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BUNDESTAG/9713: Heute im Bundestag Nr. 406 - 22.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 406
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 22. April 2020, Redaktionsschluss: 11.16 Uhr

1. Ablauf von Regierungsverhandlungen
2. Status der Kreditanstalt für Wiederaufbau
3. Stand des Cotonou-Folgeabkommens
4. Finanzierungsausfälle durch den Brexit
5. Sechs Reformpartnerschaften in Afrika
6. Höhe und Regeln für Pandemie-Anleihen


1. Ablauf von Regierungsverhandlungen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Federführung für die Vorbereitung und Durchführung von Regierungsverhandlungen über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit obliegt nach Angaben der Bundesregierung jeweils dem für das betreffende Partnerland zuständigen Regionalreferat. Auf Partnerseite würden jeweils die für Finanzen und/oder nationale Planung zuständigen Ministerien beteiligt sowie je nach vereinbarten thematischen Schwerpunkten und zu verhandelnden Themen entsprechende Fachministerien beziehungsweise deren nachgeordnete Stellen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18400) auf eine Kleine Anfrage (19/17311) der AfD-Fraktion.

Völkerrechtliche Vorgaben für die Planung und Durchführung von Regierungsverhandlungen gebe es nicht. Auch sei eine Zuordnung von Kosten nicht möglich, da sich Arbeitsschritte mit anderen Aufgabenbereichen überschneiden könnten beziehungsweise Arbeitsschritte anderer Aufgabenbereich in die Planung und Durchführung von Regierungsverhandlungen hineinreichten.

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2. Status der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung sind in Deutschland derzeit drei Gerichtsverfahren anhängig, die den Rechtsstatus der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und insbesondere die Frage klären sollen, ob die KfW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegt. Es handle sich dabei um ein Verfahren zur Herausgabe von Berichten der Internen Revision der KfW, um eines zur Herausgabe von Informationen über Aktivitäten im Salonga-Nationalpark Kongo sowie ein Eilverfahren zum selben Gegenstand, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/18485) auf eine Kleine Anfrage (19/17717) der AfD-Fraktion. Die KfW vertrete die Rechtsauffassung, dass sie nicht als Behörde, sondern als sonstige Bundeseinrichtung nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 2 des IFG einzustufen sei, heißt es darin. Danach sei die KfW zur Informationsherausgabe nur verpflichtet, sofern und soweit sie öffentlich-rechtlich tätig werde. Sofern sie privatrechtlich handle, sei sie nicht zur Herausgabe von Informationen verpflichtet. Die Bundesregierung betont, sie warte das Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung in dieser Sache ab.

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3. Stand des Cotonou-Folgeabkommens

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Verhandlungen zum neuen Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten und den Ländern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean dauern nach Angaben der Bundesregierung weiterhin an. Daher sei die Wiedergabe des jeweiligen Verhandlungsstandes in einigen Fällen nicht möglich, schreibt sie in einer Antwort (19/18399) auf eine Kleine Anfrage (19/17492) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Cotonou-Folgeabkommen.

Ziel der Parteien sei eine Unterzeichnung des Abkommens Ende des Jahres 2020, betont die Bundesregierung. Völkerrechtlich verbindlich in Kraft treten könnten die Inhalte aber erst nach Ratifikation durch die erforderliche Anzahl der Vertragsparteien.

Das neue Abkommen solle einen für alle Vertragsparteien geltenden gemeinsamen Grundlagenteil sowie drei regionale Säulen (sogenannte Regionalpartnerschaften mit jeweils Afrika, Karibik und Pazifik) enthalten, heißt es in der Antwort weiter. Ziel der EU sei es, lokale Akteure und die Zivilgesellschaft sowie Parlamente und der Privatsektor in die Implementierungsphase des Abkommens einzubeziehen.

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4. Finanzierungsausfälle durch den Brexit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung geht davon aus, dass Ausfälle bei EU-Finanzierungsinstrumenten der Entwicklungszusammenarbeit durch den Brexit von allen EU-Mitgliedstaaten zu tragen sein werden. Die konkrete Lastenteilung werde in den derzeit laufenden Verhandlungen über den Mittelfristigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 und das Eigenmittelsystem der EU bestimmt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18484) auf eine Kleine Anfrage (19/17898) der FDP-Fraktion.

Das Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU lege im Übrigen fest, dass Großbritannien allen Verpflichtungen aus dem noch laufenden Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) nachkomme. Der 11. EEF laufe am 31. Dezember 2020 aus. Eine Beteiligung von Nicht-EU-Staaten am EU-Haushalt sei jedoch möglich. Bereits in der aktuellen Finanzierungsperiode beteiligen sich einzelne Nicht-EU-Staaten an ausgewählten Ausgabenprogrammen.

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5. Sechs Reformpartnerschaften in Afrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Im Rahmen des "Marshallplans mit Afrika" hat Deutschland bisher bilaterale Reformpartnerschaften mit Äthiopien, Côte d'Ivoire, Ghana, Marokko, Senegal und Tunesien geschlossen. Partnerschaften für weitere reformwillige Länder könnten grundsätzlich geprüft werden, wenn diese die notwendigen Kriterien erfüllten, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18486) auf eine Kleine Anfrage (19/17490) der FDP-Fraktion.

Eine Beteiligung von Unternehmen an diesen Vorhaben der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit sei nicht vorgesehen. Jedoch sei die Kooperation mit der Privatwirtschaft ein zentraler Bestandteil des Marshallplans mit Afrika, betont die Bundesregierung. Um eine enge Einbindung von Unternehmen zu befördern, seien daher zur Ergänzung der Reformpartnerschaften zusätzliche Initiativen und Instrumente geschaffen worden. Darüber hinaus habe die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung mit Blick auf Afrika "in erheblichem Umfang" verbessert und ausgebaut, um das Engagement deutscher Unternehmen in Afrika zu steigern.

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6. Höhe und Regeln für Pandemie-Anleihen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) In welcher konkreten Höhe die Bundesregierung die Weltbank hinsichtlich der Versicherungskomponente der Pandemie Emergency Financing Facility beziehungsweise der sogenannten Pandemie-Anleihen über die bekannten 25 Millionen Euro im Zeitraum 2017 bis 2021 hinaus mitfinanziert hat, will die AfD-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/18507) erfahren. Außerdem möchten die Abgeordneten wissen, ob es die Bundesregierung für sinnvoll hält, dass für die Anleihen erst bestimmte Grenzwerte wie die Ausbreitung und Dauer der Epidemie überschritten sein müssen, dann aber eben wegen des Zeitablaufs gerade keine frühzeitige Eindämmung der Pandemie mehr möglich ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 406 - 22. April 2020 - 11.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2020

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