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BUNDESTAG/9598: Heute im Bundestag Nr. 289 - 12.03.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 289
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 12. März 2020, Redaktionsschluss: 12.03 Uhr

1. Änderung des Bundesmeldegesetzes
2. Musterverfahrensgesetz tritt außer Kraft
3. AfD fordert Evaluierung des NetzDG
4. Entschädigung zu Unrecht erlittener Haft
5. Rechtsextremisten im Strafvollzug


1. Änderung des Bundesmeldegesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes vorgelegt (19/17785), mit dem politische Mandatsträger, Richter, Soldaten, ehrenamtliche Richter und Schöffen sowie Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst besser geschützt werden sollen. Ihnen soll die Beantragung einer Auskunftssperre deutlich erleichtert werden. Das Bundesmeldegesetz, heißt es in dem Antrag, enthalte nicht mehr zeitgemäße Regelungen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Meldebehörde bei Mitgliedern der eingangs genannten Personengruppe auf Antrag eine Auskunftssperre einzutragen hat, auch ohne dass konkrete Gefährdungshinweise vorgelegt werden können

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2. Musterverfahrensgesetz tritt außer Kraft

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das Außerkrafttreten des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) verhindern und hat dazu einen Antrag (19/17751) vorgelegt. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, zügig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der zugleich eine Überarbeitung des KapMuG enthalten soll, die insbesondere klarstellt, in welchem Verhältnis dort geregelte Musterverfahren und die Musterfeststellungsklage zueinander stehen. Dem Antrag zufolge sind bei der prozessualen Durchsetzung kapitalmarktrechtlicher Ansprüche seit 2005 Musterverfahren nach dem KapMuG möglich. Das Gesetz sei in der Folge mehrfach verlängert worden und soll nach geltender Rechtslage am 01.11.2020 außer Kraft treten. Dieser Umstand fordere erneut dazu auf, sich mit dem KapMuG und dessen zivilprozessualer Zweckmäßigkeit auseinanderzusetzen.

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3. AfD fordert Evaluierung des NetzDG

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (19/17782) zur Evaluierung und Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gestellt. Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, noch vor einem Kabinettsbeschluss zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des NetzDG die Transparenzberichte und das NetzDG rechtswissenschaftlich zu evaluieren und die Ergebnisse der Evaluierung in den Gesetzesentwurf einfließen zu lassen. Das NetzDG führe nach Ansicht der Antragsteller zu Eingriffen in die freie Meinungsäußerung und verstoße damit gegen grundgesetzlich verbriefte Rechte. Gleichwohl habe sich die Bundesregierung offenbar dazu entschlossen, das NetzDG von 2017 fortzuentwickeln und nach Ansicht der Antragsteller, zu verschärfen.

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4. Entschädigung zu Unrecht erlittener Haft

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/17744) vorgelegt, mit dem angemessene Entschädigungsleistungen für zu Unrecht Inhaftierte erreicht werden sollen. Danach soll der Bundestag die Bundesregierung unter anderem auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Erhöhung der Tagespauschale pro angefangenen Tag der unrechtmäßigen Freiheitsentziehung auf mindestens 150 Euro bewirkt. Für eine würdevolle Entschädigung zu Unrecht erlittener Haft sei die Tagespauschale von derzeit 25 Euro pro angefangenem Tag der unrechtmäßigen Freiheitsentziehung unzureichend und deshalb angemessen zu erhöhen, schreiben die Antragsteller. Auch die Betreuung nach der Haftentlassung sei für zu Unrecht Inhaftierte unzureichend und müsse verbessert werden.

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5. Rechtsextremisten im Strafvollzug

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung verfügt nach eigenen Angaben über keinen Überblick, wie viele Rechtsextremisten sich gegenwärtig in deutschen Justizvollzugsanstalten befinden. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/17626) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17267). Da die Durchführung des Strafvollzuges und die Gesetzgebung hierzu ausschließlich Angelegenheit der Länder seien, verfüge die Bundesregierung nur über punktuelle Erkenntnisse in diesem Bereich. Wie die Bundesregierung schreibt, ist es das gemeinsame Anliegen von Bund und Ländern, entschieden gegen rechtsextremistische Aktivitäten in der Gesellschaft vorzugehen. Dies gelte auch für den Bereich des Strafvollzugs.

Der Strafvollzug nehme die Gefährdung durch extremistische Inhaftierte sehr ernst, heißt es weiter in der Antwort. Es würden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Radikalisierung im Strafvollzug zu verhindern beziehungsweise bereits erfolgter Radikalisierung mit Maßnahmen zur Deradikalisierung zu begegnen. Dies gelte phänomenübergreifend für alle Formen des Extremismus, sei es Rechtsextremismus, Linksextremismus oder islamistisch motivierter Extremismus. Zu diesem Zweck würden im deutschen Strafvollzug zahlreiche Präventions- und Deradikalisierungsprogramme durchgeführt. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus zumindest in den vergangenen zwei Jahren nicht speziell mit der Thematik von rechtsextremen Gefangenen beziehungsweise Rechtsextremismus in Justizvollzugsanstalten befasst.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 289 - 12. März 2020 - 12.03 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2020

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