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BUNDESTAG/9748: Heute im Bundestag Nr. 441 - 29.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 441
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. April 2020, Redaktionsschluss: 16.46 Uhr

1. Status der Corona-Warn-App diskutiert
2. Digitalisierung der Patientendaten
3. Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
4. Waffen aus 3D-Druckern


1. Status der Corona-Warn-App diskutiert

Ausschuss Digitale Agenda/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) In seiner 53. Sitzung hat der Ausschuss Digitale Agenda online mit der Staatsministerin für Digitales, Dorothee Bär (CSU), über den Stand der geplanten dezentralen Corona-Warn-App diskutiert. Mithilfe der App sollen Ansteckungen und Infektionsketten mit dem Corona-Virus nachverfolgt und durchbrochen werden. Nutzer sollen über die App gewarnt werden, wenn sie sich in der unmittelbaren Nähe von Infizierten aufgehalten haben, und darüber informiert werden, sich in Selbstisolation zu begeben und Kontakt zu den Gesundheitsbehörden aufzunehmen. Einen genauen Zeitplan für die Implementierung der App gebe es noch nicht, sagte Bär. Dieser sei auch abhängig von der Veröffentlichung der gemeinsamen Schnittstelle durch Apple und Google.

Am Dienstag hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass die App nun federführend von der Deutschen Telekom und dem Software-Konzern SAP entwickelt und zur Marktreife gebracht werden soll. Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Institut for Information Security (CISPA) sollen dabei beratend tätig sein. "Wir verfolgen bei der Entwicklung weiter einen Ansatz, der auf Freiwilligkeit beruht, Datenschutz-konform ist und ein hohes Maß an IT-Sicherheit gewährleisten kann", sagte Bär. Insbesondere bei der Bluetooth-Abstandsmessung seien Fortschritte erzielt worden, berichtete Bär weiter. Sie plädierte, dass bei der Entwicklung der dezentralen App auf die Interoperabilität mit anderen europäischen Ländern geachtet werden müsse, damit kein "europäischer Flickenteppich" entstehe. Diesbezüglich sei das Bundeskanzleramt im Austausch mit Nachbarländern, etwa mit Frankreich, Spanien und Italien.

Um die Anforderungen an den Datenschutz zu gewährleisten, seien das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) "von Beginn an eingebunden", berichtete Bär dem Ausschuss. Bei der Entwicklung werde zudem ein Open-Source-Ansatz verfolgt. Nach der Fertigstellung werde die App durch das Robert Koch Institut herausgegeben, kündigte Bär an. In einer zweiten Stufe soll es einen Forschungsserver geben, der auf Basis einer freiwilligen, pseudonymisierten Datenspende, über ein Opt-In-Verfahren, zur qualitätssichernden Analyse der App beitragen könne.

Für den Erfolg der App sei eine "breite Akzeptanz für die Nutzung" in der Bevölkerung wichtig, betonte Bär weiter. Sie verwies auch darauf, dass der Wissenschaftler-Streit der vergangenen Wochen das Potenzial gehabt habe, die Akzeptanz für die App zu schmälern und die Bevölkerung in Teilen zu verunsichern. Bezüglich der Kritik, dass Start-Ups nicht stärker in die Entwicklung der App eingebunden seien, sagte ein Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), man habe sich nun dafür entschieden, "den Weg mit zwei starken Industriepartnern unter klarer Leadership" zu erarbeiten.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion wollte erfahren, wie es genau zu der neuen Lösung kam und wie die Rolle von Google und Apple zu beurteilen sei. Ein Vertreter der SPD-Fraktion wollte wissen, wie die neue Projektstruktur aufgebaut sei und wer die Federführung habe. Ein Vertreter der AfD-Fraktion betonte, dass es keine Diskriminierung von Nicht-Nutzern geben dürfe, und fragte nach Details zu den freiwilligen Datenspenden.

Nach der Nutzung der bis jetzt geleisteten Arbeit durch die neuen Projektpartner sowie den Gesamtkosten des Projekts fragte ein Vertreter der FDP-Fraktion. Eine Linken-Vertreterin interessierte sich für die Kriterien der Vergabe und dafür, ob ein Gesetz zur App in Planung sei. Eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen wollte wissen, wie genau Entscheidungsprozesse derzeit zwischen Bundeskanzleramt, BMG und Bundesinnenministerium zustande kommen und inwiefern Menschen ohne Smartphone oder Zugang zum Google Play Store oder dem Apple App Store die geplante App nutzen könnten. "Dies sei derzeit nicht in Planung", antwortet Bär. Der erste Schritt sei, erstmal den Start der App hinzubekommen.

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2. Digitalisierung der Patientendaten

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die Digitalisierung der Patientendaten kommt weiter voran. So soll das von der Bundesregierung vorgelegte Patientendaten-Schutzgesetz (19/18793) dafür sorgen, dass die elektronische Patientenakte (ePA), die ab 2021 verfügbar sein soll, mit Inhalten gefüllt werden kann. Die Krankenkassen müssen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten. Nun sollen die Patienten ab 2022 auch einen Anspruch darauf bekommen, dass Ärzte die Patientendaten dort eintragen.

Auf der ePA sollen zum Beispiel Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder gespeichert werden, aber auch der Impfausweis, der Mutterpass, die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U-Heft) und das Zahn-Bonusheft. Bei einem Wechsel der Krankenkasse können die Versicherten ihre Daten aus der ePA übertragen lassen.

Elektronische Rezepte (E-Rezept) sollen auf ein Smartphone geladen und in einer Apotheke eingelöst werden können. Die dazu nötige App soll als Teil der Telematikinfrastruktur (TI) im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der TI wird verpflichtend ab dem 1. Januar 2022 vorgegeben.

Auch Überweisungen zu einem Facharzt sollen elektronisch übermittelt werden können. Ab 2022 sollen die Versicherten über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der Akte gespeicherte Dokument einzeln bestimmen können, wer darauf zugreifen darf. Wer kein Handy hat, kann die ePA bei seiner Krankenkasse einsehen.

Die Versicherten sollen den Plänen zufolge eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Die Versicherten bestimmen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Sie entscheiden auch darüber, wer auf die Akte zugreifen kann. Die Patienten selbst können jederzeit auf ihre Daten zurückgreifen und diese einsehen. Ab 2023 sollen die Versicherten ihre Daten auch der Forschung freiwillig zur Verfügung stellen können.

Die Datensicherheit soll in der Telematikinfrastruktur jederzeit gewährleistet sein. So sind Ärzte, Kliniken und Apotheker für den Schutz der jeweils verarbeiteten Patientendaten verantwortlich.

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3. Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/18765). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wann mit einer vollständigen Umsetzung des OZG gerechnet werden kann.

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4. Waffen aus 3D-Druckern

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion will wissen, ob die Bundesregierung bestätigen kann, dass es bezüglich mit 3D-Druckern hergestellter Schusswaffen oder Waffenteile "eine neue Gefahrenlage in Zusammenhang mit nationalen- oder internationalen Terroraktivitäten gibt". Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/18760) unter anderem danach, ob die Bundesregierung Maßnahmen in Bezug auf etwaige neue Bedrohungslagen "durch mit Hilfe von 3D-Druckern hergestellten Schusswaffen oder Waffenteilen" plant.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 441 - 29. April 2020 - 16.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2020

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