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BUNDESTAG/9711: Heute im Bundestag Nr. 404 - 22.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 404
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 22. April 2020, Redaktionsschluss: 10.10 Uhr

1. Qualitätsoffensive für S-Bahn München
2. Reaktivierung von Nahverkehrsstrecken
3. NKV des Elbe-Lübeck-Kanals bei 0,5
4. Bahn-Ausbaustrecke Hanau-Gelnhausen
5. Masterplan Binnenschifffahrt thematisiert


1. Qualitätsoffensive für S-Bahn München

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2018 hat die S-Bahn München nach Angaben der Bundesregierung gemeinsam mit der DB Netz AG und der DB Station&Service AG die Qualitätsoffensive "Zukunft S-Bahn München" gestartet. Das Programm mit bis zu 80 Maßnahmen sei Basis für den Betrieb bis zur Inbetriebnahme der zweiten Stammstrecke in München, heißt es in der Antwort der Regierung (19/18380) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17567). Im Fokus des Programms stehe, die Qualität für Kunden im Regel- sowie Störbetrieb spürbar zu verbessern, schreibt die Regierung. Erfolgreich umgesetzt seien die äußere Einzäunung der Stammstrecke sowie die Errichtung von Bahnsteigabschlüssen im Bereich der Tunnelbahnhöfe der Stammstrecke. Dadurch seien in 2018 die Anzahl an "Personen im Gleis" um rund 20 Prozent und dadurch Ausfallkilometer und Verspätungsminuten von Zügen gesunken.

Außerdem biete die S-Bahn München ein DB Schülerbegleitprogramm an Schulen an, in dem unter anderem das Thema "Sicheres Bahnfahren" und das unerlaubte Überschreiten der Gleise thematisiert und auf deren Gefahren eingegangen wird, heißt es in der Vorlage. Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen in Form von Zäunen würden im Jahr 2020 beispielsweise entlang der S1 Richtung Laim bis Richtung Freising an diversen Hotspots entstehen. Des Weiteren teste die S-Bahn München in 2020 als erste Region in Deutschland in Form eines Pilotprojektes ein neues, innovatives Produkt zur Sicherung der Gleisanlagen im Bereich der Tunnelportale der Stammstrecke. Dieses Produkt werde in Kombination mit zusätzlichen Bahnsteigabschlüssen das Betreten der Gleisanlagen erschweren.

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2. Reaktivierung von Nahverkehrsstrecken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Entscheidung über eine Reaktivierung von Schienenstrecken des Nahverkehrs liegt nach Aussage der Bundesregierung in der Zuständigkeit der Länder. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/18387) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17438) hervor. Für Investitionen stünden verschiedene Finanzierungsquellen des Bundes zur Verfügung, heißt es in der Antwort. Insbesondere im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) sei die Förderung von Reaktivierungsmaßnahmen möglich.

Gefragt nach Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der sächsischen Staatsregierung hinsichtlich der Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken antwortet die Regierung: Im November 2019 habe es ein erstes Informationsgespräch zu Überlegungen des Landkreises Vogtlandkreis hinsichtlich einer Reaktivierung der Eisenbahnstrecke Plauen - Eger gegeben. Dabei seien Finanzierungsmöglichkeiten erörtert worden.

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3. NKV des Elbe-Lübeck-Kanals bei 0,5

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18388) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17832) bestätigt, liegt das für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 für das Projekt "Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals (ELK)" ermittelte Nutzen-Kosten-Verhältnis bei 0,5. Für die Bewertung sei das in 2010 vorhandene und für 2030 prognostizierte Güterverkehrsaufkommen zugrunde gelegt worden, heißt es in der Antwort. Dabei seien Verlagerungsmengen von der Straße und Schiene berücksichtigt worden. "Das Projekt wurde zur Verbesserung der Qualität der Hinterlandanbindung als Vordringlicher Bedarf eingestuft", schreibt die Regierung. Ihrer Aussage nach verändern die Auswirkungen aus der Halbierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr für den ELK die für den BVWP 2030 zugrunde gelegte Verlagerungsmenge von der Schiene auf die Wasserstraße nicht.

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4. Bahn-Ausbaustrecke Hanau-Gelnhausen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Der viergleisige Streckenausbau im Abschnitt Hanau-Gelnhausen dient nach Aussage des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) der Bewältigung der stark wachsenden Schienenverkehre im Raum Frankfurt/Fulda/Würzburg/Erfurt innerhalb des Großprojekts der Ausbau- beziehungsweise Neubaustrecken (ABS/NBS) Hanau- Würzburg/Fulda - Erfurt. Das geht aus dem "Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke Hanau - Gelnhausen" hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/18075) vorliegt.

Aus vier möglichen Varianten sei die Variante SI 230 mit Hochgeschwindigkeitsgleisen innen und einer Maximalgeschwindigkeit von 230 km/h ausgewählt worden, "obwohl sie nicht die kostengünstigste ist", heißt es in der Vorlage. Da den Mehrkosten in Höhe von sechs Millionen Euro jedoch ein höherer Nutzen durch Fahrzeitverkürzung gegenüber stehe, könne die Variante SI 230 dem Parlament als wirtschaftlichste Variante empfohlen werden. Mit der Auswahl der Variante SI 230 würden alle Projektziele vorbehaltlich der Ergebnisse der Planfeststellungsverfahren erfüllt. "Das EBA geht davon aus, dass mit der Wahl der Vorzugsvariante dem geforderten Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprochen wird", heißt es in dem Bericht.

Als Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung seien einige der dort geforderten Maßnahmen in die Vorzugsvariante aufgenommen worden, schreibt die Regierung. So würden die Haltepunkte der betroffenen Gemeinden mit Außenbahnsteigen und Lärmschutzwänden ausgerüstet und somit die von der Region geforderte aktive und barrierefreie Umgestaltung dieser Bereiche in großen Teilen ermöglicht.

Das Dialogforum der Öffentlichkeitsbeteiligung erhebe jedoch zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante, die über den Stand der Technik, bestehende Finanzierungsregularien oder gesetzliche Regelungen hinausgingen und folglich in der Planung nicht berücksichtigt worden seien, wird mitgeteilt. Die Forderungen beträfen im Wesentlichen das Niveau und die Gestaltung des Lärmschutzes und der Barrierefreiheit. "Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesetzlicher Aspekte können die zusätzlichen Forderungen der Region aus Sicht des EBA nicht zur Umsetzung empfohlen beziehungsweise nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden", heißt es in der Vorlage.

Das EBA empfehle daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante SI 230 der DB Netz AG als Grundlage für die weiteren Planungen. Sollte es zur Realisierung der Kernforderungen aus der Bürgerbeteiligung kommen, würde dies zu erheblichen Mehrkosten mit gegebenenfalls Auswirkungen auf die geplante Realisierung anderer Vorhaben, der Verringerung des Nutzen-Kosten-Faktors sowie einer möglichen Verlängerung der Bauzeitführen, warnt das Eisenbahn-Bundesamt.

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5. Masterplan Binnenschifffahrt thematisiert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach dem Umsetzungsstand des Masterplans Binnenschifffahrt erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/18423). Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Infrastrukturmaßnahmen auf der Regionalkonferenz Wasserstraßen im Ruhrgebiet am 28. Mai 2019 als prioritär identifiziert wurden und für welche dieser Maßnahmen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zugesagt hat, Unterstützung zu organisieren. Gefragt wird auch, welche Maßnahmen das BMVI in den vergangenen zwölf Monaten ergriffen hat, um die Anzahl der Leitzentralen für Schleusen zu erhöhen. Thematisiert werden in der Vorlage auch das Entgasen von Binnenschiffen, die Entwicklung der Regularien für alternative Antriebe und Treibstoffe sowie die Möglichkeit, Landstrom zu beziehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 404 - 22. April 2020 - 10.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2020

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