Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9639: Heute im Bundestag Nr. 331 - 25.03.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 331
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. März 2020, Redaktionsschluss: 16.11 Uhr

1. Verpflichtung zur Binnendifferenzierung
2. Keine Abweichungen an AKW bekannt
3. Turteltaube unter strengem Schutz
4. Neue Beschlussfähigkeit im Bundestag
5. Schiedsverfahren mit Strabag SE
6. Auswirkungen von Sonnenstürmen


1. Verpflichtung zur Binnendifferenzierung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die geplante Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung sieht eine Verpflichtung der Länder zur Binnendifferenzierung vor. Darüber hinaus sei vorgesehen, zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Ausweisung belasteter Gebiete eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu erlassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17805) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17334) mit. Darin hatten die Abgeordneten gefragt, welche Kriterien über die Zuordnung einer Fläche zu einer "weißen" oder einer "roten" Gebietskulisse entscheiden.

Die Einstufung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper erfolge nach den Vorgaben der Grundwasserverordnung. Zur Abgrenzung von nitratbelasteten Gebieten seien Messstellen zu verwenden, mit denen sich "hinreichend sicher sämtliche Nitrat-Belastungen aus landwirtschaftlichen Quellen" nachweisen ließen, schreibt die Regierung in der Antwort. Eine Evaluation der Maßnahmen erfolge im Rahmen der Berichterstattung an die EU-Kommission. Der nächste Nitratbericht sei der Kommission bis Ende Juni 2020 zu übermitteln.

*

2. Keine Abweichungen an AKW bekannt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Der in Belarus durchgeführte Stresstest entspricht in Methodik und Umfang den in der Europäischen Union (EU), der Schweiz und in der Ukraine durchgeführten EU-Stresstests. Das geht aus einer Antwort (19/17804) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17324) hervor. Darin hatten sich die Abgeordneten erkundigt, welche Kenntnisse die Regierung über die Baukosten sowie sicherheitstechnische Abweichungen und Einschränkungen im belarussischen Atomkraftwerk (AKW) Ostrowez hat.

Im April 2019 habe der belarussische Staatspräsident Lukaschenko mitgeteilt, dass sich die Gesamtkosten für das AKW Ostrowez auf voraussichtlich sieben Milliarden US-Dollar belaufen würden, schreibt die Bundesregierung. In dem Bericht zur achten Überprüfungskonferenz der Convention of Nuclear Safety werde auf das AKW Leningrad 1-2 als Referenzanlage hingewiesen. Dies sei ein russischer Reaktortyp der Baulinie WWER1200/W491 (AES 2006), der seit 2018 im kommerziellen Betrieb sei. Über signifikante Einschränkungen oder Abweichungen gegenüber der Referenzanlage lägen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.

*

3. Turteltaube unter strengem Schutz

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Zwischen 12.500 und 22.000 Brutreviere der Turteltaube hat es im Jahr 2016 in Deutschland gegeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/17867) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17372) hervor. In Europa sei für den Zeitraum von 2008 bis 2012 ein Bestand von 3.150.000 bis 5.940.000 Paaren ermittelt worden.

Die Turteltaube stehe in Deutschland gemäß Bundesnaturschutzgesetz unter strengem Schutz, schreibt die Regierung weiter. Der Brutbestand sei hier zwischen 2004 und 2016 im Mittel um 61 Prozent zurückgegangen, dies entspreche einer starken Abnahme von mehr als drei Prozent pro Jahr. In der "European Red List of Birds" sei die Turteltaube als vulnerabel gelistet und auch in der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands von 2015 werde die Taubenart als "stark gefährdet" aufgeführt.

*

4. Neue Beschlussfähigkeit im Bundestag

Bundestagsnachrichten/Antwort

Berlin: (hib/PK) Angesichts der Coronaepidemie ist die Geschäftsordnung des Bundestages befristet geändert worden. Bis zum 30. September 2020 ist das Parlament auch dann beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bisher müssen mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein.

Das Plenum billigte am Mittwoch diese Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (19/18126) mit den Stimmen von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen bei Enthaltungen von einzelnen AfD-Abgeordneten.

Für die Ausschüsse gilt eine vergleichbare Regelung. Sie sind ebenfalls beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel zugeschaltet sind.

Bei öffentlichen Ausschussberatungen und Anhörungen kann der Öffentlichkeit der Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt werden.

Die Neuregelung gilt bis zum 30. September 2020. Sie kann vorher jederzeit durch einen Beschluss des Bundestages aufgehoben werden.

*

5. Schiedsverfahren mit Strabag SE

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Linksfraktion erkundigt sich nach dem Stand beim Schiedsverfahren des Baukonzerns Strabag SE gegen Deutschland. Bei der Klage geht es um Investitionen in deutsche Offshore-Windanlagen. Die Abgeordneten erbitten eine Einschätzung der Bundesregierung zu solchen Verfahren und zum Vorgehen der EU dabei. Sie möchten in der Kleinen Anfrage (19/17777) auch wissen, welche Anstrengungen die Bundesregierung unternimmt, um eine europarechtliche Klärung auf der Ebene der EU gegebenenfalls gesetzgeberisch zu erreichen.

*

6. Auswirkungen von Sonnenstürmen

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Um die Auswirkungen von Sonnenstürmen geht es in einer Kleinen Anfrage (19/17828) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten fragen nach Kenntnissen der Bundesregierung über Wetterverhältnisse im Weltraum. Sie möchten auch wissen, von welchen Institutionen die Bundesregierung ihre Informationen bezieht.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 331 - 25. März 2020 - 16.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang