Antrag.

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2. Gefahren durch Desinformation

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Unter dem Begriff "Desinformation" versteht die Bundesregierung nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden und gegebenenfalls die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich stören können. Wie es in der Antwort (19/17073) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16552) heißt, seien Versuche der Desinformation sowohl in den klassischen Medien wie Fernsehen und Radio als auch im digitalen Bereich zu beobachten, die von verschiedenen Akteuren mit unterschiedlichen Zielen ausgehen würden. "Politisch motivierte Desinformation kann die freie Meinungsbildung und den politischen Willensbildungsprozess in illegitimer Weise beeinflussen, indem sie etwa das Vertrauen in staatliche Stellen, die Unabhängigkeit der Medien oder demokratische Prozesse in Deutschland untergräbt. Insofern kann Desinformation die Funktionsweise eines demokratischen Rechtsstaats nachhaltig gefährden", heißt es in der Antwort weiter.

Desinformation werde auf unterschiedlichen Wegen und aus unterschiedlichen, oft politischen oder kommerziellen Gründen, verbreitet. Zu den Quellen zählten unter anderem staatliche Akteure und Medien (Print, TV und Rundfunk), einschließlich des Internets (Nachrichtenseiten, Webportale, Blogs, soziale Netzwerke), außerdem staatlich beeinflusste Think Tanks und eigenständig agierende Akteure. Zu den Mitteln gehörten Falschmeldungen ebenso wie bewusst unvollständige oder verzerrte Tatsachenberichte.

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3. Presse- und Medienfreiheit in Serbien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Länderberichts der Europäischen Kommission vom 29. Mai 2019, "wonach für die Presse- und Medienfreiheit in Serbien Herausforderungen fortbestehen". Wie es in der Antwort (19/17225) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16639) heißt, sei die Frage unabhängiger und ausgewogener Berichterstattung in den Medien im Vorfeld der Wahlen Gegenstand von teils bereits abgeschlossenen, teils noch andauernden Dialogprozessen zwischen Vertretern von Regierung und Opposition. "Gegenwärtig haben einige Oppositionsparteien unter Verweis auf die ihrer Ansicht nach unausgewogene Berichterstattung einen Boykott der Wahlen angekündigt."

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4. Rüstungskontrolle im Weltraum

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Aktuell gehen laut Bundesregierung Bedrohungen im Weltraum nicht von im All stationierten Waffensystemen, sondern vor allem von bestimmten Verhaltensweisen aus - etwa Annäherungsversuche von Satelliten oder Weltraumschrottgenerierung. Das geht aus der Antwort (19/17186) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16473) hervor. Es seien Regeln erforderlich, die über den Weltraumvertrag von 1967 hinausgehen. Die Bundesregierung unterstütze gemeinsam mit ihren europäischen und weiteren Partnern "einen verhaltensbasierten Ansatz, der unabhängig von technologischen Entwicklungen und Fähigkeiten auf ein Verbot bestimmter aggressiver beziehungsweise konfliktträchtiger Verhaltensweisen abzielt". Besondere Bedeutung komme hierbei transparenz- und vertrauensbildenden Maßnahmen zu. Die Vereinbarung solcher Maßnahmen sei für die Bundesregierung ein erster Schritt zum Ziel eines rechtlich verbindlichen, umfassenden, effektiven und verifizierbaren Rüstungskontrollinstruments.

Einen von Russland und China vorgelegten Entwurf eines Rüstungskontrollvertrags für den Weltraum (PPWT) halte die EU für unzureichend. "Traditionelle rüstungskontrollpolitische Konzepte einer rein quantitativen Begrenzung oder eines Verbots bestimmter Waffen, auf die sich auch das von Russland und China propagierte Verbot von Waffensystemen im Weltraum stützt, greifen auch aus Sicht der Bundesregierung zu kurz." Dual-Use-Eigenschaften machten die Qualifizierung einer "Waffe" im Weltraum schwierig. So seien etwa Satelliten gleichermaßen in der Lage andere Satelliten zu reparieren oder durch kontrollierten Absturz zu entsorgen wie auch sie gezielt zu schädigen oder zu zerstören. Der russisch-chinesische Vertragsentwurf sei zudem auf im Weltraum stationierte Waffen beschränkt, während die Gefahr durch bereits existierende Fähigkeiten zur Verwehrung des Zugangs zum und der Nutzung des Weltraums - unter anderem durch landbasierte Anti-Satelliten - Waffen sehr viel akuter sei.

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5. Militärmanöver MLCD20 thematisiert

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Militärmanöver 'Multi-Lateral Cyber Defence Exercise 20' in Deutschland" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17282). Darin schreibt die Fraktion, dass die Bundeswehr "ein gemeinsames Manöver zur Cyberkriegführung" plane. Die Übung mit dem Titel "Multi-Lateral Cyber Defence Exercise 20" (MLCD20) solle im August in Deutschland stattfinden; neben dem israelischen Militär nähmen Einheiten aus Österreich und der Schweiz daran teil. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welche Abteilungen beziehungsweise Einheiten des Militärs aus Israel, Österreich und der Schweiz nach Kenntnis der Bundesregierung an der Übung MLCD20 beteiligt sind.

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6. Private Wachdienste in Kasernen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der Zahl der von privaten Sicherheitskräften bewachten Kasernen und anderen militärischen Liegenschaften erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/17253). Auch möchte sie wissen, inwiefern nach Einschätzung der Bundesregierung die Möglichkeit besteht, noch mehr militärische Liegenschaften von privaten Sicherheitsdienstleistern bewachen zu lassen. Ferner fragt sie unter anderem, ob es "in den vergangenen zehn Jahren sicherheitsrelevante Vorfälle in Zusammenhang mit privaten Wachdiensten wie etwa Diebstahl von Waffen, Munition oder Sprengstoff" gab.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 213 - 25. Februar 2020 - 10.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2020

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