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BUNDESTAG/9745: Heute im Bundestag Nr. 438 - 28.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 438
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 28. April 2020, Redaktionsschluss: 12.40 Uhr

1. Medienbildung und digitale Kompetenzen
2. Keine Korrekturbitten im August 2019
3. Striktes Monitoring bei Projekt in Eritrea
4. Keine Kohle-Förderung in Partnerstaaten
5. Flotte des Bundes
6. Korrekturbitten des BMWi


1. Medienbildung und digitale Kompetenzen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) In einem Antrag (19/18729) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, eine "Bundeszentrale für digitale und Medienbildung" auf den Weg zu bringen. Der Bund solle so digitalpädagogische Kompetenzen bündeln, vermitteln und fördern. Die Bundeszentrale soll zunächst als befristetes Bund-Länder-Modellprojekt gegründet werden. Das Projekt solle eine Online-Plattform inklusive App umfassen, die die unterschiedlichen und zahlreichen Angebote der digitalen Medien und Medienbildung bündeln und nutzerfreundlich präsentiert. Das Angebot solle eingeordnet und qualitätsgesichert präsentiert, eigene Inhalte sollten produziert werden, um Pädagoginnen und Pädagogen sowie interessierten Erwachsenen und Heranwachsenden schnell, einfach, übersichtlich und kompetent Unterstützung zu ermöglichen. Themen könnten laut Antragstellern Urheberrecht, Medienproduktion, Informatik, Datenschutz, Desinformation und IT-Sicherheit sein. Das jährliche Budget von zehn Millionen Euro solle aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter inhaltlicher Zusammenarbeit mit der Staatsministerin für Kultur und Medien und der Staatsministerin für Digitalisierung bereitgestellt werden.

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2. Keine Korrekturbitten im August 2019

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat im August 2019 bei Medien nicht um Korrekturen von Berichterstattungen gebeten. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18617) auf eine Kleine Anfrage (19/18180) der AfD-Fraktion mit.

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3. Striktes Monitoring bei Projekt in Eritrea

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Laut EU-Kommission werden aus dem EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) finanzierte Vorhaben in Eritrea unter Einhaltung der gängigen rechtlichen EU-Vorgaben umgesetzt und strikte Monitoring- und Evaluierungsverfahren befolgt. So finde im Rahmen des Vorhabens zur Rehabilitierung von Hauptverkehrsachsen zwischen Äthiopien und Eritrea ein enges Monitoring durch die EU und das Projektbüro der Vereinten Nationen (UNOPS) statt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18650) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18064). Die EU-Delegation und UNOPS führten regelmäßige Feldbesuche durch, um die Materiallieferungen zu inspizieren, um von den Bauunternehmen auf den neuesten Stand hinsichtlich der Umsetzung des Vorhabens gebracht zu werden.

Das EU-finanzierte Vorhaben komme lediglich für die Beschaffung von Materialien und Ausstattung auf, betont die Bundesregierung. Arbeitskräfte würden von der EU nicht bezahlt. Sie habe sich im Abstimmungsprozess zu diesem Vorhaben jedoch dafür eingesetzt, dass UNOPS auf eine angemessene Vergütung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für die von der eritreischen Regierung eingesetzten Arbeitskräfte achtet. Die sei zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der EU-Kommission vereinbart worden.

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4. Keine Kohle-Förderung in Partnerstaaten

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Um die weltweite Energiewende hin zu erneuerbaren Energien zu stärken, werden in Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit keinerlei Neubauten von Kohlekraftwerken sowie keine Ertüchtigung bereits stillgelegter Kohlekraftwerke unterstützt. Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) habe der durchschnittliche Anteil von Zusagen im Bereich der Erzeugung nicht erneuerbarer Energien in den vergangenen zehn Jahren weniger als sechs Prozent betragen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18599) auf eine Kleine Anfrage (19/17566) der AfD-Fraktion. Bei der Auswahl von Zielstaaten seien insbesondere die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 sowie das Pariser Klimaabkommen und deren Umsetzungsstand in den jeweiligen Partnerländern entscheidend. Als weitere wichtige Kriterien nennt die Bundesregierung die Umsetzbarkeit von Energievorhaben im Partnerland sowie die Marktgröße und das Marktpotential für Energiewendetechnologien.

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5. Flotte des Bundes

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Der Bund besitzt derzeit etwa 1.520 Schiffe., ewa 880 davon verfügten über einen eigenen Antrieb. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/18550) auf eine Kleine Anfrage (19/17499) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der weit überwiegende Teil werde in der Binnenschifffahrt eingesetzt.

In der Vorlage beschreibt die Bundesregierung detailliert Arbeitsweise und Aufgaben des Ressortkreises "Beschaffung Behördenschiffe", der zu Ende der vergangenen Legislaturperiode vom damaligen Maritimen Koordinator der Bundesregierung initiiert worden war. Des Weiteren betont sie die Vorbildfunktion, die die Bundesflotte für die Schifffahrt in Bezug auf Umwelt- und Klimastandards habe. "Bei Modernisierung und Neubeschaffung von Schiffen wird der Einsatz innovativer, umwelt- und klimafreundlicher Technologien soweit wie möglich umgesetzt."

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6. Korrekturbitten des BMWi

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und nachgelagerter Behörden gegenüber Medien im August 2019 geht es in der Antwort (19/18519) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/18182, 19/18188). Darin erklärt die Bundesregierung, in keinem Fall bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersucht zu haben. Weiter heißt es, "in selten auftretenden Fällen" werde einem Medium dann ein Hinweis gegeben, wenn die veröffentlichten Informationen oder Aussagen über das Handeln der Bundesregierung objektiv unzutreffend seien und das BMWi oder die Behörden seines Geschäftsbereichs einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten. "Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 438 - 28. April 2020 - 12.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2020

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