Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9699: Heute im Bundestag Nr. 392 - 17.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 392
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 17. April 2020, Redaktionsschluss: 08.59 Uhr

1. Klimakompensation bei Organisationen
2. Hochsicheres Quantennetzwerk QuNET
3. Staatliche Tatprovokation
4. Reisewegbefragungen des Bamf
5. Arbeitsweise des GETZ


1. Klimakompensation bei Organisationen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Nach Ansicht der Bundesregierung ist eine Kompensation von CO2-Emissionen aufgrund von Zuwendungen nach Bundesrecht an außeruniversitären Forschungseinrichtungen grundsätzlich möglich. Die Bundesregierung unterstreicht aber auch in ihrer Antwort (19/18353) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17348) zum Thema Klimakompensation von Flügen und anderen Dienstreisen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen, dass die Wissenschafts- und Forschungsorganisationen ihr Budget eigenständig verwalten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördere mit der Sustainability-in-Science-Initiative (SISI) gezielt die Umsetzung von Nachhaltigkeit im Wissenschaftssystem, unterstreicht die Bundesregierung. An außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen würden dazu beispielsweise die Entwicklung von Leitfäden für ein effektives Nachhaltigkeitsmanagement sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte für Best Practice und neue akteurspezifische Ansätze gefördert.

Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) über ein Mobilitätsmanagement verfügt und Maßnahmen zum Klimaschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ergreift.

Bei der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) gelte die übergreifende Leitlinie "Hinweise und Regeln der MPG zum verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken". Diese schließe neben anderen Bereichen auch die Mobilität mit ein. Das institutsübergreifende Nachhaltigkeitsnetzwerk Max Planck Sustainability Network habe zudem einen Aufruf zur Selbstverpflichtung zum Verzicht auf Kurzflüge veröffentlicht.

Die Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), die Leibniz-Gemeinschaft (WGL) sowie die Fraunhofer Gesellschaft (FhG) haben laut Bundesregierung gemeinsam den "Leitfaden Nachhaltigkeitsmanagement in außeruniversitären Forschungseinrichtungen (LeNa)" erarbeitet. Dieser umfasse unter anderem das Mobilitätsmanagement und nenne Handlungsoptionen, die zu den Nachhaltigkeitszielen in Beziehung gesetzt werden.

*

2. Hochsicheres Quantennetzwerk QuNET

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Entwicklung einer Ende-zu-Ende verschlüsselten Quantenkommunikation ist ein unabdingbarer Baustein zukünftiger IT-Sicherheit. Das betont die Bundesregierung in der Antwort (19/18355) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17500) zum Aufbau einer sicheren Quantenkommunikation. Um dieses Ziel zu erreichen, sei die Quantenkommunikation ein Schwerpunkt im Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit "Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt". QuNET, so der Name des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, wird in enger Abstimmung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durchgeführt. Die Bundesregierung betont, dass Deutschland im internationalen Vergleich im Bereich der Quantenkommunikation eine führende Rolle einnehme, es allerdings noch viele Hürden zum Aufbau eines sicheren Kommunikationsnetzes zu überwinden gelte.

Das Programm QuNET, das sich weit über diese Legislaturperiode hinaus erstrecken soll, ist in das Forschungsrahmenprogramm "Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt" verankert und so auch Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung. In dieser Legislaturperiode werden bei QuNET-alpha als Demonstrationsstrecke quantengesicherte Videokonferenzen umgesetzt. Zudem geht die Bundesregierung davon aus, dass als Ergebnis des Forschungsprojekts Q.Link.X Mitte 2021 der erste Quantenrepeaterknoten als funktionsfähiger Labordemonstrator verfügbar sein wird. Solche Knoten werden die elementaren Bausteine von künftigen Quantenrepeaternetzen darstellen. Sobald die Forschungsergebnisse aus Q.Link.X vorliegen, will die Bundesregierung festgelegen, wann diese in die Arbeiten in QuNET einfließen werden. In der zweiten Phase werden voraussichtlich von 2023 bis 2024 Technologien für Mehrbenutzer-Quantennetze entwickelt werden. Im Rahmen der dritten Phase sollen von 2025 bis 2026 konkrete Bausteine einer Quanteninfrastruktur entwickelt und die bisherigen Konzepte so skaliert werden, dass die Projektergebnisse auch in andere europäische Quantennetze integriert werden können.

Derzeit arbeite das BSI an der Erstellung von Prüfkriterien für die Bewertung der Sicherheit von Produkten zur Quantenkommunikation und weise auch darauf hin, dass die Quantenkommunikation wegen technischer Einschränkungen nur in ausgewählten Szenarien (zum Beispiel Telekommunikations-Backbones) denkbar sei, und es derzeit vor allem keine Ende-zu-Ende-Sicherheit biete. Grundsätzlich beruhe die Sicherheit der Quantenkommunikation aber auf physikalischen Grundprinzipien, die durch keinen noch so leistungsfähigen Rechner überwunden oder umgangen werden könnten. Mit einem vollständig Ende-zu-Ende-verschlüsselten quantengesicherten Netzwerk wird daher nach Ansicht der Bundesregierung erstmals eine Netzwerk-Infrastruktur geschaffen werden, die eine langfristig nachhaltige - und von der Entwicklung von Super- oder Quantencomputern unabhängige - Datensicherheit ermöglicht.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Sicherheit der meisten aktuell als sicher geltenden Netzwerke, die auf komplexen Algorithmen basiert, durch die technologischen Fortschritte der verfügbaren Quantencomputer entscheidend bedroht. Die extrem hohe Leistungsfähigkeit dieser neuartigen Rechner werde es künftig ermöglichen, den Schutz der derzeit gängigen Verschlüsselungsmethoden zu überwinden. Auch jetzt könnten bereits verschlüsselte Übertragungen abgehört und gespeichert werden, um diese mit einem zukünftigen Quantencomputer zu entschlüsseln.

Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung jetzt zunächst für Anwendungen, die Informationen mit langen Geheimhaltungsfristen und hohem Schutzbedarf verarbeiten. Hier bestehe die Gefahr, dass verschlüsselte Daten auf Vorrat gesammelt und in der Zukunft mit Hilfe eines Quantencomputers entschlüsselt werden könnten. Das Handling sei allgemein bekannt als "store now, decrypt later"-Szenario.

*

3. Staatliche Tatprovokation

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um staatliche Tatprovokation geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/18348) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17910). Danach stellen die Strafverfolgungsbehörden des Bundes durch eine "an den Vorgaben der Staatsanwaltschaft ausgerichtete Einweisung und enge Führung der nicht offen ermittelnden Polizeibeamten, Verdeckten Ermittler und Vertrauenspersonen sicher, dass die Grenzen rechtlich zulässiger Tatprovokation eingehalten werden".

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, übt die Staatsanwaltschaft "im Rahmen ihrer Sachleitungsbefugnis eine adäquate Kontrolle aus und stellt damit die Rechtmäßigkeit der Durchführung verdeckter personaler Ermittlungen im Ermittlungsverfahren sicher". Der Einsatz sowie die dazugehörigen Rahmenbedingungen würden mit ihr im Vorfeld des Einsatzes abgestimmt. Dabei finde die maßgebliche obergerichtliche Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als auch des Bundesgerichtshofs (BGH) Beachtung.

Den Angaben zufolge prüft die Bundesregierung derzeit "den gesetzgeberischen Handlungsbedarf einer Rechtsgrundlage für die Tatprovokation". Damit entspreche sie einem Prüfauftrag im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für die 19. Legislaturperiode. Berücksichtigung finden dabei laut Vorlage auch die Empfehlungen einer Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens aus dem Oktober 2015. "Diese hatte sich, wenn auch mit knapper Mehrheit, für eine gesetzliche Regelung sowohl der staatlichen Tatprovokation als auch umfassend des Einsatzes von sogenannten V-Leuten im Strafverfahren ausgesprochen" heißt es in der Antwort weiter.

Wie daraus ferner hervorgeht, hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu beiden Themen im Frühjahr 2017 die Große Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes mit der Erarbeitung eines Gutachtens beauftragt. Dieses Gutachten mit dem Titel "Vertrauenspersonen und Tatprovokationen" habe der Deutsche Richterbund im Dezember 2019 vorgelegt. Die elektronische Fassung sei auf der Homepage des BMJV öffentlich zugänglich gemacht.

Das Gutachten dient laut Bundesregierung als Grundlage für die weitere fachliche Prüfung im BMJV. Diese dauere derzeit an und Ergebnissen könne noch nicht vorgegriffen werden. Insofern könne auch noch keine Auskunft darüber gegeben werden, "in welchem Zeitrahmen gegebenenfalls initiierte Gesetzgebungsvorhaben umgesetzt werden sollen".

*

4. Reisewegbefragungen des Bamf

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Reisewegbefragungen (RWB) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18349) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu Migrationswegen von Asylbewerbern (19/17545). Danach besteht das Ziel der vom Bamf durchgeführten RWB darin, "im Rahmen der Antragstellung Tendenzen zu den Reisewegen erkennen zu können". Die durch die RWB gewonnenen Angaben können der Vorlage zufolge "in vielen Fällen nicht weiter überprüft oder verifiziert werden".

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, werden die Daten aus der RWB nur für den Dienstgebrauch gesammelt und nicht veröffentlicht, "da aus diesen Auswertungen Schlussfolgerungen gezogen werden können, die Einfluss auf die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland haben". Hintergrund sei, "dass die RWB-Daten - auch wenn sie auf grundsätzlich nicht ohne weiteres nachprüfbaren Selbstauskünften der Befragten beruhen - unter anderem als Grundlage für die Berichterstattung sicherheitsrelevanter Frühwarnsysteme genutzt werden".

*

5. Arbeitsweise des GETZ

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Arbeitsweise des "Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums" (GETZ) thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/18417). Wie die Fraktion darin ausführt, gehört das GETZ zu einer "Reihe von Plattformen, auf denen sich Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern, mit geheimdienstlicher und polizeilicher Befugnis, austauschen". Es sei "hierbei der ,Bekämpfung des Rechts-, Links- und Ausländerextremismus/-terrorismus sowie der Spionageabwehr einschließlich proliferationsrelevanter Aspekte' gewidmet (www.verfassungsschutz.de)", schreiben die Abgeordneten weiter. Wissen wollen sie, wie der Doppelbegriff "Linksextremismus/-terrorismus" bei der Arbeit des GETZ definiert wird. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, inwiefern die Bundesregierung eine "reale Terrorgefahr von links" sieht.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 392 - 17. April 2020 - 08.59 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang