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BUNDESTAG/9737: Heute im Bundestag Nr. 430 - 27.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 430
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 27. April 2020, Redaktionsschluss: 12.18 Uhr

1. Gefährliche Antibiotika-Resistenzen
2. Kindeswohl steht im Vordergrund
3. Arzneimittelversorgung wird beobachtet
4. Keine gefälschten Mediziner-Zeugnisse
5. Korrekturbitten des GBA im August 2019


1. Gefährliche Antibiotika-Resistenzen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Antibiotika-Resistenzen (AMR) sind weltweit ein zunehmendes Problem. Um Resistenzen entgegenzuwirken, sind auf globaler und nationaler Ebene spezielle Programme aufgelegt worden, wie aus der Antwort (19/18458) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17919) der FDP-Fraktion hervorgeht.

Die nötigen Vorkehrungen sind im Globalen Aktionsplan (GAP) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammengefasst. Die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) dient der Umsetzung des GAP auf nationaler Ebene.

Von Bedeutung sei neben der Entwicklung neuer Antibiotika die Stärkung der Prävention und ein sachgerechter Einsatz solcher Mittel. Nur so könne es gelingen, die Wirksamkeit neuer Antibiotika und bereits verfügbarer Substanzen zu erhalten.

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2. Kindeswohl steht im Vordergrund

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Leihmutterschaften steht nach Angaben der Bundesregierung das Kindeswohl im Vordergrund. Ein wesentliches Anliegen bei der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) sei es gewesen, das Entstehen sogenannter gespaltener Mutterschaften zu verhindern, bei denen genetische und austragende Mutter nicht identisch sind, heißt es in der Antwort (19/18511) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17992) der FDP-Fraktion.

Im Interesse des Kindeswohls wollte der Gesetzgeber die Eindeutigkeit der Mutterschaft gewährleisten. Eine gespaltene Mutterschaft würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten. Die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohls befürchten.

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3. Arzneimittelversorgung wird beobachtet

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Angesichts der Coronakrise beobachtet und bewertet die Bundesregierung auch die Arzneimittelversorgung kontinuierlich. Sofern erforderlich, würden die nötigen Schritte eingeleitet, heißt es in der Antwort (19/18620) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18191) der AfD-Fraktion.

Bestehende Arzneimittel-Lieferengpässe und die aktuelle Lage in der chinesischen Provinz Hubei gäben derzeit keinen Hinweis darauf, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland mittelfristig nicht gesichert sei.

Die jüngste Ergänzung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) gebe dem Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeit, Vorkehrungen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln einschließlich deren Wirk-, Ausgangs- oder Hilfsstoffen zu treffen. Das Ministerium prüfe derzeit entsprechende Verordnungen im Zusammenhang mit der Coronaepidemie.

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4. Keine gefälschten Mediziner-Zeugnisse

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Bundesregierung sind Fälle von gefälschten Zeugnissen für medizinische Abschlüsse aus Rumänien und Bulgarien nicht bekannt. Insofern bestehe auch kein Anlass für weitere Vorkehrungen, heißt es in der Antwort (19/18613) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18251) der AfD-Fraktion.

Die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen nach der Berufsanerkennungsrichtlinie ermögliche eine wichtige europaweite Mobilität in bestimmten reglementierten Berufen und sei für Ärzte in der Bundesärzteordnung umgesetzt.

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5. Korrekturbitten des GBA im August 2019

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im August 2019 nicht unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18646) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18254) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472. Auf die Frage, ob der GBA im August 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen, schreibt die Bundesregierung, im erfragten Zeitraum sei eine Bitte im Sinne der Fragestellung erfolgt. Am 23. August 2019 sei der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) fernmündlich auf die unzutreffende Wiedergabe einer zuvor durch den GBA erteilten Auskunft hingewiesen worden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 430 - 27. April 2020 - 12.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2020

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