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BUNDESTAG/9689: Heute im Bundestag Nr. 382 - 15.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 382
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. April 2020, Redaktionsschluss: 09.32 Uhr

1. Grundrente ab 33 Beitragsjahren
2. 20 Millionen Hartz-IV-Bescheide
3. Deutlich mehr Pendler
4. Bar-Übermittlung von Regelsätzen
5. Zukunftsvertrag Studium und Lehre


1. Grundrente ab 33 Beitragsjahren

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will die Renten langjährig Versicherter mit unterdurchschnittlichem Einkommen aufstocken und hat deshalb nun das in der Öffentlichkeit bereits seit langem diskutierte Grundrentenkonzept als Gesetzentwurf (19/18473) vorgelegt.

Kernstück des Grundrentengesetzes ist die Einführung einer Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist: Wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen, das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden, soll die Rente um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren. Dabei soll der Grundrentenzuschlag in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.

Die Grundrente richtet sich nach der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte. Dadurch werde sichergestellt, dass sich eine langjährige Beitragszahlung auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen lohnt. Dieselbe Anerkennung sollten Zeiten der Kindererziehung und Pflege erfahren, begründet die Regierung ihre Initiative. Sie zeigt sich überzeugt, dass insgesamt rund 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren werden, davon rund 70 Prozent Frauen. "Allerdings sollen diejenigen Personen keine Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten, wie dies insbesondere bei "Minijobbern" der Fall ist. Um die Zielgenauigkeit der Grundrente zu erhöhen, soll daher ein Anspruch auf die Grundrente nur dann bestehen, wenn ein Entgelt von mindestens 30 Prozent des Durchschnittsentgelts versichert worden ist", heißt es im Gesetzentwurf weiter.

Der Zugang zur Grundrente soll über die Feststellung des Grundrentenbedarfes mittels einer Einkommensprüfung stattfinden. Dabei soll zunächst ein monatlicher Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner gelten. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, soll die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert werden. Übersteigt das Einkommen von Alleinstehenden zudem einen Betrag von 1.600 Euro monatlich, soll zusätzlich das über dieser Grenze liegende Einkommen zu 100 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Für Eheleute oder Lebenspartner erfolgt die Anrechnung von Einkommen zu 100 Prozent ab Überschreiten eines Betrages von monatlich 2.300 Euro. Einkünfte von Ehegatten oder Lebenspartnern sollen unabhängig davon berücksichtigt werden, ob sie sich steuerlich zusammen oder einzeln veranlagen lassen. Für die Einkommensprüfung soll auf das zu versteuernde Einkommen abgestellt werden. Gleich hohe Renten sollen gleichbehandelt werden. Daher soll das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente beziehungsweise eines Versorgungsfreibetrages und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt werden. Die Übermittlung des zu versteuernden Einkommens soll durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden erfolgen.

Die Kosten der Grundrente von rund 1,3 Milliarden Euro im Einführungsjahr 2021 sollen vollständig durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung finanziert werden. Der Bundeszuschuss soll ab dem Jahr 2021 dauerhaft um 1,4 Milliarden Euro erhöht werden.

Der Gesetzentwurf sieht in einem weiteren Aspekt die Einführung von Freibeträgen im Wohngeld in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vor.

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2. 20 Millionen Hartz-IV-Bescheide

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2019 sind rund 20,7 Millionen SGB-II-Bescheide (Hartz IV) erstellt worden, drei Millionen (14,5 Prozent) davon sind Erstattungsbescheide gewesen. Im Rechtskreis des SGB III (Arbeitslosengeld I) wurden rund 4,9 Millionen Bescheide erstellt, davon waren rund 445.000 (9,1 Prozent) Erstattungsbescheide. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18329) auf eine Kleine Anfrage (19/17259) der AfD-Fraktion. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Rechtskreis des SGB II in rund 5,3 Millionen Fällen ein Mahnverfahren eingeleitet wurde und dass im vergangenen Jahr knapp 11 Millionen Mahnverfahren innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen wurden. Wiederum 4,7 Millionen Mahnverfahren waren seit fünf oder mehr Jahren noch nicht abgeschlossen.

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3. Deutlich mehr Pendler

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Juni 2018 haben rund 19,3 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in einem anderen Ort gearbeitet als ihrem Wohnort. Diese Angabe macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18331) auf eine Kleine Anfrage (19/17258) der AfD-Fraktion unter Bezug auf eine Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Demnach waren es 60 Prozent aller Beschäftigten, auf die dies zutraf. Die Zahl der Pendler über Gemeindegrenzen hinweg habe rund 30 Prozent über dem Wert des Jahres 2000 gelegen. Zur Zahl der Fernpendler (mehr als 150 Kilometer) könne die Bundesregierung keine Angaben machen, da die Statistiken nicht hinreichend zwischen täglichen Pendlern und Wochenendpendlern unterscheiden würden, heißt es in der Antwort weiter.

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4. Bar-Übermittlung von Regelsätzen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/18342) zu den Kosten der Bar-Übermittlung für Hartz-IV-Betroffene gestellt. Dies betrifft Menschen, die über kein Konto verfügen und die den Regelleistungssatz dann zum Beispiel per Postbarscheck an ihren Wohnort geschickt bekommen. Die Linke möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, in wie vielen Fällen die Kosten dieser Übermittlung von der eigentlichen Geldleistung abgezogen worden ist.

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5. Zukunftsvertrag Studium und Lehre

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung liegen Entwürfe der Verpflichtungserklärungen aller Länder gemäß der Verwaltungsvereinbarung über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre vom 6. Juni 2019 vor. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18307) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/17511) zum Stand der Verhandlungen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre hin. Die Entwürfe der Verpflichtungserklärungen werden derzeit ausgewertet und dahingehend überprüft, ob sie den in der Bund-Länder-Vereinbarung verabredeten Vorgaben entsprechen.

Die Linke hatte darauf hingewiesen, dass in diesen Verhandlungen wichtige Weichenstellungen zur Zukunft der Hochschulpolitik einschließlich der Beschäftigungspolitik getroffen werden. Was jetzt beschlossen wird, hat nach Auffassung der Linken langfristige Auswirkungen auf die Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag und betrifft Studierende wie Hochschulbeschäftigte auf allen Ebenen. Laut der Linken hat sich die Bundesregierung bereits im Vorfeld zu dem Ziel bekannt, die ausufernde Befristungspraxis der Hochschulen bei der Beschäftigung wissenschaftlicher und künstlerischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren. Dazu äußert sich die Bundesregierung in der Antwort nicht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 382 - 15. April 2020 - 09.32 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2020

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