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BUNDESTAG/9580: Heute im Bundestag Nr. 271 - 11.03.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 271
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 11. März 2020, Redaktionsschluss: 08.48 Uhr

1. Cannabiskonsum und Fahreignung
2. BGH-Standorte und Anwalts-Zulassung
3. Umsetzung der Sicherungsverwahrung
4. Digitalisierung der Justiz und IT-Sicherheit
5. Digitalverwaltung am Beispiel Estlands
6. Verbraucherschutzpläne der Regierung


1. Cannabiskonsum und Fahreignung

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke cannabiskonsumierende Führerscheininhaber künftig den alkoholkonsumierenden gleichstellen. Wie bei Alkoholkonsum sollen auch bei Cannabiskonsum nur noch Personen sanktioniert werden, die tatsächlich berauscht mit einem (Kraft)-Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und so die Verkehrssicherheit gefährden, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (19/17612). Das Parlament solle die Bundesregierung daher auffordern, durch Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung sicherzustellen, dass ein Entzug der Fahrerlaubnis nicht allein aufgrund des festgestellten Konsums oder widerrechtlichen Besitzes von illegalen Drogen erfolgen kann, sondern erst bei einer diagnostizierten Abhängigkeitserkrankung, einer durch Drogenkonsum verursachten konkreten Gefährdung des Straßenverkehrs oder wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes (Promille-Grenze) begangen wurden. Anlass des Antrags sei die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2019, dass bei einem gelegentlichen Cannabis-Konsumierenden "die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen" darf (BVerwG, Urteil vom 11.04.2019 - 3 C 13.17).

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2. BGH-Standorte und Anwalts-Zulassung

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Fragen nach der Größe der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs (BGH), der Arbeitsaufnahme des neuen Strafsenats in Leipzig und der Anwalts-Singularzulassung in Zivilsachen beim BGH beantwortet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17489) auf eine Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17194). Darin heißt es unter anderem, eine Besetzung der Zivilsenate mit deutlich mehr als fünf Mitgliedern sei zwingend erforderlich, um den über die Jahre stetig steigenden Arbeitsanfall in den einzelnen Zivilsenaten ohne rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen bewältigen zu können. Der neue 6. Strafsenat des BGH in Leipzig habe am 15. Februar 2020 seine Arbeit aufgenommen. Die Stelle des oder der Vorsitzenden sei am 16. Oktober 2019 ausgeschrieben worden; das Besetzungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen. Zum Thema Anwalts-Singularzulassung heißt es in der Antwort, die Bundesregierung prüfe derzeit unter anderem aus Anlass des in der Anfrage genannten Schreibens der Bundesrechtsanwaltskammer vom 15. Mai 2019, ob es im Bereich der gesetzlichen Regelungen zur Rechtsanwaltschaft beim BGH Änderungen bedarf. Die unabhängig vom Votum der Bundesrechtsanwaltskammer erfolgenden Prüfungen seien noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrechtsanwaltskammer sei dementsprechend auch noch nicht geantwortet worden.

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3. Umsetzung der Sicherungsverwahrung

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Nach der Umsetzung der Sicherheitsverwahrung (SV) fragt die Fraktion Die Linke die Bundesregierung. Zwar obliege die Umsetzung den Ländern, heißt es in der Kleinen Anfrage (19/17503). Die Fragesteller gingen aber davon aus, dass die Bundesregierung grundsätzlich Kenntnis über die Umsetzung der SV durch die Landesbehörden hat. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie sich die Zahl der Sicherungsverwahrten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren jährlich entwickelt hat und wie beim Vollzug der SV das Abstandsgebot zum Strafvollzug umgesetzt wird. Wie die Abgeordneten schreiben, handelt es sich bei der SV auch in ihrer reformierten Form ihrer Ansicht nach um ein Instrument eines präventiven Sicherheitsstaates, der für ein vermeintliches Mehr an Sicherheit bedenkenlos Freiheitsrechte gravierend einschränke. Die SV gehöre daher grundsätzlich abgeschafft.

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4. Digitalisierung der Justiz und IT-Sicherheit

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die Umsetzung der Digitalisierung der Justiz ist Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/17546). Nach Auffassung der Fragesteller bestehen durch die beabsichtigte Vernetzung von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften von Bund und Ländern ohne ein hinreichendes Maß an IT-Sicherheit erhebliche Gefährdungen für die Funktionsfähigkeit der Justiz und für die Geheimhaltung und Integrität von Prozessdaten. Die Abgeordneten fragen unter anderem, warum die Maßnahme "Digitalisierung der Justiz voranbringen" keine Ziele im Bereich der IT-Sicherheit der Justiz umfasst. Mehreren Fragen betreffen die Cyberattacke auf das Berliner Kammergericht von September 2019. Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung das Risiko sieht, dass durch einen Abfluss oder die Manipulation von Daten durch die Cyberattacke die Arbeit von Bundeskriminalamt, Bundesverfassungsschutz oder anderer Bundesbehörden bei Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus oder anderer schwerer staatsgefährdender Delikte beeinträchtigt wird.

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5. Digitalverwaltung am Beispiel Estlands

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Nach Erkenntnissen der Bundesregierung aus Gesprächen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Anfang Januar in Estland fragt die FDP-Fraktion. Die Kleine Anfrage (19/17510) nimmt Bezug auf die Ankündigung des Justizministeriums, wonach im Mittelpunkt der Gespräche ein Austausch über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung der Verwaltung sollte. Dabei würden auch Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Online-Identifizierung und der Akzeptanz von E-Governance angesprochen werden. Wie die Fragesteller schreiben, ist der Austausch der Bundesregierung mit Estland aus ihrer Sicht im Grundsatz sehr begrüßenswert. Denn Estland sei hinsichtlich der Digitalisierung, insbesondere der konkreten Umsetzung der Digitalisierung der Verwaltung, beispielgebend. Fraglich sei aus Sicht der Fragesteller, ob und wie die Bundesregierung die gewonnenen Erkenntnisse in konkretes Regierungshandeln ummünzt.

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6. Verbraucherschutzpläne der Regierung

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Nach dem Stand der Realisierung der von der Bundesregierung angekündigten Verbraucherschutzvorhaben erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/17478). In dieser Legislaturperiode habe die Bundesregierung mit der Musterfeststellungsklage bisher nur eines der im Koalitionsvertrag von SPD und Union angekündigten zentralen Verbraucherschutzvorhaben umgesetzt, schreiben die Abgeordneten. Seitdem habe die Bundesregierung viele von der Koalition im Koalitionsvertrag beabsichtigten zentralen Verbraucherschutzvorhaben nur entweder angekündigt oder bislang lediglich Referentenentwürfe veröffentlicht. Gefragt wird nach den Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage und nach der Umsetzung der weiteren Vorhaben. Im Einzelnen geht es um das Gesetz für faire Verbraucherverträge, das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassobereich, das Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen sowie das IT-Sicherheitsgesetz 2.0.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 271 - 11. März 2020 - 08.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2020

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